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Balkonkraftwerk-Gesetzesänderung: Bundesregierung macht Balkonkraftwerksbesitzern das Leben leichter

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Es tut sich was im Land Nr. 1 für bürokratische Hürden: Die Bundesregierung hat Gesetzesänderungen vorgenommen, welche die Installation von Balkonkraftwerken insbesondere für Mieter deutlich erleichtern sollen. Was bedeutet das nun im Einzelnen?

Ergofino Balkonkraftwerk und Deye Wechselrichter 4

BKW = „Privilegierte bauliche Änderungen“

Konkret hat man Änderungen am Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die jetzt dem Bundestag vorgelegt werden. Balkonkraftwerke gehören damit in Zukunft zum Katalog „privilegierter baulicher Änderungen“. Bisher galt dieser Katalog laut Paragraf 20 des Wohnungseigentumsgesetzes im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen, Lademöglichkeiten für E-Autos, den Einbruchsschutz und die Einrichtung von Breitbandinternetanschlüssen.

LIDL Parkside Balkonkraftwerk PBKW 300 A1 Smart Solarpanelvorne

Besonders relevant für Mieter

Mieter und Wohnungseigentümer müssen die Installation eines Balkonkraftwerkes fortan nicht mehr begründen. Sie dürfen nunmehr verlangen, dass die Installation einer Photovoltaikanlage am Balkon durch Vermieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubt wird.  Dazu kann der Vermieter beauftragt werden, einen entsprechenden Beschluss bei einer Wohnungseigentümerversammlung zu erwirken. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, kann eine solche Versammlung, wenn sie dies mit einer Dreiviertelmehrheit beschließt, zukünftig auch online abgehalten werden.

Ecoflow Powerstream Balkonkraftwerk 1

Vermietern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften wird aber ein Mitspracherecht im Hinblick darauf eingeräumt, wie genau die Anlage installiert werden soll. Das Mitspracherecht darf aber nicht darauf zielen, die Installation eines Balkonkraftwerkes durch besonders strikte oder umfangreiche Anforderungen bzw. Wünsche zu verhindern.

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Ein Stromzähler = ein Balkonkraftwerk

Das Bundesjustizministerium macht zudem deutlich, dass pro Stromzähler nur ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden darf. Dem Netzbetreiber muss die Installation zukünftig nicht mehr gemeldet werden. Die bisherige Anmeldung von Balkonkraftwerken im sogenannten Marktstammregister soll auf ein Minimum an Angaben beschränkt werden. Rückwärtsdrehende Stromzähler werden geduldet. Die Gesetzesänderung tritt voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft.

Wer momentan plant, ein Balkonkraftwerk zu installieren, sollte außerdem auf einen Wechselrichter setzen, der 600W und ab Januar 2024 dann 800W an maximaler Leistung bringt. Das ist z.B. beim von uns getesteten Zendure SolarFlow der Fall. Was meint ihr zum neuen Gesetzesentwurf? Ist das für euch der letzte Anreiz für ein Balkonkraftwerk?

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Thommy

Wenn ich nicht gerade mit Familie und Freunden unterwegs bin, findet man mich im Bastelkeller. Dort tüftele ich zwischen Multiplex Easystar-Klonen, Impeller-Jets, RC-Crawlern und insbesondere meinem geliebten Anycubic Mega S, dem möglichst bald noch weitere 3D-Drucker folgen sollen.

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Kommentare (23)

  • Profilbild von Denis
    # 14.09.23 um 17:33

    Denis

    Ich habe schon eins. 👍🏻

  • Profilbild von zooom
    # 14.09.23 um 17:36

    zooom

    wenn man wirklich außerhalb des Sommers etwas davon haben will muss zwangsläufig eine richtige PV installieren.
    selbst mit 800 kWh holt man nicht so viel raus, gerade jetzt ab dem Herbst bis zum Frühjahr.

    • Profilbild von grericht
      # 14.09.23 um 18:32

      grericht

      einfach Quatsch. im Winter scheint die Sonne weniger und nicht so lange. wenn sie aber scheint, dann sind auch im Winter 75-100% vom Peak drin. und wenn es bedeckt ist, dann hat man trotzdem mind. 8h 2-10% vom Peak der Module. das können trotzdem 20-100w sein.

    • Profilbild von ritchi
      # 14.09.23 um 19:04

      ritchi

      Einerseits richtig, andererseits kann logischerweise nur ein Teil der Bevölkerung auf eigene Dachfläche zurückgreifen (Mehrfamilienhaus, Mietwohnung). Wer rückwärts drehenden alten Zähler hat, der amortisiert die Anlage in weniger als 2 Jahren und tut etwas für die Umwelt.. Win win

      • Profilbild von Heidrun
        # 20.09.23 um 23:11

        Heidrun

        nach 2 Jahren amortisiert?

        800 W * 24 h = 19,2 kWh * 730 Tage = 14.016 kWh

        Bei meinen Stadtwerken liegt der Verbrauchspreis für Ökostrom bei 36,07 Cent/kWh

        14.016 kWh * 0,3607 € = 5.055,57 €

        Wenn nachts keinen Sonne scheinen sollte müsste man von der täglichen Leistung vielleicht mal pauschal 12 Stunden abziehen. Dann darf die Gesamtanlage mit Material und Einbaukosten maximal 2.500,- € kosten. Bei dem aktuellen Mindestlohn solltest Du da lieber möglichst schnell arbeiten.

        • Profilbild von ChinaKoool
          # 21.09.23 um 11:35

          ChinaKoool

          Entschuldigung, aber ich verstehe Ihren Beitrag nicht.
          Ihre Rechnung ist nicht sehr sinnvoll. "Darf maximal 2.500 € kosten". KEIN 800W-BKW kostet auch nur annähernd soviel. Und was hat der Mindestohn damit zu tun?

          Ich würde eher von – über das Jahr gesehen – durchschnittlch 2,5 kWh/Tag ausgehen. Ein 800W-BKW kostet mit Montagematerial etwa 700€.

          2,5 kWh/Tag * 365 Tage/Jahr * 0,3607 €/kWh = 329,14 €/Jahr
          700 € / 329,14 €/Jahr = 2,13 Jahre

          In etwas mehr als zwei Jahren wäre das BKW also armortisiert.

          Und wenn es aufgrund geringerer Erträge drei Jahre sein sollten, wäre das immer noch super.

        • Profilbild von daniel123456
          # 05.12.23 um 21:41

          daniel123456

          ich empfehle dir einen wechsel. aktuell liegt der normale Preis bei 28-30cent

    • Profilbild von doch doch
      # 14.09.23 um 21:54

      doch doch

      @zooom: wenn man wirklich außerhalb des Sommers etwas davon haben will muss zwangsläufig eine richtige PV installieren.
      selbst mit 800 kWh holt man nicht so viel raus, gerade jetzt ab dem Herbst bis zum Frühjahr.

      Für die Grundlast reicht's – und dafür ist's gedacht.

      • Profilbild von Dibe
        # 15.09.23 um 16:28

        Dibe

        Grundlast Formel Milchmädchen.
        Z.B.
        Grundlast über 24h Durchschnittlich 300W.
        Diese aber wie z.B Kühlschrank nur 5 min in der h so 800W, TV 300W einige Stündchen am Abend…
        Nur In diesen 5 min werden durch BKW max600W dazugegeben, Abends meisst nix, is ja dunkel….

        Die anderen 55 min (Kühlschrank) und 20h (TV) laufen ins leere.
        Grundlastrechnung fkt. einfach nicht ohne Speicher und zeitgleichen Lastenzähler.

    • Profilbild von Konstel
      # 15.09.23 um 09:46

      Konstel

      Ich denke mit 800 kWh könntest du dein Haus versorgen. Ich denke die ganze Straße hätte sogar was davon.

  • Profilbild von desertfish
    # 14.09.23 um 18:55

    desertfish

    Bin überrascht,wie gut es funktioniert. In den letzten sonnigen Tagen, jeden Tag 3 kWh. selbst wenn's wolkig ist kann man in der Stunde 150 W rausholen und ein Vermögen für eine PV-ANLAGE auszugeben um 8 Cent pro kWh zu bekommen, kann ja auch keine Lösung sein.

  • Profilbild von Foo
    # 14.09.23 um 20:36

    Foo

    Jetzt muss nur noch durch die VDE eine normale SchuKo Steckdose zugelassen werden, dann kann der Vermieter wirklich nichts mehr dagegen sagen…

    • Profilbild von Ralf
      # 15.09.23 um 09:21

      Ralf

      @Foo: Jetzt muss nur noch durch die VDE eine normale SchuKo Steckdose zugelassen werden, dann kann der Vermieter wirklich nichts mehr dagegen sagen…

      Warum? Es ist Kinderkram eine Wieland-Buchse in ein Gehäuse zusetzen und diese dann neben eine Steckdose zu setzen. Oder halt eine normale gegen eine Wieland auszutauschen.
      Was sollte der VM sagen können? Nix!

      • Profilbild von Sven
        # 15.09.23 um 09:57

        Sven

        Nicht jeder hat für einen solchen Umbau die nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse. Angesichts der Last muss das schon fachgerecht durchgeführt werden.
        Zudem sollte man auch bedenken, dass einen Netzspannung "lebensgefährlich umbringen kann" (um einen meiner Lieblings-Youtuber zu zitieren ^^).

        • Profilbild von Dibe
          # 15.09.23 um 16:21

          Dibe

          welche Last? 600W? Sind doch keine 3,6KW, die dir deine 1,5mm2 Leitung wegschmolzen kann?

        • Profilbild von Sven
          # 18.09.23 um 07:52

          Sven

          @Dibe "welche Last? 600W? Sind doch keine 3,6KW, die dir deine 1,5mm2 Leitung wegschmolzen kann?"

          Du glaubst gar nicht, was ich alles schon an Pfusch von "Hobbybastlern" gesehen habe. Inklusive zu tief eingeschnitte Adern durchs Abisolieren. Da sind aus 1,5 mm2 mal schnell unter 1,0 mm2 geworden.

          Und eine Balkonsolar auf einen 1,5 mm2 Stromkreis einzuspeisen ist auch nicht unbedingt die beste Idee. Schließlich geschieht diese Einspeisung NACH DER SICHERUNG. Bei 800 W Peak kommt man bei entsprechend starken Verbrauchern IM SELBEN STROMKREIS leicht über 20 A über einen längeren Zeitraum. Ein normaler Sicherungsautomat ist, abgesehen vom Kurzschlussschutz, eine thermische Absicherung, wodurch bei dem Peak über 20 A über einen längeren Zeitraum möglich sind, wenn es sich um eine 16 A Sicherung handelt.
          Als Eigenheimbesitzer sollte man da durchaus mal über eine "echte" Einbindung mit separater Leitung nachdenken, falls es sich nicht um eine 2,5 mm2 Leitung handelt.

      • Profilbild von Stefan
        # 15.09.23 um 15:37

        Stefan

        Ja, mach das mal als Mieter. An der Hausinstallation hat man nichts zu suchen und man kann dafür gekündigt werden. Genau genommen darf man nicht mal eine Deckenlampe selber anschließen, auch wenn das so gut wie jeder tut und sich keiner dafür Elektriker kommen lässt.

        Verantwortlich für die Elektroleitungen ist der Vermieter! Es geht hier nicht um können, man darf es nicht… Zum Glück hab ich einen freundlichen Mieter, der vorher fragt…

        "In Altbauwohnungen entspricht die vorhandene Elektroinstallation nicht immer den individuellen Bedürfnissen des Mieters. Wer zusätzliche Steckdosen, Lichtschalter oder Lampenanschlüsse benötigt, sollte allerdings eine Genehmigung des Vermieters einholen.

        Sollten die Kabel unter Putz verlegt werden, stellt dies einen Eingriff in die Bausubstanz dar. Hierfür wird immer die Zustimmung des Vermieters benötigt, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

        Aber auch wenn die Kabel oberhalb des Putzes verlegt werden sollen, muss der Vermieter zuvor gefragt werden. Denn gerade in Altbauten können zusätzliche Steckdosen oder Anschlüsse zu einer Überlastung des hausinternen Stromverteilungsnetzes führen.

        Wichtig zu beachten: Auch wenn die Erlaubnis des Vermieters vorliegt, müssen die Elektroarbeiten durch Fachfirmen vorgenommen werden. Unsachgemäße Eigeninstallationen stellen eine Gefahr für den Mieter und die übrigen Bewohner des Hauses dar. Sollte hierdurch jemand zu Schaden kommen oder ein Brand ausbrechen, haftet der Mieter."

        Und zusätzlich:
        "§ 13 der Niederspannungsanschlussverordnung sagt eindeutig, dass Arbeiten an der Elektrik für Laien nicht erlaubt sind. Nur beim Stromversorger eingetragene Elektroinstallationsbetriebe dürfen Arbeiten im Stromnetz durchführen. Diese Regelung bezieht sich auf die gesamte Hauselektrik. Auch wenn jeder im Baumarkt Elektrozubehör kaufen kann und damit theoretisch viele Arbeiten an der Elektrik selbst durchführen könnte, ist es vom Gesetzgeber nicht erlaubt.

        Auch wenn es für viele übertrieben erscheinen mag: Sie dürfen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung keinerlei Installationsarbeiten an der Elektrik selbst ausführen, d.h.:

        -keine Lampen selbst anschließen
        -keine Steckdosen oder Schalter austauschen/entfernen
        -keinen Elektroherd oder sonstige Geräte mit Festanschluss anschließen"

    • Profilbild von JoDa
      # 15.09.23 um 10:52

      JoDa

      Man kann auch ohne die VDE Empfehlung ein BKW installieren. (Mit Schuko).

  • Profilbild von Plo
    # 15.09.23 um 12:36

    Plo

    Habe mir ein BKW besorgt und auf meinem Balkon (also wirklicha auf, nicht neben oder am Balkon) gestellt. Vermieter droht mir nun mit einer gerichtlichen Entfernung. Begründung: Veränderung des äußerlichen Erscheinungsbild des Gebäudes.

    Bevor die Frage kommt: Ja ich habe vorher eine Anfrage gestelllt und eine Antwort mit lächerlich vielen Auflagen bekommen (Nur ein bestimmtes Set/Model von Wechselrichter und Panels, Installation über Elektriker, Abnahme der Last vom Statiker), sodass ich Zusatzkosten im vierstelligen Bereich erwarten durfte. Dadurch stieg die Amortisationszeit ins schier unendliche.

    Anschaffung ist meiner Erfahrung nach mit Vorsicht zu genießen.

    • Profilbild von Stefan
      # 15.09.23 um 15:44

      Stefan

      Naja, wenn man die Erlaubnis nicht bekommt und es trotzdem macht, braucht man sich nicht wundern.

      Selbst wenn Du es nun behalten darfst, wird es sich NIE mehr Amortisieren… Durch sowas bekommt man halt ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter und dann passiert folgendes:

      Ein Vermieter muss die Miete nicht erhöhen, er DARF es aber bis zu 15% alle 3 Jahre. Wenn Du nur 500€ Miete bezahlst, wären das nach Erhöhung 75€ mehr im Monat. Selbst wenn man 1.000 kWh Strom produziert im Jahr geht diese Rechnung nicht auf – bei 40 cent 400€ im Jahr an Strom gespart, dafür 900€ mehr Mietkosten.
      Und wenn man den Vermieter durch solche Aktionen ärgert, dann zieht der das auch alle 3 Jahre durch, weil er im Recht ist und das kann…

  • Profilbild von Max Mustermann
    # 15.09.23 um 13:11

    Max Mustermann

    @Plo: Vermieter droht mir nun mit einer gerichtlichen Entfernung. Begründung: Veränderung des äußerlichen Erscheinungsbild des Gebäudes.

    Lass ihn drohen. Was du _auf_ deinen Balkon stellst, ist deine Entscheidung. Der Vermieter hat ja auch kein Mitspracherecht bei der Form und Farbe deiner Balkonmöbel/Tische/Stühle und ob du lieber rote, gelbe oder blau blähende Pflanzen aufstellst/anbaust.
    Sein Einwand mit der Veränderung ist nur gegeben bei baulichen Veränderungen. Auf den Balkon gestellte Dinge sind aber keine bauliche Veränderung, da nicht fest mit der Mietsache verbunden (Beispiel Sonnenschirm). Eine Markise, die an die Hauswand geschraubt wird, ist hingegen eine bauliche Veränderung. Daher hat der Vermieter dabei ein Mitspracherecht bzw. das letzte Wort.
    So oder so sollen mit dieser Gesetzesänderung ja gerade die idR lächerlichen und überzogenen Einwände der Vermieter erschwert werden.

    Viel wichtiger und umfangreicher finde ich in dieser Woche aber nicht diese (geplante) Gesetzesänderung sondern die Aussage, dass Balkonkraftwerke keine Bauprodukte sind. Somit sind baurechtliche Vorschriften hier nicht anwendbar und damit ist es dann auch ab 2. OG (oder generell alles über 4m Höhe) wirtschaftlich (besser) möglich ein BKW zu betreiben und Glas-Glas-Module verwenden zu können:
    https://www.heise.de/news/Fachkommission-Bautechnik-Balkonkraftwerke-sind-keine-Bauprodukte-9304832.html
    Was natürlich weiterhin bleibt ist das Thema Windlast, v.a. bei angeschrägten Modulen und Gitterbalkonen

    • Profilbild von Dibe
      # 15.09.23 um 16:19

      Dibe

      … Vermieter hat aber Möglichkeiten, dir das Leben erheblich zu erschweren…. will man das?😏

      • Profilbild von Max Mustermann
        # 15.09.23 um 22:31

        Max Mustermann

        @Stefan: Ein Vermieter muss die Miete nicht erhöhen, er DARF es aber bis zu 15% alle 3 Jahre

        Zum einen muss jede Erhöhung begründet sein und das gilt dann auch für diese bis zu 15% alle 3 Jahre, z.B. als Anpassung an den Mietspiegel. Hat man Glück und wohnt in Gegenden wo dieser nicht so stark steigt, bleibt man unter den 15% 😉

        Ansonsten kann @Plo sein BKW einfach wieder einmotten und dem Vermieter sagen "ist eingepackt" und wenn das neue Gesetz in Kraft getreten ist wieder auspacken.

        @Dibe: will man das?😏

        Gleiches gilt als Mieter. Will man genauso wenig weil es dabei immer Verlierer auf beiden Seiten gibt. Im besten Fall will man ein gutes Verhältnis aber das setzt auch voraus, dass beide Seiten vernünftige Menschen sind, die mit Sachverstand denken können und für Argumente offen sind.

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