E-Scooter Straßenzulassung in Deutschland
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine ältere Fassung. Inzwischen hat sich einiges an der Gesetzeslage geändert. Eine aktuelle Version mit allen wichtigen Informationen zur neuen E-Scooter-Verordnung und den Rollern von Xiaomi und Segway findet ihr hier.
Was wir vom Entwurf der Bundesregierung halten, und was wir anders machen würden, könnt ihr hier nachlesen.
Wir haben euch hier auf China-Gadgets.de in der Vergangenheit schon mehrere E-Fahrzeuge vorgestellt. Darunter zum Beispiel der E-Roller Xiaomi M365 oder das beliebte E-Bike FIIDO D1. So gut sie auch sind, ein Problem haben sie alle: die fehlende Straßenzulassung in Deutschland. Aber das ändert sich für E-Scooter!
Inhalt
Die bisherige Rechtslage in Deutschland (vor Juni 2019)
Bisher war das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen in Deutschland illegal, da diese Gadgets nicht konform mit der Deutschen Straßenverkehrsordnung waren. Mit einer Geschwindigkeit von über 6 km/h wurden sie als Fahrzeug eingestuft, wodurch sie bereits versicherungspflichtig waren. Zudem kamen oft auch Probleme mit den Bremsen oder den angebrachten Lichtern hinzu. Wir bewerten zwar ein Gros der Gadgets als wirklich gut, und können einige auch wirklich empfehlen, allerdings nur für den Einsatz auf Privatgelände, wo diese Regeln keine Anwendung finden.
Deutschland hing damit im internationalen Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder den USA leider deutlich hinterher.
Die neue E-Scooter-Verordnung
Mitte Mai 2019 wurde vom Bundesrat die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr (eKFV) angenommen. Damit war nach langen Verhandlungen und einer intensiv geführten öffentlichen Diskussion die letzte Hürde für E-Scooter genommen.
Wo darf man mit dem Elektrorollern fahren? Nur auf Fahrradwegen. In diesem Sinne werden die Roller fast wie Fahrräder gehandelt, denn auf Gehwegen darf man die E-Roller nicht fahren. Ist kein Fahrradweg gegeben, müssen die Roller auf die Straße ausweichen. Außerdem gibt es eine weitere Einschränkung. Es werden nur E-Scooter mit einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h zugelassen. Außerdem ist wichtig, dass die Roller höchstens mit einem 500W Motor ausgestattet sind. Das heißt, dass einige Modelle – auch aus China – nicht legal werden.
Für die neue Fahrzeugklasse dieser Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht! Dazu gehört demnach auch ein Versicherungskennzeichen. Eine Helmpflicht besteht allerdings nicht, und auch einen Führerschein braucht man nicht. Jeder Roller muss allerdings sogenannten „fahrdynamische Mindestanforderungen“ erfüllen. Sprich: man muss ihn steuern können, er muss bremsen können und es muss auch eine Beleuchtungsanlage installiert sein.
Welche Modelle wären erlaubt?
Die gute Nachricht: es gibt einige Modelle aus China, die die maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Dazu gehört vor allem der Ninebot ES01, der eben maximal 20 km/h fährt, mit einem 500W Motor ausgestattet ist und eine 25 km Reichweite bietet. Der Clou bei dem Ninebot ist zudem, dass man mit einem zusätzlichen Akku die Reichweite auf stolze 45 km erweitern kann! Dann erhöht sich allerdings die Geschwindigkeit auf 25 km/h. Vielleicht könnte man auch davon profitieren, dass Ninebot Segway aufgekauft hat, ein Hersteller, der Pionierarbeit im Thema E-Mobilität verrichtet hat. Durch die deutsche Marktpräsenz dürfte man hier am ehesten mit einer Straßenzulassung rechnen, auch wenn alles noch Spekulation ist.
Zwei Modelle, welche die Anforderungen bereits erfüllen, sind der BMW X2 City und der Metz Moover, die beide allerdings rund 2.000€ kosten. Keine wirkliche Option. BMW arbeitet aber zusammen mit dem Unternehmen Micro Mobility an einem nur 9 kg leichten Scooter, der im Herbst erscheinen und 800€ kosten soll.
Der eben angesprochene Xiaomi M365 fährt zwar maximal 25 km/h, könnte aber eventuell durch die zugehörige Software gedrosselt werden. Dafür spricht der sowieso implementierte Eco-Modus mit 18 km/h Maximalgeschwindigkeit und dass es eine Europe Version des Rollers gibt. Der Roller befindet sich auch im Besitz der Redaktion und kann von uns wirklich empfohlen werden. Ob er dann aber auch tatsächlich legal sein wird, ist bisher leider nicht zu sagen.
Schaut man sich beispielsweise bei GearBest um, entdeckt man eine Vielzahl an verschiedenen E-Rollern. Zu nennen wäre hier zum Beispiel der No Name E-Roller zum verhältnismäßig günstigen Preis und der weiße Rcharlence HS für knapp 200€, mit kleineren 6 Zoll Reifen. Ersterer fährt sogar nur 15 km, der Rcharlence immerhin 20 km/h. In puncto Reichweite können sie aber beide nicht mit den teureren Modellen mithalten.
Insgesamt sieht es leider so aus, als würden die meisten chinesischen Roller, die bereits existieren, in Deutschland nicht zugelassen werden. Allerdings soll Xiaomi bereits an einem neuen Scooter arbeiten, der die deutschen Anforderungen erfüllt. Sobald es hier mehr Informationen gibt, lassen wir es euch natürlich wissen.
E-Scooter Sharing auch in Deutschland
Positive Meldungen gibt es aus der Stadt Bamberg. Dort gibt es seit Anfang Dezember 2018 den ersten Feldtest für E-Scooter des Unternehmens Bird. Bei Bird handelt es sich um einen Anbieter, über den man die E-Scooter mittels App ganz einfach leihen und für eine gewisse Zeit nutzen kann. Bird kooperiert mit der Stadt Bamberg und will erst einmal 100 E-Scooter in der Stadt anbieten. Bei den Bird Scootern handelt es sich zumindest in der USA um einen umgelabelten Xiaomi M365 E-Roller.
Solange die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge noch nicht in Kraft getreten ist, soll diese durch Sondergenehmigungen übergangen werden. Damit ist Bamberg die erste Stadt in Deutschland, in der E-Scooter legal gefahren werden können.
Ausblick: E-Scooter bald legal
Wir können gar nicht betonen, wie sehr wir auf die Straßenzulassung der E-Roller warten – das wird bei vielen von euch nicht anders sein. Und mit der neuen Verordnung gibt es nun einen Entwurf, der das möglich macht, auch wenn er noch nicht perfekt ist. Die Verordnung in allen einzelnen Punkten haben wir hier für euch zusammengefasst, außerdem haben wir uns mal überlegt, was wir an der Verordnung alles geändert hätten.
Wartet ihr auf die Straßenzulassung oder seid ihr bereits in Besitz eines E-Transport Gadgets? Lasst uns gerne in den Kommentaren wissen!
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