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E-Scooter Straßenzulassung in Deutschland

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Bei diesem Artikel handelt es sich um eine ältere Fassung. Inzwischen hat sich einiges an der Gesetzeslage geändert. Eine aktuelle Version mit allen wichtigen Informationen zur neuen E-Scooter-Verordnung und den Rollern von Xiaomi und Segway findet ihr hier.

Was wir vom Entwurf der Bundesregierung halten, und was wir anders machen würden, könnt ihr hier nachlesen.

Wir haben euch hier auf China-Gadgets.de in der Vergangenheit schon mehrere E-Fahrzeuge vorgestellt. Darunter zum Beispiel der E-Roller Xiaomi M365 oder das beliebte E-Bike FIIDO D1. So gut sie auch sind, ein Problem haben sie alle: die fehlende Straßenzulassung in Deutschland. Aber das ändert sich für E-Scooter!

Xiaomi M365 E-Scooter

Die bisherige Rechtslage in Deutschland (vor Juni 2019)

Bisher war das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen in Deutschland illegal, da diese Gadgets nicht konform mit der Deutschen Straßenverkehrsordnung waren. Mit einer Geschwindigkeit von über 6 km/h wurden sie als Fahrzeug eingestuft, wodurch sie bereits versicherungspflichtig waren. Zudem kamen oft auch Probleme mit den Bremsen oder den angebrachten Lichtern hinzu. Wir bewerten zwar ein Gros der Gadgets als wirklich gut, und können einige auch wirklich empfehlen, allerdings nur für den Einsatz auf Privatgelände, wo diese Regeln keine Anwendung finden.

Deutschland hing damit im internationalen Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder den USA leider deutlich hinterher.

Die neue E-Scooter-Verordnung

Mitte Mai 2019 wurde vom Bundesrat die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr (eKFV) angenommen. Damit war nach langen Verhandlungen und einer intensiv geführten öffentlichen Diskussion die letzte Hürde für E-Scooter genommen.

Xiaomi Ninebot ES01 faltbar

Wo darf man mit dem Elektrorollern fahren? Nur auf Fahrradwegen. In diesem Sinne werden die Roller fast wie Fahrräder gehandelt, denn auf Gehwegen darf man die E-Roller nicht fahren. Ist kein Fahrradweg gegeben, müssen die Roller auf die Straße ausweichen. Außerdem gibt es eine weitere Einschränkung. Es werden nur E-Scooter mit einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h zugelassen. Außerdem ist wichtig, dass die Roller höchstens mit einem 500W Motor ausgestattet sind. Das heißt, dass einige Modelle – auch aus China – nicht legal werden.

Xiaomi M365 Roller

Für die neue Fahrzeugklasse dieser Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht! Dazu gehört demnach auch ein Versicherungskennzeichen. Eine Helmpflicht besteht allerdings nicht, und auch einen Führerschein braucht man nicht. Jeder Roller muss allerdings sogenannten „fahrdynamische Mindestanforderungen“ erfüllen. Sprich: man muss ihn steuern können, er muss bremsen können und es muss auch eine Beleuchtungsanlage installiert sein.

Welche Modelle wären erlaubt?

Die gute Nachricht: es gibt einige Modelle aus China, die die maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Dazu gehört vor allem der Ninebot ES01, der eben maximal 20 km/h fährt, mit einem 500W Motor ausgestattet ist und eine 25 km Reichweite bietet. Der Clou bei dem Ninebot ist zudem, dass man mit einem zusätzlichen Akku die Reichweite auf stolze 45 km erweitern kann!  Dann erhöht sich allerdings die Geschwindigkeit auf 25 km/h. Vielleicht könnte man auch davon profitieren, dass Ninebot Segway aufgekauft hat, ein Hersteller, der Pionierarbeit im Thema E-Mobilität verrichtet hat. Durch die deutsche Marktpräsenz dürfte man hier am ehesten mit einer Straßenzulassung rechnen, auch wenn alles noch Spekulation ist.

Zwei Modelle, welche die Anforderungen bereits erfüllen, sind der BMW X2 City und der Metz Moover, die beide allerdings rund 2.000€ kosten. Keine wirkliche Option. BMW arbeitet aber zusammen mit dem Unternehmen Micro Mobility an einem nur 9 kg leichten Scooter, der im Herbst erscheinen und 800€ kosten soll.

Ninebot ES2 Zusatzakku
Den Ninebot ES1 kann man sogar mit einem Akku erweitern.

Der eben angesprochene Xiaomi M365 fährt zwar maximal 25 km/h, könnte aber eventuell durch die zugehörige Software gedrosselt werden. Dafür spricht der sowieso implementierte Eco-Modus mit 18 km/h Maximalgeschwindigkeit und dass es eine Europe Version des Rollers gibt. Der Roller befindet sich auch im Besitz der Redaktion und kann von uns wirklich empfohlen werden. Ob er dann aber auch tatsächlich legal sein wird, ist bisher leider nicht zu sagen.

Schaut man sich beispielsweise bei GearBest um, entdeckt man eine Vielzahl an verschiedenen E-Rollern. Zu nennen wäre hier zum Beispiel der No Name E-Roller zum verhältnismäßig günstigen Preis und der weiße Rcharlence HS für knapp 200€, mit kleineren 6 Zoll Reifen. Ersterer fährt sogar nur 15 km, der Rcharlence immerhin 20 km/h. In puncto Reichweite können sie aber beide nicht mit den teureren Modellen mithalten.

Insgesamt sieht es leider so aus, als würden die meisten chinesischen Roller, die bereits existieren, in Deutschland nicht zugelassen werden. Allerdings soll Xiaomi bereits an einem neuen Scooter arbeiten, der die deutschen Anforderungen erfüllt. Sobald es hier mehr Informationen gibt, lassen wir es euch natürlich wissen.

E-Scooter Sharing auch in Deutschland

Positive Meldungen gibt es aus der Stadt Bamberg. Dort gibt es seit Anfang Dezember 2018 den ersten Feldtest für E-Scooter des Unternehmens Bird. Bei Bird handelt es sich um einen Anbieter, über den man die E-Scooter mittels App ganz einfach leihen und für eine gewisse Zeit nutzen kann. Bird kooperiert mit der Stadt Bamberg und will erst einmal 100 E-Scooter in der Stadt anbieten. Bei den Bird Scootern handelt es sich zumindest in der USA um einen umgelabelten Xiaomi M365 E-Roller.

BIRD E-Scooter

Solange die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge noch nicht in Kraft getreten ist, soll diese durch Sondergenehmigungen übergangen werden. Damit ist Bamberg die erste Stadt in Deutschland, in der E-Scooter legal gefahren werden können.

Ausblick: E-Scooter bald legal

Wir können gar nicht betonen, wie sehr wir auf die Straßenzulassung der E-Roller warten – das wird bei vielen von euch nicht anders sein. Und mit der neuen Verordnung gibt es nun einen Entwurf, der das möglich macht, auch wenn er noch nicht perfekt ist. Die Verordnung in allen einzelnen Punkten haben wir hier für euch zusammengefasst, außerdem haben wir uns mal überlegt, was wir an der Verordnung alles geändert hätten.

Wartet ihr auf die Straßenzulassung oder seid ihr bereits in Besitz eines E-Transport Gadgets? Lasst uns gerne in den Kommentaren wissen!

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Profilbild von Thorben

Thorben

Mir haben es die China-Smartphones von Xiaomi, Huawei & Co angetan. Wenn ich kein Handy teste, pflege ich unseren Instagram-Kanal.

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Kommentare (160)

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 13:05

    magnetmatz

    @Pressesprecher FA 6Km sind eine Definition und kann genauso gut für diese Kategorie Motorboote verändert werden siehe Motorboote!!

  • Profilbild von popel2k
    # 24.10.18 um 13:01

    popel2k

    Fehlen eigentlich nur noch die Rückspiegel und ich hatte recht mit meiner vorhersage 😉

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 13:01

    magnetmatz

    @Pressesprecher FA,, Kann die Mehrwertsteuer für das Versicherungs kennzeichen wegen der großen innovation nicht auf 9% gesenkt werden ?

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 12:55

    magnetmatz

    Fär die Boote wurden extra 3 Klassen erfunden, Schlauchboot mit 15 PS Motor Schlauchboot mit Holzaufbau oder komplett aus Holz oder Polyester mit 15PS Motor.
    Es geht "ALLES" (15PS entspr.11KW.). Mit 3.5PS,2,5KW lässt sich auf den Bunnenseen rund um Berlin oder in Mecklenburg
    kein Hausboot "vernünftig"
    bewegen .
    Wo hingegen für ein Zwergseegelbot ein Bootsführerschein mit Gesundheitszeugnis erforderlich ist.. d.h.:"wenn Du Farbenblind bist darfst Du keine Scholle aber ein 15PS Motorboot fahren !!
    In diesem Sinne…
    "Gute Fahrt für innovationen ,"
    damit wir in Europa nicht allen Staaten außer England hinterherhinken .

  • Profilbild von Pressesprecher FA (inoffiziell)
    # 24.10.18 um 12:51

    Pressesprecher FA (inoffiziell)

    Der Roller wird nicht ab 6 km/h zu einem Fahrzeug. Es ist ein Fahrzeug. Sobald es eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h hat wird es Zulassungspflichtig und dann mit allen Konsequenzen die ihr aufgezählt habt.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 12:26

    magnetmatz

    Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge muss in dieser Form geändert werden !wegen des erforderlichen Mofaführerschein und; der Einordnung als KFZ (Handgashebel).
    Es gibt aber dafür zu wenig Lobbyisten .Heute wo man
    Für einen Sprung von einer Mauer schon den Flugschein
    und das Medical Class 2 braucht hat es die Wasserlobby geschafft die Leistung von Führerscheinfreien Bootsantrieben von 3,5 auf
    Unglaubliche 15PS anzuheben

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 11:31

    magnetmatz

    Entschuldige meine Rechtschreibung mit dem Handy ist es unübersichtlich.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 11:27

    magnetmatz

    @Andreas , wie schwer ist Dein Roller mit Sattel Außenspiegel Dynamo und Scheinwerfer? Kannst Du damit unter dem Arm in eine Strassenbahn einsteigen ?
    Wohlmöglich hast Du auch einen Akku aus Plumbum?
    Ich will Dich nicht beleidigen
    das hast Du warscheinlich eine Tante Berta oder Onkel Fritz,..oder ähnlich??
    robust und schwer ..

  • Profilbild von Andreas Göthe
    # 24.10.18 um 11:17

    Andreas Göthe

    Es gibt schon lange ei elektro scooter mit Straßen Zulassung ich fahre selber schon eins und das schon 6 Jahre es ist der evoking mach 1 der fährt 40 kmh und ist auch eingetragen man kann auf alle Straßen ausser Autobahn oder Schnellstraßen fahren.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 11:10

    magnetmatz

    Was ich noch vergessen habe, die Versicherungswirtschaft bekommt auch ein kleines Zubrot jetzt wo die Lebensversicherungen nicht mehr so gut laufen .

  • Profilbild von tooomm
    # 24.10.18 um 11:07

    tooomm

    Bin neu Reichs Deutscher und lebe im eigenen Herzogtum. Glaube schon lange nicht mehr an die lachhafte Merkel und Ihre dummen dunklen Partei Schergen. Somit betrifft mich der Quatsch mit eurer kommenden Kfz kennzeichen Pflicht glücklicherweise nicht.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 10:46

    magnetmatz

    @Colosseo: Magnetmatz
    Das mit dieser Verordnung ist ein Schuss in den Ofen da hat der deutsche Amtsschimmel gewiehert,was nicht sein kann das nicht sein darf für Kontrollfreaks Führerschein und Versicherungskennzeichen.
    Hat man etwa Angst das schon 4 jährige mit einem Elektroroller fahren ?
    In ganz Europa außer England gelten die Roller nicht als KFZ
    sondern als Spielzeug .Die Kreativität wird gebremst und für Eigenbauten wird für die Kollegen Ingenieure vom TüV ein Arbeitsbeschaffungsprogramm aufgekegt….

  • Profilbild von Herzfinsternis
    # 24.10.18 um 10:34

    Herzfinsternis

    Es gibt einen Gesetzentwurf dafür:
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf?__blob=publicationFile

    Ein paar Punkte daraus:
    Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h und nicht mehr als 20 km/h
    entweder ohne Sitz oder selbstbalancierend
    Lenk- oder Haltestange
    nicht mehr als 500 Watt, oder nicht mehr als 1200 Watt, wenn ein Hauptteil der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet wird
    Verzögerungseinrichtung (Bremse)
    lichttechnische Einrichtungen
    Einrichtung für Schallzeichen

    • Profilbild von Rollator
      # 25.10.18 um 23:02

      Rollator

      Und einen Mofa Führerschein??? Dazu Versicherung und Kennzeichen,,, ernsthaft, dann hat sich der Roller in Deutschland erledigt.

  • Profilbild von Colosseo
  • Profilbild von Colosseo
    # 24.10.18 um 09:53

    Colosseo

    … und was soll der Quatsch mit den 20 km/h, ab denen eine Helmpflicht gelten sollte? Fahrräder und Peddelecs (und mit denen sollen E-Roller gleichgestellt werden) haben jedenfalls keine solche Regelung!

    Mit Nummernschild würden die Fahrzeuge übrigens als KFZ gelten und bräuchten einerseits eine Zulassung und andererseits würde dann für sie keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr gelten!

    Es bleibt dabei, was die Regierung verlauten lassen hat!

  • Profilbild von Colosseo
    # 24.10.18 um 09:44

    Colosseo

    Das Bundesverkehrsministerium ist nicht zuständig für die Gesetzgebung und hat nur auf die offiziellen Informationen verwiesen, die Bereits bekannt waren.

    Und dabei ist Ihnen sogar ein Fehler unterlaufen, denn das mit dem Nummernschild ist jedenfalls völliger Quatsch!

  • Profilbild von Mataan
    # 24.10.18 um 09:43

    Mataan

    Nur auf Fahrradwegen und ansonsten muss man schieben, was ist mit gemeinsamen Fuss/Radwegn

  • Profilbild von HeinzPeterKlaus
    # 15.10.18 um 15:20

    HeinzPeterKlaus

    Hallo, gibt es schon etwas Neues zu diesem Thema?

  • Profilbild von 123Pyrofire
    # 10.10.18 um 19:51

    123Pyrofire

    @Tobi: Ich habe gelesen das heute die Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität entscheiden sollte. Gefunden habe ich nirgends neues. Hoffentlich wird das dieses Jahr noch was.

  • Profilbild von Tobi
    # 09.10.18 um 20:57

    Tobi

    Und jetzt ist Oktober, gibt es hier ein update?

  • Profilbild von DiMyt
    # 24.09.18 um 18:42

    DiMyt

    Sehr Interessant und macht Hoffnung:

    https://www.youtube.com/watch?v=ynoJwMsKKtk

  • Profilbild von Gast
    # 22.09.18 um 11:54

    Anonymous

    @Mathias: Ja, habe ich oben erzählt. Die Polizei hat derzeit offenbar die Anweisung, tolerant zu sein.

  • Profilbild von danke
    # 18.09.18 um 23:19

    danke

    die rollerplausch wiki war der beste tip, danke

  • Profilbild von Mathias
    # 17.09.18 um 07:15

    Mathias

    Wurde mal jemand mit einem Roller in DE geprüft? Ich sehe hier in HD viele mit elektro Roller rumfahren, für mich würde es auch Sinn machen von HBF zur Arbeit. Bin mir aber noch etwas unsicher.

  • Profilbild von Colosseo
    # 15.09.18 um 23:32

    Colosseo

    Die Versammlung der Grünen ist für den Gesetzesentwurf irrelevant, zumal sich deren Diskussion nur auf das Statement des Bundestages stützt:

    https://www.bundestag.de/presse/hib/-/563716

    Dort wird von Gleichstellung mit dem Fahrrad gesprochen, also wird auch die Nutzung auf der Straße erlaubt sein!

    Der Gesetzentwurf ist fertig und steht demnächst zur Abstimmung – es wird also noch dieses Jahr ein Gesetz geben!

    Allerdings tatsächlich mit Max. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit… was beim M365 bedeuten würde, dass man ihn (offiziell) nur im Eco Modus nutzen dürfen wird.

    Vor ein paar Tagen war ich übrigens mit meinem M365 in einer Polizeikontrolle und die Polizisten meinten nur zu mir, dass ich vorsichtig fahren solle.

    Bis das Gesetz durch ist, wird die Polizei niemandem mehr den Roller wegnehmen – außer man fährt extrem rücksichtslos!

    • Profilbild von Thorben
      # 17.09.18 um 08:24

      Thorben CG-Team

      @Colosseo: Danke für den Link, das hört sich doch sogar noch besser an! Müssen wir mal abwarten, wie das Gesetz dann im Endeffekt aussieht.

    • Profilbild von Simplicitas
      # 16.09.18 um 00:42

      Simplicitas

      Interessant. Allerdings wird der Wortlaut "bauartbedingt" verwendet, womit Roller wie der M365 rausfallen, da sie bauartbedingt ohne technische Veränderung über 20km/h fahren können. Der Eco-Modus genügt nicht, da bräuchte es wohl eine nicht "per Knopfdruck" an- und abschaltbare Drossel :/
      Dass einem ein Polizist den Roller wegnimmt ist wohl die geringste Gefahr. Problematisch wird es eigentlich erst bei Unfällen.

  • Profilbild von Codi
    # 15.09.18 um 05:13

    Codi

    @Simplicitas: erst denken, dann schreiben.

    • Profilbild von Simplicitas
      # 16.09.18 um 00:34

      Simplicitas

      Schade, dass das bei dir nicht funktioniert hat. Vielleicht reicherst du deinen nächsten Kommentar ja mit etwas Kontext an. Will sagen: Inhaltloses Bashing kannst du dir für den Sandkasten aufsparen.

  • Profilbild von Schonja
    # 15.09.18 um 04:05

    Schonja

    In der Telegram Gruppe, Rollerplausch für den xiaomi M365 (Googel) fahren genug leute bereits in mit Kennzeichen durch Deutschland..

    • Profilbild von XoX
      # 26.10.18 um 07:45

      XoX

      Ich bin einer davon. Bereits über 3000km mit dem M365. Das Teil macht einfach nur spaß. Auch öfters von der Polizei gesehen, keine Probleme. Sind einfach weiter gefahren. Der Vorteil wenn sie Zugelassen sind man kann z.b sagen Hey! der ist gedrosselt oder so ähnlich. Problemlos möglich durch die Firmenware. Mit Zusatzakku 50km Reichweite ist auch ordentlich. Im Somer das Auto abmelden, wenn der Fahrtweg nicht allzu weit ist.

      • Profilbild von Browni
        # 08.05.19 um 23:36

        Browni

        Würd mich sehr freuen, wenn Sie sich mal bei mir melden könnten bezüglich paar fragen zu der Zulassung. Möchte unbedingt einen !
        Wäre ihnen wirklich sehr dankbar
        lg aus kölle
        [email protected]

  • Profilbild von Dan
    # 15.09.18 um 02:59

    Dan

    Was daran asozial ist, dass eine Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt erschließt sich mir nicht. Tut sie bei Fahrrädern doch auch und genau dafür ist sie ja auch da. Wenn alles ausgeschlossen wird, was soll die Versicherung dann noch decken?? Bis jetzt bedeutet Nummernschild auch immer Helmpflicht. Stelle ich mir lustig vor mit Motorradhelm auf meinem escooter zur Arbeit mit 20km/h.
    Rotlicht Verstöße werden auch bei Radfahrern gehandet. Und auch rücksichtsloses Fahren/überhöhte Geschwindigkeit kann zu Punkten in Flensburg führen. Dafür braucht man kein Auto…

    • Profilbild von Simplicitas
      # 16.09.18 um 00:30

      Simplicitas

      Weil Fahrräder nicht motorisiert sind. So werden eBikes auch nicht generell von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Selbst Pedelecs sind von den vielen privaten Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt. Es hat auch durchaus Sinn, dass eine private Haftpflichtversicherung nicht alles abdeckt und es für besondere Fälle besondere Versicherungen gibt. Dazu zählen z.B. die Versicherungen für Kraftfahrzeuge.
      Irgendwo muss man eine Grenze ziehen, sonst könnte man alles mit der privaten Haftpflichtversicherung abdecken. Davon würden jedoch gerade die sozial schwächeren leiden, da sie sich die Policen nicht leisten könnten.

      Das Argument der Helmpflicht möchte ich kurz entmachten, da diese nur bei einem Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 20km/h gilt. Und wir reden hier ja von einem Limit von 20km/h.

      Alleine diesen Sommer habe ich persönlich mehr als ein Dutzend Rotlichtverstöße durch Fahrradfahrer aktiv mitbekommen. Ich glaube nicht, dass ein einziger davon gahndet wurde. Wer schwer zu ermitteln ist, scheint offenbar weniger Interesse an der Einhaltung der Regeln zu haben. Ist halt traurig.

  • Profilbild von Simplicitas
    # 14.09.18 um 16:11

    Simplicitas

    Da es sich hierbei sowieso nur um ein Arbeitsgrüppchen einer Oppositionspartei handelt, wird sich dadurch auf kurze Sicht sowieso wenig bis gar nichts ändern. Änderungen in StVO, FZV und Co dauern erfahrungsgemäß Jahre und benötigen eine Mehrheit.
    Trotzdem frage ich mich, was erneut der widerliche Ansatz soll, dass im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung zahlen und kein Versicherungskennzeichen notwendig sein soll. Ich empfinde es asozial die Risiken von Kraftfahrzeugen zu sozialisieren. Und das sage ich als jemand, der durchaus persönliches Interesse an dieser Fortbewegungsart hat und von der Sozialisierung des Risikos profitieren könnte. Bricht man sich wirklich einen Zacken aus der Krone, wenn man die Versicherung seines Kraftfahrzeug vollständig selber zahlt? Ich empfinde es als asozial gegenüber Nichtfahrern so eine Beitragserhöhung herauszufordern. Je mehr Schäden private Haftpflichtversicherungen abdecken und je mehr Schäden von der privaten Haftpflichtversicherung reguliert werden, desto höher sind zukünftige Beiträge. Da ergibt sich eine Abhängigkeit, die jedem Drittklässler einleuchten sollte.
    Und wieso stemmt man sich gegen ein Versicherungskennzeichen. Damit man fröhlich Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsübertretungen etc. begehen kann ohne eine Anzeige fürchten zu müssen? Oder worin liegt das begründet – außer das Versicherungskennzeichen sperrig sind. Gut, die Dinger gefallen mir an meinem Auto auch nicht besonders. Aber dennoch bin ich froh, dass es sie gibt.

  • Profilbild von 123Pyrofire
    # 14.09.18 um 11:44

    123Pyrofire

    @Franz: Ich werde nicht so schnell fahren das mir ein Fussgänger reinlaufen kann. Da es für mein Arbeitsweg ist sind da auch nicht viele Fussgänger.

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