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Taschenlampe mit integriertem Messer und 300 Lumen für 12€

Taschenlampe Messer
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Ja Leute, ich weiß, das ist sicherlich ein diskussionswürdiges Gadget mit (zurecht) fragwürdigem Charakter. Bevor man dieses Taschenlampen-Messer verteufelt, erstmal die technischen Daten: Die Taschenlampe weist 300 Lumen auf und das Licht lässt sich in drei verschiedenen Modi dimmen. Mit IP65-Schutzklasse ist das Gerät staubdicht und gegen Strahlwasser geschützt, schwimmen sollte man damit also nicht. Dennoch: Beim Camping hat man gerne mal ein kleines Messer zur Hand um zu schnitzen oder eine Dose zu öffnen. Man kann darüber reden, ob so ein Messer legal ist, bestellbar ist es bei Amazon aber. Mit dem Gutschein „ZFUAKRBO“ kommt man auf den Preis von 12€, ein EU-Ladegerät ist im Lieferumfang enthalten. Wer es für den Camping-Gebrauch nutzt und ansonsten zuhause lässt, ist auf der sicheren Seite.

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Kommentare (78)

  • Profilbild von DSLR
    # 05.01.18 um 17:41

    DSLR

    Das Messer wird in der Artikelbeschreibung mit "Selbstverteidigung" beworben weswegen die Zweckbestimmung als Waffe eindeutig ist. Da die Klinge innerhalb der Taschenlampe versteckt ist, handelt es sich um eine verbotene Waffe deren Besitz eine Straftat darstellt.
    Insofern ist die Aussage "Wer es für den Camping-Gebrauch nutzt und ansonsten zuhause lässt, ist auf der sicheren Seite." völlig korrekt. In beiden Fällen ist man ziemlich sicher ganz schnell vorbestraft wenn so ein Produkt bei einem gefunden wird.

  • Profilbild von gasty
    # 05.01.18 um 18:08

    gasty

    Schließe mich meinem Vorredner an: dürfte in Deutschland und auch Anden Flughäfen sowie beim Zoll relativ sicher negativ auffallen.

  • Profilbild von Sir
    # 05.01.18 um 18:25

    Sir

    #DSLR und #gasty – Lol, lol und lol ! Sabber sabber ja ja ja Verboten Verboten Verboten und das von Hobbyjuristen präzise erklärt 😉

    Ich verteidige mich – "Selbstverteidigung" – mit einem schönen großen Küchenmesser, dass ich im Regenschirm verstecke!
    Das nutze ich dann nicht für das Camping 😉 sabber sabber …. und am Flughafen ja was mach ich bloß am Flughafen damit?

    • Profilbild von EinBjoern
      # 05.01.18 um 19:19

      EinBjoern

      @Sir: Ich verteidige mich – "Selbstverteidigung" – mit einem schönen großen Küchenmesser, dass ich im Regenschirm verstecke!

      Und zack – illegale Waffe gebaut und geführt.
      Dann kannst du tatsächlich gleich die hier angebotene Version kaufen, kommt nahezu aufs gleiche heraus.

  • Profilbild von Chuwi
    # 05.01.18 um 18:35

    Chuwi

    Ich finde es klasse und praktisch!

  • Profilbild von Chuwi
    # 05.01.18 um 18:37

    Chuwi

    Und sogar prime versand…

  • Profilbild von Pressesprecher FA (inoffiziell)
    # 05.01.18 um 18:50

    Pressesprecher FA (inoffiziell)

    @Sir Wer sagt, dass es Hobbyjuristen sind. Leute wie du heulen als erster rum und sagen, das habe ich nicht gewusst, das wird so frei verkauft…Bla Bla Bla.
    Manche können auch ihren Penis oder Gehirn als Waffe bezeichnen. Dies wird aber nicht vom Waffengesetz erfasst.
    Aber ich kann dich beruhigen, du wärst das sicher nicht betroffen ?

  • Profilbild von ebola
    # 05.01.18 um 19:13

    ebola

    #Sir
    Tragen einer versteckten Waffe stellt eine Straftat dar, Punkt.
    Wenn du also so eine Taschenlampe mit Messer dabei hast, kannst du erheblichen Ärger mit der Polizei bekommen.
    Und das sollte eben jedem klar sein, bevor er sich so ein Ding bestellt.
    Ob der Zoll das durchlässt, dürfte Glückssache sein.

  • Profilbild von Timmsel
    # 05.01.18 um 19:31

    Timmsel

    Ich leite das mal an entsprechende Stelle weiter, vielleicht wird es dadurch aus dem Verkauf genommen! Sicherlich gibt es Menschen mit berechtigtem (Camping-) Interesse, aber es gibt auch viel zu viele Kranke da draußen! Und vor denen sollten wir uns und unsere Polizei schützen!

  • Profilbild von Gast
    # 05.01.18 um 19:58

    Anonymous

    Wie kann sowas "Amazon Choise" sein?!
    Was habt ihr alle mit das kommt nicht übern Zoll?? Das wird von Amazon versendet, ist somit schon in DE. Kaufen kann man es also ganz normal.
    Mir war auch neu, was hier noch so angeboten wird:
    https://www.amazon.de/dp/B0711T4WYN/ref=sspa_dk_detail_3?psc=1
    Vor allen Dingen, wenn ich mir die Kommentare durchlese: Verdecktes Führen, Selbstverteidigung.

  • Profilbild von Sir
    # 05.01.18 um 20:18

    Sir

    Boha bei euch allen läuft es nicht ganz rund! Ihr habt keine Ahnung und labert hier was von versteckten Waffen rum, nur weil an einer Taschenlampe ein Messer integriert ist! Würg! Und der eine oder andere will es auch noch melden oh man ihr seit ja voll die Spießer!

  • Profilbild von ebola
    # 05.01.18 um 20:30

    ebola

    #Sir
    Willst du oder kannst du das nicht verstehen?
    Nach deutschem Recht gilt das als versteckte Waffe, und das hat ein Strafverfahren und Geldstrafe zur Folge.
    Erwischt dich also die Polizei mit so einem Ding, bist du fällig. Und das sollte jeder wissen.
    Und wenn sich einer so ein Ding auf Amazon kauft, und dann davon ausgeht, das ist legal, dann hat er im Zweifelsfall eben Pech gehabt, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und Dummheit oder Begriffsstutzigkeit wie in deinem Fall eben auch nicht.

  • Profilbild von hasenhund
    # 05.01.18 um 20:40

    hasenhund

    UPS, besser aufpassen, alleine der Besitz auch zuhause ist in D nach Paragraph 2 WaffG iVm Anlage 2 schon strafbar…

  • Profilbild von Jan O. Nym
    # 05.01.18 um 20:41

    Jan O. Nym

    Ich stimme zu. Dieses Teil ist problematisch. So wie leider auch die Taschenlampen mit eingebautem Elektroschocker. Hat jemand einen Link zu einer Quelle, die diese Modelle anbieten?

  • Profilbild von Boerp
    # 05.01.18 um 21:15

    Boerp

    Naja, wenn man den mittleren Ring (um die Klinge herum) nicht drauf schraubt, ist es ja nicht mehr versteckt.
    Dann ist es ein Messer mit Taschenlampenfunktion.

    Es ist ja nicht so, dass man da auf einen Knopf drückt und die Klinge kommt raus geschossen.
    Für Selbstverteidigungszwecke also eher ungeeignet.

    Trotzdem bin ich auf der Seite derer, die eher Bedenken haben, dass ein an sich potenziell gesetzwidriges Produkt so verkauft werden kann…

    • Profilbild von DSLR
      # 05.01.18 um 23:26

      DSLR

      Natürlich ist es vom Nutzen her ein völliger Krampf. Aber man kann so was eben durch Sicherheitskontrollen schleusen und deswegen sind solche Waffen auch verboten.

  • Profilbild von Sir
    # 05.01.18 um 22:01

    Sir

    Wo ist denn die Waffe "versteckt". Das Messer ist lediglich in der Lampe integriert. Ansonsten ist das ein ganz normales Messer wie es auch die Pfadfinder an der Seite tragen. Ist den hier der eine oder andere völlig irre geworden!

    • Profilbild von DSLR
      # 05.01.18 um 23:23

      DSLR

      @Sir: Ist den hier der eine oder andere völlig irre geworden!

      In der Tat, allerdings hat sich bisher nur der Eine gemeldet. Und das mit gleich 4 Rechtschreibfehlern in einem Satz.

      Messer, wie sie Pfadfinder tragen sehen normalerweise auch aus wie Messer, nicht wie Taschenlampen, Stockdegen oder Kugelschreiber.

      Ich weiß nicht was mich mehr betroffen macht, Dein absolut nicht vorhandenes Rechtsverständnis, oder die mangelnde Sozialkompetenz mit der Du andere hier angreifst.

      • Profilbild von Sir
        # 05.01.18 um 23:35

        Sir

        4 Rechtschreibfehler habe ich gemacht – na und? Das ist typisch linkes spießiges Geschwurbel, wenn es denn nicht argumentativ weitergeht 😉 Der Spießer bleibt halt immer der Spitzel!

        • Profilbild von Horst 25
          # 06.01.18 um 00:03

          Horst 25

          Linksspießig.
          Du Birne.

  • Profilbild von egalSMILE
    # 05.01.18 um 22:47

    egalSMILE

    Naja kann man nichtmal in eine Tasche stecken. Die Lampe ist ja mit dem Messer wenn es versteckt ist gefühlt 70cm lang. Und dann so ne Funzel? Unnütz

    • Profilbild von Sir
      # 05.01.18 um 23:40

      Sir

      Sehe ich auch so. Aufgrund des mir nicht verständlichen Geschrei nach der Polizei, würde ich mich fast hinreißen lassen, diese unpraktische Lampe mit Messer zu kaufen – schon aus Solidarität gegen das blödes Geschwurbel 😉

  • Profilbild von egalSMILE
    # 06.01.18 um 01:51

    egalSMILE

    Dann doch lieber so ne schöne Kette 😉
    http://s.aliexpress.com/7vqqERfy
    (from AliExpress Android)

  • Profilbild von Andreas
    # 06.01.18 um 08:47

    Andreas

    Diese Lampe stellt einen verbotenen Gegenstand lt. WaffG dar.
    Es existiert zwar noch kein BKA Feststellungsbescheid, jedoch ist die Zweckbestimmung recht eindeutig, ebenso die Definition der verdeckten Hieb und Stoßwaffe in einem alltäglichen Gegenstand.

    Hier ein ähnliches Beispiel, viel milder, jedoch vom BKA glatt als Verbotener Gegenstand deklariert:

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjusuvQ6sLYAhVNYVAKHeaDCuoQFgguMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.bka.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FUnsereAufgaben%2FDeliktsbereiche%2FWaffen%2FFeststellungsbescheide%2FSonstige%2F101213FbZ186Taschenlampe.html&usg=AOvVaw3Xktd9y6UEwBhPRiyczbIs

    Ich würde vom Erwerb dringend abraten. Sollte ein Feststellungsbescheid erfolgen, kann es passsieren, dass der Händler die Käuferlisten aushändigen muß. Mit einem motviertem Staatsanwalt ist der Hausbesuch durch die Kollgen in blau/schwarz dann so gut wie sicher.

    • Profilbild von Sir
      # 06.01.18 um 13:29

      Sir

      Wenn du hier schon etwas zur Beweisführung postest, dann solltest du dies auch verstehen! Die angeführte taktikel Taschenlampe ist gefährlich lt. Gutachten, weil während des Kampfes überraschen die Waffe am Körper zum tragen kommt – Automatikfunktion!

      Bei der angepriesenen Lampe musst du das Taschenmesser erst aus der Lampe (?) schrauben / ziehen, so dass das Messer frühzeitig zum Vorschein kommt! Es handelt sich nur um ein – nicht verbotenes – Messer in einer Taschenlampe!

      Ihr macht mich müde Leute – D – Spießer!

      • Profilbild von Simplicitas
        # 06.01.18 um 17:07

        Simplicitas

        Die Problematik liegt doch eigentlich nur darin: Keiner weiß, wie das Ding bewertet wird, falls das BKA einen Feststellungsbescheid ausstellen sollte.
        Wenn dieser besagen würde, dass das oben beworbene Produkt keine versteckte Waffe darstellt, ist alles in Ordnung.
        Wenn dieser besagen würde, dass das oben beworbene Produkt eine versteckte Waffe darstellt, kann es potentiell zum Problem werden.
        Sollte der Händler in diesem Falle tatsächlich zur Herausgabe der Käuferliste gezwungen werden, sähen sich Käufer tatsächlich bald darauf mit einem Strafverfahren konfrontiert. Und das kann selbst bei fahrlässiger Handlungsweise (ohne besseres Wissen gekauft – der Besitz ist bereits strafbar) nunmal ein Bußgeld von bis zu 10.000€ und gegebenenfalls immerhin noch eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedeuten. Inwieweit dieser Strafrahmen ausgeschöpft werden würde, entscheidet dann jedoch ein Gericht und nicht die Kommentatoren auf dieser Webseite.
        Aber: Wie gesagt, alles Konjunktiv, denn das BKA hat diesen Gegenstand bisher noch nicht einem Gutachten unterzogen.
        Wer sich das Ding kauft sollte sich diese Tatsache dennoch im Hinterkopf behalten und bei seinem Kaufentscheid nicht außer Acht lassen.
        PS: Von einem Gutachten auf ein anderes zu schließen ist immer tükisch. Der oben beworbene Gegenstand wird vom Händler bereits in der Produktüberschrift als Mittel zur Selbstverteidigung beworben. Das könnte bereits die Definition als Hieb-&Stichwaffe für das Gutachteb hinreichend begründen.

        • Profilbild von Andreas
          # 06.01.18 um 20:38

          Andreas

          Völlig richtig ausgeführt.

        • Profilbild von Sir
          # 07.01.18 um 00:48

          Sir

          Ich gehe mal nicht weiter darauf ein, sonst wiederhole ich mich – seufz.

          Wenn ich ein Korkenzieher als Selbstverteidigung bewerben würde, würden sicherlich deine Einwände genauso gelten?

        • Profilbild von Simplicitas
          # 07.01.18 um 02:20

          Simplicitas

          Zum Korkenzieher:
          Ja, ein Korklenzieher in erster Ordnung keine Waffe, sondern ein Werkzeug. Aber: Nur weil etwas zuerst einmal "nur" ein Werkzeug ist, heißt es nicht, dass nicht auch eine Waffe daraus konstruiert werden kann.
          https://i.imgur.com/ERl47Nr.jpg
          Zum Messer:
          Ein Messer kann ein Werkzeug oder eine Waffe sein. Die Problematik bei dieser "Taschenlampe" besteht darin, dass das Messer innerhalb der Lampe verborgen liegt. Wenn ein Gutachter das Ding nicht als "Messer mit Taschenlampe", sondern als "in einer Taschenlampe verstecktes Messer" oder "als Taschenlampe getarntes Messer" bewerten sollte, handelt es sich automatisch nicht mehr um ein Werkzeug, sondern eine versteckte Waffe. Und dann ist der Besitz strafbar – und zwar auch rückwirkend auf bereits gekaufte Exemplare. Damit wären die Käufer nunmal dran und bekämen ein Strafverfahren an den Hals, wenn man sie ausfindig machen könnte (z.B. durch Käuferliste vom Händler).
          Wer auf Nummer sicher gehen möchte, bittet das BKA um einen Feststellungsbescheid (Achtung: das ist kostenpflichtig) und hat dann schwarz auf weiß, ob es sich um eine versteckte Waffe handelt oder nicht. Wer es nicht tut, muss nunmal damit rechnen im schlimmsten Fall hinter Gittern zu landen, wenn er mit dem Ding erwischt wird und ein Gutachten erstellt wird oder halt jemand anders irgendwann einen Feststellungsbescheid beantragt, das Ding als versteckte Waffe bewertet wird und das bereits mehrfach angesprochene mögliche Szenario eintritt.
          Anlage 2 WaffG Abschnitt 1.3.1:
          "Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind"

        • Profilbild von Sir
          # 07.01.18 um 15:18

          Sir

          Noch mal gaaanz einfach ausgedrückt: Wenn du ein Messer in der Tasche packst und damit herumläufst ist das kein "verstecken" einer Waffe sondern lediglich ein Transport!

          Wenn du ein Messer in eine Taschenlampe (Taschenersatz) packst und damit herumläufst ist das kein verstecken sondern ein Transport!

          Und noch eins:

          Wenn du ein "Ding" kaufst das keine Waffe ist aber nach einem Gutachten zur Waffe
          wird, dann hast du nichts verbotenes getan! Im schlimmsten Fall musst du das "Ding" abgeben!

          Und noch was: Gehe niemals ohne Grund zu staatlichen Stellen, um den Segen abzuholen! Du gibst denen sonst zu viel Macht!

      • Profilbild von Simplicitas
        # 07.01.18 um 16:26

        Simplicitas

        1.: Durch ein Gutachten wird weder der Gegenstand noch die rechtliche Gegebenheit verändert. Wenn ein Gutachten feststellt, dass es sich um eine Waffen handeln sollte, war das Ding bereits zuvor eine Waffe. (Für Leute mit Verständnisschwäche ein Autovergleich: Bei einem Unfallgutachten wird die schwere eines Unfalls festgestellt um entsprechende Rechtsansprüche geltend machen zu können. Der Unfall bestand aber schon vorher. Es war also auch schon vor dem Gutachten ein Unfall und der Unfall wurde nicht erst durch das Gutachten bewirkt.)
        2. Es handelt sich hierbei nicht um ein Messer, dass in eine Taschenlampe gelegt wurde, sondern um ein in eine Taschenlampe festintegriertes Messer. Oder um es deutlicher auszudrücken: Es ist ein mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauch verkleidetes Messer. Und solche Details können nunmal den Unterschied zwischen „Werkzeug“ und „versteckte Waffe“ ausmachen. Da hilft auch kein Jammern. Ich habe das strenge deutsche Waffengesetz nicht geschrieben. Finde dich damit ab, statt andere Kommentareleser mit deinem Geseiere auf dünnes Eis zu locken. So ein hintertückisches Verhalten widert mich an.

        • Profilbild von Sir
          # 08.01.18 um 01:54

          Sir

          Bleib mal ganz ruhig Brauner! Durch dein Geschrei erhältst du von mir sicherlich keine Zustimmung und meine eigene Meinung lasse ich mir von dir auch durch noch so emotional-moralisches Geplapper ("hintertückisches Verhalten") verbieten!

          Ein Gutachten wird für Tatsachen eingeholt die "nicht klar" sind! Das ist sicherlich nach einem Autounfall so, um die Schadenshöhe (…und nicht den Unfall an sich) einzuschätzen und dieses Prinzip gilt auch bei rechtlichen Problemen so – hier die Taschenlampe mit inne liegendem Messer! Sollte also für ein inne liegendes Messer in einer Taschenlampe von (!!) der zuständigen Behörde ein Gutachten angefordert werden, so ist der Behörde nicht klar ob es unter dem Gesetz fällt! Bis zur Fertigstellung des entsprechenden Gutachtens ist die Taschenlampe behördlicher Seits nicht als Waffe eingeordnet!

          Noch eins: Der hier Jammert bist du. Du bist der unmündige Bürger der der Obrigkeit im vorauseilenden Gehorsam die Füße küsst! Mach nur weiter so!

        • Profilbild von Simplicitas
          # 08.01.18 um 18:35

          Simplicitas

          Hier geht es nicht um eine "freie Meinungsäußerungsdiskussion", sondern darum, dass du anderen Kommentarlesern die falsche Sicherheit zu vermitteln versuchst, dass es sich bei dem oben beworbenem Produkt nicht um eine laut WaffG potenziell verbotene Waffe handeln könne. Deine oder meine Meinung tun hier wenig zur Sache, da es sich hier um eine Diskussion über gesetzliche Tatsachen handelt und nicht darüber, was am besten dem persönlichen Empfinden entsprechen würde.

          Einen Feststellungsbescheid beim BKA kann jeder anfordern, der dazu bereit ist die Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Dazu braucht es keine "Behörde" der irgendetwas "nicht klar ist". Nur weil noch kein Feststellungsbescheid über eine potentielle Waffe vorliegt, bedeutet es nicht, dass sie nicht bereits eine Waffe darstellt. Ein Feststellungsbescheid gibt nur Sicherheit darüber, ob ein Gegenstand eine Waffe ist oder nicht. Der oben beworbene Gegenstand erfüllt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Anlage 2 WaffG 1.3.1. Folglich ist ein Hinweis darauf, dass es sich um eine versteckte Waffe handeln könnte, deren Besitz strafbar ist, ratsam.

        • Profilbild von Sir
          # 08.01.18 um 22:00

          Sir

          Aber sicherlich geht es hier um Meinungen! Du stellst dich hier als allwissenden Retter dar, dabei hegst du hier nur Vermutungen! Du kannst nicht wissen wie das Gutachten ausfallen würde! Die selbe Diskussion hätten wir auch über einen Korkenzieher mit Kappe abziehen können! Ich sage die Lampe mir Messer ist völlig legal und das stimmt auch, da nicht illegal!

          Nur für dich #Simplicitas: Strafbar strafbar strafbar sabber sabber …. ja Strafe!

        • Profilbild von Simplicitas
          # 09.01.18 um 00:48

          Simplicitas

          Ich hege keine Vermutungen, sondern weise auf das real existierende Waffengesetz hin. Und auf die Tatsache, dass der beworbene Artikel erschreckend deutlich auf Anlage 2 WaffG 1.3.1 zutrifft. Der Rest steht wohl weißlich im Konjunktiv, da ich kein BKA Sachverständiger bin, der dazu eine qualifiziertere Einschätzung treffen könnte. Und Gegenstände die unter Anlage 2 WaffG 1.3.1 fallen sind nunmal illegale Waffen. Und zwar nicht erst ab dem Moment, ab dem ein Feststellungsbescheid ausgestellt wird, sondern ab dem Moment, in dem der Gegenstand existiert.

          "Du kannst nicht wissen wie das Gutachten ausfallen würde!" – Leidest du unter einer Leseschwäche? Kennst du den Unterschied zwischen Indikativ und Konjunktiv?

        • Profilbild von Sir
          # 09.01.18 um 13:26

          Sir

          Aha, so so! "…ab dem Moment, in dem der Gegenstand existiert"? Trifft bestimmt auch auf Rechthaber zu – wie passend!

          Ich kenne nur den Unterschied zwischen einem Spießer und Nicht-Spießer!

        • Profilbild von Simplicitas
          # 09.01.18 um 15:30

          Simplicitas

          Es wäre schön, wenn du nicht ständig vom Thema abweichen würdest.
          Noch einmal für Wimperntierchen:
          Ein Gutachten verändert nicht die Eigenschaft einer Sache, sondern interpretiert nur deren Status Quo – also den "ist" Zustand und nicht irgendeinen "wird danach sein" Zustand. Ein Gutachten macht einen Gegenstand nicht zu einer Waffe oder Nichtwaffe – es bewertet ob ein Gegenstand bereits eine Waffe ist oder nicht. Jetzt den Kausalzusammenhang begriffen?

    • Profilbild von Simplicissimus
      # 09.01.18 um 15:15

      Simplicissimus

      Also mal ganz formal betrachtet greift Paragraph 2 WaffG iVm Anlage 2 doch nur bei Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Messer sind da gar nicht drin. Bei dem hier zitierten Beispiel handelt es sich um eine Stoßwaffe, jedoch um kein Messer. Aber Timmsel wird es ja melden, da können wir dann ja mal abwarten, ob die Anlage 2 dann angepasst wird.

      Ansonsten sollte man halt, wenn man nicht bereits wg. Körperverletzung/Mord/Waffenbesitz vorbestraft ist, eine Rechtsschutzversicherung mit einplanen.

      • Profilbild von Simplicitas
        # 09.01.18 um 15:39

        Simplicitas

        Grundsätzlich richtig. Ein als Waffe konzipiertes Messer ist tatsächlich keine Stoßwaffe, allerdings dafür eine Hiebwaffe.
        "Eine Hiebwaffe ist eine Klingenwaffe, die hauptsächlich dazu ausgelegt ist, mit einer Schneide die Kraft des Hiebes zu nutzen. Die Wirkungsweise der Klinge durch den Hieb ist spaltend, so dass von einer Penetration die Rede ist. Hiebwaffen zählen zu den Blankwaffen, da sie mit der Muskelkraft des Besitzers geführt werden."
        "Hiebwaffe" klingt aber wirklich mehr nach "stumpfer Knüppel" :/

      • Profilbild von Simplicissimus
        # 09.01.18 um 15:40

        Simplicissimus

        Über Hiebwaffen sind Klingen zwar tendenziell mit drin, aber das sind eben doch keine Messer. Daher ist gemäß Paragraph 2 WaffG iVm Anlage 2 der Stockdegen auch verboten. Mit den Messern, das scheint mir nicht eindeutig, ich würde mich da nicht drauf einlassen, sehe die Gefahr aber auch eher auf Seiten der Rechtsverdreher und nicht bei den Besitzern dieses Messers. Und ins Handgepäck im Flugzeug darf es so oder so nicht.

        • Profilbild von Simplicitas
          # 09.01.18 um 18:37

          Simplicitas

          Naja, ein Messer ist halt in erster Linie ein Werkzeug. Und ein Werkzeug ist erstmal keine Waffe, kann also keine Hiebwaffe sein, weshalb normale Messer nicht als Hiebwaffen aufgeführt werden. Wohl erst wenn das Messer als Waffe konzipiert/benutzt wird und damit auch vor dem Gesetz als Waffe gilt, zählt es zu den "Hieb- und Stichwaffen". Ist halt alles sehr schwammig formuliert und soll wohl Staats- und Rechtsanwälte bei Laune halten.
          Nüchtern betrachtet ist das oben beworbene Messer weniger "gefährlich" als ein Küchenmesser. Ich sehe ebenfalls die einzig wirkliche Gefahr nur für den Besitzer, der in Gefahr steht sich am Ende vor Gericht für den Besitz verantworten zu dürfen.

  • Profilbild von Tom
    # 06.01.18 um 09:27

    Tom

    Da ich die Kommentare hier sehr unterhaltsam fand, noch zwei Links:

    https://www.angelsport.de/fischtoeter-mit-messingklinge_0077539.html – sowas habe ich beim Angeln mit, da ist die Klinge auch "versteckt", ist das auch illegal?

    http://www.benke-sport.de/FX-Verminator-MK2-Extreme – das ist laut BKA keine Waffe und auch keine Anscheinswaffe, also ein Spielzeug?

    Viel Spaß 🙂

    • Profilbild von Christoph
      # 08.01.18 um 10:48

      Christoph

      @Tom:
      https://www.angelsport.de/fischtoeter-mit-messingklinge_0077539.html – sowas habe ich beim Angeln mit, da ist die Klinge auch "versteckt", ist das auch illegal?

      Nein, da das Messer nicht in einem Alltagsgegenstand versteckt wird.
      Es ist ein Fischtöter zum Fische Töten.
      Vergleich: Pfefferspray zur Tierabwehr. Es ist zugelassen zur Tierabwehr. Fragt dich ein Polizist warum du das dabei hast und du sagt Selbstverteidigung statt zur Tierabwehr hast du eine illegale Waffe dabei.
      Du darfst natürlich (wenn angemessen) das zur Tierabwehr mitgeführte Spray in einer Extremsituation zur Selbstverteidigung benutzen.

      @Tom:
      http://www.benke-sport.de/FX-Verminator-MK2-Extreme – das ist laut BKA keine Waffe und auch keine Anscheinswaffe, also ein Spielzeug?

      Die Lücke wird bestimmt bei einer Überarbeitung des Gesetzes geschlossen.
      Es wird kein Projektil "durch" einen Lauf getrieben. Damit ist es keine Waffe.

    • Profilbild von DSLR
      # 08.01.18 um 17:05

      DSLR

      Der Fischtöter ist von der Zweckbestimmung her keine Waffe sondern ein Werkzeug um Fische zu töten. Dass man das natürlich genau wie ein Kochmesser missbrauchen kann ist klar, aber das Gesetz regelt das halt nun mal so. Würde das Produkt als Selbstverteidigungswaffe hergestellt und verkauft wäre es natürlich verboten.

      Der Verminator nutzt eine Gesetzeslücke da hier kein Projektil durch einen Lauf getrieben wird, sondern der hohle Pfeilschaft aussen auf dem Lauf aufliegt. Da kann das BKA auch nichts anderes sagen weil die sich an die geltenden Gesetze halten müssen.
      Jörg Sprave hat da auch einige interessante Videos dazu auf seinem Slingshot Channel. Er hat auch gerade einen Eigenbau vorgestellt.

  • Profilbild von Jules
    # 06.01.18 um 09:32

    Jules

    Es ist nicht weiter notwendig zu argumentieren, wenn dein Gegenüber Meinung Fakten gleich stellt.

    Richtig, der Hinweis auf Rechtschreibfehler ist links.

  • Profilbild von Pressesprecher FA (inoffiziell)
    # 06.01.18 um 10:08

    Pressesprecher FA (inoffiziell)

    Heißt es nicht RECHTschreibfehler? Wie kann das links sein? ? Ihr Spitzel..Ihr seiT (D) alle doof ?
    @Sir hat wohl noch den Aluhut auf ?

    • Profilbild von Sir
      # 06.01.18 um 13:16

      Sir

      Ich lebe auf der flachen Erde und wehre mich mit der Taschenlampe gegen Echsenwesen – das ist nicht verboten 😉
      Ich würde ja abhauen aber ich komme nicht runter, da ich nicht zum Rand komme lol lol

  • Profilbild von Pressesprecher FA (inoffiziell)
    # 06.01.18 um 10:08

    Pressesprecher FA (inoffiziell)

    Aber @Sir Kauf dir die mal ruhig. Vielleicht geht dir dann endlich mal ein Licht auf

  • Profilbild von Sir
    # 06.01.18 um 13:18

    Sir

    Meinst du ich muss mich bald meiner Haut wehren müssen?

  • Profilbild von Geark
    # 06.01.18 um 22:40

    Geark

    Habe mal eine bestellt, da ich jeden Abend nach der spät schicht durch den Wald radeln muss nach Hause. Und mir schon das ein oder andere passiert ist, klar konnte man bisher immer wegfahren, aber wenn die Lampe sogar als Fahrrad Licht dienen kann perfekt 🙂
    Danke für den deal

  • Profilbild von kdj
    # 08.01.18 um 13:57

    kdj

    @Simplicitas: Holst du dir auch eine Genehmigung fürs kacken ein?

    • Profilbild von Simplicitas
      # 08.01.18 um 19:06

      Simplicitas

      Ich würde Dich gerne darum bitten sachlich zu bleiben. Totschlagargumente dieser Natur ziehen nicht. Und bei einem Disput auf diesem Niveau würdest du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Kürzeren ziehen. Danke 🙂

  • Profilbild von kdj
    # 08.01.18 um 13:58

    kdj

    Glaube es wird sich hier keiner bestellen um damit eine Straftat auszuüben. Und die richtig
    Kriminellen holen sich richtige Waffen und nicht so ein Spielzeug.

    • Profilbild von DSLR
      # 08.01.18 um 16:53

      DSLR

      Ich zitiere mal die Polizei Sachsen: (https://www.polizei.sachsen.de/de/6952.htm)
      "Diese Waffen sind verboten

      Getarnte Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen, z.B. eine Schusswaffe in Form eines Kugelschreibers oder die in einen Spazierstock eingebaut ist, aber auch Degen, Kampfmesser, Elektroschockgeräte usw. die als solche nicht erkennbar sind, weil sie mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (z.B. Taschenlampe o.ä.) verkleidet sind,"

      Der gesetzliche Sachverhalt ist eindeutig und auch wenn man die Lampe bestellt ohne eine Straftat zu planen, so begeht man trotzdem eine weil alleine der Besitz strafbar ist.

      Das Lustige hier ist, dass genau diese tollen Hechte, die hier andere Beleidigen oder Fakten verdrehen und ignorieren dann ihr kümmerliches Schwänzchen einziehen und ganz reuig und unwissend werden, wenn sie vor dem Richter stehen und damit von einer Freiheitsstrafe auf eine Geldstrafe kommen wollen.

      Weitere Diskussion mit Euch Trollen erspare ich mir, Simplicitas hat es bereits ausreichend erklärt.

      • Profilbild von Sir
        # 08.01.18 um 17:33

        Sir

        Der Troll bist du doch und zwar ein verängstigter Gleichgeschalteter, der anderen die Courage nicht gönnt! Ich ziehe meinen Schwanz sicherlich nicht vor einem abgefuckten Richter ein – ich nehme zur Kenntnis! DSLR du bist doch hier die Obermemme und du machst dir doch in die Hosen vor der Staatsmacht 😉

        • Profilbild von Simplicitas
          # 08.01.18 um 18:48

          Simplicitas

          Was an einem Rechtsbruch gegen das Waffengesetz couragiert (mutig, beherzt) sein soll, erschließt sich mir nicht. Aber immerhin würdest du deine Haftstrafe in diesem Szenario brav antreten und in einer Justizvollzugsanstalt absitzen wollen. Ausgesprochen heroisch. [/Ironie?]

        • Profilbild von Sir
          # 08.01.18 um 22:01

          Sir

          Oh man du bist völlig dumm! Ja ja Haftstrafe du Staatsknecht!

        • Profilbild von Simplicitas
          # 09.01.18 um 00:29

          Simplicitas

          Nochmal zusammengefasst: Das fiktiv dargestellte Szenario konfrontierte dich mit der Frage, wie dein Verhalten wäre, wenn du wegen dem Besitz verbotener Waffen vor Gericht stehen würdest und dir eine Haftstrafe von 2 Jahren angedroht werden würde. Wenn du in einem solchen Falle keine Einsicht zeigen wollen würdest, könnte dir auch kein Anwalt mehr helfen.
          Jetzt verstanden?

        • Profilbild von Sir
          # 09.01.18 um 13:21

          Sir

          Ist klar – bin jetzt schon bestraft und zwar mit deinen dilettantischen Aussagen – omg!

        • Profilbild von Simplicitas
          # 09.01.18 um 14:20

          Simplicitas

          Offenbar hat dich das Wort "fiktiv" überfordert.
          fiktiv: nur angenommen, erdacht
          Hilft dir das vielleicht bei deinem Verständnisproblem?

        • Profilbild von Simplicissimus
          # 09.01.18 um 15:20

          Simplicissimus

          Du hast Sirs Kommentar nicht verstanden.

  • Profilbild von Sir
    # 09.01.18 um 20:12

    Sir

    Nein, ich habe ja weiter oben schon geschrieben! Hätte aber kein Problem das zu bestellen, wenn ich das haben möchte!

  • Profilbild von Brutus
    # 09.01.18 um 21:53

    Brutus

    Als Polizist sei gesagt, dass ich "Sir" ganz gern mit so einem Ding auf der Straße mal antreffen würde 😉

    Mal schauen, ob der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ihn dann zumindest davon überzeugen kann, dass so ein Ding illegal ist 😀
    Ich persönlich liebe ja Leute, die auf Fakten (dieses und jenes ist eindeutig verboten weil Gesetz xy) mit Sätzen wie: "Das sehe ich nicht so….da habe ich eine andere Meinung….das finde ich nicht in Ordnung" reagieren. Ein Glück zählt nur die Meinung solcher Rechtsexperten recht wenig 😀

  • Profilbild von Sir
    # 10.01.18 um 03:43

    Sir

    @Vollkornhasser

    Nein! Habe ich bereits weiter oben gesagt 😉

    @Brutus

    Oh man Brutus du Troll!

  • Profilbild von egalSMILE
    # 11.01.18 um 21:56

    egalSMILE

    @all
    Ich habe beruflich fast täglich mit Polizeibeamten zutun. In einer Situation musste eine Schlüsselbombe entfernt werden. Und ratet Mal was ich in der Tasche hatte. Ein messer mit Pin. Also Einhand Bedienung. Und was haben die Jungens gemacht. Ratet Mal. Genau gar nichts.

    Und was ist mit den Beamten die selber ähnliche Gegenstände mit sich führen wie z.b. Quarzsand Handschuhe? Genau. Ist gar nicht so selten.

    So jetzt können sich ja wider alle Gutmenschen aufregen. Heheheheheh

    • Profilbild von Simplicitas
      # 12.01.18 um 00:25

      Simplicitas

      Jeder Feuerwehrmann darf ein Einhandmesser während seiner Tätigkeit in der Öffentlichkeit tragen. Wieso? Weil sie ein "berechtigtes Interesse" haben. Das ist alles in Artikel 42a des Waffengesetz geregelt. Wenn dein Aufgabenfeld (welches auch immer es sein mag) also ein berechtigtes Interesse für das Tragen und Nutzen von Einhand-/Rettungsmessern haben sollte, wird kein Polizist irgendetwas sagen.
      Versteckte Messer sind jedoch verbotene Waffen. Komplett andere Baustelle. Hier herrscht null Zusammenhang.

      • Profilbild von egal;)
        # 12.01.18 um 01:32

        egal;)

        berechtigtes Interesse ist es in meinem Fall nicht. Mir ist das bekannt.

        und warum du nichts zu den handschuhen sagst ist wohl auch klar 😉

        • Profilbild von Simplicitas
          # 13.01.18 um 00:25

          Simplicitas

          Das Tragen von Quarzhandschuhen ist in Deutschland weitestgehend erlaubt (siehe entsprechenden Feststellungsbescheid). Bei Polizisten sind diese jedoch nicht Teil der genehmigten Ausrüstungsgegenstände, weshalb das Tragen solcher Handschuhe gegen deren Dienstvorschrift verstößt. Dennoch sind die Dinger gerade bei Bereitschaftspolizisten beliebt. Entsprechend wurde auch schon häufig Polizisten bei internen Prüfungen für das Tragen von Quarzhandschuhen gemaßregelt und entsprechend sanktioniert.

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