Handytarife: Anbieter-Wechsel leicht gemacht – So klappt Kündigung & Rufnummernmitnahme stressfrei
Kennt ihr das? Der Handyvertrag ist eigentlich zu teuer, der Empfang am neuen Wohnort miserabel oder der Service lässt zu wünschen übrig. Aber: Kündigungsfristen, Papierkrieg, stundenlange Warteschleifen und die Angst, am Ende die eigene Handynummer zu verlieren? Keine Sorge! Wir zeigen euch, dass der Anbieterwechsel seinen Schrecken verloren hat. In diesem Ratgeber führen wir dich Schritt für Schritt durch den Prozess – von der Kündigung bis zur Vertragsverlängerung.
Inhalt
Schritt 1: Der Abschied – Die Kündigung des alten Vertrags
Alles beginnt mit dem Ende. Bevor du etwas Neues starten kannst, musst du deinen alten Vertrag korrekt kündigen.
Die Kündigungsfristen: Dein neues Recht als Verbraucher
Dank des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind die Zeiten der automatischen Vertragsverlängerung um ein ganzes Jahr vorbei!
- Während der Mindestlaufzeit (meist 24 Monate): Hier gilt weiterhin die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist (in der Regel 1 Monat zum Laufzeitende).
- NACH der Mindestlaufzeit: Dein Vertrag ist ab sofort jeden Monat kündbar, mit einer Frist von nur einem Monat.
So kündigst du richtig: Der einfachste Weg ist der sogenannte „Kündigungsbutton“. Seit 2022 müssen alle Anbieter auf ihren Webseiten eine einfache Kündigungsmöglichkeit per Klick anbieten. Alternativ geht es natürlich auch per E-Mail, über das Online-Kundenportal, per Fax oder klassisch per Post. Wichtig: Verlangt immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Enddatums.
Deine Joker: Sonderkündigungsrechte
In bestimmten Fällen musst du dich nicht an die normale Laufzeit halten:
- Preiserhöhung oder Vertragsänderung: Erhöht dein Anbieter den Preis oder ändert den Vertrag zu deinem Nachteil, hast du ein fristloses Kündigungsrecht. Der Anbieter muss dich 1-2 Monate vorher informieren und du kannst dann sofort und kostenfrei aus dem Vertrag raus.
Schritt 2: Dein wichtigstes Gut – Die Rufnummernmitnahme (Portierung)
Die größte Angst vieler Nutzer ist der Verlust der eigenen Telefonnummer. Aber auch hier können wir Entwarnung geben: Die Mitnahme deiner Nummer ist dein gutes Recht und komplett kostenlos!
Profi-Tipp: Wechsel frühzeitig planen! Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Anbieterwechsel rund drei Monate vor Ablauf des alten Vertrags zu planen. Das gibt allen Beteiligten genug Puffer für die Portierung und sorgt für einen reibungslosen Übergang. So viel Zeit ist aber meist gar nicht nötig.
Die 4 Schritte zur erfolgreichen Rufnummernmitnahme:
- Kündige deinen alten Vertrag.
- Beantrage die Freigabe deiner Nummer (Opt-In) bei deinem alten Anbieter.
- Schließe deinen neuen Vertrag ab und gib dabei die Rufnummernmitnahme an.
- Ab hier übernimmt dein neuer Anbieter die Kommunikation. Er klärt den genauen Termin für die Umschaltung mit deinem alten Anbieter. Du wirst darüber per SMS informiert.
Tipp für Ungeduldige: Vorzeitige Rufnummernmitnahme
Du willst nicht bis zum Vertragsende warten? Kein Problem! Du kannst deine Rufnummer auch schon während der laufenden Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter portieren. Dein alter Vertrag läuft dann zwar bis zum Ende weiter (und muss auch bezahlt werden), du bekommst von deinem alten Anbieter aber eine neue, temporäre Nummer für die Restlaufzeit.
Achtung, Stolpersteine: Achte penibel darauf, dass deine Kundendaten (Name, Adresse, Geburtsdatum) beim alten und neuen Anbieter zu 100% identisch sind!
Frist verpasst? Deine Nummer ist noch nicht verloren! Selbst wenn dein Vertrag schon beendet ist, hast du gesetzlich garantiert bis zu 30 Tage danach Zeit, deine Nummer noch zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Viele Anbieter sind aus Kulanz sogar noch länger (bis zu 90 Tage) dazu bereit.
Deine Rechte: Entschädigung & Sonderkündigung
Was passiert, wenn bei der Umschaltung etwas schiefgeht? Stehst du dann ohne Netz da? Nein! Der Gesetzgeber hat ein Sicherheitsnetz eingebaut:
- Dein Recht auf Entschädigung: Wenn es doch mal hakt, zahlt der Anbieter! Der Gesetzgeber hat pauschale Entschädigungen festgelegt: Du kannst 10 € pro Tag (oder 20 % der Monatsgebühr, falls das mehr ist) verlangen, wenn die Rufnummernportierung nicht innerhalb eines Arbeitstages klappt oder die Versorgung nach dem Wechsel komplett ausfällt (ab dem 2. Tag).
Wenn die Leistung nicht stimmt: Dein Recht auf Minderung & Kündigung
Dein mobiler Internet-Anschluss ist ständig langsam, du hast andauernd Gesprächsabbrüche oder wiederholte komplette Netzausfälle? Auch hier bist du nicht machtlos. Mit der offiziellen Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur (auch als Funkloch-App bekannt) kannst du die schlechte Leistung dokumentieren. Weicht die Leistung dauerhaft und erheblich von der vertraglich zugesicherten ab, kannst du die monatliche Grundgebühr mindern oder sogar eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Die Alternative: Lohnt sich eine Vertragsverlängerung?
Kurz gesagt: Eher selten. Neukundenangebote sind in vielen Fällen deutlich günstiger als die Treue-Angebote. Unsere Empfehlung: Immer kündigen und Tarife vergleichen. Nachdem ihr gekündigt habt kommt euer aktueller Anbieter oft noch auf euch zu und macht euch ein neues Angebot. Hier lohnt es sich, wenn ihr schon mal die Preise bei anderen Anbietern gecheckt habt und verhandelt. Manchmal lässt sich der aktuelle Anbieter auch auf deutlich günstigere Optionen ein, nur um euch zu halten.
Checkliste für deinen perfekten Wechsel
- Laufzeit & Leistung prüfen: Passt alles oder ist es Zeit den Anbieter zu wechseln?
- Frühzeitig planen: Den Wechsel ca. 3 Monate vor Vertragsende anstoßen.
- Angebote vergleichen: Finde den besten Neukunden-Deal.
- Einfach kündigen: Nutze den Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters.
- Nummer freigeben: Setze das „Opt-In“.
- Neuen Vertrag bestellen & Daten abgleichen.
- Bestätigungen abwarten & abheften oder abspeichern.
Der Anbieterwechsel hat seinen Schrecken definitiv verloren. Mit dem Wissen um deine Rechte sparst du nicht nur Geld, sondern bekommst auch einen Tarif, der wirklich zu dir passt. Welche Erfahrungen habt ihr beim Wechsel gemacht? Musstet ihr schon mal von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
Kommentar schreiben