Fast ungefährlich: Der Butterfly Flaschenöffner für 3,08€

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Diesen etwas fragwürdig designten Flaschenöffner gibt es gerade in de schwarzen Variante wieder günstiger bei AliExpress für 3,08€.

Warum „fast ungefährlich“? Naja, wer mit diesem Butterfly Flaschenöffner sich zu viele Flaschen Bier öffnet, wird am nächsten Morgen wahrscheinlich fiese Kopfschmerzen haben.
Butterfly Flaschenoeffner

Fragwürdiges Design, dadurch Party-Gag?

Während normale Butterfly-Messer in Deutschland (aus gutem Grund) inzwischen verboten sind, sorgt dieses Gadget aus rostfreiem Stahl bei der nächsten Party bestimmt für verdutzte Blicke. Wenn ihr nicht wollt, dass euer Flaschenöffner verloren geht, dann probiert doch mal eine stationäre Version aus.

butterfly flaschenöffner (3)
Massiv verarbeitet – auch in schwarz erhältlich 😉

Es ist kein Messer enthalten – lediglich ein Kronkorkenöffner und andere Kanten um diverse Getränke tödlich schnell servieren zu können. Nun gilt es nur noch ein paar lässige Tricks zu lernen.

Hier geht's zum Gadget

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Alex

Begeistert von den stets innovativen Smartphones aus Fernost. Neben Smartphones teste ich auch Smartwatches & Fitnesstracker und bin oft für unseren YouTube-Kanal vor der Kamera.

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Kommentare (32)

  • Profilbild von olaf [Android]
    # 23.09.13 um 13:03

    olaf [Android]

    warum sind die eigentlich verboten?

  • Profilbild von Josh [Android]
    # 23.09.13 um 13:32

    Josh [Android]

    In Deutschland darf man keine Messer mit sich führen die man Einhändig also sehr unauffällig öffnen kann.

    • Profilbild von Derinderinderinderin
      # 14.02.19 um 14:50

      Derinderinderinderin

      [quote id=372967 author="Josh [Android]"]In Deutschland darf man keine Messer mit sich führen die man Einhändig also sehr unauffällig öffnen kann.[/quote]
      Falsch. Du darfst kein Messer mit dir führen, ohne dass du ein entsprechendes Bedürfnis hast, das einhändig zu öffnen ist und in der geöffneten Stellung arretiert. Erfüllt das Messer nur eine der Eigenschaften, öffnet sich z.b. einhändig und arretiert nicht, dann kannst du das ohne Probleme führen. Beispielsweise wäre hier das UK penknife zu nennen.

  • Profilbild von quittung
    # 23.09.13 um 13:33

    quittung

    weil man es verdeckt Tragen kann und es sprichwörtlich im Handumdrehen Kampfbereit hat.
    Slbiges gilt übrigens auch für größere Automatikmesser mit fester klinge…
    Bowies oder andere große Messer mit stehender Klinge kannst du zwar auch schnell ziehen, doch ist das verdeckt tragen eher nicht so Möglich.

  • Profilbild von olaf [Android]
    # 23.09.13 um 15:19

    olaf [Android]

    Danke für die Erläuterung.
    Ist auch der Besitz strafbar?

    • Profilbild von Derinderinderinderin
      # 14.02.19 um 14:56

      Derinderinderinderin

      [quote id=373007 author="olaf [Android]"]Danke für die Erläuterung.
      Ist auch der Besitz strafbar?[/quote]

      Nein, du darfst Einhandmesser mit klingenarretierung und sogar Springmesser besitzen. Letztere haben allerdings einschränkende Regelungen, die Klingenlänge ist beschränkt und die Klinge darf nur seitlich aus dem Griff Stück heraus kommen. Falls du ein anerkanntes Bedürfnis hast, z.b. Brauchtumspflege oder du bist im Wald unterwegs, darfst du besagte Messer ausführen. Ansonsten ist die Kombination aus 1 Hand und Arretierung der Klinge nicht führbar. Wenn nur eines der Punkte erfüllt ist, wie z.b. beim UK penknife, dann darfst du das führen. ( führen im Gesetzessinne bedeutet einen Gegenstand in einem unverschlossen Behältnis zu transportieren, also entweder in deiner Hosentasche, in deinem Rucksack, etc)

  • Profilbild von Jan
    # 23.09.13 um 16:09

    Jan

    @Olaf: das bezieht sich nicht auf das Gadget, sondern nat. nur auf tatsächliche/echte Waffen. Mit diesem Gadget darfste natürlich alles machen – bis auf vielleicht Polizisten provozieren :D.

  • Profilbild von olaf [Android]
    # 23.09.13 um 16:50

    olaf [Android]

    Jan: ist mir schon klar 🙂

  • Profilbild von olaf [Android]
    # 23.09.13 um 16:52

    olaf [Android]

    Ah, ich sehe, meine Frage war ohne Betrachtung des beschreibenden Textes ein wenig irreführend.

  • Profilbild von Destroya85
    # 27.08.16 um 16:17

    Destroya85

    Also damit komm ich doch gern in die nächste APK?

  • Profilbild von Gast
    # 27.08.16 um 18:48

    Anonymous

    Würd ich nicht permanent ausserhalb der Wohnung tragen. Wie war das mit den Dingen, die so aussehen wie Waffen, aber eigentlich keine sind, diese aber nicht als solche sofort erkennbar sind.

  • Profilbild von Daniel
    # 27.08.16 um 19:27

    Daniel

    Der besitz der Messer ist nicht strafbar. Nur das mitführen. Dafür gilt auch im Rucksack usw. Außer du kaufst es und bringst es ovp mit Quittung nach Hause.
    Das gilt natürlich nicht für alle Messer gleichermaßen. Wichtig dabei ist die länge und ob es ein einhandmesser ist.

  • Profilbild von Jambo
    # 27.08.16 um 21:31

    Jambo

    Da täusch dich mal nicht. M.w ist jeglicher Umgang mit dem butterfly Messer strafbar – also auch Besitz. Fällt unter das Waffengesetz.

  • Profilbild von Soksok
    # 26.02.17 um 11:04

    Soksok

    Das deutsche Waffenrecht ist schon manchmal etwas, hm, verwirrend. Unsere normalen Besteckmesser sind zwar mit ihrer runden Spitze recht ungefährlich, aber laut dem Gesetz Waffen und ich dürfte sie ohne gute Begründung nicht außer Haus mit mir führen. Meine nette Fiskars-Axt hingegen, mit der man zur Not auch Carpaccio schneiden kann, dürfte ich offen in einer überfüllten U-Bahn tragen. Theoretisch zumindest ?

    Bei dem Gadget dürfte es aber natürlich keine Probleme geben, hat ja keine Schneide.

  • Profilbild von Sysipha
    # 26.02.17 um 11:42

    Sysipha

    @Daniel: Und während die Herren der Schöpfung sich noch darüber streiten, ob Butterfly-Messer (die das Gadget hier ja nur am Rande berühren) in Deutschland komplett oder nur unter gewissen Umständen verboten sind, erwähnt ich als Mädel mal eben, dass die anderen Einkerbungen des Gadgets nicht zum Öffnen anderer Getränke gedacht sind, sondern für Muttern und Sechskant-Schrauben. Quasi dient das Gadget somit nebenbei noch als Schraubenschlüssel-"Set". ?

  • Profilbild von Sysipha
    # 26.02.17 um 11:43

    Sysipha

    Wo kam denn jetzt das "@Daniel" her? Eigentlich sollte der Kommentar allgemein gelten *grummel*…wunderbare Welt der Technik…?

  • Profilbild von Zweifelnder
    # 26.02.17 um 12:55

    Zweifelnder

    Einhandmesser, also die mit dem Pin zum Öffnen sind keineswegs per se verboten. Man muß nur ein berechtigtes Interesse vorweisen können, wie es etwa bei Anglern der Fall ist. Butterflys oder Springmesser aber sind natürlich auch für uns verboten

    • Profilbild von Knife
      # 26.02.17 um 15:53

      Knife

      Die Messer sind nicht verboten aber du darfst sie nur "führen" wenn du ein berechtigtes Interesse hast. Beim Angeln kein Problem, auf dem Weg zum Angeln sind sie dann aber in einem verschlossenen Behälter zu transportieren.

    • Profilbild von Bob der Büromeister
      # 22.05.18 um 10:40

      Bob der Büromeister

      Einhandmesser mit ner PIN? Gibt es die auch mit Bluetooth?

      Mal wieder zur Sache: Warum baut keiner Kronkorken mit Bluetooth? Die könnte man dann berührungslos mit dem Handy öffnen…

  • Profilbild von Grish
    # 27.02.17 um 09:38

    Grish

    Hab mir den Flaschenöffner vor einiger Zeit gekauft. Ist ein nettes Spielzeug, inbesondere weil man eben auch die für ein Butterfly typische Öffungsbewegung damit imitieren kann, allerdings ist der beste Flaschenöffner immer noch ein handelsübliches Feuerzeug.

  • Profilbild von misterdata
    # 10.12.17 um 09:23

    misterdata

    Warum sind Butterfly messer eigentlich verboten? Zu lesen nur "natürlich" oder aus "gutem Grund". Links-grüner-Profilierungs-Schwachsinn . Verboten für Normalbürger. Die Schweren Jungs und Nafris scheren sich einen Scheiß um unsere Gesetze. …

  • Profilbild von Zweifelnder
    # 10.12.17 um 17:49

    Zweifelnder

    Also Fakt ist: Einhandmesser dürfen bei glaubhaft gemachtem Interesse (Arbeit, Jagd, Angeln) durchaus in der Öffentlichkeit getragen werden. Butterflys und Springmesser aber sind selbst dann verboten. Sie sind ganz einfach komplett verboten. Ebenso wie Schlagringe und Teleskopschlagstöcke verboten sind. Und das ist auch gut so.

  • Profilbild von Jörg
    # 21.05.18 um 09:36

    Jörg

    @misterdata : Das tolle an Gesetzen ist ja: es ist egal wer was davon hält.
    Sobald du dagegen verstößt und erwischt wirst bekommst du deine Strafe.

  • Profilbild von Zunami
    # 24.10.18 um 22:13

    Zunami

    Wenn man damit vor einem Polizisten hantiert, könnte man erschossen werden, weil er bei einem Butterfly mit einem Messer rechnet, also besser nur zu Hause oder auf der nicht öffentlichen Baustelle es springen lassen!

    • Profilbild von Simplizissimus
      # 15.02.19 um 08:33

      Simplizissimus

      Was sind denn öffentliche Baustellen? Darf da jeder mal ein bisschen mörteln oder Bagger fahren?

  • Profilbild von thias
  • Profilbild von Jaggomolo
    # 26.06.19 um 07:06

    Jaggomolo

    Wer so 'nen Quatsch zum Bier öffnen braucht…..sollte echt keins trinken.

  • Profilbild von Stefan Raab
    # 27.06.19 um 19:18

    Stefan Raab

    Wir trotzdem im Flughafen als anscheinswaffe angesehen und führt zur Anzeige. Auch in einem geschlossenen butterfly kann man jemandem drohen es zu benutzen und einen Piloten oder ähnliches Schmerz androhen solange er nicht weiß dass es nur ein Flaschenöffner ist.

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