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Ratgeber: Nachträgliche Postverzollung Deutsche Post / DHL

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Da die Chinesen leider manche Päckchen mit Fantasiepreisen deklarieren, die meist unter der Umsatzsteuerfreigrenze (22€) sind, behält der Zoll große und auffällige Pakete manchmal bei sich. Dann bekommt man ein Schreiben nach Hause, dass man das Päckchen bitte „auslösen“ soll. Ist das Zollamt zu weit weg oder hat man schlicht keine Lust hinzufahren, gab es bis August 2015 die Möglichkeit, um Nachverzollung via Post zu bitten. Daraufhin stattet einem der entsprechende Paketzusteller einen Besuch ab und erhebt die Einfuhrsteuer im Austausch gegen das Paket.

Früher war dieser Service kostenlos. Ab dem 01.08.2015 erhebt die Post dafür aber eine Gebühr von 28,50€. Entsprechende Schreiben werden verschickt. Das dieser Service nicht weiterhin kostenlos bleiben konnte, ist ja verständlich, aber die „Service“-Gebühr ist doch relativ happig geworden und sollte bei Bestellungen im Ausland bedacht werden.

Hiermit beauftrage ich die deutsche Post AG mit der nachträglichen Postverzollung meiner Sendung„. Fragt ihr euch auch was dieses Schreiben in eurem Briefkasten zu suchen hat? Ihr habt euch ein China Gadget bestellt, doch bekommen habt ihr nur diesen Brief? Das ist ärgerlich! Vor allem, wenn man liest, dass man auch noch (happige?) 28,50€ zahlen soll und noch nicht mal weiß wofür. Wir erklären was es genau mit der nachträgliche Postverzollung auf sich hat, für wen es sich lohnt und wann es keinen Sinn macht.

Was ist eigentlich die nachträgliche Postverzollung?

Wenn ihr bisher ein Schreiben vom Zoll bekommen habt, musstet ihr dem Zoll in der Regel nur den Wert des Produktes (durch Zusenden der Rechnung) nachweisen, oft betrug dieser weniger als ~26€, das Paket wurde nach Hause geliefert und die Sache war gegessen. Doch im Hintergrund läuft dieser Vorgang wie folgt ab:

  1. Der Zoll erhält ein aus China nicht (korrekt) deklariertes Paket
  2. Ihr werdet aufgefordert die Rechnung (PayPal Beleg reicht oft auch) zum Zoll zu schicken.
  3. Die deutsche Post fährt zum Zoll und öffnet das Paket unter der Begutachtung eines Zollbeamten
  4. Der Zollbeamte gleicht den Inhalt mit der Rechnung ab
  5. Mögliche Gebühren (Einfuhrumsatzsteuer und/oder Zollgebühren) werden berechnet
  6. Ihr zahlt diese Gebühren direkt beim Postboten, der euch das Paket liefert

Dieser Vorgang ändert sich nicht, aber die deutsche Post lässt sich diesen Service seit dem 01.08.2015 nun mit 28,50€ bezahlen. Also zahlt ihr mit der nachträglichen Postverzollung den Service, dass die deutsche Post für euch zum Zollamt fährt, das Paket für euch öffnet und euch das Paket zustellt.

Warum öffnet der Zoll das Paket nicht selbst?

Weil der Zoll aufgrund des Zollkodexes und Zollverwaltungesetzes (ZollVG) Pakete nur öffnen und inhaltlich prüfen lassen darf, die von euch geöffnet wurden, oder stellvertretend für euch, z.B. von der deutschen Post geöffnet wurden. Der Zoll öffnet Pakete nur, wenn ein ausreichender Verdacht besteht, dass der Inhalt des Paketes gegen bestimmte Gesetze verstößt. Zum Beispiel, wenn ein Einfuhrverbot für diese Ware besteht oder die Ware im Zusammenhang mit einer Straftat steht (§5 ZollVG, Abs. 1).

Kann man die nachträgliche Postverzollung umgehen?

Selbstverständlich. Niemand zwingt euch, diesen Service der deutschen Post in Anspruch zu nehmen. So geht’s weiterhin:

  • einfach selbst zum Zollamt fahren
  • Rechnung, Ersatz-Zollinhaltserklärung und Personalausweis vorlegen
  • das Paket vor Ort öffnen
  • mögliche Zollgebühren (siehe unseren Zollrechner) und Einfuhrumsatzsteuer zahlen (meistens nur bar!)
  • Paket mitnehmen und fertig

Nachträgliche Postverzollung ablehnen, bevor man zum Zoll fährt

Um die nachträgliche Postverzollung abzulehnen, müsst ihr eine E-Mail an [email protected] schicken. In diese schreibt ihr z.B. folgendes:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme die Zollabfertigung für mein Paket, mit dem Ident Code XXXXX, selbst vor. Schönen Gruß. Euer Name.

Die Deutsche Post wird euer Paket daraufhin an das für euch zuständige Zollamt weiterleiten. Nun könnt ihr euer Gadget beim zuständigen Zollamt abholen, vergisst nur die Rechnung, (Ersatz-Zollinhaltserklärung), genügend Bargeld und euren Personalausweis nicht!

Unser Tipp: Zollämter sind gerne mal überfüllt, also für den Zoll-Besuch genügend Zeit einplanen.

Nachträgliche Postverzollung in Anspruch nehmen

Dafür müsst ihr lediglich den erhaltenen Brief ausfüllen, die Rechnung eures Gadgets beilegen und an das oben genannte Zollamt schicken. Nach Erhalt wird das Zollamt sich mit der deutschen Post in Verbindung setzen. Die deutsche Post wird dann den ganzen Ablauf für euch übernehmen und euch das Paket nach Hause liefern.

Brief zur nachträglichen Postverzollung
Beauftragung des Services „Nachträgliche Postverzollung“

Dem Postboten müsst ihr dann die 28,50€ für die nachträgliche Postverzollung inklusive eventuell angefallene Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren bezahlen. Außerdem kann sich der ganze Vorgang über mehrere Tage hinziehen, bedenkt also, dass ihr ab dem 10. Lagerungstag des Gadgets beim Zoll 5€ zusätzlich zahlen müsst – zu lange sollte man also nicht zögern.

Unser Tipp: Heutzutage erhält man die meisten Rechnungen zwar per E-Mail, solltet ihr aber in Besitz einer Originalrechnung sein, sendet immer nur eine Kopie. Wer weiß, wofür das Original noch gut sein kann. Dieser Tipp gilt übrigens generell für das Shoppen im Netz.

Fazit: lohnt sich die nachträgliche Postverzollung?

Wenn ihr Zeit habt und euer Zollamt nicht allzu weit weg ist, dann fahrt selbst zum Zollamt und spart die 28,50€. Wenn ihr keine Zeit habt und/oder euer Zollamt ziemlich weit weg ist, nutzt den Service der deutschen Post. Klar sind 28,50€ eine Menge Geld, doch die deutsche Post übernimmt dafür den zeitlichen Aufwand, die Fahrtkosten und liefert euer Gadget bequem nach Hause.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die nachträgliche Postverzollung ein relativ teurer Service der deutschen Post ist, den man in Anspruch nehmen kann, oder auch nicht. Also lediglich eine Option, kein Muss.

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Kommentare (63)

  • Profilbild von Tretert
    # 01.03.16 um 19:58

    Tretert

    01.08.2015?

  • Profilbild von womba
    # 01.03.16 um 20:09

    womba

    der Betrag ist auf deutsch gesagt "eine Sauerei"

  • Profilbild von Mat
    # 01.03.16 um 20:10

    Mat

    Quelle?

  • Profilbild von Sebastian
    # 01.03.16 um 20:10

    Sebastian

    Hatte genau so ein Ding letztens im Briefkasten. Hab auch erstmal etwas blöd geschaut.

  • Profilbild von Gast
    # 01.03.16 um 20:11

    Anonymous

    01.08.2015? JA ist denn schon der 1. April 😛
    Man sieht an solchen Post, wie qualitativ hochwertig die Posts sind. Da sollte man mal lieber 7×24 sein lassen und sich mal hinlegen zum schlafen!

    Völlig überzogene Ankündigung und Panikmache! Alle anderen Versender wollen dafür auch Kohle haben und das nicht zu wenig. Das die Post da auch richtig abkassiert war zu erwarten!

    Man sollte eher schreiben, derjenige, der eine Ware aus dem Ausland bestellt, sollte auch seinen Arsch zum Zoll bewegen. Wessen Zollamt weiter weg ist, hat natürlich die A-Karte, aber so ist das dann nun mal.

    Zum Thema der Zoll hält größere Pakete zurück: Diese Aussage ist totaler Quatsch! Bei mir wurden auch schon das ein oder andere Mal kleinstsendungen zurückbehalten und ich musste zum Zoll und das für Artikel um die 4 Euro!

    • Profilbild von Anumunrama
      # 01.03.16 um 20:27

      Anumunrama

      warum den das? Wenn der Zoll mein Päckchen behält, dann schick ich denen ne Mail mit dem Kaufbeleg und bitte darum mir den Artikel weiter zu leiten. Hat immer funktioniert, oder warum wollte dir der Zoll deinen 4€ Artikel nicht durchwinken?

      • Profilbild von Klausi
        # 01.03.16 um 20:48

        Klausi

        läuft hier genau so ab, von daher kein Problem

        • Profilbild von AlexTM
          # 01.03.16 um 23:23

          AlexTM

          Genau das kostet seit 1.8. die 28.50 Euronen. Damit beauftragst du nämlich genau diese Postverzollung.

        • Profilbild von Seven
          # 03.03.16 um 14:18

          Seven

          Was wird denn verzollt bei nem 4€ Preis?

        • Profilbild von rene
          # 03.03.16 um 22:45

          rene

          Nix, aber da kommen die 28.5€ druff.

  • Profilbild von woofer
    # 01.03.16 um 20:15

    woofer

    Bisschen früh für ein Aprilscherz! Wie rechtfertigt die Post den so eine hohe Summe?

    • Profilbild von elknipso
      # 02.03.16 um 07:06

      elknipso

      So hoch ist die Summe nun auch wieder nicht, wenn Du den Aufwand dem entgegen stellst der dadurch der Post entsteht. Wenn diese auch nur mit einer halben Stunde Mehrarbeit für den Zusteller kalkuliert, ist die Gebühr schon relativ günstig.

      • Profilbild von dezi
        # 02.03.16 um 08:44

        dezi

        Dann würde ich aber zu gerne wissen, wie du Nachname sendungen Kalkulierst. ist glaub insgesammt eine Gebühr von 7€
        Ist das nicht genau das gleiche?

      • Profilbild von Moritz
        # 14.12.17 um 17:34

        Moritz

        BIST DU BEHINDERT JUNGE?

  • Profilbild von Localhorst86
    # 01.03.16 um 20:36

    Localhorst86

    Ok, diss das früher kostenlos war wusste ich nicht. hatte nur neulich auch den bescheid im Briefkasten (dürfte sogar noch bei mir im Altpapier sein) mit dem hinweis dass mein Paket (Warenwert 26,03€) mit dem hinweis dass es diesen service für 28,xx€ gibt. habe kurz gelächelt und bin die 2,5km zum Zollamt geradelt um das Paket abzuholen.

  • Profilbild von someone
    # 01.03.16 um 20:37

    someone

    Letztes Jahr statt 1.4.2015 versehentlich 1.3.2016 als Veröffentlichungstermin eingestellt? 😉

    Und, Pakete von der Post, schön mit dem Uralt-Bundespost-Logo. Die kommen schon seit 2002 mit der Tochter DHL.

  • Profilbild von Nerd
    # 01.03.16 um 21:02

    Nerd

    o.O ich versteh den schmarrn eh net. ich bestelle auf meine Adresse -zählt Bordsteinkante/Briefkasten. die können ja gerne abgreifen und co aber kann ich nicht iwie durchsetzen das der geschlossene Vertrag erfüllt wird sonst Klage an den Zoll?

  • Profilbild von Nerd
    # 01.03.16 um 21:02

    Nerd

    und zwar Erfüllung ohne Mehrkosten

  • Profilbild von weitergedacht
    # 01.03.16 um 21:36

    weitergedacht

    Wie wärs wenn wir dem Zoll jetzt einfach mal vorsorglich sowieso alles senden was aus Übersee ankommt? Egal ob >27€ oder nicht… Dann steigt der Verwaltungsaufwand und die "MAIscherz"€ sind gerechtfertigt.

    Letztendlich kenn ichs nicht anders, bei allem über 27€ oder Verdächtigem hat der Zoll das Recht einzubehalten, muss aber nach Nachweis von <27€ auch kostenlos weitersenden.
    Ansonsten werden die Freight-Forwarder D-A-Packs und co günstiger/bequemer… und siehe da, Zoll hat keine Arbeit und unterstützt damit Prima EU-Ausland-Gewerbe…

    • Profilbild von weitergedacht
      # 01.03.16 um 21:38

      weitergedacht

      äh, ja, okay, warum ich jetzt auf "MAIscherz" komme weiß ich auch nicht… Märzscherz… – Der Artikel bringt mich irgendwie ins Monatschaos…

      mit "alles senden was aus übersee kommt" sind mails gemeint, also alles an Spam, alles an "wir haben verschifft" und "sie haben gekauft" automatisch mit kommentar das das noch ungeprüft sei weiterleiten…

    • Profilbild von weitergedacht
      # 01.03.16 um 21:44

      weitergedacht

      Da das hier ohne Quellenangabe ist und ich weder von meinen Kollegen noch in den Live-Feeds hier ähnliches stehen habe gehe ich mal von einer Ente bzw. einer ungeprüft weitergeschriebenen Ente aus…
      sonst hätte DPDHL oder der Zoll schon ne Pressemeldung erstellt.

  • Profilbild von blumi
    # 01.03.16 um 22:13

    blumi

    mir hat der Zoll mal mein Päckchen nachhause gebracht kp warum?

    • Profilbild von Svenson
      # 03.03.16 um 16:36

      Svenson

      Ist mir auch schon passiert vor ein paar Jahren, auf meine verdutze Nachfrage sagte der Mann vom Zoll, es wäre auf seinem Heimweg gelegen. (Was ich irgendwie nicht so ganz glauben wollte, denke eher die wollten sehen wer da so viel Zeugs aus China bestellte, weil ich damals jede Woche Sendungen bekam. War aber tatsächlich nur billiger Plunder).

  • Profilbild von Stefan
    # 02.03.16 um 00:44

    Stefan

    Interessant ist ja die Frage der Rechtsgrundlage, aufgrund derer die Gebühr erhoben wird. Schliesslich ist Auftraggeber der Post nicht der Empänger der Sendung, sondern der Absender. Wieso sollte ersterer dann dafür zahlen?

    • Profilbild von Oliver-André
      # 06.02.19 um 16:26

      Oliver-André

      Eine Rechtsgrundlage wird dafür nicht benötigt.

      Der Zoll hat die Sendung einbehalten. Dazu ist der Zoll bei Verdacht oder fehlender / unglaubwürdiger Zollerklärung oder im Rahmen von Stichproben berechtigt. Damit ist die Zustellung per Verwaltungsakt zunächst verboten; die Zustellung also nicht möglich.

      Der Importeur (also der Empfänger) muss nun zum Zoll und die Zollerklärung abgeben. Da der Zoll selber nicht die Pakete öffnet, muss er selber dahin – oder sich von einem bevollmächtigtem Dritten vertreten lassen.

      Die nachträgliche Postverzollung ist ein Angebot von DHL, gegen Entgelt als dieser Bevollmächtigte aufzutreten.
      Das hat nichts mit der eigentlichen Beförderung zu tun – man kann genauso gut einen Kollegen, der vielleicht in der Nähe des Zollamtes wohnt, bevollmächtigen und ihn vielleicht zu einem Bier einladen.
      Egal ob DHL oder Kollege: Man ist der Auftraggeber für die Verzollung.
      Zollpflichtiger und damit der Auftraggeber für die Zollabwicklung ist immer der Empfänger. Nur für die Beförderung selbst ist der Absender Auftraggeber.

      Wenn man beim Zollamt ist, das Paket öffnet und ggf. Zoll/Einfuhrumsatzsteuer bezahlt, kann man das Paket natürlich mitnehmen. Man könnte auch sagen "So, Verzollung ist erledigt, bitte lassen sie es jetzt den Beförderer DHL weiter zu mir nach hause transportieren". Kann man machen. Macht aber wenig Sinn, die Gesichter der Zollbeamten würde ich gerne sehen.

      Man muss also unterscheiden:
      Beförderungsvertrag – Auftraggeber ist Absender
      Zollabwicklungsvertrag – Auftraggeber ist immer der Empfänger

      DHL erhebt keine Gebühr (keine hoheitliche Tätigkeit), sondern erhebt ein privatwirtschaftliches Entgelt.

      Mir ist es eben passiert, dass ich eine Benachrichtigung bekommen habe. Nächstes Zollamt ist fast eine Stunde Fahrzeit entfernt. Erfahrungsgemäß eine halbe Stunde Wartezeit. Da es hier tatsächlich weniger als 22€ Warenwert sind, ca. 2 Minuten Abwicklungsdauer. Aber immernoch mehr als 2 1/2 Stunden + Fahrkosten.
      Alleine die Fahrkosten zum Zoll sind teurer als die 28,50€, die DHL will.

      Bei 15,99 USD Warenwert nutze ich aber die billigste Alternative: Pfeiff was drauf, gehts eben zurück. Am billigsten einfach nochmal bei einem anderen Händler bestellen. Die Chance, dass es zweimal beim Zoll landet, ohne durchgewinkt zu werden, ist gering genug.
      Es sei denn, noch ein zweites Paket hängt in den nächsten 7 Tagen beim Zoll. Dann fahre ich hin zum Zoll (bei DHL wären es dann ja schon 2*28,50€)

  • Profilbild von Deafmobil
    # 02.03.16 um 01:33

    Deafmobil

    Mir wurde schon 2 China Waren von dem Zoll einbehalten. Ich musste dem Kaufbeleg/Rechnung eine Kopie per E-Mail nachweisen dass der Preis wirklich weniger als 23€ gekostet hat. Erst dann wird die Ware geliefert.

  • Profilbild von Mwebt
    # 02.03.16 um 05:43

    Mwebt

    Für Bremen stimmt der Artikel. Außerdem: In Bremen hat man 14 Tage Zeit für die Abholung. Jeder Tag kostet 50 Cent Lagergebühr. Auch den musste ich schon bezahlen, manchmal aber auch nicht. Dann noch eine interessante Aussage: “Japanische Sendungen kontrollieren wir immer, da sind 90 % der Werte falsch deklariert“.

    • Profilbild von Oliver-André
      # 06.02.19 um 16:33

      Oliver-André

      Gebühren unter 5€ werden aber nicht erhoben. Daher müssen sie erst ab 10 Tagen gezahlt werden. Also 1-9 Tage 0€, am 10. Tag dann 5€, am 11. Tag 5,50€… Ist bundesrechtlich so geregelt und gilt nicht nur beim Zoll, sondern auch in vielen anderen öffentlichen Bereichen.

      Also auch bei 14 Tagen Aufbewahrungsfrist: Spätestens am 9. Tag holen.

      Bestimmte Herkunftsländer können nicht "immer" kontrolliert werden – Bei den Sendungsmengen hat der Zoll gar nicht genug Personal.

  • Profilbild von supersam
    # 02.03.16 um 06:06

    supersam

    ACHTUNG !!

    Durch MEHRFACHES HÖRENSAGEN, ohne selbst die Erfahrung gemacht zu haben, weil meine Bestellungen

    immer (incl. Porto) waren nur Mal ein ganz kleiner Hinweis:

    Zur Gesamtsumme, die eventuell steuerpflichtig sein könnte, zählen auch die Portokosten!!!

    Wie gesagt, vielfach gehört.

    #Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten.
    Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.#

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-

    • Profilbild von elknipso
      # 02.03.16 um 07:03

      elknipso

      Selbstverständlich zählt der Gesamtbetrag inkl. Versandkosten. Das ist schon immer so gewesen ;).

      • Profilbild von kristian
        # 02.03.16 um 08:55

        kristian CG-Team

        Jap genau. Andernfalls könnte man ja auf die Idee kommen, dass der Warenwert nur noch einen Bruchteil beträgt und die Differenz auf die Versandkosten gepackt wird … 🙂

    • Profilbild von Ray
      # 09.04.18 um 12:58

      Ray

      d.h. aber auch, wenn die Versandkosten nicht angegeben sind auf der Rechnung, zählen sie nicht zu den Gesamtkosten und werden nicht mitversteuert.

  • Profilbild von Sebastian Jänicke
    # 02.03.16 um 06:24

    Sebastian Jänicke

    Es geht hier rein um Sendungen, deren Wert über der Freigrenze liegen. Darunter kann man nach wie vor eine E-Mail mit dem Beleg an den Zoll schicken und bekommt die Sendung dann zugeschickt.
    Wenn man allerdings einen höheren Betrag gezahlt hat und Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss, bleiben nur dieser kostenpflichtige Service oder die abgesehen von Steuer/Zoll kostenlose Abholung beim Zoll.

  • Profilbild von Sebastian Jänicke
    # 02.03.16 um 06:26

    Sebastian Jänicke

    (der Kommentar eben war auf den Kommentar von Deafmobil bezogen)

    @Nerd, Stefan:
    Die Rechtsgrundlage ist, dass man die Post mit dem Service beauftragt. Wenn man das nicht möchte, bleibt ja der Weg über den Zoll. Der bietet aber eben nur die Versteuerung vor Ort an, nicht an der Haustür.

  • Profilbild von Wilpe
    # 02.03.16 um 06:45

    Wilpe

    Gilt die Freigrenze pro Packet oder Bestellung?
    Wenn ich also Waren im Wert von 60 Euro kauf, mir diese aber in 3 Päckchen a 20 Euro schicken lassen, bin ich dann safe oder muss ich eventuell Steuer zahlen?

    • Profilbild von stoepsel23
      # 02.03.16 um 09:37

      stoepsel23

      Natürlich gilt das pro Bestellung. Sonst wäre das ja in vielen Fällen zu einfach zu umgehen. 😉

      • Profilbild von Seven
        # 03.03.16 um 14:26

        Seven

        Wenn man bei Zavvi bestellt, dann schicken die von sich aus alles einzeln. Ich kauf da öfters Blu-Ray Steelbooks und da se auf einer dieser komischen Inseln um GB liegen wäre es zollpflichtig.
        Letztens wieder 2 Steels bestellt, eines kam heute an das andere erwart ich übermorgen.

  • Profilbild von The_Lux
    # 02.03.16 um 07:16

    The_Lux

    Ich hatte vor kurzem auch solch einen Brief im Briefkasten gehabt. Der Betrag stimmt.
    Und bei mir war es ein Xiami Akku. Kleines Paket, nicht ersichtlich dass es teuer ist. Durfte dann 1 Stunde zum Zollamt fahren, für 5 Minuten Abwicklung.
    Es stand nichts dabei, dass sie diese Gebühr nicht erheben, wenn man unter der Grenze ist.

  • Profilbild von Gast
    # 02.03.16 um 09:19

    Anonymous

    Für Zoll Düsseldorf: Bisher habe ich keine Lagerkosten zahlen müssen. Beim letzten Schreiben, dass ich vor 4 Wochen bekommen hatte, stand auch nichts von dem oben benannten Betrag drin.

    @Portokosten werden nicht ausgerechnet: Das war schon immer so, dass die Portokosten immer mit dazu zählen. Es gilt immer der für die Ware bezahlte Wert und wenn man kostenlosen Versand hatte, war der zwar kostenlos, aber man hat ja trotzdem etwas für die Waren bezahlt.

  • Profilbild von Gast
    # 02.03.16 um 09:29

    Anonymous

    Das ist echt übel und wohl das Ende meiner China-Bestellungen 🙁 Unser Zollamt ist eine einzige Katastrophe, bevor ich das mit der Nachverzollung wusste, hab ich schon etliche Stunden dort im Wartebereich verbracht… und das wir nicht besser geworden sein. Tja, schade für die mich und die Chinesen.

  • Profilbild von Rainer Zufall
    # 02.03.16 um 10:29

    Rainer Zufall

    Ist doch schon ein alter Hut und die Post macht jetzt nur das was andere KEPs schon vorher gemacht haben. Bei UPS oder anderen war die Verzollung noch nie kostenlos, nun zieht die Post halt nach…
    Für Leute die selber ihre Päckchen abholen ändert sich nix, also warum nun heulen? Umsonst ist der Tod und der kostet das Leben.

  • Profilbild von UP4Fun
    # 02.03.16 um 11:09

    UP4Fun

    FAZIT: selbst zum Zoll gehen, sonst wird es teuer

    Zur Klarstellung:
    1. Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer
    > wenn die Grenzen überschritten sind werden die Kosten aufgrund Gesetzes erhoben
    > grds. Sind alle Waren anzumelden ( unter Vorlage der Rechnung)
    > hat der Zoll Zweifel an der Richtigkeit kann er die Ware bis zur Überprüfung zurückhalten

    2. Versandkosten (aus dem Ausland)
    > hängt vom Kaufvertrag ab
    > geht grds. bis zum Lieferort
    > wenn man ohnehin den Zoll zur Klärung/Verzollung besucht: alles andere als sofort mitnehmen ist unlogisch

    3. Neue Post-Servicegebühr
    > gesonderter Service-Vertrag (deshalb Formular unterzeichnen und zurücksenden)
    > Leistungen der Post für die € 28,50
    >> "Besuch" beim Zoll, virtuell
    >> formelle Abwicklung
    >> Auslage der Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer
    >> ggf. Auslage der Lagergebühren
    > der Post zu zahlen sind dann
    >> 28,50€ Servicegebühr
    >> Zoll (Auslage)
    >> Einfuhrumsatzsteuer (Auslage)
    >> ggf. Lagergebühr (Auslage)

    Der Transport vom Zoll zu Euch wird nicht berechnet.

  • Profilbild von Daniel
    # 02.03.16 um 20:45

    Daniel

    Bei mir hing der kram mal beim Zoll Frankfurt. Das waren 200km. Während der zoll für köln um die ecke wäre. Ich habs einfach zurück gehen lassen und den schlitzaugen gesagt beim nächsten mal richtig deklarieren sonst Pech gehabt.

  • Profilbild von me
    # 02.03.16 um 23:01

    me

    Die Annahme zu verweigern ist eine mögliche Option. Ich war für einen 3,-€-Artikel gute zwei Stunden mit dem Bus unterwegs. 4,- € Lagergebühren, die mir ein paar Tage später per Brief in Rechnung gestellt wurden, habe ich verweigert. Bräuchte ich ja einfach nicht zu bezahlen sagte der Zöllner am Telefon denn solche geringen Beträge würden nicht weiterverfolgt.

  • Profilbild von ICH
    # 02.03.16 um 23:10

    ICH

    bei meinem letzten Paket hat die Post OHNE meine Aufforderung einfach selber diesen "Service" gemacht und stand schon mit dem Paket vor der Tür. Paket für 35€ und 32€ "Kosten" bei der Post, na super. Was soll man da machen?? Hätte ich es dann auch zurück an den Zoll gehen lassen können??

  • Profilbild von MYSELF
    # 03.03.16 um 11:45

    MYSELF

    Ich habe mir auch schon ein 60 € Produkt bestellt, was der Zoll einbehalten bzw. dann verschrotten lassen hat. Eine Frechheit, daher bestelle ich nur noch Ware unter 23 €.

    Das was die Deutsche Post da macht, ist echt ne Frechheit. Abzocke ist das nur noch!!!

  • Profilbild von Hausmeisterle
    # 03.03.16 um 15:13

    Hausmeisterle

    Als Mitarbeit der Post/DHL kann ich euch sagen :
    Es ist lediglich ein Service !
    Diesen müsst ihr nicht in Anspruch nehmen, und in diesem Falle teilt ihr das der Post mit.
    Von da an, schlagt ihr euch mit dem Zoll herum und müsst dorthin.
    Mehr gibt es nicht zu sagen, kein MUSS – sondern ein Service 🙂

  • Profilbild von Matthias
    # 03.03.16 um 16:30

    Matthias

    als ich neulich mit meinen Mietwagen geblitzt worden bin, habe ich auch 15€ Bussgeld und 25€ Bearbeitungsgebühr an das bekannte Mietwagenunternehmen bezahlt. Das ist halt heut zu tage so, es ist ja auch gewisser Aufwand der bei der Post entsteht der bezahlt werden muss. Bei der Post habe ich ja zumindest die möglichkeit den Service nicht in Anspruch zu nehmen.

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