Xiaomi MJDJJ01FY Walkie-Talkie für 28,06€

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Der chinesische Elektronik-Hersteller Xiaomi wird des Entwickelns einfach nicht müde: Hier eine weitere technische Entwicklung des Herstellers, die zumindest auf den ersten Blick im Jahr 2017 nicht wie eine technische Neuerung erscheint: Xiaomi bringt mit dem MJDJJ01FY sein erstes Walkie-Talkie heraus.

Xiaomi MJDJJ01FY Walkie-Talkie

WICHTIG: Wenn ihr beim Bestellvorgang Priority Line (Germany Express) auswählt, entrichtet GearBest die Zollgebühren für euch, es entstehen somit keine weiteren Kosten. Der Versand dauert in der Regel nicht länger als 14 Tage. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen.

Bis zu 8 Tage lang soll der Akku im Standby-Betrieb halten können, was für ein Walkie-Talkie definitiv ein sehr starker Wert ist. Im normalen Betrieb sollen bis zu 17 Stunden Lebensdauer möglich sein. Aufgrund der guten Erfahrungen unsererseits mit Xiaomi-Produkten trauen wir dem Gerät diese Werte durchaus zu. Andere vorher eingespeicherte Besitzer des Xiaomi Walkie-Talkies lassen sich via App nachvollziehen, ebenso lassen sich die Standorte der Besitzer nachvollziehen.

Xiaomi Walkie-Talkie App Standorte
Mittels einer App lassen sich die Standorte anderer Walkie-Talkie-Nutzer nachvollziehen.

Unter dem kleinen LC-Display finden sich wenige Tasten, mit denen man das Walkie Talkie bedient (mehr als „Sprechen“ und ein versendbares Signal braucht man wohl auch nicht). Auch die Lautstärke lässt sich regeln. Die Geräte decken einen UHF-Frequenzbereich von 403 bis 470 Megahertz sowie einen VHF-Frequenzbereich von 136 bis 174 Megahertz ab. Damit sollen sich die Walkie-Talkies für den Einsatz in dicht besiedelten und abgelegeneren Gebieten eignen.

Xiaomi Walkie-Talkie Design
In Schwarz und Weiß: Das Design ist wie von Xiaomi gewohnt sehr stylisch und schlicht.

Das Kommunikationsmittel ist aktuell nur in weiß erhältlich und wiegt geringe 200 g, in puncto Verarbeitung darf man auf den gewohnt guten Xiaomi-Standard hoffen. Auch ein FM-Radio ist mit verbaut. Leider wird das Walkie-Talkie nur einzeln und nicht paarweise verschickt, wodurch man (wenn man kein anderes Walkie-Talkie besitzt) zweimal zuschlagen muss. Dadurch ist der Preis für das hochwertige Kommunikationsmittel dann doch etwas hoch.

Hier geht's zum Gadget

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Tim

Mich interessiert Technik, die uns die Arbeit im Haushalt abnimmt - ob beim Staubsaugen oder Fensterputzen. So konnte ich bereits über 100 Saugroboter testen, bei mir dreht privat (unter anderem) der Deebot T9+ seine Runden.

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Kommentare (83)

  • Profilbild von Uwe / CiBi.s8
    # 04.03.17 um 23:58

    Uwe / CiBi.s8

    Laut den spärlichen Infos aus diversen Quellen hat das Teil nur 409-410MHz? Vermutlich dann nur in diesem Bereich Senden und Empfang möglich. Weitere Empfangsbereiche sind dann noch 136-174MHz und 403-470MHz? Glaube kaum, das das Teil in beiden Frequenzbereichen senden kann… Auch soll das immer paarweise angeboten und verkauft werden.. bei Gearbest http://www.gearbest.com/walkie-talkies/pp_615657.html gibt es das aber nur als "Single"-Version.. alles ein wenig unklar 🙁 Und keine Info, ob das Teil NUR Chinesisch kann oder auch Englisch… bei Ersterem leider total uninteressant.. Wenn auf Englisch per Menue umschaltbar.. dann wird es interessanter.

  • Profilbild von diger
    # 04.03.17 um 23:48

    diger

    Der Besitz für Nicht-Funkamateure ist NICHT strafbar. Es darf nur nicht gesendet werden.

    • Profilbild von Manuela
      # 07.03.17 um 23:54

      Manuela

      Besitz NICHT strafbar – Nutzung ist strafbar! Auch MITHÖREN ist Nutzung

      • Profilbild von Manfred Vandersee
        # 28.05.21 um 09:02

        Manfred Vandersee

        Der Besitz von Funkgeräten aller Art ist nicht mehr strafbar, lediglich die nicht genehmigte Aussendung stellt nach aktueller Gesetzeslage lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Funkamateure dürfen mit allen Funkgeräten auf den ihnen zugelassenen Frequenzen unter Einhaltung der entsprechenden technischen Parameter (Sendeleistung, unerwünschte Nebenaussendungen) Sendebetrieb machen. Das Mithören des Amateurfunkdienstes, sowie des Rundfunkdienstes ist mit ALLEN Empfangsgeräten für alle Personen auch für Nichtlizensierte gestattet. Die Xiaomi Funkgeräte dürfen somit für Funkamateure zum Senden (144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz) sowie für jedermann zum Empfang verwendet werden.

      • Profilbild von wilfried
        # 23.10.17 um 09:53

        wilfried

        @Manuela: Besitz NICHT strafbar – Nutzung ist strafbar! Auch MITHÖREN ist Nutzung

        Das ist falsch. Der Amateurfunkdienst ist ein Funkdiesnt, der von jedermann empfangen werden darf. Nutzt also ein Nicht-Funkamateur ein solches Gerät um die Aussendung von Funkamateuren zu empfangen oder Radio zu hören, ist das legal. Nur in dem Moment, indem ein Nicht Funkamateur die Sendetaste betätigt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat ist das schon lange nicht mehr. Inwieweit andere "Bedenken", wie das evtl. fejhlende/falsche CE Zeichen das Inverkehrbringen in DL untersagen, hat damit zunächst einmal nichts zu tun

  • Profilbild von diger
    # 04.03.17 um 17:59

    diger

    Als lizensierter Funkamateur werde ich mir so ein Teil bestellen.

    Übrigens ist weder der Besitz, noch das reine Hören auf den entsprechenden "frei gegebenen" Frequenzen in Deutschland verboten. Nur senden ohne Lizenz ist verboten.

    • Profilbild von Gast
      # 04.03.17 um 18:28

      Anonymous

      @diger: Als lizensierter Funkamateur werde ich mir so ein Teil bestellen.

      Übrigens ist weder der Besitz, noch das reine Hören auf den entsprechenden "frei gegebenen" Frequenzen in Deutschland verboten. Nur senden ohne Lizenz ist verboten.

      Aber das Gerät kann ja senden…. Damit ist es nichts für Non-Funkamateure.

      • Profilbild von funkr
        # 05.03.17 um 01:29

        funkr

        @Anonymous: ]Aber das Gerät kann ja senden…. Damit ist es nichts für Non-Funkamateure.

        Aber man muss ja nicht senden.

      • Profilbild von Stefan
        # 04.03.17 um 21:26

        Stefan

        Das Küchenmesser kann auch töten, trotzdem habe ich welche hier.

  • Profilbild von Rascall
    # 04.03.17 um 17:17

    Rascall

    …Muss ich haben….!!!

  • Profilbild von dxe
    # 04.03.17 um 16:56

    dxe

    Beheizbare Klobrillen. Wasserhähne mit eingebautem Durchlauferhitzer. Rolladenmotoren und -Steuerungen. Alarmanlage. Server. Heizungssteuerungen auch für Flächenheizungen. Eben jene Heizungen. Smarte Haushaltsgroßgeräte. Autos…

  • Profilbild von misterdata
    # 04.03.17 um 16:19

    misterdata

    "Walkie-talkie" stammt aus der gleichen Epoche und ist für dieses Gerät ungebräuchlich bis verkehrt und wird nur vom absolutem Funk-Honk verwendet. (Klick – Klugscheißmodus aus!) 🙂

  • Profilbild von misterdata
    # 04.03.17 um 16:14

    misterdata

    Für ein solches Handy also ist der Preis durchaus sehr attraktiv. Allerdings ist für jemanden ohne Lizenz allein det Besitz schon strafbar. Tut es nicht- teuer! !! 😉

    • Profilbild von Jan O. Nym
      # 04.03.17 um 20:47

      Jan O. Nym

      @misterdata: Für ein solches Handy also ist der Preis durchaus sehr attraktiv. Allerdings ist für jemanden ohne Lizenz allein det Besitz schon strafbar. Tut es nicht- teuer! !! 😉

      Der Besitz ist sicher nicht strafbar.

      • Profilbild von Manuela
        # 07.03.17 um 23:51

        Manuela

        Besitz NICHT verboten – lediglich die Nutzung!!

      • Profilbild von Sven
        # 05.03.17 um 11:43

        Sven

        …wer eins besitzt nutzt es früher oder später auch zum senden, und das ist nicht erlaubt

        • Profilbild von michaelz
          # 06.03.17 um 07:47

          michaelz

          Mit der gleichen Argumentation dürfte man auch keine Hämmer besitzen…

  • Profilbild von misterdata
    # 04.03.17 um 16:11

    misterdata

    Das sind Geräte, die man als Funkamateur verwenden darf. Für ein Dualbandhandy (ja hier und NUR hier ist der Begriff "Handy" korrekt – stammt aus dem 2. Weltkrieg von der US Army für "handliches Funkgerät"!)

  • Profilbild von Francy
    # 04.03.17 um 16:02

    Francy

    Reichweite?

  • Profilbild von oezi
    # 04.03.17 um 15:24

    oezi

    wer keine Funklizenz hat, kann das in Europa sowieso nicht straffrei betreiben.

    • Profilbild von michaelz
      # 06.03.17 um 07:46

      michaelz

      @oezi: wer keine Funklizenz hat, kann das in Europa sowieso nicht straffrei betreiben.

      Das würde bedeuten, dass alle Benutzer gefunden würden, wovon nicht auszugehen ist.

  • Profilbild von Puffi
    # 04.03.17 um 15:24

    Puffi

    Wahrscheinlich VoIP mit Servern in China 😀 langsam finde ich es sehr seltsam was xiaomi treibt. Würde mich nicht wundern wenn das ein staatliches Unternehmen ist.

    • Profilbild von derautologingehtnichtrichtig
      # 04.03.17 um 15:47

      derautologingehtnichtrichtig

      Das war doch schon seit dem Mi Band klar. Eine app wo man sich einloggen muss. Natürlich sammeln die alle Daten. Aber sie xiaomi Fraktion ist eben nicht die threema Fraktion die Facebook verteufelt. haha

      • Profilbild von Tim
        # 21.03.17 um 12:22

        Tim CG-Team

        Mal abgesehen davon machen das wohl alle Hersteller (was nicht heißt, dass das okay wäre).

  • Profilbild von c. kirk
    # 04.03.17 um 15:13

    c. kirk

    Auf Gearbest gibt es das Teil 55 Euro und deckt nur 400 MHz gibt es auch in grau ?

  • Profilbild von R-theMan
    # 04.03.17 um 15:08

    R-theMan

    Welche Frequenzen sind in Deutschland denn eigentlich erlaubt?

    • Profilbild von Micha
      # 05.03.17 um 19:07

      Micha

      Amateurfunklizenz vorhanden? Dann innerhalb der zugewiesenen Frequenzen erlaubt…

    • Profilbild von Gast
      # 05.03.17 um 19:06

      Anonymous

      Amateurfunklizenz vorhanden? Dann innerhalb der zugewiesenen Frequenzen erlaubt…

    • Profilbild von oezi
      # 04.03.17 um 15:28

      oezi

      mit dem Gerät keine. Als PMR nicht verwendbar, weil Antenne abnehmbar ist und kein CE Zeichen drauf ist. Ausserdem ist die Sendleistung zu hoch.

      • Profilbild von Gast
        # 20.03.17 um 23:38

        Anonymous

        Lizensierte Funkamateure dürfen das.

      • Profilbild von Jan O. Nym
        # 04.03.17 um 20:44

        Jan O. Nym

        Was hat das mit der abnehmbaren Antenne zu tun?

        • Profilbild von Humusum
          # 22.03.17 um 19:34

          Humusum

          @Jan: Was hat das mit der abnehmbaren Antenne zu tun?

          ohne Antenne verbrennt beim Drücken der Sendetaste das Gehirn. Diese Funktion ist in Deutscheland verboten.

        • Profilbild von DSLR
          # 05.03.17 um 01:26

          DSLR

          Du könntest z.B. eine Richtantenne montiere, welche die Leistung in eine bestimmte Richtung bündelt. ->erhöhtes Risiko Störungen zu verursachen bzw. erhöhte Sendeleistung im fokussierten Bereich.

  • Profilbild von ebola
    # 04.03.17 um 15:06

    ebola

    Ich schlage vor, hier wird ab jetzt nur noch eine Liste gepflegt, welche Geräte Xiaomi noch NICHT herstellt.
    Das geht schneller und ist übersichtlicher!

    • Profilbild von Muffiger als Muffi
      # 08.03.17 um 14:33

      Muffiger als Muffi

      @Muffi: musst du immer den ganzen Kontext zitieren, auf den du dich beziehst – wenn du direkt antwortest, dann weiss man doch worauf du dich beziehst

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