Xiaomi MJDJJ01FY Walkie-Talkie für 28,06€

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Der chinesische Elektronik-Hersteller Xiaomi wird des Entwickelns einfach nicht müde: Hier eine weitere technische Entwicklung des Herstellers, die zumindest auf den ersten Blick im Jahr 2017 nicht wie eine technische Neuerung erscheint: Xiaomi bringt mit dem MJDJJ01FY sein erstes Walkie-Talkie heraus.

Xiaomi MJDJJ01FY Walkie-Talkie

WICHTIG: Wenn ihr beim Bestellvorgang Priority Line (Germany Express) auswählt, entrichtet GearBest die Zollgebühren für euch, es entstehen somit keine weiteren Kosten. Der Versand dauert in der Regel nicht länger als 14 Tage. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen.

Bis zu 8 Tage lang soll der Akku im Standby-Betrieb halten können, was für ein Walkie-Talkie definitiv ein sehr starker Wert ist. Im normalen Betrieb sollen bis zu 17 Stunden Lebensdauer möglich sein. Aufgrund der guten Erfahrungen unsererseits mit Xiaomi-Produkten trauen wir dem Gerät diese Werte durchaus zu. Andere vorher eingespeicherte Besitzer des Xiaomi Walkie-Talkies lassen sich via App nachvollziehen, ebenso lassen sich die Standorte der Besitzer nachvollziehen.

Xiaomi Walkie-Talkie App Standorte
Mittels einer App lassen sich die Standorte anderer Walkie-Talkie-Nutzer nachvollziehen.

Unter dem kleinen LC-Display finden sich wenige Tasten, mit denen man das Walkie Talkie bedient (mehr als „Sprechen“ und ein versendbares Signal braucht man wohl auch nicht). Auch die Lautstärke lässt sich regeln. Die Geräte decken einen UHF-Frequenzbereich von 403 bis 470 Megahertz sowie einen VHF-Frequenzbereich von 136 bis 174 Megahertz ab. Damit sollen sich die Walkie-Talkies für den Einsatz in dicht besiedelten und abgelegeneren Gebieten eignen.

Xiaomi Walkie-Talkie Design
In Schwarz und Weiß: Das Design ist wie von Xiaomi gewohnt sehr stylisch und schlicht.

Das Kommunikationsmittel ist aktuell nur in weiß erhältlich und wiegt geringe 200 g, in puncto Verarbeitung darf man auf den gewohnt guten Xiaomi-Standard hoffen. Auch ein FM-Radio ist mit verbaut. Leider wird das Walkie-Talkie nur einzeln und nicht paarweise verschickt, wodurch man (wenn man kein anderes Walkie-Talkie besitzt) zweimal zuschlagen muss. Dadurch ist der Preis für das hochwertige Kommunikationsmittel dann doch etwas hoch.

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Tim

Mich interessiert Technik, die uns die Arbeit im Haushalt abnimmt - ob beim Staubsaugen oder Fensterputzen. So konnte ich bereits über 100 Saugroboter testen, bei mir dreht privat (unter anderem) der Deebot T9+ seine Runden.

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Kommentare (83)

  • Profilbild von ebola
    # 04.03.17 um 15:06

    ebola

    Ich schlage vor, hier wird ab jetzt nur noch eine Liste gepflegt, welche Geräte Xiaomi noch NICHT herstellt.
    Das geht schneller und ist übersichtlicher!

    • Profilbild von Muffiger als Muffi
      # 08.03.17 um 14:33

      Muffiger als Muffi

      @Muffi: musst du immer den ganzen Kontext zitieren, auf den du dich beziehst – wenn du direkt antwortest, dann weiss man doch worauf du dich beziehst

  • Profilbild von R-theMan
    # 04.03.17 um 15:08

    R-theMan

    Welche Frequenzen sind in Deutschland denn eigentlich erlaubt?

    • Profilbild von oezi
      # 04.03.17 um 15:28

      oezi

      mit dem Gerät keine. Als PMR nicht verwendbar, weil Antenne abnehmbar ist und kein CE Zeichen drauf ist. Ausserdem ist die Sendleistung zu hoch.

      • Profilbild von Jan O. Nym
        # 04.03.17 um 20:44

        Jan O. Nym

        Was hat das mit der abnehmbaren Antenne zu tun?

        • Profilbild von DSLR
          # 05.03.17 um 01:26

          DSLR

          Du könntest z.B. eine Richtantenne montiere, welche die Leistung in eine bestimmte Richtung bündelt. ->erhöhtes Risiko Störungen zu verursachen bzw. erhöhte Sendeleistung im fokussierten Bereich.

        • Profilbild von Humusum
          # 22.03.17 um 19:34

          Humusum

          @Jan: Was hat das mit der abnehmbaren Antenne zu tun?

          ohne Antenne verbrennt beim Drücken der Sendetaste das Gehirn. Diese Funktion ist in Deutscheland verboten.

      • Profilbild von Gast
        # 20.03.17 um 23:38

        Anonymous

        Lizensierte Funkamateure dürfen das.

    • Profilbild von Gast
      # 05.03.17 um 19:06

      Anonymous

      Amateurfunklizenz vorhanden? Dann innerhalb der zugewiesenen Frequenzen erlaubt…

    • Profilbild von Micha
      # 05.03.17 um 19:07

      Micha

      Amateurfunklizenz vorhanden? Dann innerhalb der zugewiesenen Frequenzen erlaubt…

  • Profilbild von c. kirk
    # 04.03.17 um 15:13

    c. kirk

    Auf Gearbest gibt es das Teil 55 Euro und deckt nur 400 MHz gibt es auch in grau ?

  • Profilbild von Puffi
    # 04.03.17 um 15:24

    Puffi

    Wahrscheinlich VoIP mit Servern in China 😀 langsam finde ich es sehr seltsam was xiaomi treibt. Würde mich nicht wundern wenn das ein staatliches Unternehmen ist.

    • Profilbild von derautologingehtnichtrichtig
      # 04.03.17 um 15:47

      derautologingehtnichtrichtig

      Das war doch schon seit dem Mi Band klar. Eine app wo man sich einloggen muss. Natürlich sammeln die alle Daten. Aber sie xiaomi Fraktion ist eben nicht die threema Fraktion die Facebook verteufelt. haha

      • Profilbild von Tim
        # 21.03.17 um 12:22

        Tim CG-Team

        Mal abgesehen davon machen das wohl alle Hersteller (was nicht heißt, dass das okay wäre).

  • Profilbild von oezi
    # 04.03.17 um 15:24

    oezi

    wer keine Funklizenz hat, kann das in Europa sowieso nicht straffrei betreiben.

    • Profilbild von michaelz
      # 06.03.17 um 07:46

      michaelz

      @oezi: wer keine Funklizenz hat, kann das in Europa sowieso nicht straffrei betreiben.

      Das würde bedeuten, dass alle Benutzer gefunden würden, wovon nicht auszugehen ist.

  • Profilbild von Francy
    # 04.03.17 um 16:02

    Francy

    Reichweite?

  • Profilbild von misterdata
    # 04.03.17 um 16:11

    misterdata

    Das sind Geräte, die man als Funkamateur verwenden darf. Für ein Dualbandhandy (ja hier und NUR hier ist der Begriff "Handy" korrekt – stammt aus dem 2. Weltkrieg von der US Army für "handliches Funkgerät"!)

  • Profilbild von misterdata
    # 04.03.17 um 16:14

    misterdata

    Für ein solches Handy also ist der Preis durchaus sehr attraktiv. Allerdings ist für jemanden ohne Lizenz allein det Besitz schon strafbar. Tut es nicht- teuer! !! 😉

    • Profilbild von Jan O. Nym
      # 04.03.17 um 20:47

      Jan O. Nym

      @misterdata: Für ein solches Handy also ist der Preis durchaus sehr attraktiv. Allerdings ist für jemanden ohne Lizenz allein det Besitz schon strafbar. Tut es nicht- teuer! !! 😉

      Der Besitz ist sicher nicht strafbar.

      • Profilbild von Sven
        # 05.03.17 um 11:43

        Sven

        …wer eins besitzt nutzt es früher oder später auch zum senden, und das ist nicht erlaubt

        • Profilbild von michaelz
          # 06.03.17 um 07:47

          michaelz

          Mit der gleichen Argumentation dürfte man auch keine Hämmer besitzen…

      • Profilbild von Manuela
        # 07.03.17 um 23:51

        Manuela

        Besitz NICHT verboten – lediglich die Nutzung!!

  • Profilbild von misterdata
    # 04.03.17 um 16:19

    misterdata

    "Walkie-talkie" stammt aus der gleichen Epoche und ist für dieses Gerät ungebräuchlich bis verkehrt und wird nur vom absolutem Funk-Honk verwendet. (Klick – Klugscheißmodus aus!) 🙂

  • Profilbild von dxe
    # 04.03.17 um 16:56

    dxe

    Beheizbare Klobrillen. Wasserhähne mit eingebautem Durchlauferhitzer. Rolladenmotoren und -Steuerungen. Alarmanlage. Server. Heizungssteuerungen auch für Flächenheizungen. Eben jene Heizungen. Smarte Haushaltsgroßgeräte. Autos…

  • Profilbild von Rascall
    # 04.03.17 um 17:17

    Rascall

    …Muss ich haben….!!!

  • Profilbild von diger
    # 04.03.17 um 17:59

    diger

    Als lizensierter Funkamateur werde ich mir so ein Teil bestellen.

    Übrigens ist weder der Besitz, noch das reine Hören auf den entsprechenden "frei gegebenen" Frequenzen in Deutschland verboten. Nur senden ohne Lizenz ist verboten.

    • Profilbild von Gast
      # 04.03.17 um 18:28

      Anonymous

      @diger: Als lizensierter Funkamateur werde ich mir so ein Teil bestellen.

      Übrigens ist weder der Besitz, noch das reine Hören auf den entsprechenden "frei gegebenen" Frequenzen in Deutschland verboten. Nur senden ohne Lizenz ist verboten.

      Aber das Gerät kann ja senden…. Damit ist es nichts für Non-Funkamateure.

      • Profilbild von Stefan
        # 04.03.17 um 21:26

        Stefan

        Das Küchenmesser kann auch töten, trotzdem habe ich welche hier.

      • Profilbild von funkr
        # 05.03.17 um 01:29

        funkr

        @Anonymous: ]Aber das Gerät kann ja senden…. Damit ist es nichts für Non-Funkamateure.

        Aber man muss ja nicht senden.

  • Profilbild von diger
    # 04.03.17 um 23:48

    diger

    Der Besitz für Nicht-Funkamateure ist NICHT strafbar. Es darf nur nicht gesendet werden.

    • Profilbild von Manuela
      # 07.03.17 um 23:54

      Manuela

      Besitz NICHT strafbar – Nutzung ist strafbar! Auch MITHÖREN ist Nutzung

      • Profilbild von wilfried
        # 23.10.17 um 09:53

        wilfried

        @Manuela: Besitz NICHT strafbar – Nutzung ist strafbar! Auch MITHÖREN ist Nutzung

        Das ist falsch. Der Amateurfunkdienst ist ein Funkdiesnt, der von jedermann empfangen werden darf. Nutzt also ein Nicht-Funkamateur ein solches Gerät um die Aussendung von Funkamateuren zu empfangen oder Radio zu hören, ist das legal. Nur in dem Moment, indem ein Nicht Funkamateur die Sendetaste betätigt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat ist das schon lange nicht mehr. Inwieweit andere "Bedenken", wie das evtl. fejhlende/falsche CE Zeichen das Inverkehrbringen in DL untersagen, hat damit zunächst einmal nichts zu tun

      • Profilbild von Manfred Vandersee
        # 28.05.21 um 09:02

        Manfred Vandersee

        Der Besitz von Funkgeräten aller Art ist nicht mehr strafbar, lediglich die nicht genehmigte Aussendung stellt nach aktueller Gesetzeslage lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Funkamateure dürfen mit allen Funkgeräten auf den ihnen zugelassenen Frequenzen unter Einhaltung der entsprechenden technischen Parameter (Sendeleistung, unerwünschte Nebenaussendungen) Sendebetrieb machen. Das Mithören des Amateurfunkdienstes, sowie des Rundfunkdienstes ist mit ALLEN Empfangsgeräten für alle Personen auch für Nichtlizensierte gestattet. Die Xiaomi Funkgeräte dürfen somit für Funkamateure zum Senden (144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz) sowie für jedermann zum Empfang verwendet werden.

  • Profilbild von Uwe / CiBi.s8
    # 04.03.17 um 23:58

    Uwe / CiBi.s8

    Laut den spärlichen Infos aus diversen Quellen hat das Teil nur 409-410MHz? Vermutlich dann nur in diesem Bereich Senden und Empfang möglich. Weitere Empfangsbereiche sind dann noch 136-174MHz und 403-470MHz? Glaube kaum, das das Teil in beiden Frequenzbereichen senden kann… Auch soll das immer paarweise angeboten und verkauft werden.. bei Gearbest http://www.gearbest.com/walkie-talkies/pp_615657.html gibt es das aber nur als "Single"-Version.. alles ein wenig unklar 🙁 Und keine Info, ob das Teil NUR Chinesisch kann oder auch Englisch… bei Ersterem leider total uninteressant.. Wenn auf Englisch per Menue umschaltbar.. dann wird es interessanter.

  • Profilbild von Gast
    # 05.03.17 um 01:44

    Anonymous

    Was hat das mit der Position-Funktion auf sich? (FM-Radio ist auch drin)

  • Profilbild von misterdata
    # 05.03.17 um 08:18

    misterdata

    Nochmal an die GANZ Klugen: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!". Macht Euch schlau: TKG (Telekommunikationsgesetz)! Paragrafen 55 (Frequenznutzung) und daraus folgend 149 (Bußgeldvorschriften). "Bereithalten einer Sendeanlage.." Keine Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit. Aber wenn einer 6000-50.000Euro lassen muss, wird ihm das wohl herzlich egal sein.

    • Profilbild von DiBe
      # 23.10.17 um 20:39

      DiBe

      ….. wer ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 ff eine Frequenz nutzt….
      nix bereithalten, nix besitzen…. „nutzen“ nach dem Gesetz heisst „senden“ …. mir persönlich sind die UKW Sendefrequenzen nicht zugeteilt, ich empfange sie aber als Radio ohne dass ich eine OWI begehe.
      Genauso kann ich eine Sendeanlage z.B Amateurfunk legal kaufen und als Empfänger betreiben, ohne…. bla bla…..
      Ich weiss nicht, warum hier bei jedem Gerät immer Amateure Alles besser wissen.
      Ich habe Elektronik studiert, habe Funklizenzen und verfolge beruflich OWi und Vergehen.
      Ihr braucht ja hier nix kaufen in China ohne CE ohne TüV, Prüfzeiche …..
      Es gibt nun mal in China kein TüV, kein CE, keine BE, keine ABE kein Europ. Prüfzeichen …. egal, was auf den Geräten aufgestempelt ist, weil es die Deutschen so wollen und es sie beruhigt, wenn es da steht.
      Die entsprechende Urkunde fehlt immer oder die Nr ist nicht im Register zu finden.
      Das gibt es da nun mal nicht!
      Und nun freut euch hier auf dieser Seite und redet nicht Alles unqualifiziert schlecht.

      PS Dass viele dieser Geräte bestimmte Frequenzen stören, ist nicht zulässig, deshalb können sie vom Zoll oder einer anderen Behörde ersatzlos eingezogen und zerstört werden. Tja, eigene Risiko.
      Das ist Alles, nix 6000€ Bussgeld, denn es gibt keine „Strafe“ in OWi Verfahren.

  • Profilbild von hb9andi
    # 05.03.17 um 09:13

    hb9andi

    Must have für Funkamateure, wird bestellt 🙂

    73

  • Profilbild von Bruno
    # 05.03.17 um 10:31

    Bruno

    Wie sollen die mich den finden? Ich sende was ich will 🙂

    • Profilbild von Simon
      # 05.03.17 um 11:02

      Simon

      Die Netzagentur hat so tolle Peilwagen und kommt relativ schnell raus, sobald Leute eine Störung melden.

      Ich bin auch Funkamateur, und finde das Ding interessant, trotz des etwas komischen Sendebereichs auf 70cm. Aber mal gucken.

      • Profilbild von Dietrich Bardens
        # 05.03.17 um 15:40

        Dietrich Bardens

        Die Netzagentur hat automatische Peilstationen, mit denen sich der Standort illegaler Sender sehr schnell mittels Kreuzpeilung ermitteln lässt. Die letzten hundert Meter macht dann der Peilwagen zusammen mit der Polizei.

  • Profilbild von Uwe
    # 05.03.17 um 15:33

    Uwe

    Laut Supportanfrage bei Gearbest (muss aber nicht stimmen!):
    Frequenzbereiche in VHF 2m: 136-174MHz und UHF 70cm: 403-470MHz und das SENDE- und EMPFANGSMÄSSIG !
    Zusätzlich FM Radio von 88- 108MHz mit RDS, selbstredend natürlich hier NUR Empfang.
    Nur wegen der Sprache habe ich leider noch keine weiteren Infos bekommen.
    Ist wohl doch nur für Funkamateure geeinigt.. und deshalb gleich mal eines in weiß geordert.
    Wenn jemand mit so einem Teil erwischt wird (beim Senden), und der bzw. diejenige ist kein
    lizensierter Funkamateur, kann das wirklich SEHR SEHR teuer werden!

    73, DG1GRU

    • Profilbild von WinstonSmith
      # 06.03.17 um 06:52

      WinstonSmith

      @dr0id: Und jetzt will ich mal sehen wie die BNetzA mit ihren Peilwagen über die Forstwege holpert um mich aus dem Wald zu treiben 😀

      Ein göttliches Bild! 😉

      @Uwe: Zusätzlich FM Radio von 88- 108MHz mit RDS, selbstredend natürlich hier NUR Empfang.

      Das wäre DAS Killerfeature gewesen. Ein mobiler UKW Piratensender mit RDS! 😉

  • Profilbild von Gast
    # 05.03.17 um 17:24

    Anonymous

    Leider hatte ich die Zeit verpasst, als die Jammer noch offiziell eingeführt werden konnten, da hätte ich einen kaufen sollen und dann ist schluss mit Senden von Funksignalen jeglicher Art 😉

    • Profilbild von Simon
      # 05.03.17 um 17:29

      Simon

      Wieso sollte man das tun wollen?
      Auch wenn du damals einen gekauft haben solltest, wirst du ihn jetzt nicht mehr benutzen dürfen.

  • Profilbild von Muffi
    # 05.03.17 um 18:09

    Muffi

    @Sven: Empfang ist auch verboten.

    • Profilbild von Simon
      # 05.03.17 um 18:13

      Simon

      Bullshit. Empfang von Amateurfunk ist natürlich erlaubt. Bei BOS und Betriebsfunk isses was anderes, aber solang du es nicht an die große Glocke hängst kann es nicht gemerkt werden.

    • Profilbild von michaelz
      # 06.03.17 um 07:53

      michaelz

      Ein solches Verbot gab es vor vielen Jahren in einem nun nicht mehr existierenden Staat…

  • Profilbild von rover
    # 05.03.17 um 18:11

    rover

    34 Euro pro paar preis scheint aber falsch zu sein… bei gearbest kostet es 55 bzw. 66 Euro pro Stück…

  • Profilbild von dr0id
    # 06.03.17 um 04:57

    dr0id

    Das man mit so einem Teil aber prinzipiell unterwegs ist und es nicht als Ersatz für das Haustelefon nutzt ist euch aber schon bewusst, oder ?
    Und jetzt will ich mal sehen wie die BNetzA mit ihren Peilwagen über die Forstwege holpert um mich aus dem Wald zu treiben 😀

    • Profilbild von michaelz
      # 06.03.17 um 08:08

      michaelz

      Die dahinter liegenden Ideen kommen aus der Zeit, aus der auch das Gesetzt stammt: Nerds sitzen, mit noch heißem Lötkolben vor ihren kühlschrankgroßen selbst gebauten Funkanlagen mit Antennen auf dem Dach, die jeden Mobilfunkmasten heute vor Neid erblassen lassen und rufen Folgen aus Ziffern und griechischen Buchstaben in das Kondensatormikrofon, damit sie, durch wildes Knacken und Rauschen unkenntlich gemacht, aus einem Ohrhörer irgendwo auf Feuerland oder im Iglu eines einsamen Inuit wieder herausgebrummt werden können. Die dabei genutzte Sendeleistung bringt die Induktionsböden der Töpfe in den Nachbarküchen zum Glühen und stört Radio und Fernsehempfang im Umkreis von 12 Quadratmeilen derart, dass unzählige Ufomeldungen bei den örtlichen Polizeistationen eingehen.

      Ja, so war das damals. Und weil es cool ist, dass man zu einem solch elitären und mystischen Geheimkult gehören kann, gibt es das Gesetz noch heute. Dabei stört heute die Quetsche in der Hand eines Amateurfunkers ganz exakt genau so, wie auch bei den Kindern, die, weil ihr Internetvolumen aufgebraucht ist, Countersrike im Wald spielen.

      • Profilbild von Gast
        # 06.03.17 um 13:18

        Anonymous

        Danke für die Erheiterung, schöner Vergleich!

      • Profilbild von Wilfried
        # 08.03.17 um 12:13

        Wilfried

        Diese Gesetze gibt es nicht weil es vor 100 Jahren so war und deshalb heute auch noch so sein muß. Der Amateurfunkdienst ist weltweit geregelt und gewährt weitreichende Rechte. Um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können, verlangen die Gesetzgeber auf der ganzen Welt den Nachweis weitreichender technischer, rechtlicher und betriebstechnischer Kenntnisse, die man in einer mehrteiligen Prüfung nachweisen muß. Damit erhält man Zugang zu einem sehr weiten Frequenzspektrum, von der Langwelle bis hin in den optischen Frequenzbereich, ist berechtigt nicht allgemein zugelassene Funk-Sendeanlagen einschl. Selbstbauten zu betreiben und kann damit eine weltweite Kommunikation ohne eine dahinter liegende kommerzielle Infrastruktur, die bereits in Teilen bei jedem längeren Stromausfall (>2 Stunden) zusammenbricht, betreiben. Nicht umsonst waren es immer wieder Funkamateure, die nach schweren Naturkatastrophen (Erdbeben, Tsunamis, usw.) erste Verbindungen in die Außenwelt hergestellt und anlaufende Hilfsaktionen koordiniert haben, weil die Mobilfunkinfrastruktur nicht mehr verfügbar war und auch nicht jeder zweite mit einem Satellitentelefon in der Tasche herumläuft. Wer also glaubt daß der Amateurfunk ein Relikt aus einer irgendwann kurz hinter dem Mittelalter liegenden Epoche ist, der ist nicht so ganz aktuell informiert und verdrängt die Realität. Nur weil jemand unter optimalen Bedingungen nahezu 24/7 "Häändiiiflät" hat ist das mitnichten unter allen Umständen verfügbar. Insofern ist das schon ein wenig kurzsichtig und fast schon ignorant, sowas als elitären Geheimkult zu bezeichnen. Natürlich senden solche Geräte wie hier angeboten auch ohne Lizenz, genauso gut fährt ein Auto auch ohne Fahrerlaubnis und ein Raketenwerfer schießt auch ohne Waffensceain. Aber damit ist es immer noch nicht legal, egal ob einem das persönlich passt oder nicht. Und wenn die BNetzA aufgrund von Störungen durch solche auf dafür nicht freigegebenen Frequenzen betriebenen Geräte tätig wird und den Nutzer ermittelt, dann kann das sehr schnell ziemlich teuer werden. Es ist nicht nur das Bußgeld, auch die Kosten für den/die Messeinsatz(sätze) können dem illegalen Nutzer aufgebrummt werden. Und das ist dann alles andere als eine Bagatelle.

        • Profilbild von michaelz
          # 14.03.17 um 08:49

          michaelz

          Das ist bestimmt alles richtig, erklärt aber nicht, warum ein industriell gefertigtes Produkt in den Händen eines Normalos stört, während es bei Geweihten gute Dienste leistet.

          Andersherum, wer zahlt denn den Meßeinsatz, wenn das Gerät von einem Amateurfunker betrieben wird? Der Steuerzahler, weil es ja alles gelebter Katstrophenschutz ist?

          Klar ist es ein Geheimkult, der seinen Status gerne in genau dieser Form erhält, denn nichts von dem, was du beschreibst rechtfertigt " weitreichende Rechte" oder "Zugang zu einem sehr weiten Frequenzspektrum".

        • Profilbild von wilfried
          # 23.10.17 um 10:05

          wilfried

          @michaelz
          Wie gesagt…offensichtlich bist Du nicht richtig informiert. Mittlerweile wird der Amateurfunkdienst teilweise schon als dritte Rückfallebene für die eigentlich bei katastrophen u.ä. zuständigen Funkdienste betrachtet und genutzt. Sogar in Deutschland gibt es Kooperationen zwischen BOS und dem Amateurfunk, es gibt gemeinsame Notfunkübungen usw. Und was die weitreichenden Rechte und den weitreichenden Zugang zu Frequenzspektrum angeht…einfach mal die einschlägigen Regelungen durchlesen und verstehen, dann kommen solche Aussagen nicht zustande. Denn ob das gerechtfertigt ist oder nicht liegt nicht im Ermessen des Einzelnen oder hat die Mitgliedschaft in einem "Geheimbund" als Voraussetzung, sondern ist weltweit geregelt. Übrigens ist kein Meßeinsatz notwendig, wenn ein Funkamateur ein solches Gerät auf den dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzen betreibt. Warum auch? Der darf das ! Im Gegensatz zu Personen, die kein Amateurfunkzeugnis besitzen.

  • Profilbild von Gast
    # 06.03.17 um 12:43

    Anonymous

    LCD-Display
    Hört das denn nochmal irgendwann auf?
    LC-Display oder LCD
    Das "D" in LCD steht bereits für "Diaplay"

    • Profilbild von Gast
      # 06.03.17 um 13:19

      Anonymous

      "Diaplay" – ahja, klug scheißen will gelernt sein.

      • Profilbild von Anonymer
        # 06.03.17 um 22:27

        Anonymer

        dafür sollte man aber das Verb auch richtig (getrennt) schreiben …
        http://www.duden.de/rechtschreibung/klugscheiszen

        • Profilbild von michaelz
          # 14.03.17 um 09:07

          michaelz

          Unsere Sprache ist eine vielfältige. Wenn er einfach nur gemeint hatte, dass hier klug geschissen wurde, dann ist doch alles gut. Klug scheißen ist halt was anderes, als klugscheißen. Beides ist zulässig.

  • Profilbild von BOB
    # 07.03.17 um 12:04

    BOB

    Gutscheincode: OO62TED00
    für gearbest 😉

  • Profilbild von xxxx
    # 12.03.17 um 19:02

    xxxx

    Wo geht es zum Deal ?

  • Profilbild von eric1687
    # 15.03.17 um 07:18

    eric1687

    Auf gearbest ist das teil für rund 50€ gelistet. Dort ist nur von 409-410mhz die rede. Wenn ich mich nicht irre ist das also nur ein stink normales pmr. Wie sieht es denn mit der sendeleistung bei pmr's aus. Gibt es da Beschränkungen? Angegeben sind 0,5/2 watt.

  • Profilbild von adda
    # 21.03.17 um 13:18

    adda

    Laut GearBest steht das Menü des Geräts Nr in chinesischer Sprache zur Verfügung (kein englisch), somit völlig uninteressant!

  • Profilbild von Eddi
    # 21.03.17 um 13:54

    Eddi

    Was ich hier so lese, erinnert mich teilweise an die Behauptung, die GEZ könne mittels Peilwagen "Schwarzseher" aufspüren 😉

  • Profilbild von Marvin
    # 21.03.17 um 14:04

    Marvin

    Where's the beef? Anmelde- und gebührenfreie PMR-Geräte (z.B. MOTOROLA TLKR T41) kann man von deutschen Händlern im Doppelpack bereits für 25 Euronen erwerben. Reichweite ca. 4km. Hochwertigere Geräte mit höherer Reichweite und mehr Funktionen (z.B. MOTOROLA TLKR T81) gibt es im Doppelpack für etwaa 80 bis 100 Euro.

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