So noch nicht gesehen: Fahrradweg to go für 2,25€

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Dies ist eine Einsendung von einem anonymen Gast in den Besucher-Einsendungen. Es handelt sich um ein Fahrrad-Rücklicht mit einem integrierten Laserprojektor der links und rechts eine Linie zieht – quasi einen eigenen Fahrradweg. Als Inputpower wird 100mA angegeben (LEDs + Laser) – leider fehlt ein Laserwert – doch bei der Streuung sollte dieser gänzlich ungefährlich sein.

laser licht fahrrad

Irgendwie erschließt sich mir der Sinn auch beim dritten Mal lesen nicht gänzlich ;-). Die Klemme für die Befestigung liegt bei und selbst die 2AAA Batterien liegen bei – es kann also direkt losgehen.

Dann läuft das Rücklicht 36 Stunden (was eine Menge ist) und in Kombination mit den beiden Lasern immerhin 9 Stunden. Irgendwie würd ichs gerne mal in Action sehen. Ein Blick in die Kommentare lohnt sich vielleicht, da es rechtlich nicht zweifelsfrei erlaubt sein könnte.

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Kommentare (46)

  • Profilbild von Jhon
  • Profilbild von Klaus
  • Profilbild von Frank
    # 25.12.11 um 19:10

    Frank

    Ich denke, das soll eine Art Abstandshalter für nachfolgende PKWs sein, damit die Autofahrer dir nicht so dicht auf die Pelle von der Seite rücken.
    Früher gab es für Kinder doch aus so eine Art Reflektor-Kelle zum Ausklappen.

  • Profilbild von .
    # 26.12.11 um 12:09

    .

    da wird man doch erstrecht angefahren, weil die Autofahrer auf den Laser starren 🙂

  • Profilbild von bigM
    # 26.12.11 um 13:15

    bigM

    ich hatte den artikel empfohlen und dachte, da ich aus einer der fahradhauptstätte komme(Oldenburg)
    und der sinn würde sich jedem automatisch erschliessen.

    ich finde das teil echt cool und habs mir bestellt.
    damit fällste garantiert auf….was ja auch der sinn ist.

  • Profilbild von Hannibal
    # 27.12.11 um 08:28

    Hannibal

    Hm,
    stellt sich mir nur die Frage, wie die in der Fahrradhochburg Göttingen scheinbar überall präsente Polizei auf das Ding reagiert – von wegen "nicht StVZO-gerecht"…

  • Profilbild von bigM
    # 29.12.11 um 03:13

    bigM

    ich glaube kaum, dass ein polizist meckern wird. denn ich denke die freuen sich mehr an einem "mehr" an licht als gar kein licht…..;-)

  • Profilbild von anderl
    # 29.12.11 um 23:49

    anderl

    zum in den kommentaren genannten preis nicht mehr erhätlch – schade, hätte gepasst. finds cool

  • Profilbild von Jantar
    # 28.01.12 um 21:27

    Jantar

    Tolle Idee und eigentlich ein plus an Sicherheit, ABER:
    – nicht dynamobetrieben,
    – kein Prüfzeichen auf dem Rücklicht,
    – ganz gefährlicher Laser im Strassenverkehr!

    Ich denke mal es kommt ganz auf den jeweiligen Polizisten an und darauf wie klamm die jeweilige Kommune ist, ob es Bußgeld kostet. Und bei strenger Auslegung kostet das Ding Bußgeld.

  • Profilbild von Markus
    # 01.02.12 um 04:17

    Markus

    Cooles Gadget aber leider nach StVZO (§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) verboten.

  • Profilbild von Bjoern
    # 25.09.12 um 19:31

    Bjoern

    Hat mal einer den Strahlenwert von dem Ding gemessen? Wuerde mich mal interessieren, ob der Laser wirklich so ungefaehrlich ist..

  • Profilbild von SenaL
    # 25.09.12 um 19:56

    SenaL

    Hab das Ding am BMX… Da ist es mit den Axlepegs zusammen schon etwas schwierig. Ist besser für große Fahrräder geeignet, sonst ist der "Fahrradweg" etwas klein und leuchtet außerdem auf die Pegs. Sonst ist es echt ne witzige Sache.

  • Profilbild von serdis
    # 25.09.12 um 20:43

    serdis

    Ich finds traumhaft!

    Autofahrer achten in der Stadt auf Streifen auf der Straße! ( ich zumindest )!
    Man schafft so ein Zeichen von passenden Abstand und fährt ein wenig sicherer.

  • Profilbild von serdis
    # 25.09.12 um 20:45

    serdis

    MEINS!

  • Profilbild von marvau
    # 25.09.12 um 21:47

    marvau

    GEKAUFT -> Danke!!

  • Profilbild von Burli95 [Android]
    # 27.09.12 um 18:56

    Burli95 [Android]

    Habe direkt 2 bestellt, der Dollar war so niedrig. Ich fühle mich mit dem Rücklicht sicherer. Werde berichten wenn es da ist.

  • Profilbild von weekaaeem [Android]
    # 20.11.13 um 10:27

    weekaaeem [Android]

    ihr mit eurem "ich denke" und "ich glaube". fakt ist doch, dass keiner hier sich schlau gemacht hat, ob die dinger in deutschland erlaubt ist. also ich würde mich bei sowas nicht auf mein gefühl verlassen. geht ja schliesslich um die sichere teilnahme am strassenverkehr….

  • Profilbild von biker77
    # 20.11.13 um 10:45

    biker77

    fahre schon 1 1/2 Jahre mit dem Licht, aber den Laser mache ich fast nie an, weil ich sonst nach jeder zweiten Fahrt die Akkus neu laden müsste.

    Benutzt man nur die LEDs, dann halten die Akkus monatelang. Aber dann kann man sich auch gleich ein normales LED-Rücklicht kaufen, ist günstiger

  • Profilbild von Menno
    # 20.11.13 um 13:16

    Menno

    @bigM: ich glaube kaum, dass ein polizist meckern wird. denn ich denke die freuen sich mehr an einem “mehr” an licht als gar kein licht…..;-)

    Natürlich wird der Polizist meckern. Ein Laser hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Was sollen die Linien auch groß bringen…

    Bei Rückleuchten ohne Zulassung für den Straßenverkehr drückt der Polizist aber ein Auge zu da er
    a) jede Lampe genau anschauen müsste (zugelassene haben ein Schlangenlinie und einen Nummer drauf)
    b) er froh ist, dass der Radfahrer mit Licht fährt.

  • Profilbild von Christian
    # 20.11.13 um 14:05

    Christian

    <a href="#comment-405130" rel="nofollow">@weekaaeem </a>

    Nicht alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist damit auch verboten oder unzulässig. Gerade bei solchen Dingen wie dieser Lampe wird es doch ewig dauern, bis überhaupt eine Regelung durch die Verkehrsministerien erfolgt (bestes Beispiel Fahrrad-Beleuchtung mit Dynamo vs. Batterie). Und das es diesen Leuten nicht primär um die Sicherheit im Straßenverkehr geht, sieht man doch daran, dass wir in Deutschland immer noch keine Helmpflicht für Radfahrer haben.

    Aber hauptsache der Michl hat sich an die Gesetze gehalten. Wenn ich persönlich durch so eine Lampe mein Leben besser schützen kann, ist es mir auch die 10€ Ordnungsgeld wert. Hier bei uns kontrolliert eh keiner ;).

  • Profilbild von paragraphenreiter
    # 20.11.13 um 14:35

    paragraphenreiter

    Fakt ist, dass die Beleuchtung mindestens mit 6v betrieben werden muss und fest am Fahrrad verbaut sein bzw immer mitgeführt werden muss.
    Ausnahmen gibts nur für Rennräder unter 11kg, die die Lampen nur Nachts (=Straßenlateren an) gebraucht werden und weniger als 6V haben dürfen.

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Ob 6V im Zeitalter der LEDs die >500lm bei 4V schaffen und damit 20 heller als die vorgeschrieben 6V Glühlampen sein können, kann sich jeder selbst überlegen. Aber die Frage war ja was erlaubt ist.

  • Profilbild von Fabse
    # 20.11.13 um 15:13

    Fabse

    Wichtig, dieser Radweg HINTER dem Hinterrad!

  • Profilbild von r.s [Android]
    # 20.11.13 um 16:09

    r.s [Android]

    Eine Dynamo ist seit Anfang 2013 nicht mehr Pflicht. Die Beleuchtung am Fahrrad kann mit Batterien betrieben werden.

  • Profilbild von SpoonyG
    # 20.11.13 um 16:30

    SpoonyG

    @paragraphenreite: das macht Sinn, da eine Glühlampe ein gänzlich anderes Abstrahlverhalten hat als eine LED (bei Motorrädern ist es z.B. noch nicht mal erlaubt, die Blinkerglühlampen durch LEDs zu ersetzen aus genau diesem Grund). Es kommt eben nicht auf die Helligkeit alleine an. Was bringen einem 100000 Lumen als Frontlicht, wenn damit 1cm^2 Straße ausgeleuchtet wird, um es überzogen auszudrücken?

  • Profilbild von HaJo
    # 20.11.13 um 17:16

    HaJo

    Zum aktuellen § 67 StVZO: http://www.adfc.de/technik/fahrradteile-und-zubehoer/beleuchtung/beleuchtungsvorschriften/ , http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html . Es gibt aber weiterhin nur für Rennräder unter 11 kg eine Ausnahmeregelung, nicht aber für andere leichte Fahrradtypen.

  • Profilbild von Tino [Android]
    # 21.11.13 um 00:54

    Tino [Android]

    Seit 2013 sind geprüfte Batterie betriebene zugelassenen in der Stvo.

  • Profilbild von Pendler
    # 21.11.13 um 04:07

    Pendler

    @Markus: Cooles Gadget aber leider nach StVZO (§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) verboten.

    Glücklicherweise betrifft die StVZO nur das Fahrrad selbst. Das kann man leicht umgehen, indem man das Licht am eigenen Körper befestigt, solange die Austattung des Rades der StVZO entspricht (mittlerweile sind Akkulampen an allen Rädern erlaubt). So gibt es auch viele, die mit zusätzlicher Stirnlampe fahren, obwohl laut StVZO nur ein Frontlicht erlaubt ist.

  • Profilbild von Christian
    # 21.11.13 um 08:28

    Christian

    Toll … gibt es einen Grund warum hier vernünftig ausformulierte Kommentare gelöscht werden? Meiner war von gestern … mit der App hat das also nix zu tun.

  • Profilbild von gghh [Android]
    # 21.11.13 um 09:07

    gghh [Android]

    gekauft

  • Profilbild von Menno
    # 21.11.13 um 20:23

    Menno

    Immer wieder schön. Solche Diskussionen.

    Eigentlich kann man sich die sparen. Die einen wissens, die anderen wollens weder wahrhaben noch wissen. Dabei sind die Gesetze ja auch im Internet verfügbar. Aber statt zu lesen lieber irgendetwas behaupten…

    Fakt: Diese Lampe darf man nicht betreiben. Da kann man diskutieren was man will.

    Aber jeder darf selber entscheiden, ob er sie nicht dennoch benutzt.

    Und wer zu faul zum Lesen ist, kann auch mal auf die Polizeistation gehen und dort nett nachfragen. Die geben ganz nett Auskunft. Etwas fundierter als mancher hier…

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