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Ratgeber: Nachträgliche Postverzollung Deutsche Post / DHL

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Da die Chinesen leider manche Päckchen mit Fantasiepreisen deklarieren, die meist unter der Umsatzsteuerfreigrenze (22€) sind, behält der Zoll große und auffällige Pakete manchmal bei sich. Dann bekommt man ein Schreiben nach Hause, dass man das Päckchen bitte „auslösen“ soll. Ist das Zollamt zu weit weg oder hat man schlicht keine Lust hinzufahren, gab es bis August 2015 die Möglichkeit, um Nachverzollung via Post zu bitten. Daraufhin stattet einem der entsprechende Paketzusteller einen Besuch ab und erhebt die Einfuhrsteuer im Austausch gegen das Paket.

Früher war dieser Service kostenlos. Ab dem 01.08.2015 erhebt die Post dafür aber eine Gebühr von 28,50€. Entsprechende Schreiben werden verschickt. Das dieser Service nicht weiterhin kostenlos bleiben konnte, ist ja verständlich, aber die „Service“-Gebühr ist doch relativ happig geworden und sollte bei Bestellungen im Ausland bedacht werden.

Hiermit beauftrage ich die deutsche Post AG mit der nachträglichen Postverzollung meiner Sendung„. Fragt ihr euch auch was dieses Schreiben in eurem Briefkasten zu suchen hat? Ihr habt euch ein China Gadget bestellt, doch bekommen habt ihr nur diesen Brief? Das ist ärgerlich! Vor allem, wenn man liest, dass man auch noch (happige?) 28,50€ zahlen soll und noch nicht mal weiß wofür. Wir erklären was es genau mit der nachträgliche Postverzollung auf sich hat, für wen es sich lohnt und wann es keinen Sinn macht.

Was ist eigentlich die nachträgliche Postverzollung?

Wenn ihr bisher ein Schreiben vom Zoll bekommen habt, musstet ihr dem Zoll in der Regel nur den Wert des Produktes (durch Zusenden der Rechnung) nachweisen, oft betrug dieser weniger als ~26€, das Paket wurde nach Hause geliefert und die Sache war gegessen. Doch im Hintergrund läuft dieser Vorgang wie folgt ab:

  1. Der Zoll erhält ein aus China nicht (korrekt) deklariertes Paket
  2. Ihr werdet aufgefordert die Rechnung (PayPal Beleg reicht oft auch) zum Zoll zu schicken.
  3. Die deutsche Post fährt zum Zoll und öffnet das Paket unter der Begutachtung eines Zollbeamten
  4. Der Zollbeamte gleicht den Inhalt mit der Rechnung ab
  5. Mögliche Gebühren (Einfuhrumsatzsteuer und/oder Zollgebühren) werden berechnet
  6. Ihr zahlt diese Gebühren direkt beim Postboten, der euch das Paket liefert

Dieser Vorgang ändert sich nicht, aber die deutsche Post lässt sich diesen Service seit dem 01.08.2015 nun mit 28,50€ bezahlen. Also zahlt ihr mit der nachträglichen Postverzollung den Service, dass die deutsche Post für euch zum Zollamt fährt, das Paket für euch öffnet und euch das Paket zustellt.

Warum öffnet der Zoll das Paket nicht selbst?

Weil der Zoll aufgrund des Zollkodexes und Zollverwaltungesetzes (ZollVG) Pakete nur öffnen und inhaltlich prüfen lassen darf, die von euch geöffnet wurden, oder stellvertretend für euch, z.B. von der deutschen Post geöffnet wurden. Der Zoll öffnet Pakete nur, wenn ein ausreichender Verdacht besteht, dass der Inhalt des Paketes gegen bestimmte Gesetze verstößt. Zum Beispiel, wenn ein Einfuhrverbot für diese Ware besteht oder die Ware im Zusammenhang mit einer Straftat steht (§5 ZollVG, Abs. 1).

Kann man die nachträgliche Postverzollung umgehen?

Selbstverständlich. Niemand zwingt euch, diesen Service der deutschen Post in Anspruch zu nehmen. So geht’s weiterhin:

  • einfach selbst zum Zollamt fahren
  • Rechnung, Ersatz-Zollinhaltserklärung und Personalausweis vorlegen
  • das Paket vor Ort öffnen
  • mögliche Zollgebühren (siehe unseren Zollrechner) und Einfuhrumsatzsteuer zahlen (meistens nur bar!)
  • Paket mitnehmen und fertig

Nachträgliche Postverzollung ablehnen, bevor man zum Zoll fährt

Um die nachträgliche Postverzollung abzulehnen, müsst ihr eine E-Mail an [email protected] schicken. In diese schreibt ihr z.B. folgendes:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme die Zollabfertigung für mein Paket, mit dem Ident Code XXXXX, selbst vor. Schönen Gruß. Euer Name.

Die Deutsche Post wird euer Paket daraufhin an das für euch zuständige Zollamt weiterleiten. Nun könnt ihr euer Gadget beim zuständigen Zollamt abholen, vergisst nur die Rechnung, (Ersatz-Zollinhaltserklärung), genügend Bargeld und euren Personalausweis nicht!

Unser Tipp: Zollämter sind gerne mal überfüllt, also für den Zoll-Besuch genügend Zeit einplanen.

Nachträgliche Postverzollung in Anspruch nehmen

Dafür müsst ihr lediglich den erhaltenen Brief ausfüllen, die Rechnung eures Gadgets beilegen und an das oben genannte Zollamt schicken. Nach Erhalt wird das Zollamt sich mit der deutschen Post in Verbindung setzen. Die deutsche Post wird dann den ganzen Ablauf für euch übernehmen und euch das Paket nach Hause liefern.

Brief zur nachträglichen Postverzollung
Beauftragung des Services „Nachträgliche Postverzollung“

Dem Postboten müsst ihr dann die 28,50€ für die nachträgliche Postverzollung inklusive eventuell angefallene Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren bezahlen. Außerdem kann sich der ganze Vorgang über mehrere Tage hinziehen, bedenkt also, dass ihr ab dem 10. Lagerungstag des Gadgets beim Zoll 5€ zusätzlich zahlen müsst – zu lange sollte man also nicht zögern.

Unser Tipp: Heutzutage erhält man die meisten Rechnungen zwar per E-Mail, solltet ihr aber in Besitz einer Originalrechnung sein, sendet immer nur eine Kopie. Wer weiß, wofür das Original noch gut sein kann. Dieser Tipp gilt übrigens generell für das Shoppen im Netz.

Fazit: lohnt sich die nachträgliche Postverzollung?

Wenn ihr Zeit habt und euer Zollamt nicht allzu weit weg ist, dann fahrt selbst zum Zollamt und spart die 28,50€. Wenn ihr keine Zeit habt und/oder euer Zollamt ziemlich weit weg ist, nutzt den Service der deutschen Post. Klar sind 28,50€ eine Menge Geld, doch die deutsche Post übernimmt dafür den zeitlichen Aufwand, die Fahrtkosten und liefert euer Gadget bequem nach Hause.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die nachträgliche Postverzollung ein relativ teurer Service der deutschen Post ist, den man in Anspruch nehmen kann, oder auch nicht. Also lediglich eine Option, kein Muss.

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Kommentare (63)

  • Profilbild von Nerd
    # 01.03.16 um 21:02

    Nerd

    o.O ich versteh den schmarrn eh net. ich bestelle auf meine Adresse -zählt Bordsteinkante/Briefkasten. die können ja gerne abgreifen und co aber kann ich nicht iwie durchsetzen das der geschlossene Vertrag erfüllt wird sonst Klage an den Zoll?

  • Profilbild von someone
    # 01.03.16 um 20:37

    someone

    Letztes Jahr statt 1.4.2015 versehentlich 1.3.2016 als Veröffentlichungstermin eingestellt? 😉

    Und, Pakete von der Post, schön mit dem Uralt-Bundespost-Logo. Die kommen schon seit 2002 mit der Tochter DHL.

  • Profilbild von Localhorst86
    # 01.03.16 um 20:36

    Localhorst86

    Ok, diss das früher kostenlos war wusste ich nicht. hatte nur neulich auch den bescheid im Briefkasten (dürfte sogar noch bei mir im Altpapier sein) mit dem hinweis dass mein Paket (Warenwert 26,03€) mit dem hinweis dass es diesen service für 28,xx€ gibt. habe kurz gelächelt und bin die 2,5km zum Zollamt geradelt um das Paket abzuholen.

  • Profilbild von woofer
    # 01.03.16 um 20:15

    woofer

    Bisschen früh für ein Aprilscherz! Wie rechtfertigt die Post den so eine hohe Summe?

    • Profilbild von elknipso
      # 02.03.16 um 07:06

      elknipso

      So hoch ist die Summe nun auch wieder nicht, wenn Du den Aufwand dem entgegen stellst der dadurch der Post entsteht. Wenn diese auch nur mit einer halben Stunde Mehrarbeit für den Zusteller kalkuliert, ist die Gebühr schon relativ günstig.

      • Profilbild von Moritz
        # 14.12.17 um 17:34

        Moritz

        BIST DU BEHINDERT JUNGE?

      • Profilbild von dezi
        # 02.03.16 um 08:44

        dezi

        Dann würde ich aber zu gerne wissen, wie du Nachname sendungen Kalkulierst. ist glaub insgesammt eine Gebühr von 7€
        Ist das nicht genau das gleiche?

  • Profilbild von Gast
    # 01.03.16 um 20:11

    Anonymous

    01.08.2015? JA ist denn schon der 1. April 😛
    Man sieht an solchen Post, wie qualitativ hochwertig die Posts sind. Da sollte man mal lieber 7×24 sein lassen und sich mal hinlegen zum schlafen!

    Völlig überzogene Ankündigung und Panikmache! Alle anderen Versender wollen dafür auch Kohle haben und das nicht zu wenig. Das die Post da auch richtig abkassiert war zu erwarten!

    Man sollte eher schreiben, derjenige, der eine Ware aus dem Ausland bestellt, sollte auch seinen Arsch zum Zoll bewegen. Wessen Zollamt weiter weg ist, hat natürlich die A-Karte, aber so ist das dann nun mal.

    Zum Thema der Zoll hält größere Pakete zurück: Diese Aussage ist totaler Quatsch! Bei mir wurden auch schon das ein oder andere Mal kleinstsendungen zurückbehalten und ich musste zum Zoll und das für Artikel um die 4 Euro!

    • Profilbild von Anumunrama
      # 01.03.16 um 20:27

      Anumunrama

      warum den das? Wenn der Zoll mein Päckchen behält, dann schick ich denen ne Mail mit dem Kaufbeleg und bitte darum mir den Artikel weiter zu leiten. Hat immer funktioniert, oder warum wollte dir der Zoll deinen 4€ Artikel nicht durchwinken?

      • Profilbild von Klausi
        # 01.03.16 um 20:48

        Klausi

        läuft hier genau so ab, von daher kein Problem

        • Profilbild von AlexTM
          # 01.03.16 um 23:23

          AlexTM

          Genau das kostet seit 1.8. die 28.50 Euronen. Damit beauftragst du nämlich genau diese Postverzollung.

        • Profilbild von rene
          # 03.03.16 um 22:45

          rene

          Nix, aber da kommen die 28.5€ druff.

        • Profilbild von Seven
          # 03.03.16 um 14:18

          Seven

          Was wird denn verzollt bei nem 4€ Preis?

  • Profilbild von Sebastian
    # 01.03.16 um 20:10

    Sebastian

    Hatte genau so ein Ding letztens im Briefkasten. Hab auch erstmal etwas blöd geschaut.

  • Profilbild von Mat
    # 01.03.16 um 20:10

    Mat

    Quelle?

  • Profilbild von womba
    # 01.03.16 um 20:09

    womba

    der Betrag ist auf deutsch gesagt "eine Sauerei"

  • Profilbild von Tretert
    # 01.03.16 um 19:58

    Tretert

    01.08.2015?

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