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EU-Update-Pflicht mit Hintertürchen? Warum Hersteller vielleicht doch keine Updates liefern müssen

Es klang zu schön, um wahr zu sein: Ab Mitte 2025 sollten Smartphones in der EU endlich langlebiger werden. Die EU-Ökodesign-Verordnung (2023/1670) versprach Ersatzteile für sieben Jahre und Software-Updates für mindestens fünf Jahre. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail – oder in diesem Fall in einem kleinen, unscheinbaren Wörtchen. Aktuelle Berichte deuten darauf hin, dass einige Hersteller (allen voran Motorola) eine Lücke gefunden haben könnten, um sich vor der Pflicht zu drücken. Wir dröseln das Juristen-Deutsch mal für euch auf.

eu update pflicht 1
Bild: KI

Der Plan: 5 Jahre Ruhe im Karton

Eigentlich war die Ansage aus Brüssel klar: Um Elektroschrott zu vermeiden, sollen Handys länger genutzt werden können. Ein Hauptgrund für den Neukauf ist oft veraltete Software oder fehlende Sicherheits-Patches.

Die Verordnung schreibt daher vor:

  • Funktions-Updates (OS-Upgrades): Müssen für mindestens 5 Jahre nach Verkaufsende des letzten Geräts bereitgestellt werden.
  • Sicherheits-Updates: Ebenfalls für 5 Jahre.

Das sollte bedeuten: Kaufst du 2026 ein Mittelklasse-Handy, solltest du bis 2031 sicher unterwegs sein. Eigentlich.

Die Lücke: Das verflixte „Wenn“

Wie das finnische Portal AfterDawn nun berichtet, haben Behörden bestätigt, dass die Formulierung im Gesetzestext eine entscheidende Schwachstelle hat. Dort heißt es sinngemäß nicht „Hersteller müssen Updates programmieren“, sondern „Hersteller müssen Updates, sofern sie diese bereitstellen, für 5 Jahre verfügbar machen“.

Im Juristen-Sprech der Verordnung (Anhang II) steht, dass Hersteller Updates kostenlos zur Verfügung stellen müssen, „wenn sie Sicherheitsupdates, Korrekturupdates oder Funktionsupdates […] bereitstellen“.

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Bild: KI

Die absurde Konsequenz:
Wenn ein Hersteller beschließt, gar kein Update zu entwickeln, muss er auch keins 5 Jahre lang anbieten. Die Pflicht bezieht sich scheinbar nur auf die Verfügbarkeit von einmal entwickelter Software, nicht auf die Entwicklung neuer Software selbst. Ein Hersteller könnte also theoretisch ein Handy mit Android 15 auf den Markt bringen und es dabei belassen – solange er keine Updates „bereitstellt“, verletzt er technisch gesehen vielleicht gar nicht die Regel.

Wer nutzt das aus?

Aktuell steht Motorola im Fokus der Kritik. Bei neuen Budget-Geräten (wie der Moto G-Serie) finden sich teilweise keine klaren Garantien mehr für Android-Versions-Updates, oder es werden Geräte mit veralteten Android-Versionen gelauncht, ohne dass der 5-Jahres-Plan greift. Die Argumentation: Die EU zwingt uns nicht, Android 16, 17 oder 18 zu portieren – sie zwingt uns nur, die Updates die wir machen, lange online zu halten.

Was bedeutet das für uns?

Für den High-End-Markt (Samsung Galaxy S-Serie, Xiaomi 15 Ultra, Pixel) ändert sich wenig, da hier lange Updates ohnehin ein Verkaufsargument sind.
Gefährlich wird es aber in der Einsteiger- und Mittelklasse. Hier könnten Hersteller versuchen, Kosten zu sparen, indem sie sich auf diese Lücke berufen.

Das Fazit: Die EU-Verordnung ist immer noch ein wichtiger Schritt, vor allem wegen der Ersatzteil-Pflicht (Akkus, Displays), die deutlich schwerer zu umgehen ist. Aber bei der Software müssen wir wohl weiterhin genau ins Kleingedruckte der Hersteller schauen, statt uns blind auf „Brüssel regelt das schon“ zu verlassen.

Quelle: 

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Fred

Ganz schön smart: Alles was mit Uhren und Handys zu tun hat, fällt in mein Revier. Und Gadgets natürlich. Gadgets gehen immer!

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Kommentare (18)

  • Profilbild von Goldeneye
    # 04.02.26 um 15:07

    Goldeneye

    Wird gerichtlich nicht haltbar sein die Lücke. kostet aber nur wieder Geld und Zeit, hätte also trotzdem exakter formuliert sein müssen -.-

    • Profilbild von borisku
      # 04.02.26 um 16:49

      borisku

      @Goldeneye: Wird gerichtlich nicht haltbar sein die Lücke. kostet aber nur wieder Geld und Zeit, hätte also trotzdem exakter formuliert sein müssen -.-

      Oder war diese Formulierung doch etwa Absicht? Wieso sollte das gerichtlich nicht haltbar sein?? Wenn die Bedingung so im Gesetzestext steht, dann wüsste ich nicht, was daran gerichtlich nicht haltbar sein soll. nur – bis das vom europäischen Gerichtshof geklärt wird, sind die Betroffenen dement oder tot.

  • Profilbild von Gast aus HAJ
    # 04.02.26 um 15:35

    Gast aus HAJ

    Tja, im Umkehrschluss heißt das aber auch eins. Magazine, wie auch CG, sollten in Zukunft, wenn sue Geräte vorstellen oder sogar mit Links zum Verkauf leiten, deutlich darauf hinweisen und ihre Leserschaft aufklären. Ja, sogar deutlich vor einem Kauf warnen wenn keine Updates zu erwarten sind.
    Ich kann es aber auch irgendwie verstehen, Smartphones die für um die 90€ irgendwann verkauft werden 5 Jahre mit Updates versorgen, das ist irgendwie schon krass. Da hat die EU auch irgendwie Mist gebaut. Ein "Billighandy" soll 5 Jahre Updates 34zakten und die teuren Topmodelle bekommen vom Hersteller dann 6 oder 7 Jahre. Das passt irgendwie nicht.
    Da hätte die EU diese Sache mit den Updates irgendwie an der UVP koppeln sollen und auch festlegen, wie oft, in welchen Abständen Updates zu erscheinen haben.
    Aber am Ende haben wir Kunden doch die Macht und schon sind wir wieder bei allen Fachmagazinen. Warnungen aussprechen und Alternativen nennen. Xiaomi und co. haben es ja irgendwann auch einmal gerafft, dass 2 Jahre nicht reichen wenn Samsung und Google , damals noch, 6 Jahre bieten und das zu ähnlichen Ausstattungen und Preisen.

    • Profilbild von Fred
      # 05.02.26 um 10:31

      Fred CG-Team

      Ich gebe dir absolut recht. Wir sind aber auch davon ausgegangen, dass wir mit der ursprünglichen EU-Regelung jetzt alle auf der sicheren Seite sind und Updates einfach Pflicht sind. Wenn die Hersteller das jetzt aushebeln sieht die Situation noch einmal anders aus.

    • Profilbild von heiermann
      # 06.02.26 um 08:07

      heiermann

      Seh ich anders. Die großen Hersteller verdienen genug Geld, damit sie über Quersubventionen auch die günstigeren Geräte länger unterstützen können.

      Wenn sich jemand kein teures Smartphone leisten kann, sollte nicht die Sicherheit deswegen darunter leiden.

  • Profilbild von Undertaker
    # 04.02.26 um 15:38

    Undertaker

    Der Fachkräftemangel ist halt auch in Politik und Justiz inzwischen deutlich sichtbar. Wenn neue Gesetze so schlampig erstellt werden, dass sie quasi wirkungslos sind, ist das ein Armutszeugnis für die Legislative! Setzen sechs!

  • Profilbild von Peter 377
    # 04.02.26 um 15:47

    Peter 377

    Der Markt und damit die Käufer und Verbraucher werden das schon regeln, indem sie ganz einfach von einem anderen Hersteller kaufen.

    • Profilbild von Susi
      # 04.02.26 um 18:41

      Susi

      @Peter: Der Markt und damit die Käufer und Verbraucher werden das schon regeln, indem sie ganz einfach von einem anderen Hersteller kaufen.

      Wenn das so der Fall wäre würde es diverse Hersteller nicht mehr geben. Leider gibt es genügend Fanboys oder einfach naive Menschen, denen so etwas egal oder nicht bewusst ist.

  • Profilbild von Jakob
    # 04.02.26 um 18:37

    Jakob

    Diese EU-Ökodesign-Verordnung ist nicht alles, in Deutschland haben wir auch eine explizite Pflicht für Sicherheitsupdates in § 475b BGB:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475b.html

    Da ist zwar kein starrer Zeitraum festgelegt, wie lange Updates bereitgestellt werden müssen richtet sich statt dessen nach "Art und des Zwecks der Ware". Im Zweifelsfall müssen da die Gerichte entscheiden wie lange man Updates erwarten kann für eine bestimmte Art von Gerät, für ein Smartphone wären 5 Jahre durchaus eine denkbare Auslegung.

    Wenn nun aufgrund von § 475b BGB für deutsche Kunden Updates entwickelt werden müssen dann erübrigt sich das Problem mit dem verflixten "Wenn" in der EU-Ökodesign-Verordnung und die Updates müssen dann auch allen europäischen Kunden bereitgestellt werden.

    Allerdings kann man das nicht gegenüber dem Hersteller durchsetzen sondern nur gegenüber dem Händler (die fehlenden Updates gelten als Sachmangel im Rahmen des Kaufvertrags), der muss im Zweifelsfall entweder für Updates sorgen oder das Gerät zurücknehmen/umtauschen. Seriöse Händler werden sich hoffentlich vertraglich beim Hersteller/Großhändler absichern so dass sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Bei Direktimport aus dem Ausland hat man natürlich schlechte Karten aber wenn man bei einem seriösen Händler in Deutschland kauft dann hat man durchaus gewisse Druckmittel in der Hand.

  • Profilbild von Jodocus
    # 05.02.26 um 00:23

    Jodocus

    Die Formulierung ist so mglw gewollt.

    Ein Recht auf Updates lässt sich nur sehr eingeschränkt regeln.
    – Woran mache ich fest wie viele Updates innerhalb der 5 Jahre gemacht werden müssen
    – Wie schnell muss eine Sicherheitsfix ausgeliefert werden

    Alles was sich regeln lässt wäre die 5 Jahre an den Verkauf und die damit einhergehende Geräte zu koppeln.
    bspw.
    Mit Marktstart eines neuen Modells sind alle Geräte die sich im 5Jahres Zeitraum befinden ebenfalls zu aktualisieren.
    Geräte mit veraltetem Android auf den Markt zu bringen ist ein Markthemmnis.
    Dadurch würden hoffentlich auch Entwicklungskapazitäten aus den Neuentwicklungen in das Maintenance abgezogen werden müssten und es gäbe nicht 10 Xiaomi Modelle jedes Jahr.

  • Profilbild von Herby_B
    # 05.02.26 um 05:50

    Herby_B

    Da wird sich Nubia aber freuen ….

    • Profilbild von Humorist
      # 05.02.26 um 13:31

      Humorist

      und Xiaomi Redmi und Konsorten und die Geiz ist geil Kunden wird's wie immer völlig egal sein 🙈

  • Profilbild von mw
    # 05.02.26 um 10:46

    mw

    Mein AllDoCube Tablett bietet mir seit dem Kauf vor etlichen Jahren in regelmäßigen Abständen 'Updates' per Nachricht an; einfach anklicken und "los geht's".
    Wenn ich den Update-Prozess starte, bleibt er stets nach wenigen Sekunden stecken, das Update schlägt fehl. Seit ca 4 Jahren, Dutzende Male.
    Somit hat der Hersteller seiner Verpflichtung von Update-Angeboten Genüge geleistet. Ob sie denn jemals funktionieren, steht auf einem anderen (EU?)-Blatt..

    • Profilbild von Fred
      # 05.02.26 um 10:52

      Fred CG-Team

      Auch spannend, so kann man es als Hersteller natürlich auch lösen. Eieiei.

    • Profilbild von Humorist
      # 05.02.26 um 13:34

      Humorist

      genau das hab ich auch schon zu genüge erlebt bei anderen günstigen Chinesen 😲

  • Profilbild von Joe_M
    # 06.02.26 um 13:45

    Joe_M

    Gesetz hin oder her, ich glaube kaum, dass jemand wegen fehlender Updates zum Anwalt geht um gegen den Hersteller vorzugehen – alles Augenwischerei. Da müsste schon eine Verbraucherzentrale eine Sammelklage anstrengen wie aktuell gegen Amazon oder Meta wo sich tausende Betroffene einklinken. Dem Nutzer bleibt nur eins – Wechseln auf einen seriösen Anbieter, der für regelmäßige Updates bekannt ist. Auf Versprechen seitens der Hersteller kam man sich nämlich NICHT verlassen, ich selbst bin mit NUBIA reingefallen, da für das Z50S Pro Updates für 3 Jahre versprochen wurden. Am Ende gab es 2 Sicherheitsupdates und kein einziges Android-Update. Die Konsequenz muß nun heißen: Den Hersteller meiden und boykottieren. Eine andere praktikable Handhabe sehe ich aktuell nicht – trauig aber wahr !
    Ich erwarte natürlich auch von CG, dass solche Hersteller stärker gebrandmarkt werden und neue Geräte weniger gehypt. Das erspart vielen Leuten Frust und Ärger.

    • Profilbild von Humorist
      # 06.02.26 um 18:00

      Humorist

      danke finde ich gut 👍 ich würde mir auch mehr berichte aus der Praxis wünschen bei welchem Hersteller die Updates in welchem Rhythmus erscheinen. und ob es wirkliche Sicherheitsupdates sind oder der Hersteller mit einem Update getarnt nur seine eigene Systemsoftware updatet.

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