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EU-Update-Pflicht mit Hintertürchen? Warum Hersteller vielleicht doch keine Updates liefern müssen

Es klang zu schön, um wahr zu sein: Ab Mitte 2025 sollten Smartphones in der EU endlich langlebiger werden. Die EU-Ökodesign-Verordnung (2023/1670) versprach Ersatzteile für sieben Jahre und Software-Updates für mindestens fünf Jahre. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail – oder in diesem Fall in einem kleinen, unscheinbaren Wörtchen. Aktuelle Berichte deuten darauf hin, dass einige Hersteller (allen voran Motorola) eine Lücke gefunden haben könnten, um sich vor der Pflicht zu drücken. Wir dröseln das Juristen-Deutsch mal für euch auf.

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Bild: KI

Der Plan: 5 Jahre Ruhe im Karton

Eigentlich war die Ansage aus Brüssel klar: Um Elektroschrott zu vermeiden, sollen Handys länger genutzt werden können. Ein Hauptgrund für den Neukauf ist oft veraltete Software oder fehlende Sicherheits-Patches.

Die Verordnung schreibt daher vor:

  • Funktions-Updates (OS-Upgrades): Müssen für mindestens 5 Jahre nach Verkaufsende des letzten Geräts bereitgestellt werden.
  • Sicherheits-Updates: Ebenfalls für 5 Jahre.

Das sollte bedeuten: Kaufst du 2026 ein Mittelklasse-Handy, solltest du bis 2031 sicher unterwegs sein. Eigentlich.

Die Lücke: Das verflixte „Wenn“

Wie das finnische Portal AfterDawn nun berichtet, haben Behörden bestätigt, dass die Formulierung im Gesetzestext eine entscheidende Schwachstelle hat. Dort heißt es sinngemäß nicht „Hersteller müssen Updates programmieren“, sondern „Hersteller müssen Updates, sofern sie diese bereitstellen, für 5 Jahre verfügbar machen“.

Im Juristen-Sprech der Verordnung (Anhang II) steht, dass Hersteller Updates kostenlos zur Verfügung stellen müssen, „wenn sie Sicherheitsupdates, Korrekturupdates oder Funktionsupdates […] bereitstellen“.

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Bild: KI

Die absurde Konsequenz:
Wenn ein Hersteller beschließt, gar kein Update zu entwickeln, muss er auch keins 5 Jahre lang anbieten. Die Pflicht bezieht sich scheinbar nur auf die Verfügbarkeit von einmal entwickelter Software, nicht auf die Entwicklung neuer Software selbst. Ein Hersteller könnte also theoretisch ein Handy mit Android 15 auf den Markt bringen und es dabei belassen – solange er keine Updates „bereitstellt“, verletzt er technisch gesehen vielleicht gar nicht die Regel.

Wer nutzt das aus?

Aktuell steht Motorola im Fokus der Kritik. Bei neuen Budget-Geräten (wie der Moto G-Serie) finden sich teilweise keine klaren Garantien mehr für Android-Versions-Updates, oder es werden Geräte mit veralteten Android-Versionen gelauncht, ohne dass der 5-Jahres-Plan greift. Die Argumentation: Die EU zwingt uns nicht, Android 16, 17 oder 18 zu portieren – sie zwingt uns nur, die Updates die wir machen, lange online zu halten.

Was bedeutet das für uns?

Für den High-End-Markt (Samsung Galaxy S-Serie, Xiaomi 15 Ultra, Pixel) ändert sich wenig, da hier lange Updates ohnehin ein Verkaufsargument sind.
Gefährlich wird es aber in der Einsteiger- und Mittelklasse. Hier könnten Hersteller versuchen, Kosten zu sparen, indem sie sich auf diese Lücke berufen.

Das Fazit: Die EU-Verordnung ist immer noch ein wichtiger Schritt, vor allem wegen der Ersatzteil-Pflicht (Akkus, Displays), die deutlich schwerer zu umgehen ist. Aber bei der Software müssen wir wohl weiterhin genau ins Kleingedruckte der Hersteller schauen, statt uns blind auf „Brüssel regelt das schon“ zu verlassen.

Quelle: 

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Fred

Ganz schön smart: Alles was mit Uhren und Handys zu tun hat, fällt in mein Revier. Und Gadgets natürlich. Gadgets gehen immer!

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Kommentare (7)

  • Profilbild von Jakob
    # 04.02.26 um 18:37

    Jakob

    Diese EU-Ökodesign-Verordnung ist nicht alles, in Deutschland haben wir auch eine explizite Pflicht für Sicherheitsupdates in § 475b BGB:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475b.html

    Da ist zwar kein starrer Zeitraum festgelegt, wie lange Updates bereitgestellt werden müssen richtet sich statt dessen nach "Art und des Zwecks der Ware". Im Zweifelsfall müssen da die Gerichte entscheiden wie lange man Updates erwarten kann für eine bestimmte Art von Gerät, für ein Smartphone wären 5 Jahre durchaus eine denkbare Auslegung.

    Wenn nun aufgrund von § 475b BGB für deutsche Kunden Updates entwickelt werden müssen dann erübrigt sich das Problem mit dem verflixten "Wenn" in der EU-Ökodesign-Verordnung und die Updates müssen dann auch allen europäischen Kunden bereitgestellt werden.

    Allerdings kann man das nicht gegenüber dem Hersteller durchsetzen sondern nur gegenüber dem Händler (die fehlenden Updates gelten als Sachmangel im Rahmen des Kaufvertrags), der muss im Zweifelsfall entweder für Updates sorgen oder das Gerät zurücknehmen/umtauschen. Seriöse Händler werden sich hoffentlich vertraglich beim Hersteller/Großhändler absichern so dass sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Bei Direktimport aus dem Ausland hat man natürlich schlechte Karten aber wenn man bei einem seriösen Händler in Deutschland kauft dann hat man durchaus gewisse Druckmittel in der Hand.

  • Profilbild von Peter 377
    # 04.02.26 um 15:47

    Peter 377

    Der Markt und damit die Käufer und Verbraucher werden das schon regeln, indem sie ganz einfach von einem anderen Hersteller kaufen.

    • Profilbild von Susi
      # 04.02.26 um 18:41

      Susi

      @Peter: Der Markt und damit die Käufer und Verbraucher werden das schon regeln, indem sie ganz einfach von einem anderen Hersteller kaufen.

      Wenn das so der Fall wäre würde es diverse Hersteller nicht mehr geben. Leider gibt es genügend Fanboys oder einfach naive Menschen, denen so etwas egal oder nicht bewusst ist.

  • Profilbild von Undertaker
    # 04.02.26 um 15:38

    Undertaker

    Der Fachkräftemangel ist halt auch in Politik und Justiz inzwischen deutlich sichtbar. Wenn neue Gesetze so schlampig erstellt werden, dass sie quasi wirkungslos sind, ist das ein Armutszeugnis für die Legislative! Setzen sechs!

  • Profilbild von Goldeneye
    # 04.02.26 um 15:07

    Goldeneye

    Wird gerichtlich nicht haltbar sein die Lücke. kostet aber nur wieder Geld und Zeit, hätte also trotzdem exakter formuliert sein müssen -.-

    • Profilbild von borisku
      # 04.02.26 um 16:49

      borisku

      @Goldeneye: Wird gerichtlich nicht haltbar sein die Lücke. kostet aber nur wieder Geld und Zeit, hätte also trotzdem exakter formuliert sein müssen -.-

      Oder war diese Formulierung doch etwa Absicht? Wieso sollte das gerichtlich nicht haltbar sein?? Wenn die Bedingung so im Gesetzestext steht, dann wüsste ich nicht, was daran gerichtlich nicht haltbar sein soll. nur – bis das vom europäischen Gerichtshof geklärt wird, sind die Betroffenen dement oder tot.

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