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Fünf Franken Münze mit Totenkopf für 2,41€

Fünf Frankenmünze Fake
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Ich habs heute vormittag online gelesen und mir ist vor Lachen fast mein Kaffee durch die Nase geschossen. Die Chinesen! Bei AliExpress gibt es jetzt relativ echt aussehende 5 Franken Münzen aus dem angeblichen Jahr 1954. Allerdings prangt auf der anderen Seite der Schweizerischen Münzen ein Skelett-Totenkopf-Zombie Verschnitt, wodurch die Münzen schon nicht mehr so täuschend echt aussehen. Ob das überhaupt noch legal ist und vielleicht sogar als Falschgeld gilt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Für 2,41€ bekommt man also „5 Franken“, für echte 5 Franken wären aber aktuell ca. 4,40€ fällig.

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Kommentare (24)

  • Profilbild von DrJazz
    # 24.08.17 um 19:21

    DrJazz

    Sehr nice!! Mal sehdn ob ddr Zigarettenautomat die Münzen akzeptiert

    • Profilbild von sowieso
      # 24.08.17 um 20:41

      sowieso

      so sieht ein schweizer fünfliber ja nicht aus du vollhonk..
      ergo keine fälschung

      • Profilbild von DSLR
        # 24.08.17 um 21:24

        DSLR

        Nun, eine Seite sieht exakt aus wie das Original. Als Sammlerstück grenzwertig, beim "Inverkehrbringen grundsätzlich eine Straftat.

    • Profilbild von ebola
      # 24.08.17 um 21:07

      ebola

      Sicher du RiesenVollhonk.
      Weil sie in Deutschland einen Link zu einer absolut unecht aussehenden Schweizer Münze posten, wird die gesamte CG Redaktion wegen Geldfälschung verknackt und landet im Gefängnis.
      SCHON KLAR!

      @Vollhonkhasser: Geldfälschung (§ 146 StGB) ist in Deutschland ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. (Wikipedia).

      Die Anleitung dazu ist übrigens auch strafbar.
      Wie das mit der Duldung durch CG ist, weis ich nicht. Vermute aber, dieser Eintrag wird gelöscht und die Straftat bleibt stehen.

      • Profilbild von Gast
        # 29.08.17 um 13:20

        Anonymous

        Aber da steht doch "Mal sehen ob…" Damit ist es doch keine Anstiftung, sondern höchstens eine Ankündigung einer Straftat

      • Profilbild von Gast
        # 29.08.17 um 13:21

        Anonymous

        Ok, da steht "Mal sehdn ob..". Das ist natürlich eine Straftat!

  • Profilbild von InspektorGadget
  • Profilbild von Fünflieber
  • Profilbild von Marty
    # 24.08.17 um 20:16

    Marty

    Gadget?

  • Profilbild von schneckenvilla
    # 24.08.17 um 20:22

    schneckenvilla

    @Vollhonkhasser: dann versuch mal in Deutschland mit Franken zu zahlen

    • Profilbild von DSLR
      # 24.08.17 um 21:05

      DSLR

      Ich zitiere mal die Wikipedia:
      "Wegen der internationalen Bedeutung des Geldwesens gilt strafrechtlich in Deutschland das Weltrechtsprinzip (§ 6 Nr. 7 StGB), wonach der inländische Staat jedes Geldverbrechen, auch wenn es ausländische Banknoten betrifft, seiner Gerichtsbarkeit unterstellt."

      Ob das jetzt auch für Münzen gilt, weiß ich nicht, aber ich denke hier kann man schon Ärger bekommen.

    • Profilbild von DSLR
      # 24.08.17 um 21:25

      DSLR

      Hier in DE gilt aber nicht das Schweizer Recht. 😉

    • Profilbild von Mark
      # 24.08.17 um 21:30

      Mark

      @Vollhonkhasser: Art. 240 des Strafgesetzbuches der Schweizerischen Eidgenossenschaft lautet wie folgt:

      Abs. 1: «Wer Metallgeld, Papiergeld oder Banknoten fälscht, um sie als echt in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.»

      Ich esse gerne Erdbeeren.

    • Profilbild von Paul Motzki
      # 24.08.17 um 21:31

      Paul Motzki

      @schneckenvilla: @Vollhonkhasser: dann versuch mal in Deutschland mit Franken zu zahlen

      In der Grenzregion ist das überhaupt kein Problem. Also vom Bodensee bis zur Französischen Grenze….

    • Profilbild von Gast
      # 29.08.17 um 13:23

      Anonymous

      @Vollhonkhasser: Art. 240 des Strafgesetzbuches der Schweizerischen Eidgenossenschaft lautet wie folgt:

      Abs. 1: «Wer Metallgeld, Papiergeld oder Banknoten fälscht, um sie als echt in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.»

      Das bedeutet umgekehrt, dass wer sie fälscht, ohne sie als echt in Umlauf bringen zu wollen, gar nicht bestraft wird?

  • Profilbild von SokSok
    # 25.08.17 um 08:18

    SokSok

    Das Teil sieht der Originalmünze von 1954 schon sehr ähnlich: http://www.ebay.de/itm/231736555576
    Ich denke auch, dass man damit massiv Ärger kriegen kann.

    • Profilbild von G
      # 25.08.17 um 10:57

      G

      Solange man das Ding daheim in der Münzsammlung aufbewahrt und nicht in Umlauf bringt sollte das kein Problem sein.

      • Profilbild von Kolus
        # 25.08.17 um 19:29

        Kolus

        erstmal einen DDR-Zigarettenautomat finden, habe seit Jahren keinen gesehen

  • Profilbild von pepo
    # 26.08.17 um 19:42

    pepo

    Frage mich schon ob das ein Gadget ist…. relativ sinnlos und enormes Potential so richtig Ärger zu bekommen (Zoll, Polizei)….lasst es sein!

  • Profilbild von Marty
    # 28.08.17 um 08:31

    Marty

    Keiner will das kaufen und bittend hält es für ein Gadget aber das "ich vermute aber besser als du vermuten kannst" Potential ist einfach zu verlockend…

  • Profilbild von Geark
    # 30.08.17 um 11:11

    Geark

    Doch dann wirst du auch bestraft, es sei denn du machst zb einen 50 Euro Schein, aber der ca nur 30 Prozent seiner Größe hat, also auch von Laien als fake angesehen wird…

  • Profilbild von Roter Tiger
    # 30.08.17 um 12:18

    Roter Tiger

    Dann würden Schweizer die Chinesen verhaften und in den Knast stecken und dan explodiert die Schweiz ????

  • Profilbild von Olaf P.
    # 19.09.17 um 02:05

    Olaf P.

    Ist dann der berühmte 5 Eier Schein auch Falschgeld? Ich denke nicht 😉

  • Profilbild von Cockaigne
    # 09.10.17 um 16:11

    Cockaigne

    Ich bin eher so der Mango-Esser

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