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Taschenlampe mit integriertem Messer und 300 Lumen für 12€

Taschenlampe Messer
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Ja Leute, ich weiß, das ist sicherlich ein diskussionswürdiges Gadget mit (zurecht) fragwürdigem Charakter. Bevor man dieses Taschenlampen-Messer verteufelt, erstmal die technischen Daten: Die Taschenlampe weist 300 Lumen auf und das Licht lässt sich in drei verschiedenen Modi dimmen. Mit IP65-Schutzklasse ist das Gerät staubdicht und gegen Strahlwasser geschützt, schwimmen sollte man damit also nicht. Dennoch: Beim Camping hat man gerne mal ein kleines Messer zur Hand um zu schnitzen oder eine Dose zu öffnen. Man kann darüber reden, ob so ein Messer legal ist, bestellbar ist es bei Amazon aber. Mit dem Gutschein „ZFUAKRBO“ kommt man auf den Preis von 12€, ein EU-Ladegerät ist im Lieferumfang enthalten. Wer es für den Camping-Gebrauch nutzt und ansonsten zuhause lässt, ist auf der sicheren Seite.

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Kommentare (78)

  • Profilbild von HeavyGuard
    # 15.01.18 um 06:30

    HeavyGuard

    Ich denke hier wird der Punkt “versteckte Waffe” völlig überzogen angeführt. Ja, in dem Paket ist eine Messerklinge. Allerdings ist diese nicht plötzlich oder überraschend nutzbar (wie z.B. Bei einem Stockdegen). Statt dessen muss in diesem Fall erst der Griff mit der Klinge abgeschraubt werden, dann die Klinge herausgenommen und umgekehrt wieder eingeschraubt werden. Ist die Klinge aufgeschraubt liegt sie deutlich unterhalb der erlaubten 12cm Klingenlänge für feststehende Messer.

    Wo es definitiv zu Problemen kommen wird, ist immer dann wenn offensichtlich ist (oder begründet vermutet werden kann) das das ganze im Rahmen einer geplanten Straftat mitgeführt wird – beispielsweise wenn man sich mit der kompletten Lampe samt Messerklinge versucht in eine Versammlung, ein Konzert oder eine sonstige Veranstaltung einzuschleichen. Im Normalfall wird jeder Beamte über so ein Teil hinwegsehen wenn es irgendwo in einem Auto oder einer Wohnung zufällig gesehen/gefunden wird. Aber – wie hier in der Diskussion auch – gibt es immer auch Beamte die unbedingt versuchen jemandem eins auszuwischen. Da die Rechtslage was Klingenwaffen angeht ziemlich in einer Grauzone liegt (sehr vieles Auslegungssache) würde es dann darauf ankommen ob die Justiz versucht den Beamten unbedingt zu decken oder aber das Gesetz liberal auslegt.

    PS: Das das Messer zur “Selbstverteidigung” beworben wird, hat keinerlei juristische Aussagekraft. Ich kann auch ein normale Klappmesser (Zweihandöffnung) im Werbetext als zur Selbstverteidigung bestimmt deklarieren – das ändert nichts daran das es legal ist.

    • Profilbild von christoph
      # 16.01.18 um 13:38

      christoph

      @HeavyGuard:
      PS: Das das Messer zur “Selbstverteidigung” beworben wird, hat keinerlei juristische Aussagekraft. Ich kann auch ein normale Klappmesser (Zweihandöffnung) im Werbetext als zur Selbstverteidigung bestimmt deklarieren – das ändert nichts daran das es legal ist.

      Da bin ich mir nicht sicher (Bin kein Jurist). Denn Pfefferspray darf z.B. nicht zur Selbstverteidigung verkauft oder mitgeführt werden.
      Nur als Tierabwehr. Alles andere ist tatsächlich verboten.

      • Profilbild von Christoph
        # 16.01.18 um 13:39

        Christoph

        Bei einem eh schon legalen Messer wird der Hinweis wohl keinen Unterschied machen.

    • Profilbild von DSLR
      # 16.01.18 um 21:46

      DSLR

      @HeavyGuard:
      PS: Das das Messer zur “Selbstverteidigung” beworben wird, hat keinerlei juristische Aussagekraft. Ich kann auch ein normale Klappmesser (Zweihandöffnung) im Werbetext als zur Selbstverteidigung bestimmt deklarieren – das ändert nichts daran das es legal ist.

      Dass Erlaubte Waffen erlaubt sind, ändert nichts daran, dass verbotene Waffen verboten sind.

      Die Zweckbestimmung "Selbstverteidigung" legt eindeutig fest, dass es sich bei dem Messer nicht um Werkzeug oder Essbesteck handelt.
      Das Messer fällt unter:
      "Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
      Begriffsbestimmungen
      Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)"

      Da es in einer Taschenlampe unsichtbar integriert ist fällt es unter:
      "Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
      Verbotene Waffen
      1.3.1 Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind; "

      Und das sind verbotene Waffen. Unabhängig davon wie schnell man sie einsatzbereit machen kann.

      Daran ändert es auch nichts wenn du wild durcheinander andere Gesetzesregelungen für erlaubte Waffen postest die mit diesem Sachverhalt nichts zu tun haben.

  • Profilbild von SKYFOX1974
    # 27.01.18 um 23:57

    SKYFOX1974

    Ganz ehrlich Leute das issn Witz hier in Deutschland. Messer bis 12cm feststehende Klinge sind erlaubt aber ein einhand Messer nicht nur wenn man einen berechtigten Grund vorweisen kann zum Beispiel Paket bote der kriegt keinen aufn Sack aber der privat Mann schon scheiss Land hier

  • Profilbild von kopko
    # 28.01.18 um 18:30

    kopko

    @SKYFOX1974: scheiß Staat nicht scheiß Land

  • Profilbild von botze
    # 06.02.18 um 00:02

    botze

    Gute Idee, finde es als Taschenlampe mit selten benutzten Taschenmesser aber zu lang.

  • Profilbild von ttboy
    # 16.04.20 um 20:12

    ttboy

    Oh man, nur linke Angsthasen hier;)

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