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E-Scooter Straßenzulassung in Deutschland

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Bei diesem Artikel handelt es sich um eine ältere Fassung. Inzwischen hat sich einiges an der Gesetzeslage geändert. Eine aktuelle Version mit allen wichtigen Informationen zur neuen E-Scooter-Verordnung und den Rollern von Xiaomi und Segway findet ihr hier.

Was wir vom Entwurf der Bundesregierung halten, und was wir anders machen würden, könnt ihr hier nachlesen.

Wir haben euch hier auf China-Gadgets.de in der Vergangenheit schon mehrere E-Fahrzeuge vorgestellt. Darunter zum Beispiel der E-Roller Xiaomi M365 oder das beliebte E-Bike FIIDO D1. So gut sie auch sind, ein Problem haben sie alle: die fehlende Straßenzulassung in Deutschland. Aber das ändert sich für E-Scooter!

Xiaomi M365 E-Scooter

Die bisherige Rechtslage in Deutschland (vor Juni 2019)

Bisher war das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen in Deutschland illegal, da diese Gadgets nicht konform mit der Deutschen Straßenverkehrsordnung waren. Mit einer Geschwindigkeit von über 6 km/h wurden sie als Fahrzeug eingestuft, wodurch sie bereits versicherungspflichtig waren. Zudem kamen oft auch Probleme mit den Bremsen oder den angebrachten Lichtern hinzu. Wir bewerten zwar ein Gros der Gadgets als wirklich gut, und können einige auch wirklich empfehlen, allerdings nur für den Einsatz auf Privatgelände, wo diese Regeln keine Anwendung finden.

Deutschland hing damit im internationalen Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder den USA leider deutlich hinterher.

Die neue E-Scooter-Verordnung

Mitte Mai 2019 wurde vom Bundesrat die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr (eKFV) angenommen. Damit war nach langen Verhandlungen und einer intensiv geführten öffentlichen Diskussion die letzte Hürde für E-Scooter genommen.

Xiaomi Ninebot ES01 faltbar

Wo darf man mit dem Elektrorollern fahren? Nur auf Fahrradwegen. In diesem Sinne werden die Roller fast wie Fahrräder gehandelt, denn auf Gehwegen darf man die E-Roller nicht fahren. Ist kein Fahrradweg gegeben, müssen die Roller auf die Straße ausweichen. Außerdem gibt es eine weitere Einschränkung. Es werden nur E-Scooter mit einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h zugelassen. Außerdem ist wichtig, dass die Roller höchstens mit einem 500W Motor ausgestattet sind. Das heißt, dass einige Modelle – auch aus China – nicht legal werden.

Xiaomi M365 Roller

Für die neue Fahrzeugklasse dieser Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht! Dazu gehört demnach auch ein Versicherungskennzeichen. Eine Helmpflicht besteht allerdings nicht, und auch einen Führerschein braucht man nicht. Jeder Roller muss allerdings sogenannten „fahrdynamische Mindestanforderungen“ erfüllen. Sprich: man muss ihn steuern können, er muss bremsen können und es muss auch eine Beleuchtungsanlage installiert sein.

Welche Modelle wären erlaubt?

Die gute Nachricht: es gibt einige Modelle aus China, die die maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Dazu gehört vor allem der Ninebot ES01, der eben maximal 20 km/h fährt, mit einem 500W Motor ausgestattet ist und eine 25 km Reichweite bietet. Der Clou bei dem Ninebot ist zudem, dass man mit einem zusätzlichen Akku die Reichweite auf stolze 45 km erweitern kann!  Dann erhöht sich allerdings die Geschwindigkeit auf 25 km/h. Vielleicht könnte man auch davon profitieren, dass Ninebot Segway aufgekauft hat, ein Hersteller, der Pionierarbeit im Thema E-Mobilität verrichtet hat. Durch die deutsche Marktpräsenz dürfte man hier am ehesten mit einer Straßenzulassung rechnen, auch wenn alles noch Spekulation ist.

Zwei Modelle, welche die Anforderungen bereits erfüllen, sind der BMW X2 City und der Metz Moover, die beide allerdings rund 2.000€ kosten. Keine wirkliche Option. BMW arbeitet aber zusammen mit dem Unternehmen Micro Mobility an einem nur 9 kg leichten Scooter, der im Herbst erscheinen und 800€ kosten soll.

Ninebot ES2 Zusatzakku
Den Ninebot ES1 kann man sogar mit einem Akku erweitern.

Der eben angesprochene Xiaomi M365 fährt zwar maximal 25 km/h, könnte aber eventuell durch die zugehörige Software gedrosselt werden. Dafür spricht der sowieso implementierte Eco-Modus mit 18 km/h Maximalgeschwindigkeit und dass es eine Europe Version des Rollers gibt. Der Roller befindet sich auch im Besitz der Redaktion und kann von uns wirklich empfohlen werden. Ob er dann aber auch tatsächlich legal sein wird, ist bisher leider nicht zu sagen.

Schaut man sich beispielsweise bei GearBest um, entdeckt man eine Vielzahl an verschiedenen E-Rollern. Zu nennen wäre hier zum Beispiel der No Name E-Roller zum verhältnismäßig günstigen Preis und der weiße Rcharlence HS für knapp 200€, mit kleineren 6 Zoll Reifen. Ersterer fährt sogar nur 15 km, der Rcharlence immerhin 20 km/h. In puncto Reichweite können sie aber beide nicht mit den teureren Modellen mithalten.

Insgesamt sieht es leider so aus, als würden die meisten chinesischen Roller, die bereits existieren, in Deutschland nicht zugelassen werden. Allerdings soll Xiaomi bereits an einem neuen Scooter arbeiten, der die deutschen Anforderungen erfüllt. Sobald es hier mehr Informationen gibt, lassen wir es euch natürlich wissen.

E-Scooter Sharing auch in Deutschland

Positive Meldungen gibt es aus der Stadt Bamberg. Dort gibt es seit Anfang Dezember 2018 den ersten Feldtest für E-Scooter des Unternehmens Bird. Bei Bird handelt es sich um einen Anbieter, über den man die E-Scooter mittels App ganz einfach leihen und für eine gewisse Zeit nutzen kann. Bird kooperiert mit der Stadt Bamberg und will erst einmal 100 E-Scooter in der Stadt anbieten. Bei den Bird Scootern handelt es sich zumindest in der USA um einen umgelabelten Xiaomi M365 E-Roller.

BIRD E-Scooter

Solange die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge noch nicht in Kraft getreten ist, soll diese durch Sondergenehmigungen übergangen werden. Damit ist Bamberg die erste Stadt in Deutschland, in der E-Scooter legal gefahren werden können.

Ausblick: E-Scooter bald legal

Wir können gar nicht betonen, wie sehr wir auf die Straßenzulassung der E-Roller warten – das wird bei vielen von euch nicht anders sein. Und mit der neuen Verordnung gibt es nun einen Entwurf, der das möglich macht, auch wenn er noch nicht perfekt ist. Die Verordnung in allen einzelnen Punkten haben wir hier für euch zusammengefasst, außerdem haben wir uns mal überlegt, was wir an der Verordnung alles geändert hätten.

Wartet ihr auf die Straßenzulassung oder seid ihr bereits in Besitz eines E-Transport Gadgets? Lasst uns gerne in den Kommentaren wissen!

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Profilbild von Thorben

Thorben

Mir haben es die China-Smartphones von Xiaomi, Huawei & Co angetan. Wenn ich kein Handy teste, pflege ich unseren Instagram-Kanal.

Sortierung: Neueste | Älteste

Kommentare (160)

  • Profilbild von Tobi
    # 09.10.18 um 20:57

    Tobi

    Und jetzt ist Oktober, gibt es hier ein update?

  • Profilbild von 123Pyrofire
    # 10.10.18 um 19:51

    123Pyrofire

    @Tobi: Ich habe gelesen das heute die Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität entscheiden sollte. Gefunden habe ich nirgends neues. Hoffentlich wird das dieses Jahr noch was.

  • Profilbild von HeinzPeterKlaus
    # 15.10.18 um 15:20

    HeinzPeterKlaus

    Hallo, gibt es schon etwas Neues zu diesem Thema?

  • Profilbild von Mataan
    # 24.10.18 um 09:43

    Mataan

    Nur auf Fahrradwegen und ansonsten muss man schieben, was ist mit gemeinsamen Fuss/Radwegn

  • Profilbild von Colosseo
    # 24.10.18 um 09:44

    Colosseo

    Das Bundesverkehrsministerium ist nicht zuständig für die Gesetzgebung und hat nur auf die offiziellen Informationen verwiesen, die Bereits bekannt waren.

    Und dabei ist Ihnen sogar ein Fehler unterlaufen, denn das mit dem Nummernschild ist jedenfalls völliger Quatsch!

  • Profilbild von Colosseo
    # 24.10.18 um 09:53

    Colosseo

    … und was soll der Quatsch mit den 20 km/h, ab denen eine Helmpflicht gelten sollte? Fahrräder und Peddelecs (und mit denen sollen E-Roller gleichgestellt werden) haben jedenfalls keine solche Regelung!

    Mit Nummernschild würden die Fahrzeuge übrigens als KFZ gelten und bräuchten einerseits eine Zulassung und andererseits würde dann für sie keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr gelten!

    Es bleibt dabei, was die Regierung verlauten lassen hat!

  • Profilbild von Colosseo
  • Profilbild von Herzfinsternis
    # 24.10.18 um 10:34

    Herzfinsternis

    Es gibt einen Gesetzentwurf dafür:
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf?__blob=publicationFile

    Ein paar Punkte daraus:
    Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h und nicht mehr als 20 km/h
    entweder ohne Sitz oder selbstbalancierend
    Lenk- oder Haltestange
    nicht mehr als 500 Watt, oder nicht mehr als 1200 Watt, wenn ein Hauptteil der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet wird
    Verzögerungseinrichtung (Bremse)
    lichttechnische Einrichtungen
    Einrichtung für Schallzeichen

    • Profilbild von Rollator
      # 25.10.18 um 23:02

      Rollator

      Und einen Mofa Führerschein??? Dazu Versicherung und Kennzeichen,,, ernsthaft, dann hat sich der Roller in Deutschland erledigt.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 10:46

    magnetmatz

    @Colosseo: Magnetmatz
    Das mit dieser Verordnung ist ein Schuss in den Ofen da hat der deutsche Amtsschimmel gewiehert,was nicht sein kann das nicht sein darf für Kontrollfreaks Führerschein und Versicherungskennzeichen.
    Hat man etwa Angst das schon 4 jährige mit einem Elektroroller fahren ?
    In ganz Europa außer England gelten die Roller nicht als KFZ
    sondern als Spielzeug .Die Kreativität wird gebremst und für Eigenbauten wird für die Kollegen Ingenieure vom TüV ein Arbeitsbeschaffungsprogramm aufgekegt….

  • Profilbild von tooomm
    # 24.10.18 um 11:07

    tooomm

    Bin neu Reichs Deutscher und lebe im eigenen Herzogtum. Glaube schon lange nicht mehr an die lachhafte Merkel und Ihre dummen dunklen Partei Schergen. Somit betrifft mich der Quatsch mit eurer kommenden Kfz kennzeichen Pflicht glücklicherweise nicht.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 11:10

    magnetmatz

    Was ich noch vergessen habe, die Versicherungswirtschaft bekommt auch ein kleines Zubrot jetzt wo die Lebensversicherungen nicht mehr so gut laufen .

  • Profilbild von Andreas Göthe
    # 24.10.18 um 11:17

    Andreas Göthe

    Es gibt schon lange ei elektro scooter mit Straßen Zulassung ich fahre selber schon eins und das schon 6 Jahre es ist der evoking mach 1 der fährt 40 kmh und ist auch eingetragen man kann auf alle Straßen ausser Autobahn oder Schnellstraßen fahren.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 11:27

    magnetmatz

    @Andreas , wie schwer ist Dein Roller mit Sattel Außenspiegel Dynamo und Scheinwerfer? Kannst Du damit unter dem Arm in eine Strassenbahn einsteigen ?
    Wohlmöglich hast Du auch einen Akku aus Plumbum?
    Ich will Dich nicht beleidigen
    das hast Du warscheinlich eine Tante Berta oder Onkel Fritz,..oder ähnlich??
    robust und schwer ..

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 11:31

    magnetmatz

    Entschuldige meine Rechtschreibung mit dem Handy ist es unübersichtlich.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 12:26

    magnetmatz

    Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge muss in dieser Form geändert werden !wegen des erforderlichen Mofaführerschein und; der Einordnung als KFZ (Handgashebel).
    Es gibt aber dafür zu wenig Lobbyisten .Heute wo man
    Für einen Sprung von einer Mauer schon den Flugschein
    und das Medical Class 2 braucht hat es die Wasserlobby geschafft die Leistung von Führerscheinfreien Bootsantrieben von 3,5 auf
    Unglaubliche 15PS anzuheben

  • Profilbild von Pressesprecher FA (inoffiziell)
    # 24.10.18 um 12:51

    Pressesprecher FA (inoffiziell)

    Der Roller wird nicht ab 6 km/h zu einem Fahrzeug. Es ist ein Fahrzeug. Sobald es eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h hat wird es Zulassungspflichtig und dann mit allen Konsequenzen die ihr aufgezählt habt.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 12:55

    magnetmatz

    Fär die Boote wurden extra 3 Klassen erfunden, Schlauchboot mit 15 PS Motor Schlauchboot mit Holzaufbau oder komplett aus Holz oder Polyester mit 15PS Motor.
    Es geht "ALLES" (15PS entspr.11KW.). Mit 3.5PS,2,5KW lässt sich auf den Bunnenseen rund um Berlin oder in Mecklenburg
    kein Hausboot "vernünftig"
    bewegen .
    Wo hingegen für ein Zwergseegelbot ein Bootsführerschein mit Gesundheitszeugnis erforderlich ist.. d.h.:"wenn Du Farbenblind bist darfst Du keine Scholle aber ein 15PS Motorboot fahren !!
    In diesem Sinne…
    "Gute Fahrt für innovationen ,"
    damit wir in Europa nicht allen Staaten außer England hinterherhinken .

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 13:01

    magnetmatz

    @Pressesprecher FA,, Kann die Mehrwertsteuer für das Versicherungs kennzeichen wegen der großen innovation nicht auf 9% gesenkt werden ?

  • Profilbild von popel2k
    # 24.10.18 um 13:01

    popel2k

    Fehlen eigentlich nur noch die Rückspiegel und ich hatte recht mit meiner vorhersage 😉

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 13:05

    magnetmatz

    @Pressesprecher FA 6Km sind eine Definition und kann genauso gut für diese Kategorie Motorboote verändert werden siehe Motorboote!!

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 13:15

    magnetmatz

    @magnetmatz: Pressesprecher FA, ich habe ein rotes 06 wechs

    Wechselkennzeichen seit 1994 für meine Oldtimer
    Hoch lebe Matthias Wissmann und ab da gab es auch eine Außna
    H

  • Profilbild von Schwoob
    # 24.10.18 um 13:28

    Schwoob

    Mit Kennzeichen könnt ihr alle eure bereits gekauften Roller vergessen. Die Versicherer wollen sowas wie eine ABE sonst gibt es keine Versicherung. Also mal wieder viel Bürokratie für nix. Die Roller werden einen Wert von 300 € haben aber zwecks Zulassung über 500 € kosten. Und für ein paar Meter fahren jedes Jahr 50 Euro Versicherung zahlen ist auch nicht förderlich. Deutschland als Innovationsfreundlich zu bezeichnen ist blanker Hohn.

  • Profilbild von Allah.@uagbar.jihad
    # 24.10.18 um 13:39

    [email protected]

    Nicht mal Fahrradfahrer nutzen den Radweg bei uns. Denken alle Sie wären Mr Ullrich und fahren yolo auf der Straße neben dem Radweg.

  • Profilbild von magnetmatz
  • Profilbild von exlexa
    # 24.10.18 um 14:02

    exlexa

    @Schwoob: wenn man Kennzeichnen braucht 1. Gehört das Teil zu "allgemeine" Verkehrsmittel. Darfst ja die Strasse benutzen. 2. Braucht man da nicht der Führerschein dafür???

  • Profilbild von Schwoob
    # 24.10.18 um 14:08

    Schwoob

    Was für ein Geschiss für eine Gehhilfe!

  • Profilbild von Gain
    # 24.10.18 um 14:13

    Gain

    Dann wäre es übrigens auch nix mit dem Ninebot ES1mit Zusatz Arterien, denn die bringt nicht nur zusätzliche Kilometer, sondern auch einen Gewinn an Geschwindigkeit
    Zitat von der Segway-Homepage
    "Mit einer optionalen zweiten Batterie (separates Zubehör) kann die Reichweite auf bis zu 45 km erweitert werden und Sie können bis zu 25 km/h beschleunigen."

    Ich hoffe, der Entwurf wird noch mal überarbeitet.

  • Profilbild von magnetmatz
  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 14:48

    magnetmatz

    @magnetmatz: Hier ist vom Deutschen Bundestag eine Zusammenstellung über die Regelung mit Elektrokleinstfahrzeugen in Europa, Alle Länder außer England haben lockere Bestimmungen und alle keinen Führerscheinzwang und Kfz Einstufung.

  • Profilbild von qwopqwop
    # 24.10.18 um 14:56

    qwopqwop

    @magnetmatz: Alle Länder?!
    Da sind nicht alle aufgezählt, in Italien gabs erst ne Strafe von 4200€ und 3 Führerscheinpunkte für ne Frau die auf nem Hooverboard durch die Stadt gefahren und in ne Kontrolle geraten ist.
    Und ihr denkt Deutschland wär streng?! ?

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