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Ab 1.7.21 – Abschaffung der Steuerfreigrenze auf Sendungen aus China

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Seit dem 1.7.2021 ist es nun soweit, die bisherige Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer für Lieferungen aus China entfällt. Darüber, was das genau bedeutet, wo mehr Kosten entstehen und wie man am Ende vielleicht doch nicht mehr zahlen muss, haben wir auch noch mal im Video gesprochen.

Nachdem es schon seit über einem Jahr feststeht, rückt der Stichtag nun immer näher: Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22€ für die Einfuhrumsatzsteuer bei Sendungen aus China.

Neuerungen ab 01. Januar 2021 deutschepost

Was genau ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Diese Steuer, die oft mit den Zollgebühren verwechselt wird, fällt auf alle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern an – also auch aus China. Die Höhe dieser Steuer beträgt 19%, sie ist also genau so hoch wie die Mehrwertsteuer, die wir auf Käufe innerhalb der EU zahlen. Bestellt man etwas für 100€ außerhalb der EU, dann zahlt man also zusätzlich 19€ Einfuhrumsatzsteuer.

In vielen Shops findet man auch die Bezeichnung „VAT“ für die Steuer. Das steht für das Englische Value Added Tax.

Bisher war es aber so, dass es eine Freigrenze gab, die bei 22€ lag. Das bedeutet, dass man auf Sendungen, deren Wert darunter lag, keine Steuern zahlen musste. Hinzu kommt die Praxis, dass die Steuer erst dann vom Zoll erhoben wurde, wenn der Betrag über 5€ lag – das ist ab einem Bestellwert von 26,29€ der Fall (19% von 26,29€: 26,29 x 0,19 = 4,9951; aufgerundet 5€). Daher zahlt man aktuell bis zu diesem Betrag effektiv keine Einfuhrumsatzsteuer.

  • alte Regelung:
    • unter 22€: Keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
    • zwischen 22€ und 26,28€: EUSt fällt an, wird aber nicht erhoben
    • ab 26,29€: EUSt von 19% auf den Bestellwert wird erhoben

Was ändert sich ab 2021?

Aufgrund von gesetzlichen Regelungen wird die Freigrenze von 22€ abgeschafft. Das bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2021 schon ab dem ersten Cent Bestellwert die Einfuhrumsatzsteuer von 19% anfällt. Eine AliExpress-Bestellung im Wert von einem Euro würde dann mit 19 Cent besteuert. Eine entsprechende Meldung findet sich auch hier auf der Webseite der Deutschen Post.

Anders als bisher entfällt auch die Praxis, die Steuer erst ab 5€ zu erheben. Stattdessen wird die Steuer nun ab einem Betrag von 1€ erhoben, also ab einem Warenwert von 5,24€. Auf Bestellungen, die darunter liegen, wäre demnach auch mit der neuen Regelung keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.

Hinzu kommt dann auch noch eine Auslagenpauschale für die Erhebung dieser Steuer. Diese ist abhängig vom Versandunternehmen und beträgt bei der Deutschen Post und DHL 6€ pro Bestellung.

  • neue Regelung ab 1.7.2021
    • 0,01 bis 5,23€: EUSt fällt an, wird aber nicht erhoben, da unter 1€
    • ab 5,24€: EUSt von 19% auf den Bestellwert wird erhoben; Auslagenpauschale an den Zusteller ist bei Lieferung zu bezahlen (DHL: 6€)

Was bedeutet das für deine Online-Bestellungen aus China?

Sollte der Zoll nun die Steuer wirklich ab einem Betrag von 0,01€ erheben, dann werden Bestellungen unter 26€ aus China ab dem 1.7.2021 um 19% teurer. Das ist dann ärgerlich, wenn man mal wieder ein paar Ladekabel, Handyhüllen oder günstige Bluetooth-Lautsprecher bestellt. Hier kommen dann jeweils ein paar Euro an zusätzlichen Kosten hinzu. Effektiv sind dann nur noch Bestellungen bis 5,23€ wirklich frei von zusätzlichen Kosten.

Außerdem wurde die Steuer bisher oft beim zuständigen Zollamt vor Ort bezahlt – das würde bedeuten, selbst für sehr kleine Bestellungen immer den Weg dorthin antreten zu müssen. Das wäre doppelt ärgerlich und unserer Meinung nach wenig sinnvoll. Vorgesehen ist deshalb, dass die Bezahlung entweder bei Abholung in der Filiale oder an der Haustür beim Boten zu entrichten ist.

Der Stichtag ist wie erwähnt der 1. Juli 2021. Relevant dafür, ob eine Lieferung bereits unter die neue Regelung fällt, ist nicht das Bestelldatum, sondern der Tag, an dem das Paket beim deutschen Zoll eintrifft.

Bestellungen ohne Einfuhrumsatzsteuer

Es ist ausdrücklich möglich, dass sämtliche Abgaben – Steuer, Zoll und Pauschale – bereits im Vorfeld vom Versender entrichtet und auf den Warenwert aufgeschlagen werden. Schon jetzt geben viele China-Shops an, die Einfuhrumsatzsteuer im Vorfeld zu bezahlen, um einen für den Käufer kostenlosen Versand zu ermöglichen. Es ist denkbar, dass sich auch mit der neuen Rechtslage dieses System weiter durchsetzen wird. So fallen die Zusatzkosten für den Käufer womöglich gar nicht so hoch aus. Hier bleibt aber abzuwarten, ob die chinesischen Verkäufer die Steuer nun voll auf den Warenwert aufschlagen.

Außerdem werden jetzt die EU-Warenlager der China-Shops umso wichtiger. Auf Lieferungen aus Spanien, Tschechien oder Polen fällt die Einfuhrumsatzsteuer für den Endverbraucher nicht an, da die Ware nur innerhalb der EU versendet wird. Solche Warenlager unterhalten mittlerweile so gut wie alle der großen China-Shops wie GearBest, Banggood, Geekmaxi und Edwaybuy und auch die größte Handelsplattform AliExpress. Schon jetzt wird dieser Art der Bestellungen immer beliebter, auch wegen der kürzeren Versandzeiten, da die Ware eben schon in Europa liegt.

Auch fällt die Abgabe nicht an, wenn auf einem in der EU registrierten Online-Marktplatz bestellt wird und die anfallende Mehrwertsteuer in bereits einem EU-Land abgeführt wird.

Wie gehen die China-Shops mit der Situation um?

Bei Banggood bleibt fast alles gleich

Banggood gibt an, dass die Einfuhrumsatzsteuer (hier auch VAT genannt) im Preis bereits enthalten ist. Hier soll auch in Zukunft keine Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden zu entrichten sein. Achtet auf die Anzeige „Inclusive of VAT“ unter der Überschrift. Einen Preisanstieg dadurch konnten wir bisher nicht feststellen.

Banggood VAT
Banggood gibt an, dass die Steuer im Preis enthalten ist: „Inclusive of VAT“

Auf dieser Infoseite von Banggood kann man mehr zu der Thematik lesen. Der Shop verspricht unter anderem, dem Kunden die EUSt. zu erstatten, sollte man sie doch noch zahlen müssen.

Zahlt man bei AliExpress Zoll/Steuern?

Bei AliExpress wird seit dem 1.7. oft direkt 19% auf den Preis aufgeschlagen. Das macht AliExpress auch bei Produkten unter 5€, für die man also eigentlich keine Steuern entrichten müsste. Dadurch ist zu beobachten, dass viele Produkte bei AliExpress zur Zeit etwas teurer sind.

AliExpress VAT
AliExpress schlägt 19% VAT auf den Preis auf.

Es ist außerdem nicht klar, ob die Steuern wirklich durch AliExpress abgeführt werden. Käufer berichten von Komplikationen mit dem Zoll und zusätzlichen Zahlungen. Daher ist besonders bei teureren Bestellungen bei AliExpress aktuell Vorsicht geboten.

Andere Shops

Das sind nur zwei Beispiele; andere Shops lösen es womöglich ganz anders oder gar nicht. Wie erwähnt betrifft das „Problem“ viele Shops, die in der EU angemeldet sind und EU-Lager besitzen, gar nicht oder kaum. Sollte sich hier etwa ganz neue ergeben, ergänzen wir die Infos auch hier im Artikel.

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Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

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Kommentare (545)

  • Profilbild von Dingu
    # 29.06.21 um 21:32

    Dingu

    Ich frage mich warum die Pauschale ebenfalls bezahlt werden muss wenn der Shop im Vorfeld die 19% entrichtet hat, das ist doch dann quasi wie EU Warehouse…

  • Profilbild von mw
    # 29.06.21 um 11:59

    mw

    Auch ich habe bei DHL wg. der ominösen 6Euro 'Auslagen-Pauschale' nachgefragt. Die schriftliche Antwort besagt, dass diese Gebühr nicht für den 'Aufwand' bei der Einfuhr, sondern die Vorab-AUSLAGE der Zoll-Steuern/Abgaben erhoben wird. Und damit für Importe unterhalb der neuen Freigrenze von 5,23Euro entfällt, weil es die Abgaben unter einem Euro liegen und nicht erhoben werden.
    So bleibt, zumindest zZ, die Möglichkeit, Kleinteile aus China direkt und ohne Zusatzkosten legal zu beziehen, solange der gesamte Waren/Porto-Wert unterhalb dieser nun sehr kleinen Grenze liegt. Kabel, Uhrarmbänder, kleine Messgeräte schaffen es noch in diese 'bürgernahe' EU. Akkus etc. werden ja ohnehin schon gnadenlos und ohne Informationin Frankfurt aussortiert und konfisziert.

    Wenn der deutsche (von unseren Steuern bezahlte) Zoll die Verzollungsarbeit aus Gründen der
    Bequemlichkeit auf die Post überträgt : warum zahlt dann der Zoll nicht diese 6Euro Gebühr, denn ich habe die Abtretung dieser bereits von uns bezahlten Hoheitsrechte und Dienste ja weder gewollt noch veranlasst?

    Und nicht vergessen: im Herbst ist Wahl- und Abrechnungs-Tag!
    Ich weiß, wen ich wählen werde..

    • Profilbild von MaBo
      # 30.06.21 um 21:27

      MaBo

      @mw

      "Auch ich habe bei DHL wg. der ominösen 6Euro 'Auslagen-Pauschale' nachgefragt. Die schriftliche Antwort besagt, dass diese Gebühr nicht für den 'Aufwand' bei der Einfuhr, sondern die Vorab-AUSLAGE der Zoll-Steuern/Abgaben erhoben wird. Und damit für Importe unterhalb der neuen Freigrenze von 5,23Euro entfällt, weil es die Abgaben unter einem Euro liegen und nicht erhoben werden."

      Bitte kopiere doch die Anwort der DHL hier rein.

      "Und nicht vergessen: im Herbst ist Wahl- und Abrechnungs-Tag!
      Ich weiß, wen ich wählen werde.."

      Oh ja, ich weiß es auch…

      • Profilbild von mw
        # 02.07.21 um 10:09

        mw

        Bittesehr, hier das Schreiben vom 24.6.:

        Guten Tag xxxxx yyyyyy

        wir haben ihr Anliegen erhalten.

        Die Auslagenpauschale von 6,00Euro wird nur erhoben wenn wir Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen, also bei Sendungen mit einem Warenwert bis zu 5,23Euro nicht.

        Ich hoffe ich konnte ihnen Behilflich sein.

        Beste Grüße

        Ihr Deutsche Post Kundenservice Team

        Deutsche Post AG
        Kundenservice
        60611 Frankfurt
        Deutschland

        • Profilbild von Gast
          # 08.07.21 um 00:00

          Anonymous

          @mw: Bittesehr, hier das Schreiben vom 24.6.:

          Guten Tag xxxxx yyyyyy

          wir haben ihr Anliegen erhalten.

          Die Auslagenpauschale von 6,00Euro wird nur erhoben wenn wir Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen, also bei Sendungen mit einem Warenwert bis zu 5,23Euro nicht.

          Ich hoffe ich konnte ihnen Behilflich sein.

          Beste Grüße

          Ihr Deutsche Post Kundenservice Team

          Deutsche Post AG
          Kundenservice
          60611 Frankfurt
          Deutschland

          Vielen Dank für das Reinstellen der Email bzgl. der Einfuhrabgabengrenze! Die Antwort der Post ist unmissverständlich.
          Wenn Ali ab 1.7.21 schon bei Bezahlung der Ware die Einfuhrumsatzsteuer einbehält, dann müsste es doch korrekterweise so sein, dass bis zu einem Warenwert von 150 € (Zollgrenze) vom Käufer in D keine Einfuhrumsatzsteuer mehr zu bezahlen ist (sonst würde man die Steuer ja doppelt zahlen) und mithin auch keine Auslagenpauschale an die Post.
          Wie wird die Steuer bei anderen Chinashops gehandhabt?

  • Profilbild von Gast
    # 28.06.21 um 11:39

    Anonymous

    Das fehlt im Artikel, wie Post und DHL das umsetzen wird ist mir noch ein Rätsel. Da müsste ja jeder Zusteller Zugriff auf die Datenbank haben. Oder man muss es hinterher reklamieren wenn der Postbote trotzdem Geld verlangt.

    @Anonymous: Du kannst dich jetzt schon auf der DHL Homepage als Selbstverzoller registrieren.

    https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/formular-selbstverzollung.html

    Beim Zoll selbst mal das ATLAS anschauen.

    Sollte vielleicht im Artikel aufgenommen/ergänzt werden.

  • Profilbild von Mathias
    # 25.06.21 um 10:30

    Mathias

    Das ist ein weiterer Grund, die EU zu hassen. Ich kann ja verstehen, dass man europäische Händler wettbewerbsfähig halten will, aber dann bitte, indem man europäische Waren verbilligt statt ausländische teurer zu machen. Ich bestelle fast jeden Monat Kleinkram aus China und empfinde die neuen Abgaben als Wegelagerei.

    Besonders FFP2-Masken bestelle ich alle paar Wochen aus China, denn dort kosten sie nur etwa 20 Cent pro Stück oder weniger bei kostenlosem Versand und ich kann sicher sein, dass sich dabei kein CDU-Politiker die Taschen voll macht. Einige dieser Masken sind noch unterwegs und wenn der nette Paketbote dafür auch noch 6 Euro "Auslagenpauschale" verlangt, werde ich die Annahme wohl leider verweigern müssen. Einfach aus Prinzip.

    Deutsche Versandhändler sind einfach viel zu teuer. Die E-Ink-Thermometer von Xiaomi kosten hier um die 16 Euro und bei Ali Express trotz kostenlosem Versand etwa die Hälfte. Dann kann man gleich mal eins mehr bestellen zum Verschenken.

    Woher weiß der Zoll denn, ob der Inhalt höchstens 5,24 Euro kostet? Das steht bis jetzt auf keinem Brief auf China und in der Regel auch nicht drinnen? Wird dann immer im Zweifel gegen den Kunden angenommen, dass der Preis höher ist? Muss ich dann immer mit Rechnung zum Zollamt? Gut, dann würde ich zumindest die Auslagenpauschale sparen.

    • Profilbild von Gast
      # 02.07.21 um 08:52

      Anonymous

      @Mathias:
      Woher weiß der Zoll denn, ob der Inhalt höchstens 5,24 Euro kostet? Das steht bis jetzt auf keinem Brief auf China und in der Regel auch nicht drinnen? Wird dann immer im Zweifel gegen den Kunden angenommen, dass der Preis höher ist? Muss ich dann immer mit Rechnung zum Zollamt? Gut, dann würde ich zumindest die Auslagenpauschale sparen.

      Rechung muss du immer mitbringen, falls keine am/im Paket vorhanden ist. Wenn du keine Rechnung aufweisen kannst, dann wird beim Zweifel das Paket bei deinem dasein geöffnet, der Preis selber gegoogelt und dann darfste ordentlich nachzahlen.

  • Profilbild von Gast
    # 23.06.21 um 14:54

    Anonymous

    Bestellt man etwas für 100€ außerhalb der EU, dann zahlt man also zusätzlich 19€ Einfuhrumsatzsteuer 😂😂😂

    ❌Fehler ! Man zahlt 16€=19% von 100€=119%❌

    • Profilbild von test8210
      # 01.07.21 um 17:49

      test8210

      kann es sein das du ein bisschen dumm bist?

    • Profilbild von Jens
      # 25.06.21 um 16:07

      Jens CG-Team

      Die EUSt. ist in den 100€ Warenwert in diesem Beispiel noch nicht enthalten. Also kommen noch 19% dazu – in diesem Fall 19€.

  • Profilbild von Gast
    # 20.06.21 um 14:23

    Anonymous

    Habe ich das richtig verstanden, es gibt in der Praxis dann doch eine wenn auch kleine Freigrenze? Wenn ja, wie hoch ist diese? Und bedeutet das, dass ich als Selbstverzoller so eine Kleinstsendung beim Zollamt abholen kann, ohne etwas bezahlen zu müssen?

    • Profilbild von Jens
      # 21.06.21 um 10:16

      Jens CG-Team

      Beides ist korrekt. Die Steuer wird erst erhoben, wenn sie mindestens 1€ beträgt, was entspricht einem Warenwert von 5,24€ (siehe oben im Artikel).

      Wenn du die Sendung selbst abholst fällt dann auch keine Gebühr der Post (oder eines andren Zustellers) an.

      • Profilbild von Alex
        # 21.06.21 um 15:06

        Alex

        @Jens: Beides ist korrekt. Die Steuer wird erst erhoben, wenn sie mindestens 1€ beträgt, was entspricht einem Warenwert von 5,24€ (siehe oben im Artikel).

        Wenn du die Sendung selbst abholst fällt dann auch keine Gebühr der Post (oder eines andren Zustellers) an.

        Das mit der Gebühr der Post habe ich nicht so ganz verstanden…
        Jetzt wird die Gebühr auch fällig, wenn Umsatzsteuer fällig ist…
        Ist es nicht der Fall (Warenwert bis 26,28 EUR), wird das Packen einfach in den Briefkasten eingeworfen…
        Nach neuem Gesetz wird nur die Grenze gesenkt (26,28 EUR => 5,24 EUR)…

        • Profilbild von Jens
          # 21.06.21 um 15:21

          Jens CG-Team

          Der Zusteller (in dem Beispiel die Post) nimmt eine Auslagenpauschale dafür, dass er die Steuer eintreiben muss. Weil der Postbote von dir 2€ für deine 10€-Bestellung einsammelt, hätte die Post gerne noch 6€ dafür. Das ist das Prinzip.

          Ich hatte die Tage mal bei der Post nachgefragt, aber leider nur eine unzureichende Antwort bekommen. Es ist wohl so, wie du sagst: Wenn die Steuer nicht erhoben wird (mit der neuen Regel also unter 5,24€), dann wird auch keine Auslagenpauschale genommen und das Paket im Zweifelsfall auch in den Briefkasten geworfen oder an passender Stelle abgelegt.

          Wenn man die Sendung selbst beim Zoll abholt und eventuelle EUSt zahlt, muss man jetzt wie in Zukunft keine sonstigen Gebühren zahlen (hier stellt ja niemand etwas zu, man macht es ja alles selbst).

  • Profilbild von Gast
    # 19.06.21 um 12:38

    Anonymous

    Wir schaffen das.

  • Profilbild von Tiberius
    # 16.06.21 um 20:23

    Tiberius

    Hallo, ich denke erst mal abwarten. Ich bestelle auch vieles in den Shops in CN – meißt ekektronische Bauteile. Heute ist eine Sendung gekommen bestellt bei icstation vor einiger Zeit. Heute habe ich die Ware erhalten von einer Adresse aus Deutschland. Läuft würde ich sagen. Und den Weg den der eine kennt, kennt auch der andere. Am Ende nur noch mehr Vorschriften und Erlasse etwas zu reglementieren was eh durch einfachste Dinge zu umgehen ist. Also nicht aufregen, denn alles wird gut:)

    • Profilbild von Tiberius
      # 01.07.21 um 17:09

      Tiberius

      Heute einige Sendungen bekommen von Banggood. Absendeort ist Köln.

  • Profilbild von Kerstin
    # 16.06.21 um 18:03

    Kerstin

    Das hier habe ich gerade auf Wish gefunden.Hört sich doch ganz gut an oder?

    Kommentarbild von Kerstin
  • Profilbild von Jürgen
    # 16.06.21 um 14:45

    Jürgen

    Ich denke Ihr überseht, daß die 6€ Pauschale, zumindest in Teilen, auch wieder dem Staatssäckel zugute kommen.
    – die Post zahlt (im Idealfall) Steuern auf die zusätzlichen Einnahmen
    – Bund und Länder halten, über die KfW, 20% Anteile an der Post
    – Steuern auf die Dividenden/Gewinne der anderen Anteilseigner der Post

  • Profilbild von Kasperdelasopa
    # 15.06.21 um 10:16

    Kasperdelasopa

    Hallo,

    weiß jemand, wie sich das verhält, wenn das Packet gar nicht in Deutschland EU-Boden betritt, sondern zuerst in einem anderen EU-Land?

    Bzw. Was ist mit Sendungen die vor dem 01. Juli eben bereits in einem anderen EU Land angekommen sind aber noch nicht nach Deutschland weitergeleitet wurden?

    • Profilbild von Jens
      # 21.06.21 um 10:19

      Jens CG-Team

      Hallo,
      das kann ich dir nicht genau sagen. Sobald die Sendung einmal in der EU ist hat sich das mit dem Zoll eigentlich erledigt, daher gehe ich zumindest davon aus, dass noch die alte Regelung greift, wenn die Sendung vor dem 1.7. in der EU, aber nicht in Deutschland ist.

      • Profilbild von Owo29
        # 01.07.21 um 17:25

        Owo29

        Mein Paket kam am 28.06. in Deutschland an und wurde mir heute zum Stichtag geliefert. Musste die pauschale bezahlen… Reeein zufällig erst heute geliefert.

        • Profilbild von Tobbs
          # 02.07.21 um 07:53

          Tobbs

          Welchen Wert hatte die Ware?

  • Profilbild von NaLogo
    # 14.06.21 um 09:51

    NaLogo

    Diese Änderung ist kaum nachvollziehbar.

    Sind die Kosten für den bürokratischen Aufwand (also bei den kleineren Bestellungen) nicht viel höher als das, was letzten Endes in die Kassen kommt? Das kann doch nicht Sinn der Sache sein.

    Wenn es Abschreckung sein soll damit die Leute mehr innerhalb der EU bestellen statt in China, ergibt das vielleicht Sinn, aber es bleibt abzuwarten, ob das wirklich funktioniert.
    Schon jetzt kommen viele Päckchen von AliExpress-Händlern über Lüttich und von dort zum Kunden – ich schätze dass das (neben anderen Vorteilen) ein Versuch von AliExpress ist, dieses Problem zu umschiffen? Zumindest haben sie dort 2020 ein Logistikzentrum eröffnet.

  • Profilbild von DeeKay
    # 13.06.21 um 10:38

    DeeKay

    Noch mal zum Verständnis, die 6 € von DHL werden immer fällig oder nicht ? So wie ich das lesen, nimmt DHL 6 €, wenn der Warenwert+Versand über 5 € ist, darunter nicht. Kann dazu mal jemand was sagen, am besten mit Link wo man das korrekt nachlesen kann ? Danke 🙂

    • Profilbild von Ni Bo
      # 17.06.21 um 20:01

      Ni Bo

      Die 6,00 sind bei der Deutschen Post/DHL bei jeder Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland fällig. Man kann sich aber bei der Deutschen Post als Selbstverzoller registrieren, dann werden die Sendungen dem zuständigem Zollamt übergeben.

  • Profilbild von Daniel
    # 11.06.21 um 10:55

    Daniel

    Welches Datum ist überhaupt relevant?
    Bestelldatum? Versanddatum China? Eingang Deutschland? EIngang Zoll?

  • Profilbild von Georg Balmer
    # 10.06.21 um 13:18

    Georg Balmer

    Endlich. Es ist einfach nur pervers,etwas für 20 euro aus china zu bestellen. Jetzt sollte noch der posttarif für chinasendungen angehoben werden. Da hat china auch noch verbilligungen,die eigentlich nur für entwicklungsländer gedacht sind.

    • Profilbild von Ni Bo
      # 15.06.21 um 22:46

      Ni Bo

      @Georg: Endlich. Es ist einfach nur pervers,etwas für 20 euro aus china zu bestellen. Jetzt sollte noch der posttarif für chinasendungen angehoben werden. Da hat china auch noch verbilligungen,die eigentlich nur für entwicklungsländer gedacht sind.

      Und Deine Ware die Du zu stark überhöhten Preisen hier in Deutschland kaufst, stammt wohl nie aus China?

    • Profilbild von egal
      # 10.06.21 um 20:01

      egal

      Kauf doch einfach in Zukunft deine Ladekabel beim Händler um die Ecke. Diese wurden schließlich von 25 jährigen bayerischen Jungfrauen mit 40 Jahren Berufserfahrung per Hand zusammengelötet (bei Vollmond).

      • Profilbild von JustMe
        # 10.06.21 um 21:44

        JustMe

        @egal: Kauf doch einfach in Zukunft deine Ladekabel beim Händler um die Ecke. Diese wurden schließlich von 25 jährigen bayerischen Jungfrauen mit 40 Jahren Berufserfahrung per Hand zusammengelötet (bei Vollmond).

        Made my day :-))))))))

  • Profilbild von IzNoGuD
    # 10.06.21 um 06:17

    IzNoGuD

    "Das wäre doppelt ärgerlich und unserer Meinung nach wenig sinnvoll. Vorgesehen ist, dass die Bezahlung entweder bei Abholung in der Filiale oder an der Haustür beim Boten zu entrichten ist."
    Das wäre ganz blöd,denn das haben wir in Österreich. Die Post verlangt eine Gebühr von 10 EUR wenn sie EUst oder Zoll für den Staat einziehen soll. Egal welcher Betrag. 0,16 EUR Zoll macht dann mit Halsabschneidergebühr 10,16 EUR……

    • Profilbild von Ni Bo
      # 15.06.21 um 15:20

      Ni Bo

      @Red Scorpion von der Restrierung als Selbstverzoller bei der Deutschen Post hast Du wohl anscheinend noch nie etwas gehört, denn ansonsten hättest Du andere Nutzer bereits auf diese Möglichkeit hingewiesen. Auch Privatpersonen können sich als Selbstverzoller registrieren!

      • Profilbild von Red Scorpion
        # 17.06.21 um 08:20

        Red Scorpion

        Logo ist mir das bekannt und es gibt tatsächlich Leute, die 100km zum nächsten Zollamt fahren , dort 2 Stunden warten um dort 1,21€ Umsatzsteuer zu zahlen . Wenn man sonst nix zu tun hat . . .

  • Profilbild von Andi
    # 09.06.21 um 22:14

    Andi

    @Jens Du schreibst in deinem Artikel "Bestellungen bis 5,23€ sind wirklich frei von zusätzlichen Kosten." Auf der anderen Seite haben wir hier ein dutzend User die wiederum behaupten da kämen 6€ Auslagenpauschale drauf. Was den nun?

    Wieso sollte die Post 6€ Auslagenpauschale für die Erhebung der Steuer bekommen, wenn unter 5€ gar keine Steuer bezahlt werden muss? Macht doch vorn und hinten keinen Sinn!

    • Profilbild von Jens
      # 10.06.21 um 08:39

      Jens CG-Team

      Ich bin davon ausgegangen, dass die Pauschale nur gezahlt werden muss, wenn auch wirklich Steuern gezahlt werden. Wenn ich die Infoseite der Post (oben verlinkt) wörtlich nehme, dann verstehe ich das auch immer noch so

      "…wird die Deutsche Post DHL […] die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür bzw. Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren. Dafür fällt dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch die bereits heute bekannte Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro (inkl. MwSt.) an."

      Die Pauschale für das Kassieren anfällt, dann muss man sie nicht zahlen, wenn nichts kassiert wird. Sollte es anders sein wäre das natürlich deutlich schlechter für den Käufer, klar.

      • Profilbild von Red Scorpion
        # 12.06.21 um 03:26

        Red Scorpion

        Der entscheidende Satz von DHL "Solche Servicepauschalen für die Verzollung wie die Auslagepauschale der Deutschen Post sind auch in anderen Ländern üblich, derzeit in einigen Ländern wie z.B. Österreich und Niederlande mit 10 Euro oder darüber. " . . . Servicepauschale für Verzollung wie für Auslagenpauschale. . . . der Warenwert include Versand muss ja erst ermittelt werden, evtl. zum Tageskurs umgerechnet werden. Diese Tätigkeit übernimmt DHL gegen Entgelt vom Empfänger, ob nun unter 1€ die Einfuhrsteuer nun kassiert wird oder nicht ist irrelevant, die Tätigkeit von DHL ist identisch. Dem Käufer, also dem Importeur, wird zwangsweise den Verzollagenten, hier die DHL, vorgeschrieben, der die zollrechtlich Bearbeitung des Importes bearbeitet, indem sie quasi eine Verzollung durchführt. Jede Importware ist umsatzsteuerpflichtig, heißt, dass sie zollrechtlich erfasst wird, allerdings verzichtet der Zoll auf "eintreiben" von der Umsatzsteuer von unter 1€ .

        • Profilbild von Andi
          # 12.06.21 um 15:35

          Andi

          "Auslagenpauschale" ist aber extrem missverständlich ausgedrückt. Unter 5€ wird eine Pauschale für eine Auslage kassiert ohne jemals eine Auslage getätigt zu haben 😉 Abzocke meiner Meinung nach.

        • Profilbild von Red Scorpion
          # 13.06.21 um 20:26

          Red Scorpion

          Den relevanten Teil überlesen: Servicepauschale für die Verzollung…. + Auslagenpauschale .
          DHL führt die Verzollung ja durch, zwar will der Zoll Beträge unter 1€ nicht einziehen, ABER der Warenwert muss ja erst Mal ermittelt werden. Raffiniert formuliert.

      • Profilbild von Red Scorpion
        # 11.06.21 um 20:56

        Red Scorpion

        Etwas missverständlich von DHL formuliert. Fakt ist, dass statt vom Zoll nun DHL alle Sendungen zollrechtlich erfasst werden. D.h. es wird der Warenwert + Versandkosten ermittelt und geschaut, ob Abgaben fällig sind. Das lässt sich DHL natürlich bezahlen und der Zoll hat wesentlich weniger Arbeit. Früher schaute der Zoll die Sendungen durch, unentgeltlich, nur falls die Freimenge überschritten war, war Umsatzsteuer fällig. Von der Sicht des Zoll verständlich: ein Wahnsinns Arbeitsaufwand der nicht bezahlt wurde.

    • Profilbild von Red Scorpion
      # 10.06.21 um 07:14

      Red Scorpion

      Das macht schon Sinn, denn jede Sendung wird zollrechtlich erfasst . Wenn die Steuer unter 1€ liegen sollte, ist z.B. DHL aktiv geworden, indem sie feststellt, dass keine Steuer bezahlt werden muss, da unter 1€

  • Profilbild von Brandt_Malte
    # 09.06.21 um 20:34

    Brandt_Malte

    Ich werde im Juli ein paar kleine Dinge bestellen und dann die Annahme verweigern, dann kann sich die Post und der Zoll sich jede Gebühr in die Haare schmieren.

    • Profilbild von Tiberius
      # 16.06.21 um 20:28

      Tiberius

      Genau so müßte man es machen. Aber sowas dringt dann doch nicht zu den Stellen durch die das betrifft bzw. ein Entscheidungsträger mitbekommt.

    • Profilbild von Cube
      # 10.06.21 um 14:34

      Cube

      Ja, viele kleine Versandkostenfreie Cent-Teilchen. 😁

    • Profilbild von Joe
      # 09.06.21 um 22:02

      Joe

      @Brandt_Malte: Ich werde im Juli ein paar kleine Dinge bestellen und dann die Annahme verweigern, dann kann sich die Post und der Zoll sich jede Gebühr in die Haare schmieren.

      Wow. Denen zeigst du es aber richtig, was?
      Du Fuchs 😀

  • Profilbild von Gast
    # 09.06.21 um 19:31

    Anonymous

    @Anonymous: sind es nicht 28€?

    Einfach nichts kaufen
    Und unser Stadt und Politiker schauen durch die Finger
    Das beste Mittel
    Ganz einfach
    Da werden die Raubritter
    Auch nichts haben

  • Profilbild von Bowbody
    # 09.06.21 um 18:30

    Bowbody

    Hat jemand bisherige Erfahrungen mit sogenannten Freebies? Hierfür zahle ich als Endverbraucher ja garnichts bzw. 1ct. Gehen dann die Behörden und Transportunternehmen vom üblichen Wert aus und belegen mich dann einfach mit den Gebühren/Steuern obwohl ich belegen kann, dass ich nichts für die Ware gezahlt habe?

    • Profilbild von Red Scorpion
      # 10.06.21 um 07:16

      Red Scorpion

      Zollrechtlich ist nicht relevant, was man gezahlt hat, sondern der Wert der Ware.

      • Profilbild von Ni Bo
        # 15.06.21 um 15:07

        Ni Bo

        Grundlage für den Zollwert ist der vereinbarte und tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Zu finden auf den Seiten des Zolls!

      • Profilbild von Bowbody
        # 11.06.21 um 19:36

        Bowbody

        okay, vielen Dank und schöne Grüße aus Bremen

        • Profilbild von Gast
          # 15.06.21 um 15:10

          Anonymous

          @Bowbody: Bitte in Zukunft Red Scorpion nicht beachten, er schreibt hier viele Dinge die nicht stimmen!

        • Profilbild von Red Scorpion
          # 17.06.21 um 09:43

          Red Scorpion

          Der Zoll ist ja nicht blöd, denn es gab vielfach Fälle, bei denen die Angaben nicht zutreffend waren. Um die Umsatzsteuer oder Steuern zu umgehen, wurde vielfach mit fingierten Rechnungen mit anschließenden Gutschriften gearbeitet . Da wurde z.b. hochwertige Drohnen mit einem Warenwert incl. Versand von unter 20€ angegebenen. In solchen Fällen wird natürlich der Warenwert geschätzt . Keine Einzelfälle.

  • Profilbild von Red Scorpion
    # 09.06.21 um 17:48

    Red Scorpion

    Achtung: für die Umsatzsteuer zählt nicht nur der Warenwert, sondern auch die Versandkosten. Die 6€ Auslagenpauschale fallen auch an, wenn die Steuer unter 1€ liegt ( erst ab 1€ muss gezahlt werden) Irgendein Kabel, der mit Versandkosten 4€ kostet, kommt dann auf 10€ !! Da sollte, eher: muss man schon genau rechnen, ob eine Bestellung unterm Strich noch billiger ist. Oft wird es sich nicht mehr lohnen.

    • Profilbild von Ni Bo
      # 15.06.21 um 14:59

      Ni Bo

      Man kann sich inzwischen auch als Privatperson bei der Deutschen Post als Selbstverzoller registrieren. Diese Hinweise werden von Dir aber rigoros ignoriert!

      • Profilbild von Red Scorpion
        # 17.06.21 um 08:14

        Red Scorpion

        Ich ignoriere dies nicht, sondern vielfach lohnt sich das nicht. Wenn man bei DHL als Selbstverzoller registriert ist, schickt DHL die Sendung an das zuständige Zollamt. Dort kann man dann die Ware gegen Bezahlung der Steuern abholen. Lohnt wohl kaum, wenn 2€ Umsatzsteuer anfällt und man dafür 50 oder mehr zum nächsten Zollamt fahren muss und dort teilweise Stunden Wartezeit hat. Dann lieber die 6€ zahlen.

        • Profilbild von Benisxd
          # 19.06.21 um 03:18

          Benisxd

          Ist das mit den 6€ wenn Steuer unter 1€ liegt denn sicher so?

          Auf der Seite vom Zoll steht:

          "Kommt es jedoch zu einer Vorauslage von Einfuhrabgaben durch die Deutsche Post AG, wird eine Auslagepauschale von 6,00 Euro fällig."

          Und bei <1€ entsteht ja keine Einfuhrabgabe.

  • Profilbild von Hans Martin
    # 09.06.21 um 17:41

    Hans Martin

    Das größte Problem ist die Auslagenpauschale. Damit kann man Kleinteile quasi vergessen. Bestellungen machen erst Sinn wenn man Versand + Zoll + pauschale rechnet.

    Das wird Feuer für Amazon geben. Kleinteile kosten da meist ein vielfaches. Danke an die post. Wird Zeit das der Verein mal Konkurrenz bekommt.

  • Profilbild von backtoback
    # 09.06.21 um 17:27

    backtoback

    Was für ein Glück. Ich persönlich werde bei diesen chinesischen Gaunern sowieso nichts mehr bestellen.

    • Profilbild von Joe
      # 09.06.21 um 18:26

      Joe

      @backtoback: Was für ein Glück. Ich persönlich werde bei diesen chinesischen Gaunern sowieso nichts mehr bestellen.

      Mann Mann Mann. Du bist ja ein ganz Schlauer, was?
      Aber Recht hast du. Wenn man nicht kapiert, dass man da in China bestellt, immer nur den billigsten Plunder kauft, kein Englisch spricht und hinterher alles wieder zurück schicken will, dann sollte man wirklich lieber bei Amazon bestellen.
      Ich habe bestimmt schon 500 Sendungen von Ali bekommen. 4 Pakete sind beim Deutschen Zoll verschollen, und nur 3 mal hatte ich Ärger mit einem Verkäufer, und in den 3 Fällen hat mir AliExpress jedes mal anstandslos mein Geld zurück überwiesen.

  • Profilbild von fremder
    # 09.06.21 um 17:25

    fremder

    die App hier von China Gadgets werde ich auch nicht mehr benötigen, wenn der Zoll so hoch ist..

    • Profilbild von Jens
      # 10.06.21 um 08:42

      Jens CG-Team

      Wie gesagt, es gibt einige Versandarten, bei denen die Regeln überhaupt nicht zur Anwendung kommen. Auf viele Bestellungen zahlt man schon jetzt keine EUSt. und wird man auch mit der Neuregelung nicht.

    • Profilbild von fremder
      # 10.06.21 um 07:17

      fremder

      da stimme ich dir zu. macht lieber Euro Gadgets auf haha

  • Profilbild von Adrian
    # 09.06.21 um 16:31

    Adrian

    Für alle die an der Schweizer Grenze wohnen ein kleiner Hinweis. In der Schweiz ist die Freigrenze bis 62 Schweizerfranken inkl. Versand. Alles darunter wird nicht einkassiert. Ausserdem sind die Kontrollen, ob die Sachen nicht teurer sind sehr lasch. Ich als Schweizer habe schon ein paar Sachen über 100 Franken bestellt und dem Versender eine Nachricht geschickt er soll unter 45 Franken deklarieren, nie haben sie das gemerkt, da die Schweizerische Post extrem viele Sendungen aus China bekommt, kommen sie nicht nach und können daher nur Stichproben machen.

  • Profilbild von Trek
    # 09.06.21 um 11:00

    Trek

    Wegen des kleinen Betrages für den Einzelnen von 6 Euro, den DHL erheben will, was ist dann mit einer Sammelklage gegen DHL?

  • Profilbild von Trek
    # 09.06.21 um 10:56

    Trek

    Wegen des kleinen Betrages von 6 Euro für den Einzelnen, was ist dann mit einer Sammelklage gegen DHL?

  • Profilbild von Gast
    # 08.06.21 um 21:53

    Anonymous

    Gegen die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer kann man nichts unternehmen. Gegen die Pauschale der Dt. Post würde ich allerdings klagen. Auftraggeber für die Erhebung der Steuer ist der Zoll, also muss sich die Post mit dem Zoll über die Pauschale auseinandersetzen. Die Post hat auch nicht in meinem Interesse gehandelt, wenn sie die Zollgebühren für mich entrichtet, da sie nicht weiß und entscheiden kann, ob die Steuer wirklich bei mir erhoben werden muss, andernfalls würde die Post aus eigener Machtvollkommenheit entscheiden, ob ich die Steuer zahlen muss. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Zoll parallel die Abholung und Bezahlung in der örtlichen Zollstelle anbieten würde und ich dann entscheiden kann, ob ich dennoch eine Zustellung durch die Post wünsche. In diese Richtung gehen auch verschiedene Gerichtsurteile z.B. das Händler auch kostenfreie Zahlungsmethoden anbieten müssen oder (aktuell BGH) bei Erhöhung der Kontogebühren die Banken nicht unterstellen können, ein Kunde, der nicht reagiert hat, der Erhöhung automatisch zugestimmt habe. Dadurch werden sich die Banken kurzfristig Rückforderungen in Millionenhöhe gegenüber sehen.

    • Profilbild von Red Scorpion
      # 09.06.21 um 18:04

      Red Scorpion

      Bringt nichts, denn der Zoll hat die Verzollung den Logistikdienstleistern übertragen.Dem Zoll war es zu arbeitsintensiv, daher würde ja auch erst über 5€ die Steuer kassiert. Ganz legal, in der Geschäftswelt werden auch Zollagenten beauftragt, die die Einfuhrerklärung , gegen Entgelt, sprich die Ware
      dem Zoll gestellen. Ganz kompliziert wird es dann bei Rücksendungen, ein Berg Papierkram ( man will ja Umsatzsteuer und Pauschale zurück haben) Es wird darauf hinlaufen, daß sich viele Bestellungen aus China nicht mehr rechnen. Wer demnächst kein EU Lager vorweisen kann, hat EU Kunden, besonders bei Kleinteilen, verloren.

      • Profilbild von Ni Bo
        # 15.06.21 um 14:38

        Ni Bo

        Bei der Deutschen Post einfach als Sebstverzoller registrieren und dann geht alles an das zuständige Zollamt und man kann es dann von dort abholen und die Einfuhrsteuer entrichten und spart sich dann die Pauschale, welche die Deutsche Post bei der Zustellung zusätzlich zu der Einfuhrsteuer haben möchte.

  • Profilbild von Flo
    # 08.06.21 um 16:54

    Flo

    Ist dann eigentlich nur die Frage wie schnell Aliexpress, Banggood, Gearbest und Konsorten neue Warehouses innerhalb der EU hochziehen für jegliche Artikel um so diesen Schwachsinn zu umgehen wo es nur geht.

    Allem vorran wird unter der Last unser Zoll erst mal zusammenbrechen, sofern wirklich ALLE Pakete deklariert werden sollen und nicht wie bisher auch einfach mal 70-90% durchgewunken werden mit nem Grünen Aufkleber drauf.

    • Profilbild von KlausDieter
      # 08.06.21 um 18:52

      KlausDieter

      sehr viel bekommt man ja schon aus Europa also ich mache mir zumindest in meiner Blase keine Sorgen.

  • Profilbild von Targot
    # 08.06.21 um 14:22

    Targot

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gibt es durch die Neuregelung aber immer noch das Schlupfloch der privaten Geschenke im Wert bis 45,-……Dann beschenkte ich doch einfach bei Bestellungen, oder hab ich die Regelung falsch verstanden??

    • Profilbild von Gast
      # 08.06.21 um 17:32

      Anonymous

      Sendungen, die vom äußeren Eindruck eine Handelsware sein könnten, werden trotz "Geschenk"-Deklaration vom Zoll beguckt

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