LED- und Laser-Fahrrad Rücklicht ab 1,83€

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Ein schlichtes, rotes Rücklicht? Viel zu langweilig. Wer gesehen werden will, setzt auf bunt oder beleuchtet zusätzlich die Straße, auf der er fährt, mit Laserlicht.

Led Laser Rücklicht

Der traurige, aber notwendige Hinweis vorweg: Fahrradbeleuchtung, die nicht den Vorgaben der StVZO entspricht, ist in Deutschland im Straßenverkehr nicht erlaubt. Hier haben wir sogar Laser verbaut; da könnte es sogar beim Import Probleme geben. All das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man sich für das Gadget interessiert.

Wer sein Rad allerdings nichtsdestotrotz mit ein paar coolen Lichteffekten pimpen will, kann es sich mal näher anschauen. Neben dauerhaftem Licht gibt es weitere Modi wie Blinklicht und ein „hin- und herpendeln“ zwischen rechts und links. Highlight sind allerdings die 2 Laser, die separat angeschaltet werden können, und 2 rote Streifen auf die Fahrbahn projizieren. Auch diese können wahlweise dauerhaft zu sehen sein oder blinken. Im Werbevideo von Tinydeal werden die verschiedenen Funktionen veranschaulicht:

Mit 2 AAA-Batterien sollen die LEDs 36 Stunden lang leuchten können, das eingeschaltete Laserlicht reduziert die Dauer auf 9 Stunden. Ob die Batterien mitgeliefert werden, hängt vom Händler ab. In jedem Fall dabei ist die Halterung, um die Leuchte am Fahrradrahmen zu befestigen.

Sinnvoller finde ich persönlich das rote Licht (gegenüber den bunten LEDs), das kann man immer noch ohne die 2 Laser nutzen und dürfte sich damit im gesetzlichen Rahmen bewegen. Wie man das bunte Licht oder eben die Lasermarkierungen am sinnvollsten einsetzt, muss sich jeder dann selbst überlegen. Ich verlasse mich da darauf, dass hier jeder weiß, was er tut. 😉

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Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

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Kommentare (9)

  • Profilbild von Olaf
    # 30.10.15 um 20:53

    Olaf

    Hab ich vor längerer Zeit gekauft.
    Sehr geiles Licht, die beiden Streifen sind im Dunkeln sehr gut zu sehen.
    Aber leider ist die Befestigungsöse viel zu dünn für das ziemlich schwere Teil, ungünstiger Schwerpunkt, daher hat es nicht lange gehalten, ist schlichtweg abgebrochen.

  • Profilbild von Me
    # 31.10.15 um 09:13

    Me

    habe mir das teil auch nach der ersten Vorstellung auf der Hauptseite geholt. leider sind bei mir die laser extrem schwach geworden, so dass man diese irgendwann gar nicht mehr gesehen hat. die Befestigung ist leider schon vor der Montage abgebrochen.
    hat jemand ähnlich Erfahrungen mit dem laser gemacht? denn grundsätzlich finde ich die Idee ziemlich geil.

  • Profilbild von meiner79
    # 31.10.15 um 10:48

    meiner79

    Nicht erlaubt? Es gibt keine Strafen für das Anbringen von nicht STVO konformen Lichtern. Auch muss man keine ABE haben. Solange man zusätzlich noch nen Licht anbringt was den Regeln der STVO entspricht, sind sie zumindest nicht verboten.

    • Profilbild von HaJo
      # 31.10.15 um 18:38

      HaJo

      wie kommst du auf die Einschätzung?

      Ich zitiere aus § 67 Absatz 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
      An Fahrrädern dürfen NUR die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
      http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

      Die Höhe des Bußgeldes beträgt 20 €
      Tatbestandsnummer 367100: Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. § 67 Abs. 3, 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 230 BKat
      http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html

  • Profilbild von GK
    # 31.10.15 um 11:51

    GK

    StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

    (2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. (…)

    Wenn sich dadurch jemand geblendet fühlt (z.B. Pfütze) kann das auch mal recht teuer werden (Unfall, Teilschuld usw.)

  • Profilbild von Olaf
    # 31.10.15 um 14:22

    Olaf

    @me:
    Ich habe das Teil sehr selten eingeschaltet, da mir im Wald das von-hinten-gesehen-werden nicht so wichtig ist. In den wenigen Stunden der Nutzung waren die beiden Linien auf dem Boden hell genug.
    Wann wurde das bei dir denn schwächer?

    (Und ich frage jetzt nicht, ob vielleicht nur deine Batterien …. höhö 😉 )

  • Profilbild von minion
    # 31.10.15 um 16:56

    minion

    Hab dasselbe seit längerem finde es auch sehr gut. Aber nach 2 – 3 Touren (ca. 20km einfach) haben sich die Batterien im ausgeschaltetem Zustand trotzdem entladen. Wer damit leben kann bekommt hier eine sehr geile Lampe mit vielen modis

  • Profilbild von meee
    # 01.11.15 um 18:35

    meee

    habe schon so ein modell und eines in anderer Form, war etwas teurer.
    Bei beiden sind die Laser ausgefallen oder 'verrutscht'.

    Hat jemand ein Modell, das auch was taugt?

  • Profilbild von MichaelZ
    # 05.11.15 um 10:31

    MichaelZ

    Ich hätte gerne was, was mir Parkmarkierungen auf die Straße um mein Auto projiziert, egal wo ich stehe…

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