bowiewowie


registriert am 16.12.2012
10 Kommentare
  • Profilbild von bowiewowie
    # 26.11.15 um 20:53

    bowiewowie

    Würd mir sofort einen bestellen wenn ich wüsste wie die ausfallen. Erfahrungsgemäß bestellt man Asia-Klamotten mindestens 2 Nummern größer.

  • Profilbild von bowiewowie
    # 18.05.14 um 21:49

    bowiewowie

    Ausverkauft. Gibts Nachschub?

  • Profilbild von bowiewowie
    # 30.04.14 um 20:52

    bowiewowie

    kann man damit im musicplayer auch einfach n lied weiter skippen? @Android

  • Profilbild von bowiewowie
    # 20.09.13 um 11:34

    bowiewowie

    @kristian: hör doch auf dich zu rechtfertigen! guts Gadget!

  • Profilbild von bowiewowie
    # 29.04.13 um 14:39

    bowiewowie

    Hab das "Sägchen" und es taugt um zB Obst oder Gemüse zu schneiden, an Holz würde ich mich damit nicht rantrauen…

  • Profilbild von bowiewowie
    # 26.03.13 um 10:40

    bowiewowie

    ihr seid alle kackboons die sich was drauf einbilden schon mal gelötet zu haben
    und dann entsetzt sind von diesem Produkt hier.
    kackboons… mehr nicht.

  • Profilbild von bowiewowie
    # 10.03.13 um 23:43

    bowiewowie

    DanielA heißt se

  • Profilbild von bowiewowie
    # 07.03.13 um 16:50

    bowiewowie

    coooles Gadget, gibts das auch billiger?

  • Profilbild von bowiewowie
    # 27.02.13 um 22:04

    bowiewowie

    Sicher ganz nett, aber wohl nur so Daumengroß – was dann ein fail ist.

  • Profilbild von bowiewowie
    # 25.01.13 um 17:18

    bowiewowie

    @Cpt.: Mir ist heute was ganz komisches passiert beim Abholen einer gekauften Taschenlampe beim Zoll.
    Habe mir zwar nicht genau diese gekauft weil ich sie schon habe, aber thematisch passt es hier trotzdem rein.
    Wollte die T-Lampe beim Zoll abholen, aber sie haben mir die Mitnahme nach Hause verweigert! Die Begründung ist, das seit neustem (laut Zollbeamten ca. nach Weihnachten ’12) der Zoll verstärkt auf die LED-Taschenlampen schaut. Diese müssen deutlich gekennzeichnet sein mit einem Hinweis, dass man mit der Funzel nicht in Augen leuchten soll, da schädlich.
    Natürlich hatte meine bestellte T-Lampe so einen Hinweis nicht und deswegen darf ich sie nicht behalten! Zusätzlich kam hinzu, dass meine Lampe noch ein Ladegerät hatte mit US-auf-EU-Stecker Adapter und kein CE-Kennzeichen am Netzteil. Ich hätte aber die T-Lampe ohne das Ladegerät mitnehmen können, wenn sie diesen Hinweis auf “nicht-in-die-Augen-leuchten”-Hinweis hätte.
    Der Zollbeamte meinte, ich könnte die T-Lampe zum Gewerbeaufsichtsamt schicken und dort überprüfen lassen. Falls die ihr OK geben, könne ich sie mitnehmen. Die Chancen hierfür stehen aber mehr als schlecht, da sie eine andere T-Lampe, auch mit starker LED, abwiesen mit der Begründung dass der Hinweis auf Augenschädlichkeitfehle. Und wenn das Gewerbeaufsichtsamt kein OK gibt, darf man auch noch selber die Kosten für eine solche Prüfung tragen.
    Jetzt halte ich hier die hier vorgestellte 240lm Taschenlampe in meinen Händen und sehe da keinen solchen Hinweis. Es sieht wohl düster aus mit dem Import von Taschenlampen aus China

    LOOL omg, ein weiterer Grund dieses bürokratische Land zu verlassen…

  • Weitere Inhalte laden