Test

15-in-1 Multitool von Huohou/NexTool für 22,67€

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Das 15-in-1 Multitool von HuoHou bekommt ihr aktuell bei Banggood für 22,67€, was ein guter Preis ist. Für weitere Erfahrungsberichte empfehlen wir den Kommentarbereich unter unserem Artikel.

Sogenannte „Multitools“ gehören auf China-Gadgets zu den Artikeln der ersten Stunde. Die oft günstigen Werkzeuge gibt es in vielerlei Ausführung für die unterschiedlichsten Funktionen. Dieses Modell wird auf der chinesischen Plattform Xiaomi-Youpin verkauft und kommt vom Hersteller Huohou, der unter anderem auch für die von uns getesteten Küchenmesser verantwortlich zeichnet.

Huohou 15 in 1 Multitool (3)

Multitools – Große Auswahl, große Qualitätsunterschiede

Wer nach einem solchen Multifunktionswerkzeug sucht, kann schon mal von der schieren Auswahl erschlagen werden. So gibt es besonders aus China auch sehr günstige Modelle, die preislich schon bei rund 10€ beginnen, gegenüber teureren Markenmodellen wie dem Leatherman MUT, das satte 249€ kostet. Vom Umfang gibt es alles von 3-in-1 bis zu 20-in-1 und mehr, wobei sich auch die vorhandenen Funktionen teils unterscheiden. Gemein ist den meisten Werkzeugen nur, dass sie Zange und Messer haben; Säge, Flaschenöffner und Schraubenzieher sind mal vorhanden, mal nicht.

Und zu guter Letzt unterscheidet sich natürlich die Qualität teils enorm. Sind wirklich alle Teile rostfrei? Ist alles fest verschraubt und hält auch größeren Kräften stand? Werden Klingen und Schraubendreher mit der Zeit stumpf und nutzen sich ab? Auch hier ist der Preis natürlich ein Indikator (teuer: gute Qualität; billig: schlechte Qualität), Ausnahmen gibt es aber immer mal wieder.

Huohou 15 in 1 Multitool

Das Huohou-Multitool befindet sich mit rund 35€ im unteren Mittelfeld, hat aber wie so oft bei Produkten von Youpin den Anspruch, qualitativ besser zu sein, als es der Preis vermuten lässt. Speziell Xiaomi, die das Multitool in China immerhin verkaufen, haben mit Werkzeugsets wie dem Mijia Schraubendreher-Set bereits gezeigt, wie gut die Umsetzung gelingen kann.

Das Huohou-Tool besteht aus 30CR13 Stahl mit einem Härtegrad von mindestens 50 HRC. Die angegeben Maße sind 11 x 4 x 2,15 cm bei einem Gewicht von 245 g. Andere Modelle haben meist eine ähnliche Größe und passen so bequem in die Hosentasche. Ein Clip an der Seite ermöglicht außerdem, es an der Kleidung zu befestigen.

15 Funktionen in einem Multitool

Insgesamt 15 Werkzeuge – genauer gesagt: 15 Funktionen – verbergen sich in dem Gadget, das auf den ersten Blick wie ein großes Taschenmesser aussieht. Die Funktionen sind (laut Beschreibung) im Einzelnen:

  • Spitzzange
  • Standardzange
  • Schneidezange
  • Drahtzange
  • dicke Drahtzange
  • Holzsäge
  • Messer
  • Kreuzschlitz-Schraubendreher
  • Fadentrenner
  • Abisoliermesser
  • Dosenöffner
  • Flaschenöffner
  • Schlitz-Schraubendreher
  • Glasbrecher
  • Schere

Ohne Beschreibung ist es gar nicht so leicht, die 15 einzelnen Werkzeuge zu finden. Ausklappbare Teile gibt es insgesamt nämlich sieben, von denen fast alle aber mehre Funktionen erfüllen. Allein auf die Zange entfallen vier der 15 „Werkzeuge“. Gerade Funktionen wie der Glasbrecher sind außerdem eher Extras, die eher selten bis gar nicht zum Einsatz kommen dürften.

Huohou 15 in 1 Multitool WerkzeugeEinige Funktionen sind außerdem eher im Outdoor- oder Camping-Bereich nützlich, so etwa der Dosenöffner, das Messer und die Säge. Klassische Werkzeuge hingegen, die man regelmäßiger brauchen dürfte, sind die Schraubenzieher und die Zange.

Das Multitool im Einsatz

Für unseren Test kam das Huohou Multitool genau zum richtigen Zeitpunkt. Wir – das heißt die China-Gadgets-Redaktion – ziehen aktuell in ein neues Büro. Möbel müssen montiert, Kabel verlegt, Kartons und Verpackungen zerschnitten werden. Wie besser als in diesem Szenario könnte man das Multifunktionswerkzeug einem Alltagstest unterziehen?

Huohou 15 in 1 Multitool im Einsatz
Nur ein paar Beispiele, in denen das Tool hier zum Einsatz kam.

Es lässt sich schnell feststellen: Praktisch ist so ein Multitool allemal. Die beiden Schraubendreher, die Zange und das Messer sind eigentlich im Dauereinsatz und ersparen mir, bei jeder Kleinigkeit wieder das passende Werkzeug zu suchen, das mir irgend ein Kollege Minuten vorher wieder geklaut hat. Und das Feierabendbier macht man damit auch direkt auf. Das sagt jetzt noch nichts über das Huohou-Modell im speziellen, aber über vergleichbare Tools im Allgemeinen: Wenn ihr umzieht oder mal eine größere, private Baustelle ansteht, dann besorgt euch so ein Teil!

Ein endgültiges Fazit zur Qualität können wir erst in der Zukunft fällen. Bisher überzeugt das Werkzeug in puncto Verarbeitung aber auf ganzer Linie. Alle Teile sind ordentlich verschraubt und haben gerade genug Spiel, damit sie einfach zu bewegen sind. Schwächen im Material können wir bisher keine ausmachen. Wie sich das Multitool nach mehreren Woche im Einsatz verhält und ob dann erste Schwächen erkennbar werden, sagen wir euch natürlich noch.

Legal in Deutschland?

Auch hier bei uns in den Kommentaren wurde wieder viel diskutiert: Ist so ein Werkzeug in Deutschland überhaupt erlaubt? Um das zu beantworten, schauen wir doch einfach mal in den entsprechenden Gesetzestext. Das Waffengesetz (WaffG) sagt dazu in §42 Absatz 1:

Es ist verboten […] Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

In Absatz 2 wird das Verbot direkt wieder eingeschränkt:

Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Die Klinge des Huohou-Multitools ist knapp 8 cm lang, den Punkt der Klingenlänge können wir also abhaken. Sie kann außerdem nicht festgestellt/arretiert werden, sondern lässt sich ohne großen Widerstand wieder einklappen. Und selbst wenn das Werkzeug unter dieses Gesetz fallen würde, wäre es unter den in Absatz 2 genannten Bedingungen trotzdem legal.

Huohou 15 in 1 Multitool Messer
Die Klinge rastet zwar ein, kann aber leicht wieder eingeklappt werden.

Das hier soll keine Rechtsberatung sein – wir sind keine Juristen – aber macht euch anhand des Gesetzestextes selbst ein Bild. Wir gehen stark davon aus, dass dieses Multitool in Deutschland selbstverständlich legal ist.

Nie mehr Werkzeug benutzen?

Ersetzt so ein Tool den Werkzeugkoffer? Das sicher nicht; es aber in der Hosentasche dabei zu haben ist in manchen Situationen wirklich praktisch. Und gerade beim Zelten bzw. generell unterwegs hat man in der Regel weder Platz noch Lust, kiloweise Werkzeug mit sich herum zu tragen. Die Frage ist nur: Reicht einem ein günstiges Modell aus China, oder setzt man auf die teuren und dann hoffentlich besseren Markenmodelle?

Oder aber für 30€ auf die Xiaomi-Youpin-Qualität vertrauen und hier einfach mal zuschlagen? Wir haben das Werkzeug selbst bestellt und sind von seiner Funktionalität und Haltbarkeit bisher überzeugt.

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Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

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Kommentare (58)

  • Profilbild von Tim
    # 12.02.19 um 21:01

    Tim

    Hallo!
    Meines ist heute angekommen.
    Sehr gute Qualität.
    Das Ganzo 302 bietet zwar mehr Tools (bei sogar noch etwas besserer Qualität) aber das hier ist etwas leichter.

    • Profilbild von Markus
      # 13.02.19 um 20:02

      Markus

      @ Tim. ich bin auch am überlegen mir eines zu bestellen. Hast du nen Link für mich wo du das bestellt hast. Da es bei Aliexpress mehrere Verkäufer gibt. Vielen Dank Dafür…

  • Profilbild von Gast
    # 12.02.19 um 21:12

    Anonymous

    Ich gehe mal davon aus das es in Deutschland verboten ist (Einhandmesser)

    • Profilbild von trendspoke
      # 12.02.19 um 21:46

      trendspoke

      Nein ist es bestimmt nicht.
      Auch die Leatherman sind so

      • Profilbild von DerInderInDerInderin
        # 12.02.19 um 22:03

        DerInderInDerInderin

        @trendspoke: Nein ist es bestimmt nicht.
        Auch die Leatherman sind so

        Das ist schlicht FALSCH! Warum verbreitet ihr diese Fehlinformation?

        http://knife-blog.com/2017/09/multitools/

        • Profilbild von teufler
          # 13.02.19 um 00:54

          teufler

          ja, ok nicht 42a konform – but who the fuck is care? Man muss es ja nicht unbedingt zum Gericht mitnehmen -, abgesehen ist in Deutschland inzwischen so alles verboten – je nach gusto

        • Profilbild von Froo
          # 13.02.19 um 08:40

          Froo

          kommt jetzt darauf an wie sehr man i tüpferl reitet…es war von VERBOTEN die Rede, verboten sind die Messer mit einhandöffnugn und Verreigelung nicht, es geht nur um das FÜHREN ohne sozialadequaten Grund 🙂

          Und ja, ob Multitool oder Taschenmesser, lässt sich die KLinge einhändig öffnen und arretiert, fällt das teil unter §42a

        • Profilbild von trendspoke
          # 13.02.19 um 10:30

          trendspoke

          Ich lach mich schlapp. Bald laufen wir nackt durch die Gegend, könnte ja mit meiner Hose jemanden erwürgen….
          Durfte mein Fahrradschloß im Flieger nicht mitnehmen, wäre eine Schlagwaffe…Aber der Mann hinter mir mit Krückstock war okay.

          …Ich hatte keine Ahnung das man Multitools mittlerweile als Einhandmesser sieht. DAHER die "Fehlinformation". Und @DerInderInDerInderin: Klugscheißer kann keiner leiden.

          Dennoch danke für den Hinweis und das als Hinweis oder Korrektur hätte es auch getan.

  • Profilbild von Tim
    # 12.02.19 um 21:47

    Tim

    Keine Ahnung, bin aus Österreich und es ist ein Multitool.
    Mit einer Hand bekomme ich es nicht auf. Dafür sitzt die Klinge zu streng.
    Werdet ihr in Deutschland so oft kontrolliert?
    Was passiert wenn ihr es im Rucksack habt (für die Hosentasche ist es etwas zu groß und schwer).
    Gruß
    Tim

    • Profilbild von DerInderInDerInderin
      # 12.02.19 um 22:06

      DerInderInDerInderin

      @Tim: Keine Ahnung, bin aus Österreich und es ist ein Multitool.
      Mit einer Hand bekomme ich es nicht auf. Dafür sitzt die Klinge zu streng.
      Werdet ihr in Deutschland so oft kontrolliert?
      Was passiert wenn ihr es im Rucksack habt (für die Hosentasche ist es etwas zu groß und schwer).
      Gruß
      Tim

      Wenn du es nicht in einem verschlossenen Behältnis (Also zb in einem Beutel, der mit einem kleinen Schloss verschlossen ist, oder in einer entsprechend ausgestatteten Box) transportierst, wirst du nach deinem Bedürfnis gefragt. Wenn du keines hast (wovon aus zu gehen ist), wird das Ding konfisziert und du bekommst eine Owi-Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht.

      Ich hab mein geliebtes Skeletool gegen ein schweizer Messer ausgetauscht, weil ich keinen Ärger haben will – und das ärgert mich wirklich, da ich die Zange oft nutzen konnte. Deshalb überleg ich mir aktuell, wieder ein Multitool zu kaufen – aber dann mit einer Klinge, die nicht einhändig zu öffnen ist.

      http://knife-blog.com/2017/09/multitools/

    • Profilbild von Froo
      # 13.02.19 um 08:58

      Froo

      die lieben Nachbarn sind etwas hypersensibel, je nach Gegend wird man genauso oft oder wenig kontrolliert wie bei uns.

  • Profilbild von DerInderInDerInderin
    # 12.02.19 um 22:08

    DerInderInDerInderin

    Ihr solltet vielleicht erwähnen, dass solche Messer in Deutschland einem Führverbot unterliegen.

    http://knife-blog.com/2017/09/multitools/

    In sofern ist das nur für Leute mit begründetem Bedürfnis während der Ausübung ihres Bedürfnisses oder für Leute die ein Messer in einem verschlossenen Behältnis transportieren wollen etwas. Und ja, ich finde das auch total praxisfern und nervig.

  • Profilbild von Arnooo
    # 12.02.19 um 22:28

    Arnooo

    Faszinierend, wie viele Blockwarte es hier doch gibt.
    Wollen sich nicht noch eein paar Menschen zum Lauch machen, indem sie den link zur Sekundärquelle posten!?!

    Um das mal klarzustellen:
    Das Tool fällt, WIE ALLE ANDEREN AUCH, unter das Führungsverbot, sobald die Messerklinge einhändig auszuklappen ist ODER in der ausgeklappten Stellung arretiert ist. Das Gesetz ist da eindeutig und ich verstehe die Leute nicht, die sich da eine Ausahme herbeiphantasieren.

    Demgegenüber steht: wenn man nicht gerade so strunzdämlich ist und so ein Ding auf eine Demo oder sonst eine öffentliche Veranstaltung, wo eine Taschenkontrolle wahrscheinlich ist, mitnimmt: wer wurde denn jemals explizit auf sowas kontrolliert?

  • Profilbild von Stefan
    # 13.02.19 um 06:23

    Stefan

    Es gibt ca. 170 Mio Multitools wie dieses, aber es gibt einen entfernten Zusammenhang zu Xiaomi… Da werden bei CG aber sofort die Kleenex (Da gibts doch bestimmt auch was von Xiaomi) gezückt!
    Diese infantile Marken-Geilheit bringt mich zum fremdschämen…

    • Profilbild von Jens
      # 13.02.19 um 09:51

      Jens CG-Team

      Wir haben in der Vergangenheit, wie ich ja am Anfang auch erwähnt habe, schon mehrfach über Multitools geschrieben, Und auf günstige wie teurere Alternativen wird im Text oben verwiesen.
      Ja, diesmal gibt es "einen entfernten Zusammenhang zu Xiaomi", ich sehe das Problem da ehrlich gesagt nicht.

  • Profilbild von abc
    # 13.02.19 um 06:59

    abc

    @Arnooo:
    keine Ahnung aber groß aufsprechen. Ganz stark!
    Ein "Einhandmesser" unterliegt dem Führungsverbot nach 42a (1)3: "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Also nicht ODER sondern UND!
    Das Tool scheint darunter zu fallen. Du hast trotzdem keine Ahnung

  • Profilbild von mapeth
    # 13.02.19 um 08:12

    mapeth

    Sobald das Wort "Messer" in Deutschland im Internet fällt ist die Waffendebatte in den USA ein Witz dagegen. Irgendwie nerven meine Landsleute etwas…
    Ich wurde im meinem Leben übrigens noch nie Taschenkontrolliert. Alkohol, Führerschein, Pass Kontrolle hab ich schon alles gehabt. Aber eine Taschenkontrolle def noch nie. War aber am 1. Mai auch noch nie beim Steineschmeißen dabei.

  • Profilbild von Treml
    # 13.02.19 um 12:52

    Treml

    Also ich würde es auch als Einhandmesser mit Arietierung sehen. Das Messer hat halt noch ein paar Funktionen extra.
    Es darf gem. Paragraph 42a nur geführt werden, wenn man es für Foto und Filmaufnahmen benutzt oder ein berechtigtes Interesse (campen, Berufsausübung etc) hat.
    Das Transportieren (im Rucksack z.B), also das nicht griffbereite befördern, ist nicht mit Führen gleichzusetzen und somit. OK

    • Profilbild von Au weia!
      # 13.02.19 um 13:05

      Au weia!

      Und für mich ist es eine Zange und jetzt?

      • Profilbild von Isso
        # 24.02.19 um 10:41

        Isso

        @Au: Und für mich ist es eine Zange und jetzt?

        Jetzt interessiert deine Meinung leider keinen, sondern die momentane Gesetzgebung ist ausschlaggebend.

        • Profilbild von Au weia!
          # 26.02.19 um 13:33

          Au weia!

          Es spiegelte aber nur Tremls Meinung wieder: "Also ich würde es auch als Einhandmesser mit Arietierung sehen." – von Gesetzgebung stand da nix – Is einfach so!

  • Profilbild von ctb
    # 13.02.19 um 20:41

    ctb

    Wenn man sich diverse Videos ganz genau anschaut, dann fällt auf, dass das Messer keine richtige Verriegelung hat, sondern lediglich eine leichte Arretierung. Mit anderen Worten, durch etwas größere Kraft klappt es zu. Das wäre bei einem Messer mit richtig feststehender Klinge nicht der Fall. Sehe also erstmal kein Problem mit diesem Multitool.

  • Profilbild von Arnooo
    # 13.02.19 um 20:54

    Arnooo

    @abc: Du hast trotzdem keine Ahnung

    Na, aber Du, ist doch ganz, ganz toll, dass wir wenigstens einen hier gefunden haben, der klug ist!

    Um mal §42a WaffG zu zitieren:
    (1) Es ist verboten
    […]
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.

    Das ist ziemlich eindeutig.
    Dieses Messer ist laut einem animated-GIF auf deren Seite einhändig zu öffnen. Der Teil ist also schonmal erfüllt. Laut einem anderen animated-GIF muss man eine Art Taste drücken, um die Werkzeug-Arretierung zu lösen, um das ausgeklappte Werkzeug einklappen zu können. Also ist Teil zwei auch erfüllt. Ergo: "Führen" verboten. Das war jetzt nicht soo schwer.

  • Profilbild von Tom
    # 13.02.19 um 21:44

    Tom

    Hallo!

    Die Klingenlänge beträgt 8cm
    Die Klinge arretiert nicht (hat nur einen Anschlag damit sie "stehenbleibt"). Ein Schweizer Taschenmesser arretiert "stärker").
    Mit einer Hand bekomme ich es nur auf wenn ich öfters nachgreife und auch schon fast an der Klinge anschiebe. Evtl wird es besser wenn es mehr Spiel bekommt. Wovon ich aber bei der Qualität nicht ausgehe.
    Ein Ganzo G302 bekomme ich mit einer Hand locker auf.
    Die Säge arretiert allerdings.

    Ich habe es bei Aliexpress gekauft.

  • Profilbild von Peat
    # 23.02.19 um 19:26

    Peat

    Laut offizieller Beurteilung des BKA handelt es sich bei Multitools um Werkzeuge und nicht um Einhand-Messer/Stichwaffen nach dem WaffG. Selbst wenn man die Klinge mit einer Hand zu öffnen ist!

    Wer was anderes sagt hat zwar das Gesetz, aber keine ergänzenden Texte dazu gelesen, wie zum Beispiel den Feststellungsbescheid des BKA zum Thema Multitools.

  • Profilbild von Frankyyyy
    # 23.02.19 um 19:35

    Frankyyyy

    Vollkommen legal, wie schon geschrieben. Keine Arretierung somit kein Einbandmesser im Sinne des 42a WaffG , darum erledigt sich jede Diskussion um Ausnahmen nach Abs. 2

  • Profilbild von storm7543
    # 23.02.19 um 19:47

    storm7543

    Warum artet die Diskussion immer in Richtung WaffG aus?! Wir sind doch alle erwachsen. Interessanter wären doch Aussagen zur Qualität oder dgl….

    • Profilbild von Defined
      # 24.02.19 um 10:43

      Defined

      @storm7543: Warum artet die Diskussion immer in Richtung WaffG aus?! Wir sind doch alle erwachsen. Interessanter wären doch Aussagen zur Qualität oder dgl….

      Damit Leuten klar ist was sie im Zweifelsfall erwartet. Gerade im life Blog gab es einige Berichte zu Kontrollen und den daraus ergebenden Folgen. Kann ja jeder selbst entscheiden was er macht, aber man sollte informiert sein wie die Gesetzeslage aussieht.

  • Profilbild von A. E.
    # 23.02.19 um 22:24

    A. E.

    Multitool = Waffe. Dürfte unstrittig sein. Nun frage man sich aber mal, wieviel Leute schon mit so einem Ding abgestochen wurden. Den rosa Elefanten will man nicht sehen, aber die Laus jagt man.

  • Profilbild von Androide
    # 23.02.19 um 22:50

    Androide

    Ich habe schon etliche Jahre ein Letherman Wave am Mann und nie Probleme mit gehabt.
    Es stimmt auch mit der BKA Freigabe.
    Da ich noch ein weiteres Letherman auf Arbeit habe ,brauche ich leider kein drittes.
    Wer sich erstmal an so ein Ding gewöhnt hat möchte nie mehr ohne auskommen.
    Das diese Klinge hier nicht arretiert gefällt mir Mal gar nicht.

  • Profilbild von F. Behrens
    # 27.02.19 um 18:46

    F. Behrens

    Die meisten Multitools haben lediglich eine einrastende Klinke, KEINE Arretierung. Eine Arretierung nach Lesart des Waffengesetzes setzt eine mechanische Vorrichtung (Hebel, Riegel) voraus, welche betätigt werden muss, um die Klinge wieder einklappen zu können. Die bei Multitools und Schweizer Messern übliche Rastfeder, bei der die Klinge einfach durch etwas Druck wieder wegklappt, zählt da nicht.

  • Profilbild von Christvayne
    # 01.03.19 um 22:47

    Christvayne

    Ihr solltet bei sowas mal n Video machen um die Funktionen dazu legen. Vom Bild her ist es mir nicht ersichtlich

  • Profilbild von Joolsthebear
    # 12.03.19 um 20:10

    Joolsthebear

    Hab meins heute auch bekommen … und nein, es hat keine feststehende Klinge, von daher greift das Waffengesetz nicht.

    Die Verarbeitung ist Top, hab schon einige Leatherman´s und Gerber´s besessen und auf den ersten Eindruck scheint es Qualitativ nicht schlecht zu sein (die Schere ist der Hammer … denke die kann selbst mit der Fiskars vom Gerber MP400 mithalten und ist um Welten größer). Leider ist es etwas schwerer und größer als meine Skeletools, hat auch leider keinen Bithalter … auf der anderen Seite sind die Drahtschneideeinlagen wechselbar und aus gehärtetem Stahl, ähnlich der SOC Tools … Dazu ist die Zange mit einer Feder versehen, die sehr sauber und satt einrastet … Mechanisch ähnlich hochwertig wie der Slider an meinem MP400 (ruhe in frieden … Gerber ist nicht mehr das was es mal war …) und zumindest etwas leichter als das Leatherman Wave, welches ich mal besessen hab … alles in allem 27€ definitiv wert …

    Zum Größenvergleich mal ein Gerber Crucial und ein Skeletool im Vergleich … die beiden haben eine feststehende Klinge …

    Kommentarbild von Joolsthebear
  • Profilbild von Leonw
    # 07.04.19 um 21:17

    Leonw

    Ich habe meins am Freitag beim Zoll abholen müssen und es war auch überhaupt kein Problem die Zollbeamten fanden es sogar so interessant das sie sich auch eins bestellen wollen.
    Musste halt nur Mehrwertsteuer zahlen weil ich 23 Cent drüber war.

  • Profilbild von Julian
    # 11.04.19 um 15:00

    Julian

    Der Gerät ist absolut sein Geld wert, gerade die Schere hab ich so noch nicht gesehen. Einzig eine Wellenschliffklinge fehlt mir ein wenig, die war an meinem letzten Multitool von Victorinox als nicht stumpf-werdende „Hure für alles“ ganz hilfreich um die scharfe Standartklinge zu schonen

  • Profilbild von Schnitzel_frühstücker
    # 12.04.19 um 13:44

    Schnitzel_frühstücker

    Günstig ist das nicht…

  • Profilbild von Honka
    # 13.04.19 um 19:19

    Honka

    Hat schon jemand ein passendes Holster dafür gefunden?

    • Profilbild von Bernhard
      # 01.05.19 um 13:50

      Bernhard

      Hallo Ich habe mir das Nextool 16/1 bei Banggood gekauft und es hat einen Linerlook, also eine Feststehende Klinge, nicht 42a konform.
      Das 15/1 hat eine normale Arretierung mit einer Feder, also keine Feststehende Klinge.

  • Profilbild von die Pohorns
    # 10.05.19 um 07:11

    die Pohorns

    @Bernhard Das kann ich bestätigen, beim 16-in-1-Werkzeug rasten das Messer und die Säge ein.

    • Profilbild von tarag
      # 12.06.19 um 16:07

      tarag

      @ Bernhard @die Pohorns

      Bei mir kann man das Messer auch fixieren, genau wie die Säge.

      Allerdings steht bei mir auf der Säge, wo bei euch HOU steht, nichts drauf. Auf dem Messer steht aber NexTool und dahinter Flagship Pro.

      Vielleicht macht das den Unterschied aus. Meins ist auch 16 in 1.

      Kommentarbild von tarag
  • Profilbild von Duderich
    # 14.06.19 um 21:02

    Duderich

    Wo genau muss man den banggood Gutschein einlösen?

  • Profilbild von altok
    # 14.06.19 um 23:02

    altok

    Danke.
    Gekauft

  • Profilbild von SokSok
    # 15.06.19 um 10:22

    SokSok

    @Duderich: geht auch im Browser (Chrome). Beim Checkout kann man bei "Use coupon or BG Points" den Gutschein-Code eingeben.

  • Profilbild von BoromirTheBrave
    # 15.06.19 um 11:04

    BoromirTheBrave

    Also ich weiß ja nicht ob es von dem Teil mehrere Versionen gibt, aber meines hat ganz klar eine Arretierung der Klinge mittels Blattfeder.
    Diese muss bewusst heruntergedrückt werden, damit die Klinge/Säge wieder eingeklappt werden kann.

    Es besteht keinerlei Ähnlichkeit zur Mechanik eines Schweizer Messers oder anderer Taschenmesser.

  • Profilbild von Christian
    # 26.06.19 um 08:53

    Christian

    Ich habe das Tool am 14.06. bei banggood.com bestellt. Heute erhielt ich von banggood Nachricht, dass der Zoll die Sendung abgewiesen hat. Die Ware geht zurück zum Verkäufer, der mir den Kaufpreis erstattet. Schade, aber das kann ich auch nicht nachvollziehen.

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