Die neue EU-Drohnenverordnung ab dem 1. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gilt auch in Deutschland die neue Drohnengesetzgebung der EU. Welche Änderungen auf uns zukommen, was ihr zusätzlich beim Fliegen beachten müsst und was es mit dem Drohnenführerschein auf sich hat, fassen wir hier für euch zusammen.

Themenwelt top Drohnen

2017 waren die Regeln für Drohnen erstmals vereinheitlicht worden. In der Drohnen-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums wurden Drohnen in verschiedene Kategorien eingeordnet und entsprechenden Einschränkungen unterworfen. Seit Anfang 2021 gelten zwei neue Verordnungen der Europäischen Union, die im Frühjahr 2019 beschlossen wurden.

Die wohl wichtigste Änderung besagt, dass sich nun jeder (!) Pilot einer Drohne registrieren und einen Tauglichkeitsnachweis erbringen muss.

Ausweispflicht und „Drohnenführerschein“

Kommen wir vor den Drohnen-Kategorien direkt zu der wohl größten Änderung der neuen Verordnung. Jeder Drohnenpilot, ob kommerziell oder Hobby, muss sich registrieren und einen Nachweis erbringen, dass er zum Fliegen einer Drohne in der Lage ist. Beides kann man über die Webseite des Luftfahrbundesamtes kostenlos machen. Das gilt allerdings für nur für die Unterkategorien A1 und A3; für die Unterkategorie A2 ist außerdem ein Vor-Ort-Kurs und eine Prüfung notwendig, die in Kombination etwa 300€ und aufwärts kosten.

Ausgenommen davon sind nur Drohnen der Klasse C0, also Modelle unter 250g Gewicht. Für diese muss keine Prüfung abgelegt werden.

Faktisch handelt es sich hierbei um den sogenannten „Drohnenführerschein“, über den schon lange diskutiert wurde. Für die Registrierung ist eine Ausweiskopie erforderlich, für den Kenntnisnachweis ein kurzer Onlinetest. Nach erhalt der Zulassung ist eine Plakette mit der Piloten-ID an der Drohne anzubringen. Eine Zulassung von einzelnen Drohnen ist nicht nötig, an jedem Modell, das man betreibt, muss aber eine entsprechende Plakette angebracht sein.

Versicherungspflicht

Unverändert ist die Versicherungspflicht für Drohnen. Ihr benötigt entweder eine spezielle Drohnenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung, die auch Drohnen mit abdeckt. Eine Drohnenversicherung gibt es für ca. 40€ im Jahr.

Neue Kategorien und Klassen

Mit der neuen Verordnung werden alle Drohnen in eine von drei Kategorien eingeteilt: Open Category, Specific Category und Certified Category. Für den Verbraucher relevant ist nur die erste dieser drei Kategorien, innerhalb der die Drohnen nochmals in 5 Klassen aufgeteilt werden. Ja, das klingt alles sehr verwirrend, aber wir versuchen jetzt mal, etwas Klarheit zu schaffen.

Diese 5 Klassen der „offenen Kategorie“ werden C0-C4 genannt. Sie beschreiben nicht nur die Eigenschaften der Drohne, sondern auch den Einsatzbereich, weswegen es hier auch zu Überschneidungen kommen kann.

Die einzige Ausnahme, für die keine Registrierung als Pilot erforderlich ist, sind Drohnen der Klasse C0, also unter 250g, die zusätzlich a) keine Kamera besitzen und b) laut EU-Klassifikation als Spielzeug gelten.

KlasseGewichtEinsatzortUnterkategoriePrüfung
C0<250gnahe Menschen, mit ÜberflugA1keine
C1<900gnahe Menschen, ohne ÜberflugA1online, kostenlos
C2<4kgmindestens 30 m von Menschen entferntA2Praxisprüfung, Theorieprüfung durch Prüfstelle
C3<25kgmindestens 150 m entfernt von Menschen, Wohnsiedlungen und IndustrieA3online, kostenlos
C4<25kgmindestens 150 m entfernt von Menschen, Wohnsiedlungen und IndustrieA3online, kostenlos

Offene Kategorie A1

Drohnen unter 250 Gramm Gewicht fallen in die Klasse C0. Sie dürfen auch in der Nähe von Unbeteiligten betrieben werden und diese auch überfliegen. Es gibt weitere Eingrenzungen der Kategorie, so darf etwa die maximale Geschwindigkeit der Drohne 19 m/s nicht übersteigen.

DJI Mavic Mini ausgeklappt 1
Besonders kleine und leichte Drohnen wie die DJI Mavic Mini würde nach der neuen Verordnung in die Unterkategorie A1 fallen.

Drohnen, die schwerer sind, aber immer noch leichter als 900 Gramm, fallen in die Klasse C1. Sie dürfen ebenfalls in der Nähe unbeteiligter Personen betrieben werden, diese aber nicht mehr überfliegen.

Die Klasse C1 darf nach dem Ablegen des Online-Tests und dem Erhalt der Pilotenlizenz von jedem geflogen werden, die Klasse C0 wie gesagt auch ohne Test.

Offene Kategorie A2

Drohnen, die bis zu 4kg schwer sind, fallen in die Klasse C2 . Werden sie müssen mindestens 30 Meter entfernt von anderen Menschen geflogen werden und fallen dann in die Unterkategorie A2. Um Drohnen so betreiben zu dürfen, ist das Ablegen eines schriftlichen Tests vor Ort einer Prüfstellen sowie das vorweisen eines Praxis-Tests erforderlich. Für den Test fallen in der Regel kosten von rund 300€ an, je nachdem, wo man ihn ablegt.

In diese Kategorie würden vermutlich sämtliche Drohnen über 250g fallen, die wir bei China-Gadgets je getestet oder auch nur vorgestellt haben. Das allerdings auch nur, wenn sie in der Nähe von Menschen geflogen werden. Die entsprechende Entfernung vorausgesetzt fallen sie in die Kategorie A3.

Offene Kategorie A3

Drohnen, die noch schwerer sind (bis zu 25 kg) fallen dann in die Klassen C3 und C4. Keine der Drohnen, die man sich als Hobby-Pilot zulegt, erreicht annähernd das Gewicht von 4kg. Hobby-Drohnen, wie man sie auch auf China-Gadgets.de findet, wiegen selten mehr als 1 kg.

Die Drohnen müssen in mehr als 150 Metern Entfernung sowohl von Menschen als auch Wohngebieten, Industrieanlagen und ähnlichem geflogen werden. Dafür reicht hier wieder der kleinere Online-Test als Nachweis.

Auch leichtere Drohnen fallen in diese Kategorie, wenn sie mehr als 150 Meter von Menschen entfernt betrieben werden.

Specific Category und Certified Category

Nur, wenn eine Drohne nicht von den oben genannten Fällen abgedeckt ist, fällt sie in die „spezifische“ oder „zertifizierte“ Kategorie. Hier sind dann nochmals Sondergenehmigungen etwa für den Flug über Menschenansammlungen oder den Betrieb schwerer Drohnen mit mehr als 25 kg Gewicht nötig. Auf den privaten Nutzer trifft das in 99% der Fälle nicht zu.

Was ist mit meinen alten Drohnen?

Die Verantwortung, die Drohnen einer Klasse zuzuweisen und zertifizieren zu lassen, liegt beim Hersteller. Für alte bzw. schon bestehende Drohnen, die noch in keine dieser Klassen fallen, gilt aber eine Übergangsregelung bis 2023.

FIMI X8 SE Drohne
bisher sehr beliebt: Die Fimi X8 SE

Zusammenfassen lässt sich diese so: Sofern ihr den Nachweis für die Kategorien A1 und A3 erbracht, habt, dürft ihr Drohnen unter 250 g (A1) oder unter 25 kg (A3) auch weiterhin (bis zum Stichtag in zwei Jahren) mit den entsprechenden Einschränkungen fliegen, sofern die Drohne vor dem 1. Juli 2022 „in Verkehr gebracht“ wurde.

Mit der Fimi X8 SE oder der Mavic 2 auf dem Feld oder in der Natur fliegen ist also auch ohne kostenpflichtige Prüfung noch möglich.

Wo darf ich Drohnen denn jetzt noch fliegen?

Die Frage, wo man fliegen darf, war nicht Hauptbestandteil der neuen Verordnung. Im Wesentlichen gelten die gleichen Einschränkungen wie vorher, das bedeutet keine Flüge über Wohngebiete, mindestens 100 Meter Entfernung zu Bundesstraßen, Autobahnen, Krankenhäusern etc. und mindestens 1,5 Kilometer Entfernung zu Flugplätzen.

Die maximal erlaubte Flughöhe für alle Klassen sind 120 Meter. Wie nah man dabei an Menschen heran fliegen darf, hängt von den oben beschriebenen Klassen ab.

Was bedeuten die neuen Regeln für Drohnenpiloten?

Erst mal vor allem eines: Wer weiter legal fliegen will, muss sich online registrieren und den entsprechenden Nachweis erbringen. Anstatt der Plakette mit eurem Namen bringt ihr dann eure Piloten-ID an der Drohne an.

Aufwändiger wird es nur, wenn ihr in der Offenen Kategorie A2 fliegen wollt, also mit größeren Drohnen in der Nähe von Menschen. Dann müsst ihr neben dem Online-Test auch den kostenpflichtigen Test in einer Prüfstelle machen.

Informationen zu beidem gibt es auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes (LBA).

Profilbild von Jens

Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

Sortierung: Neueste | Älteste

Kommentare (20)

  • Profilbild von mcinnocent
    # 28.03.21 um 15:19

    mcinnocent

    Welche Angaben muss ich jetzt auf der Drohnenplakette haben? Habt ihr vielleicht auch nen günstigen Anbieter bei dem man die Plakette in Auftrag geben kann?

    • Profilbild von fx690
      # 28.03.21 um 15:59

      fx690

      Amazon. Name und Anschrift müsste meines wissens nach langen.

    • Profilbild von wendling
      # 28.03.21 um 16:41

      wendling

      Auf dem UAS selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen.
      Diese ist zu beantragen. Nach Prüfung der Identität bekommt man diese auf einer Webseite hinterlegt.
      Der Aufkleber muss nicht wie früher feuerfest sein.

      • Profilbild von Thomas A. Anderson
        # 28.03.21 um 21:11

        Thomas A. Anderson

        Die Plakette muss natürlich weiterhin feuerfeste sein.

        • Profilbild von wendling
          # 28.03.21 um 23:08

          wendling

          Dies würde der alten deutschen Drohnenverordnung entsprechen.
          Im eu Recht muss die e-ID nicht einmal sichtbar angebracht sein.
          Trotzdem kann es hilfreich sein seine Adresse auf der Drohne zu haben falls sie verloren geht und sie jemand findet.

    • Profilbild von Siri17
      # 28.03.21 um 19:23

      Siri17

      Habe meine Plakette und den "Führerschein" im Checkkartenformat bei Shop.drohnen.de gekauft. Bin zufrieden. Ist aber nur ein Beispiel.

    • Profilbild von Thomas A. Anderson
      # 28.03.21 um 21:09

      Thomas A. Anderson

      Anders als im Artikel angegeben muss auf der Plakette AUSSCHLIEßLICH die UAS-Betreiber-ID (e-ID) stehen. Die Piloten ID hat auf einer Drohne nichts verloren. Anbieter gibt es wie Sand am Meer, einfach mal googeln oder bei ebay etc. schauen.

    • Profilbild von Gast
      # 29.03.21 um 10:34

      Anonymous

      Du brauchst nur deine Pilotennummer drauf packen. Eine Plakette brauchst du gar nicht, du kannst das einfach mit einem Stift drauf schreiben oder dir mit einem Etikettendrucker die Nummer auf ein Stück Papier drucken und das drauf pappen.

  • Profilbild von Cockaigne
    # 28.03.21 um 16:23

    Cockaigne

    Ist ja übel!

  • Profilbild von Muurgh
    # 28.03.21 um 16:37

    Muurgh

    Muss ich ne Drohne unter 250g versichern?

    • Profilbild von wendling
      # 28.03.21 um 16:50

      wendling

      Wenn sie eine Kamera hat muss die e-ID angebracht werden, welche man nur mit Versicherungsnachweis bekommt.
      Bei vielen Privathaftpflichtversicherungen ist dies aber oft schon drin. Einfach den Versicherungsvertrag lesen.

  • Profilbild von cHiNaScHrOtT
    # 28.03.21 um 17:56

    cHiNaScHrOtT

    Ich verkaufe meine Drohne

  • Profilbild von Yon
    # 28.03.21 um 22:00

    Yon

    Die Klasse C0, C1 usw. richtet sich nach dem Fluggerät (im wesentlichen nach dem Gewicht).
    Die Kategorien A1, A2 und A3 bezeichnen die Flugbedingungen des einzelnen Einsatzes (im wesentlichen die Nähe zu Menschen).
    Nicht mit jeder Drohnenklasse ist jede Flugkategorie erlaubt (im wesentlichen gilt: je schwerer das Fluggerät, desto mehr Abstand zu Menschen ist erforderlich).
    Es gibt vom DFS eine App namens Droniq, die dabei hilft, wo man fliegen darf.
    Meiner vorsichtigen Meinung nach ist das jetzt nicht unbedingt eine Verschlechterung der Regeln, manches ist eher etwas klarer als vorher. Außerdem sollte es einfacher werden, auch mal im europäischen Ausland zu fliegen. Mal schauen, wie sich das so einspielt.

  • Profilbild von stefanSo
    # 29.03.21 um 00:48

    stefanSo

    Wenn ich den Online-Lehrgang mit Test (den ich auch bestanden habe) nicht fehlinterpretiere, darf man jetzt aber auch Nachts fliegen, sofern die Drohne Positionslicht(er) besitzt, man sie also auch im Dunkeln sehen kann. Vorher war das Fliegen doch nur bis Sonnenuntergang möglich, oder?

  • Profilbild von Sky
    # 29.03.21 um 09:24

    Sky

    Es gibt klare Gesetze zu Bild und Video so wie Gesetze die das Modell-fliegen regeln. Warum braucht man ein Gesetz was das Fliegen von Quadrocopter regelt? …. Weil es Leute gibt die sich nichts um bestehende Gesetze scheren.

    • Profilbild von Senf
      # 29.03.21 um 14:13

      Senf

      Das verstehe ich auch wirklich nicht. "Drohne" ist ja auch ein ziemlich dämlicher Begriff. Ist nun ein Modellflugzeug auch eine Drohne (unbemanntes Fahrzeug)? Oder nur Multikopter? Was, wenn man eine Steuerungsgerät baut, das Helikopterfliegen genau so einfach macht, wie Quadkopterfliegen? Braucht man für sowas keinen Führerschein? Das hat es wirklich nicht gebraucht!

  • Profilbild von ilois
    # 29.03.21 um 20:36

    ilois

    Da saßen sicher einige deutsche Politiker dabei als diese Regeln verabschiedet wurden.
    Ab 1.01.2022 benötigt man dann den Pilotenschein, ab 2023 den Pilotenschein für Passagierflugzeuge und ab 2025 darf man Drohnen nur fliegen wenn man den Korsalflug in weniger als 12 Parsec schafft.

  • Profilbild von Andreas
    # 31.03.21 um 12:41

    Andreas

    Habe ich euren Beitrag jetzt nicht verstanden?
    Vor ein paar Monaten wurde überall Berichtet das man jetzt auch mit einer Mavic Mini ab dem 01.01.2021 einen Drohnen Führerschein/Prüfung absolvieren muss!
    Hier verstehe ich das jetzt aber so:
    DJI Mavic Mini = C0 / A1 und somit KEINE Prüfung!?

  • Profilbild von Cube
    # 01.04.21 um 12:41

    Cube

    Der Onlinetest ist ja echt easy…
    Danke für die tolle Übersicht dazu.

Kommentar schreiben

Name
E-Mail
Diese E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht

Mit Absenden des Formulars akzeptiere ich die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen.