News

Dashcam-Aufnahmen laut Bundesgerichtshof als Beweismittel zulässig!

Dieser China-Gadgets-Artikel ist schon über ein halbes Jahr alt. Es kann sein, dass der Preis inzwischen anders oder das Gadget ausverkauft ist. Hier geht es zu den aktuellsten Angeboten. Hole dir unsere App für Android oder iOS, um kein Gadget mehr zu verpassen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 15. Mai entschieden, dass sogenannte „Dashcams“ im Auto als Beweismittel bei Verkehrsunfällen grundsätzlich zulässig sind. Das berichten mehrere deutsche Online-Medien. Anlass für die Entscheidung war die Klage eines Mannes, der vollen Schadensersatz nach einem Unfall forderte. Seine Dashcam-Aufzeichnung war aber nicht vom Gericht anerkannt worden.

Xiaomi Mijia Dashcam in Frontansicht
Eine Dashcam wie diese findet auf der Armatur oder an der Windschutzscheibe Platz.

Dashcam-Aufnahmen sind vor Gericht zulässig

Lange Zeit gab es eine große Unsicherheit darüber, ob Dashcams in Deutschland zugelassen sind oder nicht. Während sie in Ländern wie Russland und China schon beinahe Normalität sind, gibt es bei uns Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Darf ich Unbeteiligte mitfilmen? Muss ich die Aufnahmen löschen? Und am wichtigsten: Kommt es zum Unfall und zu einem Rechtsstreit, wird die Aufnahme vor Gericht anerkannt?

Die letzte Frage beantwortet der BGH jetzt mit „ja“. Die Aufnahmen würden zwar gegen das Datenschutzrecht verstoßen, seien aber dennoch vor Gericht zulässig. Unfallbeteiligte müssten ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen.

Was bedeutet das Urteil?

Sind Dashcams jetzt vollständig erlaubt in Deutschland? Nein, denn nach wie vor verstoße das permanente Aufzeichnen während der Fahrt gegen Persönlichkeitsrechte. Nicht zulässig ist außerdem nach wie vor das Veröffentlichen der Aufnahmen – etwa im Internet.

Aber: Was das Urteil aussagt, ist, dass solche Aufnahmen (selbst, wenn sie rechtswidrig aufgenommen wurden) im Falle eines Zivilprozesses grundsätzlich verwertbar sind. Es bleibt eine Abwägung im Einzelfall, wobei man davon ausgehen kann, dass kurze, anlassbezogene Aufnahmen im Moment des Unfalls zulässig sind. Allein das ist ein wichtiges Zeichen für alle, die eine solche Kamera besitzen oder sich zulegen möchten.

Findest du, Dashcams sollten in Deutschland erlaubt sein?

Wir haben in der Vergangenheit schon öfter über Dashcams berichtet und auch schon einzelne Modelle getestet. Unserer Meinung nach ist das Urteil ein Schritt in die richtige Richtung. Sofern die Aufnahmen nur temporär gespeichert und nicht veröffentlicht werden, sind die Kameras ein sinnvolles Hilfsmittel bei der Aufklärung von Unfällen. Im Idealfall sorgt der Gesetzgeber nun schnellstmöglich für Rechtssicherheit.

Wie steht ihr zu dem Urteil und dem Thema Dashcams generell? Sagt uns eure Meinung im Kommentarbereich. 

Wenn du über einen Link auf dieser Seite ein Produkt kaufst, erhalten wir oftmals eine kleine Provision als Vergütung. Für dich entstehen dabei keinerlei Mehrkosten und dir bleibt frei wo du bestellst. Diese Provisionen haben in keinem Fall Auswirkung auf unsere Beiträge. Zu den Partnerprogrammen und Partnerschaften gehört unter anderem das Amazon PartnerNet. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen.

Profilbild von Jens

Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

Sortierung: Neueste | Älteste

Kommentare (38)

  • Profilbild von Simplicissimus
    # 15.05.18 um 10:35

    Simplicissimus

    Endlich!

  • Profilbild von Affenkind
    # 15.05.18 um 10:43

    Affenkind

    Gute Sache. Könntet ihr mal einen großen Vergleichstest machen, bzw. einen Artikel mit Tipps und Tricks worauf man achten muss, wenn man sich eine Dashcam zulegen will?

    • Profilbild von weitergedacht
      # 15.05.18 um 13:19

      weitergedacht

      @Affenkind: Gute Sache. Könntet ihr mal einen großen Vergleichstest machen, bzw. einen Artikel mit Tipps und Tricks worauf man achten muss, wenn man sich eine Dashcam zulegen will?

      Weitwinkellinse, ein passendes Ladekabel (also wirklich – keiner will rumschlackernde Kabel), eine Möglichkeit die Dashcam bei Standzeit laufen zu lassen ohne dass sie die Autobatterie leersaugt (24/7 Betrieb der Dashcam), ob sie die größten verfügbaren MicroSDXC's fassen kann…

      Es kommt halt auch immer drauf an was du so willst

  • Profilbild von Eich
    # 15.05.18 um 10:44

    Eich

    Ein logisches und richtiges Urteil. Alles was vor Gericht dem Richter hilft ein faires Urteil zu sprechen sollte zugelassen sein. Dazu zählen auch dashcams. Bei Aussage gegen Aussage kann derjenige mit einem Video beweisen wie es wirklich war und hilft so dem Richter.

  • Profilbild von André A
    # 15.05.18 um 10:59

    André A

    Es ist gerecht, Straße ist öffentlich, da sollte Sicherheit und Recht herrschen. Wer nichts zu verbergen hat sollte eine Aufnahme nicht fürchten!

    • Profilbild von sperle
      # 15.05.18 um 15:24

      sperle

      "Wer nichts zu verbergen hat …."
      bei dieser Aussage bekomme ich immer das Kotzen. Dennoch befürworte ich dieses Urteil. Lieber verlasse ich mich auf eine Privataufnahme, anstatt eine Überwachungskamera an jeder Straßenecke zu finden.

      • Profilbild von Simplicissimus
        # 15.05.18 um 15:41

        Simplicissimus

        Das ist doch einfach nur dummes und in diesem Fall nicht verstandenes Nachplappern und nicht aufregenswert. Die aktuelle Gesetzeslage regelt doch, dass die Aufnahmen für nichts anderes verwendet werden dürfen, als als Beweismittel in einem Rechtsstreit. Es kommt doch gar nicht zu einem "Wer nichts zu verbergen hat".

  • Profilbild von Kürsat
    # 15.05.18 um 11:01

    Kürsat

    Endlich kann ich beweisen, dass mein Nachbar mir auf die Motorhaube schei*t! ??

  • Profilbild von Stef@n
    # 15.05.18 um 11:10

    Stef@n

    Eure Denken über Datenschutz kann einem Angst machen. "Wer nichts zu verbergen hat" bla bla bla. Spätestens mit der neuen neuen DSVGO ab Ende Mai wird das Urteil ohnehin wieder kassiert.

  • Profilbild von Mac
    # 15.05.18 um 11:13

    Mac

    Schnell kaufen….. bevor der große Run auf die Teilchen losgeht ??? Ich fahr schon seit Jahren mit ner SJCam rum…. über den Sinn und Unsinn der Datenheinis hab ich mich noch nie gescherrt. Das Urteil hat hoffentlich Signalwirkung!!!!

  • Profilbild von Chester
    # 15.05.18 um 11:29

    Chester

    Schließe mich Affenkind an. Würde mich über einen Vergleichstest freuen. Mir sind zum Beispiel Funktionen wie ein G Sensor (also automatische Aufzeichnung beim Unfall), die Möglichkeit eine 2. Kamera anzuschließen, Überraschung beim Parken und eine einfache Installation wichtig.

  • Profilbild von Rincewind70
    # 15.05.18 um 11:32

    Rincewind70

    Vorstellbar ist doch eine Regelung wie beim Unfalldatenspeicher, den ich aus Einsatzfahrzeugen kenne. Der UDS zeichnet ununterbrochen auf und überschreibt wieder. Kommt es zu einem Unfall, speichert der UDS das Ereignis und eine gewisse Zeit zuvor. Beim kurzen Einschalten der Warnblinkanlage wird auch aufgezeichnet. Man kann also auch manuell aufzeichnen.

  • Profilbild von Chuwi
    # 15.05.18 um 12:24

    Chuwi

    DSGVO lässt grüssen

    • Profilbild von Gast
      # 15.05.18 um 12:34

      Anonymous

      @Chuwi: DSGVO lässt grüssen

      Bist du ne Firma? Es geht darum, dass du bei Firmen auskunft verlangen kannst. Aber der schlaue Mitbürger weiß, dass konntest du auch schon vorher! nur den Firmen drohte bisher keine Strafe, wenn sie sich einfach tod gestellt haben, bei dem Thema.

      • Profilbild von Goldstin
        # 15.05.18 um 21:35

        Goldstin

        Nein, es geht z.B. auch darum, dass du als Privatperson keine Aufnahmen von anderen Personen machen darfst.

  • Profilbild von Gast
    # 15.05.18 um 12:37

    Anonymous

    Auf dieses Urteil habe ich gewartet, jetzt bekommt mein Auto zwei Kameras und ich zeige jeden W*xer an, der mich bedrängt und schneidet und dann voll auf die Bremse latscht, weil er meint, wo 80 auf der Autobahn gilt, kann man auch 120 fahren, wenn es die Straße erlaubt. Genauso LKW's die mit Lichthupe weniger als einen Meter auffahren weil man in einem 80er Bereich sich auch an die Geschwindigkeit hält.

    • Profilbild von Gast
      # 15.05.18 um 12:58

      Anonymous

      @Anonymous: Auf dieses Urteil habe ich gewartet, jetzt bekommt mein Auto zwei Kameras und ich zeige jeden W*xer an, der mich bedrängt und schneidet und dann voll auf die Bremse latscht, weil er meint, wo 80 auf der Autobahn gilt, kann man auch 120 fahren, wenn es die Straße erlaubt. Genauso LKW's die mit Lichthupe weniger als einen Meter auffahren weil man in einem 80er Bereich sich auch an die Geschwindigkeit hält.

      ASSI. Der LKW fährt Dir auf, weil er einen geeichten Tacho hat und Du nicht.
      Such schon mal raus, was es bedeutet, wenn Du mit Deiner Dashcam beweist, daß Du selber andere im Strassenverkehr nötigst.

      • Profilbild von Gast
        # 15.05.18 um 13:04

        Anonymous

        @Anonymous: Auf dieses Urteil habe ich gewartet, jetzt bekommt mein Auto zwei Kameras und ich zeige jeden W*xer an, der mich bedrängt und schneidet und dann voll auf die Bremse latscht, weil er meint, wo 80 auf der Autobahn gilt, kann man auch 120 fahren, wenn es die Straße erlaubt. Genauso LKW's die mit Lichthupe weniger als einen Meter auffahren weil man in einem 80er Bereich sich auch an die Geschwindigkeit hält.

        @Anonymous: ASSI. Der LKW fährt Dir auf, weil er einen geeichten Tacho hat und Du nicht.
        Such schon mal raus, was es bedeutet, wenn Du mit Deiner Dashcam beweist, daß Du selber andere im Strassenverkehr nötigst.

        Genau und weil ich nach meinem Tacho schon 5-10 kmh zu viel fahre gibt es dem LKW Fahrer das Recht mir mit zig Tonnen so nah auf zu fahren?

      • Profilbild von Gast
        # 15.05.18 um 13:05

        Anonymous

        @Anonymous: Auf dieses Urteil habe ich gewartet, jetzt bekommt mein Auto zwei Kameras und ich zeige jeden W*xer an, der mich bedrängt und schneidet und dann voll auf die Bremse latscht, weil er meint, wo 80 auf der Autobahn gilt, kann man auch 120 fahren, wenn es die Straße erlaubt. Genauso LKW's die mit Lichthupe weniger als einen Meter auffahren weil man in einem 80er Bereich sich auch an die Geschwindigkeit hält.

        @Anonymous: ASSI. Der LKW fährt Dir auf, weil er einen geeichten Tacho hat und Du nicht.
        Such schon mal raus, was es bedeutet, wenn Du mit Deiner Dashcam beweist, daß Du selber andere im Strassenverkehr nötigst.

        Bei solchen Antworten weiß ich auch, warum in Russland jeder mit so einer Kamera rum fährt.

      • Profilbild von Gast
        # 15.05.18 um 13:29

        Anonymous

        Der LKW hat seinen Mindestabstand zu halten – egal wie langsam das Fahrzeug vor ihm mit ungeeichten Tacho fährt. Wenn er das nicht macht, ist er eine Gefahr für Leib und Leben. Mit einen (beispielsweise) 40-Tonner hat man eine gewisse Verantwortung!

      • Profilbild von Ric
        # 16.05.18 um 16:44

        Ric

        @Anonymous: Auf dieses Urteil habe ich gewartet, jetzt bekommt mein Auto zwei Kameras und ich zeige jeden W*xer an, der mich bedrängt und schneidet und dann voll auf die Bremse latscht, weil er meint, wo 80 auf der Autobahn gilt, kann man auch 120 fahren, wenn es die Straße erlaubt. Genauso LKW's die mit Lichthupe weniger als einen Meter auffahren weil man in einem 80er Bereich sich auch an die Geschwindigkeit hält.

        @Anonymous: ASSI. Der LKW fährt Dir auf, weil er einen geeichten Tacho hat und Du nicht.
        Such schon mal raus, was es bedeutet, wenn Du mit Deiner Dashcam beweist, daß Du selber andere im Strassenverkehr nötigst.

        Überlege erst in Ruh, dabei bleibt der Mund noch zu oder im dem Fall der Finger still.

        In der Baustelle ist der angegebene Wert ein Maximalwert und kein Minimalwert – langsamer darf man also fahren. Außerdem ist ihr geeichter Tacho nur wirklich zum Eichungszeitpunkt genau (Reifenluftdruck, abgefahrenes Profil oder gar andere Reifen verändern den Abrollumfang und damit die Geschwindigkeit)

        Die meisten Lkw-fahrer haben leider einen straffen Zeitplan im Nacken. Dennoch ist das kein Grund mit 40Tonnen unterm Hintern andere Menschen zu bedrängen und auf einen Sicherheitsabstand zu verzichten.

        Übrigens dürfen Tachos nur 10%+4km/h nach oben abweichen, nach unten nie. Deswegen bekommt ihr Lkw-Fahrer wahrscheinlich fast den gleichen Wert wie sie angezeigt

  • Profilbild von Secu
    # 15.05.18 um 12:51

    Secu

    Nur die was zu verbergen haben, betreiben einen Aufstand und sind dagegen! Ich bin dafür, dann kann man endlich Ungerechtigkeiten im Strassenverkehr beweisen und Idioten und Raser gibt es ja genug….

  • Profilbild von Gast
    # 15.05.18 um 13:03

    Anonymous

    Das Problem ist, dass es Grundsätzlich immer noch verboten ist die Dashcam permanent mit laufen zu lassen. Also theoretisch kannst du dafür bestraft werden. Aber das Videomaterial kann man dafür benutzen einen Unfall auf zu klären?! Logik läßt grüßen.

    • Profilbild von __geloeschter_nutzer__
      # 15.05.18 um 13:29

      __geloeschter_nutzer__

      Damit hast du auch vollkommen recht, auf der einen Seite soll man sich an Gesetze halten, auf der anderen ist das vollkommen ok, wenn man Recht bricht, was einem dann "recht" einbringt (in dem Fall Geld).

      • Profilbild von Simplicissimus
        # 15.05.18 um 13:51

        Simplicissimus

        Naja, aber wenn es Aufzeichnungen gibt, dann sind es ja eher amerikanische Verhältnisse (also Kindergarten), wenn man sie nicht zu lässt. Wenn es eine Aufnahme gibt, die zeigt, dass ein anderer den Unfall zu verantworten hat, dann ist es – ob die legal war oder nicht – sinnfrei sie zu ignorieren. Dann kriegst du halt den einen wegen des Unfalls dran und den anderen wegen Mißachtung des Datenschutzes. Im Zweifel ist im privaten Bereich letzteres tragbar:

        Also wenn ich mit der Cam Aufnahmen mache, nur um andere anzuschwärzen (Beispiel oben) kann das für mich ungünstig enden. Wenn mir einer mein Auto platt gemacht hat und ich langfristig gesundheitliche Folgen zu tragen habe, nehme ich die Datenschutzverletzung meinerseits gerne in Kauf…

        Ein Verwertungsverbot ist, wie wenn sich ein Richter die Finger in die Ohren steckt und laut "Lalala" singt, nur weil einer die Wahrheit sagt.

        Un nur weil mal einer unpassenderweise "Wenn man nichts zu verbergen hat…" schreibt, muss man nicht gleich den Untergang der abendländischen Welt heraufbeschwören, das ist dann einfach nur irgendwas dumm nachgeplappert.

    • Profilbild von Gast
      # 15.05.18 um 23:17

      Anonymous

      Ich muss dem aus meiner Sicht übertriebenen "ich zeig sie alle an" Vorredner insofern Recht geben, dass wenn die Aufnahmen z.B. durch Knopfdruck extra gestartet und beendet werden, wenn es eine Situation wie Drängeln o.ä. gibt, diese wohl auch verwertet werden dürften. Denn dann sind diese Anlassbezogen entstanden und keine permanente Überwachung des öffentlichen Raumes. Wenn ich einen Ladendieb fotografiere, da ich den Diebstahl nicht selbst unterbinden kann / will (Eigenschutz) sollten solche Aufnahmen zulässig sein.

  • Profilbild von Schweizer
    # 15.05.18 um 15:08

    Schweizer

    Fahre seit Jahren mit einer Dashcam rum hier in der Schweiz. Habe entsprechend auch einige Modelle geprüft und bin am Schluss beim GUARDO gelandet. Ist natürlich deutlich teurer als eine China-Cam; Bringt aber dafür auch Einiges mit: Top-Bild, GPS, Abstandserkennung, Fahrspurassistent, G-Sensor, Front-Car Bewegungserkennung (Auto fährt ab), Licht-Warnung (Empfehlung das Licht anzumachen bei entsprechender Aussenbeleuchtung).

    Also für mich gibt's nur noch die 🙂

    https://www.guardo.be/guardo-dashcam-pro/

    • Profilbild von Simplicissimus
      # 15.05.18 um 15:33

      Simplicissimus

      Top-Bild ist ja mal was.

      Was macht die denn mit der Abstandserkennung? Ins Bild einblenden? Wie wird die kalibriert?

      Fahrspurassistent? Was hilft mir der in der Cam? Das muss doch mein Auto können. Was macht die Cam denn dann? Spricht die dann: "他們離開了車道"?

      G-Sensor zur Unfallerkennung, ist klar.

      Front-Car Bewegungserkennung? Macht mein Auto.

      Licht-Warnung, ich kümmere mich seit mehr als 20 Jahren nicht mehr selbst um das Licht im/am Auto.

      Eigentlich bleibt nur das Top-Bild.

      • Profilbild von Schweizer
        # 15.05.18 um 15:47

        Schweizer

        @Simplicissimus: Sowohl bei der Abstandserkennung wie auch beim Fahrspurassistent gibt es ein höhrbares Signal aus der Kamera, welche Dich auf die "Gefahr" aufmerksam macht. Dabei wird im Bild tatsächlich ständig die Fahrspur markiert – passiert ganz automatisch (man staune und zeige Respekt *smile*). Bei der Front-Car Bewegungserkennung sagt das Teil Dir "Front Car" (ja, ja – auf Englisch *grins*). Die Lichtwarnung ist ja bloss noch ein zusätzliches Gadget, welches in heutigen Autos ja standartmässig mit entsprechenden Sensoren bereits vorhanden ist, resp. das Licht automatisch steuert (wie Du richtig schreibst).

  • Profilbild von SauBär
    # 15.05.18 um 16:10

    SauBär

    Nein, das stimmt definitiv nicht. Sie sind nicht grundsätzlich zulässig sondern dürfen in Ausnahmefällen zur Beweisführung herangezogen werden.

    • Profilbild von Paramedic
      # 15.05.18 um 17:01

      Paramedic

      Das heutige Urteil des BGH ändert an der bisherigen Praxis der Landesdatenschutzbeauftragten, die anlasslose Nutzung von Dashcams mit empfindlichen Geldbußen zu ahnden, nichts. Der BGH hat schon im Tenor darauf hingewiesen, dass diese Nutzung nach wie vor einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt. Also bedeutet das Urteil letztlich auch eine Rechtssicherheit für die Ahndung der Verstöße. Aus diesem Blickwinkel muss man das Urteil auch sehen. "Russische Verhältnisse" bleiben uns Gott sei dank weiter erspart. Und ab dem 25.05. gehen mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung die Tarife für die Bußgelder noch einmal deutlich nach oben.

  • Profilbild von Andy-ET
    # 15.05.18 um 17:55

    Andy-ET

    Fahre seit einigen Monaten mit Dash. Zum Einen ist es ein bisschen Selbsterziehung. Meine Fehler werde genauso aufgezeichnet, wie die der Anderen. Ich passe also selbst etwas mehr auf. Man weiß ja nie, ob im Fall des Falles die Polizei nicht auf die Aufnahme zurückgreifen will. Zum Andren kann die Aufnahme natürlich auch meine Unschuld beweisen. Insofern eine nützliche Sache.
    Natürlich sollte man die Finger davon lassen, Aufnahmen ins Netz zu stellen oder auch nur an Freunde zu versenden, ohne andere Personen oder Kennzeichen unkenntlich zu machen.
    Das Risiko des "Datenmissbrauchs und Verletzung der Persönlichkeitsrechte" muss jeder für sich bewerten. Kann gut gehen, muss aber nicht.

  • Profilbild von Nage
    # 15.05.18 um 23:13

    Nage

    Nutze seit Jahren diese Dashcam und bin sehr zufrieden:

    https://www.gearbest.com/car-dvr/pp_232448.html

  • Profilbild von Winninger
    # 16.05.18 um 09:44

    Winninger

    @Schweizer. Was kostet sie Guardo und wo kann man sie erwerben? Im Shop von denen finde ich nur Action Cam's

  • Profilbild von zynic
    # 16.05.18 um 16:16

    zynic

    Habe gestern schon ergebnislos gesucht: Gibts eine China-Dashcam, die nur bei Überschreitung gewisser G-Werte ein Video speichert? Dauerhaft aufzeichnen möchte ich aus eigener Überzeugung nämlich nicht.

  • Profilbild von Jens Grabner
    # 16.05.18 um 16:47

    Jens Grabner

    Ich vermute mal das bei der rechtlichen Zulassung von Dascams im Verkehr es einige Rahmenbedingungen geben wird. So müsste wohl ganz sicher die Aufzeichnungszeit sehr begrenzt werden. So das diese Aufzeichnung tatsächlich nur den Unfallhergang aufzeichnen und nicht viel mehr — z.Bsp. 30 min sind da sicherlich viel zu lang. Ich vermute mal das für den Prozess das Videomaterial auf das Wesentliche gekürzt wurde, so das es ebend kein Problem mit dem Persönlichkeitsrecht gibt, da auf der Aufnahme "nur" Zeugen abgebildet sind.

  • Profilbild von Armando
    # 16.05.18 um 17:03

    Armando

    DashCam hin oder her, solange keiner mein Gesicht filmt, kann mir auch keiner ans Bein pissen, egal ob Rote Ampel, Vollbremsung oder was auch immer.
    He He He

Kommentar schreiben

Name
E-Mail
Diese E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht

Mit Absenden des Formulars akzeptiere ich die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen.