Intelligentes Fahrrad-Rücklicht mit Fahrtrichtungs-Anzeige für 8,76€

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Aktuell bekommt ihr das Fahrrad-Rücklicht mit Gyrosensor für 8,76€ bei GearBest.

In Zeiten von Pedelecs und E-Bikes werden auch Fahrrad-Rücklichter intelligenter und Innovativer. So auch das InBike TX129. Dieses erkennt durch die Neigung des Rads die Fahrtrichtung und zeigt eine entsprechende Pfeil-Animation an. Wer dem Gyro-Sensor nicht vertrauen möchte, bekommt auch eine Version mit Blinker-Schalter.

InBike TX129 intelligentes Fahrrad-Rücklicht

InBike TX129 Fahrrad-Rücklicht

Das Rücklicht ist mit insgesamt 64 roten LEDs ausgestattet, welche eine Helligkeit von 80 Lumen erreichen. Im Inneren ist ein 1200 mAh Akku verbaut, Batterien sind also nicht nötig.

InBike TX129 Fahrrad-Rücklicht Micro-USB-Port
Das Rücklicht wird per Micro-USB aufgeladen

Mit einem flexiblem Gummiband wird es, wie jedes andere Rücklicht auch, unterhalb des Sattels befestigt. Das InBike TX129 Rücklicht ist nicht fest mit dem Band verbunden und kann, zum Beispiels zum Aufladen, von der Gummihalterung abgenommen werden.

InBike TX129 Befestigung

Durch einen Gyrosensor erkennt das Rücklicht die die Fahrtrichtung und zeigt diese grafisch durch entsprechende Pfeile an. Auch starkes Bremsen wird erkannt und wird, ähnlich wie man es vielleicht von einem Formel 1 Auto kennt, durch schnelles blinken der gesamten Fläche angezeigt.

Unterhalb des LED-Panels ist zudem ein Laser angebracht, welcher eine „safty Range“ auf den Boden projiziert. Diese sieht man selbst zwar nicht, jedoch sollte sie Autofahrer während des Überholens dazu verleiten genügend Abstand zum Rad zu halten.

InBike TX129 Fahrrad-Rücklicht Abtand Laser

InBike T603 Fahrrad-Rücklicht

Wie bereits angesprochen gibt es auch eine zweite Version, dessen Gadget-Faktor zwar geringer ausfällt, jedoch einen ähnlichen Zweck erfüllt. Bei dieser ist neben dem Fahrrad Rücklicht auch eine Schalter-Einheit im Lieferumfang enthalten. So hat man selbst die Kontrolle, in welche Richtung der Pfeil auf dem LED-Panel zeigt.

InBike T603 Lieferumfang

Auch hier ist die Installation am Fahrrad sehr leicht, da Schalter und Rücklicht kabellos miteinander kommunizieren. Das InBike T603 Fahrradlicht ist sogar mit zwei Lasern ausgestattet. Hierbei wird kein Waagerechter Streifen auf den Boden projektiert, sondern zwei parallel zueinander. InBike T603 Laser abstandshalter

Die Frage nach der Legalität des Fahrrad-Rücklichts kann ich nicht zweifelsfrei beantworten. Es ersetzt auf keinen Fall Handzeichen, sondern stellt maximal eine auffällige Ergänzung dar. Im Gegenteil sind zusätzliche Leuchtmittel (neben den gesetzlich vorgeschriebenen) sogar verboten in Deutschland. Man könnte natürlich argumentieren „wo kein Kläger, da kein Richter“, erlaubt ist die Nutzung trotzdem nicht. Sollte man also die Laser abkleben?

Eure Meinung interessiert und natürlich auch. Haltet ihr die Beleuchtung für hilfreich, nutzlos oder sogar gefährlich? Sollte man sie in Deutschland zulassen oder sind wir mit der vorgeschriebenen Beleuchtung am Fahrrad ausreichend bedient?

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Tim

Gadget-Nerd bei China-Gadgets seit 2015 und immer auf der Suche nach günstigen, hochwertigen Audio-Alternativen.

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Kommentare (47)

  • Profilbild von Ebola
    # 28.09.18 um 17:34

    Ebola

    Cool, aber wenn es nicht erlaubt ist,wovon ich ausgehe, dann erübrigt sich das ganze.
    Und da das Ding ja gewollt so richtig auffällig ist, fällt das auch dem Freund und Helfer schnell ins Auge.
    Von daher –> No Go!

    • Profilbild von Arnooo
      # 30.09.18 um 10:10

      Arnooo

      @Ebola: Cool, aber wenn es nicht erlaubt ist,wovon ich ausgehe, dann erübrigt sich das ganze.
      Und da das Ding ja gewollt so richtig auffällig ist, fällt das auch dem Freund und Helfer schnell ins Auge.
      Von daher –> No Go!

      Wie viel "Freunde und Helfer" hast Du denn in der letzten Zeit so als Radfahrer in der Dunkelheit getroffen? Die sind unterbesetzt und überfordert durch vielerlei andere Aufgaben, die ihnen Fußballfans und linksversiffte Ökofaschisten bescheren. Die haben gar keine Zeit mehr für Radfahrer wie Dich und mich übrig…

      • Profilbild von Senf
        # 04.10.18 um 11:52

        Senf

        Oder halt wegen rechts-faschistischer Terroristen… (nur der Vollständigkeit halber, nicht dass sich da jemand seit Jahren bemüht und unerwähnt bleibt)

        • Profilbild von Dav
          # 12.08.19 um 09:53

          Dav

          Touché! Sehr gut ergänzt, Senf! 🙂 *daumenhoch*

  • Profilbild von deine muda
    # 28.09.18 um 17:49

    deine muda

    Schade. Zusammen mit paar Rückspiegel wäre der m365 damit dich strassentauglich oder?

    • Profilbild von weitergedacht
      # 28.09.18 um 18:04

      weitergedacht

      @deine: Schade. Zusammen mit paar Rückspiegel wäre der m365 damit dich strassentauglich oder?

      Nein, weil keine Reflektoren, kein Sattel und sonst auch nicht ähnlich eines Fahrrads aussehend…
      Pech gehabt… Noch… wenn dieser Berliner Scooterhelden Typ wirklich die Wahrheit auf Youtube rumblökt…

  • Profilbild von kein schöner Land
    # 28.09.18 um 17:58

    kein schöner Land

    @deine muda:
    Natürlich nicht

  • Profilbild von Holger
    # 28.09.18 um 18:26

    Holger

    Hmmm …
    wäre schon nett, eine Alternative für das Armrausstrecken zu haben und dieses Teil ist groß genug, als dass Autofahrer es wahrnehmen würden, aber wenn sich das Fahrrad neigt, bin ich ja schon in der Kurve, dann braucht es auch den Blinker nicht mehr, dann ist's schon zu spät.

    Und leider sind viele Ergänzungen, die Sinn ergeben würden leider eh nicht statthaft, weil die deutsche Gesetzgebung krampfhaft auf Autos fixiert ist, dabei wären solche Blinsysteme ebenso hilfreich wie die 'mobilen Fahrradwege', die wenigstens Ansatzweise einen ausreichenden Abstand anzeigen.

  • Profilbild von Felix
    # 28.09.18 um 19:27

    Felix

    Also ich benutze bei mir WingLights am Fahrrad und klar es ist nicht erlaubt aber ich werde von den Autofahrern ganz anders wahr genommen. Es hat sich auch noch niemand beschwert, ich halte ja weiterhin die Hand raus aber gerade Abends sieht man das dann nicht mehr und da helfen die Blinker schon enorm.

    https://cycl.bike/de/

    • Profilbild von Gast
      # 28.09.18 um 22:06

      Anonymous

      @Felix: Also ich benutze bei mir WingLights am Fahrrad und klar es ist nicht erlaubt aber ich werde von den Autofahrern ganz anders wahr genommen. Es hat sich auch noch niemand beschwert, ich halte ja weiterhin die Hand raus aber gerade Abends sieht man das dann nicht mehr und da helfen die Blinker schon enorm.

      https://cycl.bike/de/

      Das glaub ich dir, das du anders wahr genommen wirst. Wenn ich so einen vor mir hätte, dann würde ich auch versuchen den zu überfahren 😀 😛

      • Profilbild von Felix
        # 30.09.18 um 14:08

        Felix

        Oh du bist ja ein ganz netter, weniger von deiner Sorte im Straßenverkehr und wir würden uns alle etwas sicherer fühlen.

    • Profilbild von Mike
      # 11.08.19 um 22:49

      Mike

      Ey ey ey, sehr coole und sinnvolle Idee aber die Teile sind mir viel zu groß. Außerdem haben meine nagelneuen ergonomischen SQalb 711 Griffe keinen Stöpsel am Ende (die kann ich jedem nur empfehlen, absolut geil und der Gummi erzeugt mega viel Grip), also kann ich die Winglights auch nicht reinstecken.

      Nach über 20 Jahren runde Griffe will ich erstmal nichts anderes mehr als die etwas "eckigen" der Handfläche angepassten Griffe von Sqlab, da hat sich endlich mal jemand etwas gedacht.

    • Profilbild von advocatus diaboli
      # 07.09.19 um 10:08

      advocatus diaboli

      Klasse, blinkende Anfängeranalplugs.

  • Profilbild von Fossi
    # 28.09.18 um 19:44

    Fossi

    Die Fahrtrichtungsanzeiger mit Gyrosensor ist meiner Meinung nach ja wohl vollkommen obsolet, lediglich mit Schalter könnte sie zusätzlich hilfreich sein. Bezüglich einer weiteren Rückleuchte kann diese nur mehr nutzen als schaden, auch wenn diese nicht zugelassen sein sollten! Jeh mehr und eher man erkannt wird desto besser!

  • Profilbild von Gast
    # 28.09.18 um 22:10

    Anonymous

    @Vollhonkhasser: Habe gerade bestellt, mit Schalter.
    "Menschen", die beim oder nach dem Abbiegen/Spurwechsel blinken haben wir wirklich genug!

    Eben, es heißt ja FAHRTRICHTUNGSANZEIGE. Das heißt nix anderes als frühzeitig den wechsel der Fahrtrichtung an zu zeigen.
    Aber nichts übertrifft die ganzen alten, die erst heizen und alles ohne Blinker und wenn sie aussteigen kaum gerade aus gehen können. Natürlich ist das für die wahrscheinlich die einzige Möglichkeit mobil zu sein, aber eine Gefährdung für alle anderen. Denn auch die Reaktionsgeschwindigkeit ist mäßig.

  • Profilbild von kein schöner Land
    # 29.09.18 um 00:54

    kein schöner Land

    Habe das Teil seit zwei Jahren am Fahrrad, niemand hat sich bisher beschert und ich fahre sehr viel.
    Natürlich muss man zusätzlich Handzeichen geben.

  • Profilbild von KEV
    # 29.09.18 um 02:17

    KEV

    mmmh… das komerzielle Bewerben von nicht zugelassenden Lichtanlagen im Straßenverkehr mit Ermutigung diese auch dort einzusetzen, müsste mindestens abmahnfähig sein.

    • Profilbild von Arnooo
      # 30.09.18 um 10:13

      Arnooo

      @KEV: mmmh… das komerzielle Bewerben von nicht zugelassenden Lichtanlagen im Straßenverkehr mit Ermutigung diese auch dort einzusetzen, müsste mindestens abmahnfähig sein.

      …und Subjekte wie Du eingewiesen werden.

  • Profilbild von NoDoubts
    # 29.09.18 um 07:36

    NoDoubts

    Ich habe es Mal bestellt und werde es testen. Nicht zugelassen ist hierbei ein weit gefasster Begriff. Natürlich ist das Ding als alleinige Lichtanlage nicht zugelassen. Allerdings kann man sein Rad ja ordnungsgemäß ausstatten und dieses Gerät zusätzlich nutzen. Das macht schon Sinn und wird sicher nicht dazu führen, dass man eine Ordnungswidrigkeit begeht.

    • Profilbild von hansinger
      # 29.09.18 um 10:57

      hansinger

      @NoDoubts: Ich habe es Mal bestellt und werde es testen. Nicht zugelassen ist hierbei ein weit gefasster Begriff. Natürlich ist das Ding als alleinige Lichtanlage nicht zugelassen. Allerdings kann man sein Rad ja ordnungsgemäß ausstatten und dieses Gerät zusätzlich nutzen. Das macht schon Sinn und wird sicher nicht dazu führen, dass man eine Ordnungswidrigkeit begeht.

      Selbst wenn du ansonsten alles an Lichteinrichtungen hast, was vorgeschrieben ist, ist dieses Teil noch immer nicht zur Benutzung zugelassen.
      Da ohne Prüfzeichen ist z.B. Abstrahlwinkel & Blendintensität nicht getestet. Und das sind ja die Faktoren die dem Gesetzgeber wichtig sind.

    • Profilbild von HaJo
      # 29.09.18 um 13:35

      HaJo

      Da muss ich widersprechen. Auch zusätzliche lichttechnische Einrichtungen unterliegen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und benötigen eine Bauartgenehmigung.

      § 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern)
      (1) … Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a genügen. …
      https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

      § 22a StVZO (Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile)
      https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html

      Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog – 12. Auflage vom 01.11.2017
      Tatbestandsnummer 367100 "Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen."
      0 Punkte, 20 Euro, kein Fahrverbot
      https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html

      Manche Quellen geben noch die Tatbestandsnummern 123148, 123149 und 123150 an. Diese sind aber seit 2017 gelöscht.

      Die Ordnungswidrigkeit ist eine Sache. Viel schwieriger wird es im Falle eines Unfalls wenn der Unfallgegner z.B. behauptet von der unzulässigen Beleuchtung geblendet worden zu sein. Dann versuch einmal das Gegenteil zu beweisen.

  • Profilbild von mw
    # 29.09.18 um 09:31

    mw

    wenn dieses Ding das Abbiegen erst anzeigt, während sich das Fahrrad in die Kurve lehnt, ist das absolut sinnfrei, weil viel zu spät. Was nützt es dem nachfolgenden Verkehr, wenn ich WÄHREND des Spurwechsels oder Abbiegens Signale gebe?

    Als Kind in den 1970ern hatte ich ein 'gepimptes' Bonanza-Rad mit richtigen Blinkern (batterie- und per Schalter betrieben). War damals so cool wie verboten, aber funktionierte zumindest in der Dämmerung und im Dunkeln recht gut. Damals musste man sich noch nicht in die Hose machen, weil man Dreiklanghorn statt Klingel, solche Blinker oder anderes 'verbotenes' Gedöns ans Rad dengelte. Heute riskieren Radfahrer sogar den Autoführerschein, wenn sie ein Mal besoffen vom Biergarten heimfahren..

  • Profilbild von misterdata
    # 29.09.18 um 10:20

    misterdata

    Abmahnfähig sein…. wenn du nicht einen an der Klatsche hast

    • Profilbild von Gast
      # 29.09.18 um 11:07

      Anonymous

      @misterdata: Abmahnfähig sein…. wenn du nicht einen an der Klatsche hast

      schade, dass man immer direkt so Antworten muss. Hätte man auch anders schreiben können. Ich kenne die genauen Gesetztestexte nicht, aber fällt das nicht in die Anstiftung etwas illegales zu tun?! Ich weiß nicht, ob und wie hier ein unterschied gemacht wird in bezug auf Waffen oder anderen illegalen Dingen.

      • Profilbild von Arnooo
        # 30.09.18 um 10:17

        Arnooo

        @misterdata: Abmahnfähig sein.... wenn du nicht einen an der Klatsche hast

        @Anonymous: schade, dass man immer direkt so Antworten muss. Hätte man auch anders schreiben können. Ich kenne die genauen Gesetztestexte nicht, aber fällt das nicht in die Anstiftung etwas illegales zu tun?! Ich weiß nicht, ob und wie hier ein unterschied gemacht wird in bezug auf Waffen oder anderen illegalen Dingen.

        Ja, auf solchen Stuß muss man direkt so antworten. Wenn es nach Brains wie ihm ginge, würden sonst auch amerikanische Filme mit getuneten Auto verboten, weil low-riding in D "illegal" ist. Denkt ihr auch, bevor ihr schreibt? Vergiss es, war eine hypothetische Frage…

  • Profilbild von kein schöner Land
    # 29.09.18 um 10:24

    kein schöner Land

    @mw:
    Nimm einfach dass Teil Fernbedienung

  • Profilbild von kein schöner Land
    # 29.09.18 um 10:40

    kein schöner Land

    @mw:
    Das galt in den Siebzigern bereits genauso, nur erstens mal warst du damals zu jung um es mitzubekommen und zweitens hat sich so etwas, wenn das passiert ist maximal über Mundpropaganda im näheren Umfeld verbreitet, heute liest man wenn das einem in Hinterdupfing passiert morgen davon im Internet, auf Facebook oder sonstwo und alle wissen plötzlich bescheid wie gefährlich es ist ein nicht zugelassenes Licht benutzt zu haben oder wenn einer total besoffen vom Biergarten nach hause auf die Straße gefallen ist, wird der Eindruck erweckt jeder der mit drei Bier intus auf dem Fahrrad fährt verliert sofort seinen Führerschein.
    Ich lebe hier in Bayern wo die Polizei ja besonders streng sein soll, hier wird ohne Licht gefahren oder mit irgendeinem Licht welches blinkt, man kaum sehen kann oder einem das so hell ist wie Autoscheinwerfer und den Gegenverkehr blendet.
    Auf die umliegenden Keller fahren vermutlich mindestens 20% mit dem Fahrrad und ich habe noch gar nie eine Alkoholkontrolle an Fahrradfahrern erlebt.

    Es ist und bleibt verboten aber die Chance dass hier jemand drankommt weil er so ein Gadget montiert hat ist äußerst gering.

    Vorsicht walten zu lassen ist vernünftig aber wir leben in einer Zeit die es an sich hat aus allem eine Bedrohung zu generieren und Angst zu schüren weil es sich damit so toll Stimmung machen lässt.

    • Profilbild von Gast
      # 29.09.18 um 11:04

      Anonymous

      Das es keine Fahrradkontrollen gibt, liegt wohl eher daran, dass zu wenig Personal da ist. Und dann nur gehandelt wird, wenn sich Unfälle mit Todesfolge häufen. Also immer nur handeln, wenns Kind schon in den Brunnen gefallen ist, anstatt präventiv.

      PS: 1970 gabs auch Bedrohungen und wie du selber geschrieben hast, hast du das als Kind nicht mit bekommen. Natürlich auch weil die Informationsflut nicht so rieisig war, wie heute. Und heute leben die Sender und Medien von den Angst der Leute. Jeder sollte sich nicht nur berieseln lassen, sondern selber informieren und ein Bild machen.
      Oder sterben immer nur zur Weihnachtszeit die Kinder in Afrika?

  • Profilbild von deine muda
    # 29.09.18 um 10:57

    deine muda

    @kein schöner Land: in Bayern
    werden Radfahrer nicht auf Alk sondern wenn dann auf THC kontrolliert xD solange fr Mortler an der Macht ist… Aber das ist ne andere Geschichte….

  • Profilbild von deine muda
    # 29.09.18 um 17:44

    deine muda

    OK wenn man das Licht jemanden an Kopf wirft dann könnte es schon als Waffe zählen…. Genauso kann man auch nen Ninjastern nach links oder rechts werfen vorm abbiegen. Da ist natürlich nicht nach dem ursprünglichen nutzen der Dinge gefragt…

  • Profilbild von sven
    # 30.09.18 um 14:22

    sven

    Wie soll das gehen? Ich lege mich beim Kurvenfahren in die Kurve um die seitlichen Kräfte auszugleichen. Im Idealfall wirkt auf den Sensor im Rücklicht also keine seitliche Kraft, er kann demnach auch nichts detektieren und anzeigen.

  • Profilbild von Testi
    # 30.09.18 um 16:46

    Testi

    Mal ehrlich…diese Kommentare zu lesen, dafür ist mir sogar meine Zeit auf dem Lokus zu schade.

  • Profilbild von Norbert Reikowski
    # 06.10.18 um 19:14

    Norbert Reikowski

    Finde ich gut,sollte man in die STVO aufnehmen!

  • Profilbild von Gutes Teil
    # 22.02.19 um 13:05

    Gutes Teil

    Super Teil hab das am Fahrrad und das Gefühl man bekommt mehr Aufmerksamkeit geschenkt und wird seltener Übersehen.

  • Profilbild von Ihnako
    # 22.02.19 um 15:28

    Ihnako

    Lasst die Finger davon.
    Wenn Du Sicherheit im Straßenverkehr willst, kümmer Dich darum das die Beleuchtung (Rücklicht und Frontscheinwerfer) funktionstüchtig sind und unabhängig von der Beleuchtung des Fahrwegs mit Einbruch der Dämmerung eingeschalten sind. Zieh Dir Kleidung an die auch bei Dunkelheit gut sichtbar ist (entsprechend Warnwesten bekommt man schon für unter 2 Euro) und halt Dich an die StVO.

    Damit bist Du auf der sicheren Seite.

    Alles Andere… Geldverschwendung. Du gewinnst dadurch kein Stück Sicherheit.

    Grüße vom Krad-Fahrer.

  • Profilbild von Möwe111
    # 22.02.19 um 18:54

    Möwe111

    Ihnako….. Lass mich raten: Bei Dir in der Garage steht eine BMW GS? ?

  • Profilbild von Olaf
    # 22.02.19 um 19:57

    Olaf

    @Möwe111:
    🙂 🙂

    Ja, kenne ich. Das sind die deutschen "Gelbwesten".

  • Profilbild von Gast
    # 23.02.19 um 08:01

    Anonymous

    Hmm, da macht man eine kleine ausweichen Kurve, sei es, um einem Gullydeckel oder einem Schlagloch auszuweichen und das Ding zeigt unvermittelt einen Abbiegepfeil oder wie? Da bekommt der nachfolgende Verkehr doch die Krise!

  • Profilbild von harami
    # 24.02.19 um 21:48

    harami

    Gibt es schon lange als andere version und sogar finde ich bessere Version bei Ebay . Zwar breiter ,Blinker ,links und rechts in orange und Bremslicht mit Fernbedienung. Kostet ca 6 €

  • Profilbild von Zunami
    # 25.05.19 um 17:25

    Zunami

    Das noch keiner drauf gekommen ist das KBA zu erwähnen. Ein für den Starssenverkehr zugelassenes Licht hat eine KBA Nr drauf (Sinuslinie gefolgt von ein K und einer Nr. – deswegen die besonders hellen meistens nicht billig, wie Philips SafeRide, Lupine, BuM)
    Alle anderen Sachen wie Beamer, Flutlicht und Co kann man im Gültigkeitsbereich der StVO (Straße) einfach mit ner Haube abdecken, so wie es mit den zusätzlichen Lampenreihen am Dach eines Pickups gemacht werden muss.

    Beim Rücklicht ist das alles weniger dramatisch. Obgleich eine Ordnungswidrigkeit ziehen würde, sind die Rennleiter eher froh, dass man etwas hat womit man gut gesehen wird.
    Ein Licht das ein Blinkmodus hat, ist in D nicht zugelassen.

  • Profilbild von Snowfire
    # 04.06.19 um 11:38

    Snowfire

    @harami: wie heißt es denn? Wie findet man es?

  • Profilbild von Frank Ziedler
    # 11.08.19 um 07:22

    Frank Ziedler

    Ich fahr einfach kein rad wenn es dunkel ist. So einfach kann es sein.

  • Profilbild von altok
    # 11.08.19 um 12:17

    altok

    Dann bleibst im Winter zu Hause?

  • Profilbild von Andropet
    # 12.10.19 um 13:03

    Andropet

    ?

    Kommentarbild von Andropet

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