Straßenzulassung für E-Scooter in Deutschland – Diese Roller gibt es zu kaufen!

Eine Liste mit allen bisher zugelassenen E-Scootern findet ihr weiter unten im Artikel.

Seit dem 15. Juni gilt sie offiziell, die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr, kurz eKFV. Welche Modelle sind zugelassen, wo darf ich fahren, und wo kann ich so einen Roller kaufen? Wir sagen dir hier genau, was die Regelung für dich bedeutet.

Eine Gesetzesänderung war lange überfällig, finden auch wir bei China-Gadgets. Wir haben schon längst verschiedene „Last Mile Gadgets“ getestet und sind begeistert. Einen Überblick könnt ihr euch in unserem angepassten Ratgeber zur E-Mobilität verschaffen. Außerdem hat Jens die wichtigsten Punkte der Verordnung hier auch noch mal im Video zusammengefasst.

E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge Grafik bmvi
Die Grafik des Verkehrsministeriums zur neuen Verordnung.

E-Scooter in Deutschland sind jetzt legal!

Viel war im Vorfeld über die Verordnung diskutiert worden. Deutschland wäre wohl nicht Deutschland, wenn man nicht einen umfassenden Katalog an Bestimmungen und Vorschriften zum Betrieb der Fahrzeuge verfasst hätte. Einige dieser Bestimmungen sind wichtig und richtig, andere wirken wenig durchdacht und werfen Fragen auf. Wir fassen die Einzelheiten für euch zusammen. Die Verordnung im Wortlaut könnt ihr hier nachlesen.

Welche Fahrzeuge betrifft die neue Verordnung?

  • E-Scooter fallen nun in die neue Fahrzeugklasse der „Elektrokleinstfahrzeuge“, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten.
    • Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 und 20 km/h haben.
    • Es muss eine Lenk- oder Haltestange geben (das schließt sogenannte „Hoverboards“ und E-Skates aus)
    • Die Nennleistung darf 500 Watt nicht übersteigen (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird)
    • Es darf maximal 700 mm breit, 1400 mm hoch und 2000 mm lang sein.
    • Das Gewicht ohne Fahrer muss unter 55 kg liegen.

Welche Ausstattung braucht ein E-Scooter?

  • Alle Elektrokleinstfahrzeuge müssen bestimmte Vorschriften einhalten, um im öffentlichen Raum gefahren zu werden.
    • Das Fahrzeug benötigt eine Allgemeine oder Einzel-Betriebserlaubnis.
    • Es muss ein gültiger Versicherungsaufkleber angebracht werden. Eine Versicherung kostet zwischen 30 und 60€ im Jahr.
    • Es muss eine Identifizierungsnummer und ein „Fabrikschild“ mit Fahrzeugtyp und Höchstgeschwindigkeit angebracht werden (sprich: Es braucht ein Kennzeichen/Nummernschild)
  • Die Fahrzeuge müssen außerdem gemäß der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) mit folgenden Dingen ausgerüstet sein:
    • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
    • elektrische Beleuchtung vorne und hinten
    • ein „Schallzeichen“, sprich eine Klingel/Hupe
    • Eine Anzeige für den Batteriestand
    • Es gibt keine Helmpflicht

Wo darf ich mit E-Scootern fahren?

E-Scooter Verkehrszeichen Elektrokleinstfahrezeuge frei
So oder so ähnlich wird das neue Zeichen aussehen.
  • Es besteht grundsätzlich die Pflicht, Radwege zu benutzen, wo diese vorhanden sind.
  • Ist kein Radweg vorhanden, darf/muss auf der Straße gefahren werden.
  • Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.
  • Es gibt ein neues Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge (siehe oben).
  • Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich erlaubt, solange die Roller zusammengeklappt werden.

Darf ich E-Scooter aus China jetzt in Deutschland fahren?

Die vielleicht wichtigste Frage hier bei China-Gadgets: Wie ist das denn nun mit den Rollern aus China? Darf ich jetzt mit meinem Xiaomi M365 auf die Straße? In diesem speziellen Fall ist die Antwort leider „nein“; generell lässt sich das noch nicht sagen. Der M365 ist mit 25 km/h zu schnell für die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Dem Ninebot ES1 fehlt außerdem die nötige Beleuchtung, der ES2 ist ebenfalls zu schnell. Eine Drosselung per Software-Update wird vermutlich nicht möglich/erlaubt sein.

Um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten, bräuchten die Roller zudem eine CE-Kennzeichnung. Auch das könnte ein Hindernis sein, da längst nicht alle chinesischen Hersteller diese ordnungsgemäß anbringen.

Den ES2 gibt es nur in silber-grau (vorne), den ES1 in schwarz (hinten)
Die bisherigen Modelle von Xiaomi und Ninebot sind erst mal von der Verordnung ausgenommen.

Entsprechend werdet ihr diese Modelle nicht versichern können und kein Kennzeichen dafür erhalten. Damit bleiben die preislich oft erschwinglicheren chinesischen Modelle auf deutschen Straßen verboten. Möglich, dass sich Hersteller nun den Vorgaben anpassen und Modelle auf den Markt bringen, die den deutschen Regeln entsprechen. Wir bei China-Gadgets halten natürlich die Augen offen und informieren euch, sobald solche Modelle auftauchen. Tests zu diesen Modellen und weiteren Gadgets aus dem Bereich E-Mobilität findet ihr natürlich hier auch auf China-Gadgets.

Es gibt bisher unbestätigte Gerüchte, dass zumindest Xiaomi an einem Roller arbeitet, der die deutschen Bestimmungen erfüllt. Auch von Ninebot, die andere Produkte wie ihre Drift W1 E-Skates bereits hierzulande verkaufen, erhoffen wir uns eine entsprechende Entwicklung.

Wo kann ich zugelassene E-Roller kaufen?

Die Anzahl der zugelassenen Roller ist immer noch übersichtlich. Bei vielen dieser Modelle handelt es sich um die Roller der Anbieter von E-Scooter-Sharing, die nicht einzeln im Handel erhältlich sind. Eine Übersicht aller Modelle mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) findet ihr hier:

  • Tier ES 200G (E-Scooter-Sharing)
  • VOI Voiager 1 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Sparrow
  • B1D, FLASH, CIRC (E-Scooter-Sharing)
  • Lime-S 3.0 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Exit-Cross
  • EGRET TEN
  • Moovi
  • efloater (E-Scooter-Sharing)
  • EGRET EIGHT
  • Bird One (E-Scooter-Sharing)
  • SoFlow SO6 
  • Ninebot MAX
  • VOI ES100D (E-Scooter-Sharing)
  • JUMP
  • SO2/SO2+
  • eScooter STREET one
  • go!mate
  • SXT Buddy V2 eKFV
  • TREKSTOR
  • KICK SCOOTER TRACER STREET (Iconbit)
  • SXT Light Plus
  • SXT MAX

Anfangs gab es auch Ausnahmegenehmigungen für einige wenige Modelle. So erfüllten der Metz Moover und der BMW X2City bereits die Anforderungen der Verordnung. Beide Modelle waren aber mit 2.000€ und mehr sehr teuer. BMW zumindest arbeitet zusammen mit dem Unternehmen Micro-Mobility an einem kleineren Scooter, der nur 9 kg wiegen und rund 800€ kosten soll. Das Modell soll im September erscheinen.

Verschiedene Modelle, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, gibt es aber auch hierzulande schon zu bestellen. Sowohl MediaMarkt als auch Saturn bieten bereits verschiedene Roller an. Die Roller der Marken Iconbit und City Blitz kosten, je nach Modell, zwischen 399€ und 699€. Laut der Verkäufer haben alle Modelle bereits die nötige Straßenzulassung. Geliefert werden die Roller ab Anfang September oder Oktober, auch das ist abhängig vom Modell.

Auch chinesische Roller wie den sehr beliebten Xiaomi M365 gibt es nach wie vor zu kaufen. Besonders das genannte Xiaomi-Modell sieht man bereits jetzt öfters auf der Straße. Wie erwähnt wird dieses Modell aber wohl keine ABE erhalten. Einige Modelle haben anscheinend den M365 als Grundlage, erfahren aber ein Software-Downgrade, um die Zulassung zu erhalten. Bisher ist nicht bestätigt, dass das auch rückwirkend für bereits verkaufte Modelle möglich sei.

Hoffnung macht derweil der Hersteller Segway-Ninebot, der schon die Modelle ES1 und ES2 hergestellt hat. Mit dem Ninebot MAX G30D kommt endlich ein E-Scooter mit Straßenzulassung auf den Markt. Alle Infos dazu findet ihr in unserem Artikel dazu.

E-Scooter zum LTE-Handyvertrag

Es gibt allerdings auch eher ungewöhnliche Wege zu einem eigenen E-Scooter. Der Mobilfunkanbieter 1&1 bietet etwa diesen sehr kreativen LTE-Handyvertrag an, der neben bis zu 15 GB LTE-Datenvolumen auch einen Roller beinhaltet. Bei diesem Modell handelt es sich um den SoFlow SO6, den ihr entweder für 239,99€ direkt (anstatt UVP 799€) oder in 24 monatlichen Raten à 9,99€ bezahlen könnt.

SoFlow-S06-649x400

Ein paar Fakten zum Scooter:

  • Straßenzulassung in Deutschland!
  • 30 km Reichweite
  • faltbar
  • Gewicht: 15 kg
  • max. Traglast: 120 kg
  • 10 Zoll Luftreifen

Da der SoFlow SO6 eine Straßenzulassung für Deutschland hat, erfüllt er natürlich auch alle Anforderungen der E-Scooter-Verordnung wie zwei separate Bremsen, die vorgeschriebene Beleuchtung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Mit diesen Eigenschaften kann sich der Scooter locker mit bekannten Modellen wie dem Xiaomi 365 messen; 1&1 gibt den Preis des SoFlow SO6 mit 799€ an. In diesem Tarif zahlt ihr für den Scooter selbst aber nur 239,99€ (die Tarifkosten kommen natürlich noch dazu, die liegen dann je nach gewähltem LTE-Datenpaket bei mtl. 24,99€ bis 34,99€).

Zum LTE-Tarif mit E-Scooter >>

Die Fakten zu den Tarifen:

  • Internet-Flat mit 225 Mbit/s inkl. LTE Max
    • 5GB LTE für 24,99€/Monat
    • 10GB LTE für 29,99€/Monat
    • 15GB LTE für 34,99€/Monat
  • Allnet- & SMS-Flat in alle dt. Netze
  • Netz: o2
  • EU Roaming-Flat
  • Anschlusspreis: 29,99€
  • Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
  • 10€ Bonus bei Rufnummernmitnahme 

Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Wer die Roller bisher (vor der Verordnung) genutzt hat, tat das bereits ohne Erlaubnis. Tut man es nun weiterhin, drohen teils empfindliche Strafen, wenn man sich dabei erwischen lässt. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen beispielsweise wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Fahren ohne vorgeschriebene Versicherung stellt unter Umständen sogar eine Straftat dar (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz), was neben einem Bußgeld von 70€ sogar ein Verfahren nach sich ziehen kann.

  • Bußgelder für E-Scooter (Auswahl)
    • Betrieb ohne ABE (allgemeine Betriebserlaubnis): 70€
    • Betrieb ohne gültige Versicherungsplakette: 40€
    • Betrieb ohne vorgeschriebene Beleuchtung/Klingel: 20/15€
    • Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren: 20-30€
    • Nebeneinander fahren: 15-30€

Auch, wenn der Roller vorschriftsmäßig zugelassen und versichert ist, gibt es natürlich Regeln, an die man sich halten muss. Das betrifft vor allem auch die vielen Leih-Roller, die mittlerweile in vielen Städten zu finden sind. Ihr dürft beispielsweise nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Auf jedem Roller darf nur eine Person stehen, und auf Radwegen und der Straße darf nicht nebeneinander gefahren werden. Die Strafen unterscheiden sich danach, ob ihr einfach nur gegen die Regeln verstoßt oder aber sogar andere gefährdet oder verletzt.

  • Verboten ist:
    • auf Gehwegen/in der Fußgängerzone fahren
    • zu zweit auf dem Roller fahren
    • nebeneinander fahren
    • alkoholisiert mit mehr als 0,5 Promille fahren

Vor allem der letzte Punkt ist zum Start der Verordnung nicht jedem bekannt. Für E-Scooter gilt die gleiche Promillegrenze wie für PKW (0,5‰) für die absolute Fahruntüchtigkeit, nicht wie für Fahrräder (1,6‰). Nach einem Bierchen ist es also noch erlaubt, den E-Scooter zu benutzen. Wer aber nach einer Partynacht betrunken auf dem Tretroller nach Hause fährt, macht sich strafbar.

Kommerzieller Rollerverleih – E-Scooter-Sharing

Mit der Zulassung wird nicht nur Privatpersonen ermöglicht, mit den praktischen E-Scootern auf die Straße zu gehen. Längst gibt es zahlreiche Start-Ups, die nur auf die Legalisierung warten, um Leih-E-Scooter anzubieten. Das Potential ist groß: Wer sich keinen eigenen Scooter zulegen möchte, kommt so dennoch in den Genuss der Vorteile der Roller. In anderen Ländern, zum Beispiel den USA, Frankreich und auch in Österreich, gibt es die Leih-Roller längst.

Erste Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Lime, Tier und Circ. Das System funktioniert ähnlich wie auch beim Car- oder Bike-Sharing. In der Regel gibt es eine App, über die man die Standorte der nächsten Roller feststellen kann. Auch durch solche Services haben E-Scooter das Potential, das Stadtbild vieler Städte und die Zukunft der Fortbewegung entscheidend mitzuprägen.

In einigen deutschen Städten gab es im Vorfeld bereits Pilotprojekte, so zum Beispiel in Bamberg, wo 15 E-Scooter des Verleihdienstes Bird bereits auf den Straßen fahren durften. Nachdem jetzt die ersten Roller in den größeren deutschen Städten auf den Straßen unterwegs sind, haben wir uns selbst mal ein Bild davon gemacht und sind mit den Scootern durch Köln gefahren.

Fazit – Bahn frei für E-Mobilität

Nicht alles an der neuen Verordnung ist unumstritten. Manch einen ist sie viele zu streng und ein Zeichen deutscher Überregulierung von technischen Neuheiten. Anderen geht sie nicht weit genug. Wir von China-Gadgets freuen uns erst mal, dass die praktischen E-Roller endlich in Deutschland fahren dürfen, aber auch wir hätten uns mehr Freiheiten gewünscht – vor allem ein Entgegenkommen für die, die sich bereits einen E-Scooter gekauft haben.

Schließen wir damit, dass die Verordnung immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist – wenn auch ein kurzer und noch nicht zu Ende gedachter. Was haltet ihr von der Verordnung? Habt ihr vor, euch jetzt einen E-Scooter zuzulegen, vielleicht eines der Modelle bei MediaMarkt oder Saturn, die immerhin ab 399€ erhältlich sind? Wartet ihr lieber auf ein Modell eines Herstellers wie Xiaomi, die bisher gute E-Scooter produziert haben? Oder habt ihr vielleicht schon einen Scooter und fahrt ihn bereits? Diskutiert gerne im Kommentarbereich, wir sind gespannt auf eure Meinungen.

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Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

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Kommentare (181)

  • Profilbild von Deafmobil
    # 27.02.19 um 16:53

    Deafmobil

    Die Gesetzänderungen sind eh nutzlos. 80% aller elektronischen sind bis zu 25 km/h verbaut wie die meisten Pedelec Fahrräder und viele elektronischen Gefährt. Mein Pedelec Fahrrad zb 6 km/h Anschiebehilfe wenn ich dem Sperre aufhebe also die weisse Stecker abziehe dann schafft er bis 25 km/h. Das heisst trotzdem verboten.

  • Profilbild von 8bar
    # 27.02.19 um 17:46

    8bar

    „Das ist erfreulich spezifisch …“
    „Deutschland geht einen kleinen Schritt in die Zukunft.“
    „Auf den letzten Metern hat die Vernunft der Verantwortlichen gesiegt.“

    WIE BITTE?!!!
    Wer schreibt denn so einen Mist?
    Schäme Dich Jens, ganz übler Artikel!

    Diese Verordnung ist so was von lächerlich.
    Hier wurde einfach alles getan, um die Scooter, die sich seit Jahren in Europa etabliert haben, in Deutschland zu verbieten.
    Wenn da nicht unsere Autolobby hinter steckt, dann fresse ich ein Besen.

    • Profilbild von Jens
      # 11.03.19 um 10:37

      Jens CG-Team

      Zufrieden bin ich mit der Verordnung auch nicht. Es hätte aber noch viel schlimmer kommen können; während der Planung waren ja Helmpflicht, Führerscheinpflicht und ein Mofa-Kennzeichen aus Metall im Gespräch. Nach dem ersten Entwurf hätte man auch keine Scooter mit in die Bahn nehmen dürfen. Das wurde alles verworfen.

      Wie viel Lobbyarbeit dahintersteckt sei mal dahingestellt (auch ich glaube: nicht wenig), aber dass in Deutschland hier stärker reguliert wird hatte ich einfach auch erwartet.

  • Profilbild von U. Greeff
    # 27.02.19 um 18:35

    U. Greeff

    Schade, das keiner auf die Idee gekommen ist, auch wie beim PKW, ein Wechselkennzeichen zu erlauben. Wer schon ein Kennzeichen für sein S- Pedelec hat, kann ja nicht gleichzeitig zwei Fahrzeuge fahren. So könnte man es für den Roller und das Fahrrad nutzen.

  • Profilbild von Androide
    # 27.02.19 um 18:38

    Androide

    Ist doch jeder ab 18j. selber dran Schuld. Man kann seine Regierung und die damit verbundenen Gesetze selbst wählen. Immer schön an der richtigen Stelle sein Kreuz machen und schon ist man viele Sorgen los.

  • Profilbild von Felicitas
    # 27.02.19 um 19:15

    Felicitas

    Also laut diesem Blog darf keiner der bisher bereits gekauften Roller offiziell fahren
    https://escooter.blog/2019/02/06/kann-ein-e-scooter-im-nachhinein-eine-strassenzulassung-erlangen/

  • Profilbild von exlexa
    # 27.02.19 um 20:58

    exlexa

    Ich bleibe bei meinem Diesel, auch für kurz Fahrten.?

  • Profilbild von Gast
    # 27.02.19 um 22:59

    Anonymous

    Schade das dieser Artikel wohl zwischen Tür und Angel geschrieben ist. Die Angaben was die Kandidaten ES1/ES2 und M365 betrifft sind schlichtweg falsch.

    M365
    – der M365 hat vorne und hinten Beleuchtung, ihm fehlt lediglich die zweite Bremse
    Dazu kommt, dass der M365 ist quasi "Open Source" bzw. schon reverse engineered, d.h. eine Custom Firmware ist ohne Probleme in 3 Klicks erstellt und damit ist er auf auf 20kmh drosselbar.
    Bei der Bremse muss man sich etwas überlegen, zur Not halt eine Fahrrad Zangenfelgenbremse vorne anbringen. Auch eine Bremse alla ES1/ES2 nachzurüsten wäre denkbar.

    ES1/ES2
    – beide haben Beleuchtung vorne wie hinten … fraglich ob die Bremsbeleuchtung, die seitlich angebracht ist ausreichend ist (auch hier … eine LED mittig anzubringen sollte wohl kein Problem sein )
    – der ES2 ist laut Segway mit 300W angegeben …wie kommt ihr denn auf 700 Watt ???

    Hier gilt es also nur abzuwarten ob Ninebot Segway eine "DE leagal Firmware" mit 20kmh Drossel anbieten wird oder auch dieser Roller reverse engineered wird 😉

    Könnt ihr bitte den Quatsch korrigieren… das ist doch nur irreführend !

    Der Punkt ABE ist eher ein ernst zu nehmendes Problem, da hier als Privatperson wohl wenig zu machen sein wird auch wenn man seinen Roller umrüstet. Wobei hier fraglich bleibt ob es nicht Umrüstsätze mit ABE geben wird.

    –> hier mal der Link zum Gesetzentwurf für die, die es wirklich interressiert
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf

    • Profilbild von el-tonno
      # 28.02.19 um 00:50

      el-tonno

      da kann ich nur zustimmen !!!!!!

      wie kann man so einen nonsense einfach veröffentlichen

      "Darf ich E-Scooter aus China jetzt in Deutschland fahren?
      Die vielleicht wichtigste Frage hier bei China-Gadgets: Wie ist das denn nun mit den Rollern aus China? Darf ich jetzt mit meinem Xiaomi M365 auf die Straße? In diesem speziellen Fall ist die Antwort leider „nein“; generell lässt sich das noch nicht sagen. Der M365 ist mit 25 km/h zu schnell für die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge und verfügt auch nicht über die nötigen zwei Bremsen sowie Beleuchtung. Dem Ninebot ES1 fehlt ebenfalls die Beleuchtung, der ES2 ist dann wieder zu schnell und hat mit 700 W auch einen zu starken Motor."

      alles mist was da steht :-O

      und das auf die wichtigste frage ??? sind unsere scooter tauglich

      merci annony für den link zum gesetzentwurf 🙂 🙂 🙂

      @jens bitte mach den artikel sauber

    • Profilbild von Jens
      # 11.03.19 um 11:44

      Jens CG-Team

      Yes, das mit der Beleuchtung war eine Fehlinformation, der M365 hat LEDs vorne und hinten. Und die Watt-Angaben sind einfach bei den Shops und beim Hersteller unterschiedlich, habe die Stelle auch mal entfernt.
      An der Tatsache, dass alle drei Modelle in ihrer jetzigen Form nicht zugelassen werden, ändert sich aber wohl trotzdem nichts. Ob eine nachträgliche Drosselung wirklich ausreicht warten wir mal ab.

  • Profilbild von MobbyDick
    # 28.02.19 um 07:09

    MobbyDick

    Wer glaubt, er könne den Roller mit der Firmware drosseln, kann sich ja mal durch die EU-Richtlinie quälen. Da steht nämlich klipp und klar, dass eine Begrenzung per software NICHT reicht. Somit bekommt man weder Zulassung, noch Versicherung für das Teil.

  • Profilbild von neox
    # 28.02.19 um 09:37

    neox

    Zum Glück wohne ich in einem Dorf…. Da sieht die Welt noch anders aus 😉 habe mittlerweile 700km runter mit meinem m365. Wenn sie mich anhalten sollten dann ist es halt so wie es kommt, damit muss ich leben. Habe dafür aber meinen Spaß. Wenn es ganz hart wird werde ich halt in Zukunft wieder mit meinem 180-Runner (2 Takt) wieder fahren, ob das dann sinnvoller ist wenn ich zum Bäcker fahr ist mir dann auch egal… Macht euch keine so großen sorgen wegen einem e-scooter der fährt doch nur 25-30km/h solange ihr vorausschauend fahrt dürfte im Normalfall nicht viel passieren! Würde auch nicht mit dem Scooter durch die Stadt fahren, da zu viele Fußgänger unterwegs sind! Ansonsten viel Spaß euch. Gesetze hin oder her, gras wird auch geraucht und passiert einem nicht viel… Lasst sie machen was sie wollen, ich mach auch was ich will. Und lasse es mir nicht vorschreiben. Notfalls gehe ich den Knast wegen fahren ohne Betriebserlaubnis 😀 die mega Straftat! Mord, Vergewaltigung und Steuerhinterziehung ist dagegen ein Witz!

    • Profilbild von Simplicitas
      # 28.02.19 um 10:48

      Simplicitas

      Eine Gefängnisstrafe musst du nicht befürchten, sofern du nicht vorsätzlich einen schweren Unfall provozierst.
      Sollte es zur Anzeige kommen, droht bei so einem Röllerchen eigentlich höchstens der Verlust des selbigen, ein allenfalls drei bis vierstelliges Bußgeld und gegebenenfalls ein paar Pünktchen (maximal 6, was allerdings mies wäre, wenn du bereits 2 hättest). Und das ist wirklich der ‚worst case‘, wenn sonst nix passiert ist.
      Falls du einen Unfall verursachen solltest oder eine Teilschuld/-haftung hast, haftest du halt mit deinem Privatvermögen. (Für die Teilhaftung genügt‘s dann schon, wenn ein Kind in dich reinrennt.)

  • Profilbild von Computerpitti
    # 28.02.19 um 11:55

    Computerpitti

    Allso, Fakten bitte….
    Wer einen ninebot ES1 hat
    Hat schon mal technisch gute Voraussetzungen die Gesetzeslage ab zu decken.

    Klingel, blinker und Rücklicht lässt sich einfach installieren…

    Bleibt noch der restliche Firlefanz mit Typenschild, ABE / EBE und Versicherung
    Wo und wie kann man diese bekommen?
    Was wird das kosten?

    Eine klare Antwort wäre prima…

    LG

    .

  • Profilbild von EFan86
    # 28.02.19 um 12:46

    EFan86

    Ich habe mir gestern einen ES1 bestellt in der Hoffnung das es zugelassen wird. Jetzt ist das einzige was nicht klappen könnte, das ich hinten kein Rücklicht habe? Gibt es ein Rücklicht für den ES1 ? Finde nicht so richtig was.
    Oder hat sich das nun erledigt, wenn man es nachträglich "anbaut"?

    Danke euch für eure mithilfe

    • Profilbild von Simplicitas
      # 28.02.19 um 14:22

      Simplicitas

      Mit Verlaub, eine dumme Entscheidung, da du dich in dem Falle wohl selber um die Betriebserlaubnis kümmern werden musst und die Einzelabnahme könnte durchaus teurer werden als der Roller selbst.

  • Profilbild von __geloeschter_nutzer__
    # 28.02.19 um 12:52

    __geloeschter_nutzer__

    Rene hat in gewisser Weise leider recht, bei vielen Firmen muss man sich nur mal die Liste der "Aktionäre" ansehen. Da taucht dann oft minimum ein Bundesland auf (Wenn nicht gleich ein Politiker im Vorstand ist).

    Die Regelung ist genau das was ich erwartet habe, kurzfristige technische Änderungen , werden wieder mal nicht erfasst.
    Und für alles andere, gibt es zusätzlich zu der 1000seitigen Erstverordnung, noch fünzig angetackerte Blätter.
    Technologisch und Weltoffen, nicht in Deutschland.

  • Profilbild von Gast
    # 28.02.19 um 12:56

    Anonymous

    Also bzgl. ABE oder auch DOC (Documentation of Conformity) / COC (Confirmation of Conformity) für den M365 findet man ja hier diese :

    https://download.appmifile.com/419_updatepdf_in/02/07/2018/40952958-5483-4931-bc6c-253851e74530.pdf

  • Profilbild von herbernd
    # 28.02.19 um 14:02

    herbernd

    Hier wird doch ganz klar der Aufwand in die Höhe getrieben und eine Anschaffung unverhältnismäßig.
    Der Beitratg ist schon richtig und Jens hat nichts falsches dargestellt.

    Fakt ist:
    – Keines der verfügbaren Geräte ist zum aktuellen Zeitpunkt erlaubt bzw. anmeldemöglich.
    – Software-Drosslung soll so nicht erlaubt sein
    – Einige wichtige Dinge (2te Bremse etc) fehlen
    – Auch das Rücklicht muss bei einigen Nachgerüstet werden.
    – Eine ABE wird es nachträglich nicht geben. Evtl. dann bei extra EU-Modellen

    Wenn jamand hier Erfahrungen sammeln konnte was nachträgliche Änderungen am Auto, am Motorrad oder sonst wo angeht, so weiß man, dass das alles ein schweres Spiel ist und man ist immer auch das Wohlwollen der Prüfer angewiesen ist.

    In Summe: so wie die Dinger geliefert werden, ist es nicht möglich.
    Natürlich kann man alles nachrüsten aber dann kann man auch direkt selber bauen. So hat man noch immer das Problem mit der Zulassung. Erstmal einen finden, der das zulässt und eine Prüfer finden, der nicht was auszusetzen hat.

    Man muss also etwas kaufen und mit relativem Aufwand umbauen und auf gute Laue der Prüfer hoffen. Mehr Unsicherheit kann man ja nicht streuen.

    • Profilbild von Gast
      # 28.02.19 um 20:21

      Anonymous

      Ich gebe dir komplett recht. Das Problem ist die fehlende ABE bzw. die unwirtschaftliche Einzelabnahme.
      Trotzdem sind die Fakten so nicht richtig … 700Watt beim ES2, felhlende Beleuchtung ….das stimmt so alles nicht.
      Deswegen weise ich ja darauf hin, dass man mal lieber auf die waren Fallstricke dieses Entwurfs eingeht.

      Zur Softwaredrossel … wäre ja auch ein Teil der ABE ..
      D.h. ist diese Drossel in die Firmware integriert und nicht per App änderbar ist es praktisch eine Hardwaredrossel.
      Die Roller aller Hersteller sind auf die Art und Weise limitiert. Mein M365 macht aktuell 32kmh … mit entsprechender Frimware. Im Werkszustand nur 25kmh … d.h. praktisch kann jeder 250 Watt Motor diese Leistung erbringen.
      Das ist dann aber nicht mal schnell geändert wenn du in einen Kontrolle kommst oder einen Unfall baust. Man müsste ja die Frimware flashen. Somit wäre auch das machbar und als Drossel legitim. Die Hersteller machen es ja auch nicht anders.

      Es bleibt bei der ABE … weder Wirtschaft noch Staat haben daran Interesse, dass diese Modelle legitim werden.
      Für den Endverbraucher ist eine Einzelabnahme nicht rentabel.

    • Profilbild von 8bar
      # 01.03.19 um 00:58

      8bar

      @HERBERND
      „Der Beitrag ist schon richtig…“ – WO DENN DAS?!
      Wie kann man denn nur schreiben, dass die Vernunft der Verantwortlichen auf den letzten Metern gesiegt hat?!
      Nur weil eine Führerscheinpflicht, Blinker und die Helmpflicht für kleine Scooter gestrichen wurden?!
      Wie kann man denn nur schreiben, dass unser Land einen Schritt in die richtige Richtung macht?!
      Wenn ich das richtig sehe, dann wurde doch gerade alles verboten, was man aktuell kaufen kann.
      Ah nein, doch nicht, ich habe den 2000 Euro Scooter von BMW vergessen 😀

      • Profilbild von Simplicitas
        # 02.03.19 um 20:49

        Simplicitas

        Es klingt so, als würdest du glauben, dass die nicht zugelassenen Elektroroller aus Fernost bisher auf öffentlichen Straßen und Wege genutzt werden durften. Allerdings waren bereits seit jeher das Fahren von Kraftfahrzeugen die über 6km/h fahren und nicht über eine Betriebserlaubnis verfügen auf öffentlichen Straßen und Wegen verboten.

        • Profilbild von 8bar
          # 03.03.19 um 13:17

          8bar

          Simplicitas, es ist mir wirklich ein Rätsel wie Du aufgrund meines Textes zu dieser Schlussfolgerung kommen konntest.
          Ich glaube ganz sicher nicht, dass hier irgendetwas erlaubt ist oder war, im Gegenteil.
          Es regt mich tierisch auf, dass es eben nicht erlaubt ist und wie in diesem Land damit umgegangen wird und vor allem wie lange sich das schon hinzieht.
          So lange es keine vernünftige Lösung gibt, werde ich mir definitiv keinen Elektroscooter kaufen.
          Ich kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen, wie man in einem Artikel ausgerechnet bei China-Gadgets dieser Situation auch nur irgendetwas Positives abgewinnen kann.
          Wenn das so ein lobbyistenverseuchtes Medium wie z.B. die Bild Zeitung gewesen wäre, dann hätte es mich nicht gewundert aber bei China-Gadgets?

        • Profilbild von herbernd
          # 04.03.19 um 07:02

          herbernd

          @ Simplicitas: Genau so siehts aus

          @8bar: Nur weil es in den letzen Wochen/Monaten so gemacht wurde (was nicht legal war) heißt es ja jetzt nicht, dass etwas plötzlich verboten wurde.
          Es wurde etwas unter gewissen Auflagen freigegeben, was bisher nicht gemacht werden durfte.

      • Profilbild von Simplicitas
        # 18.05.19 um 00:25

        Simplicitas

        @8bar: Wenn ich das richtig sehe, dann wurde doch gerade alles verboten, was man aktuell kaufen kann.

        Das "wurde doch gerade alles verboten" impliziert, dass du angenommen hättest das "Verbot" sei relativ neu. Mach bitte nicht mich für deine Wortwahl verantwortlich.
        PS: Das hier ist nur eine mehrerer Seiten einer Agentur, die sehr erfolgreiches Cross Channel Marketing betreibt.

  • Profilbild von hadez
    # 28.02.19 um 14:47

    hadez

    " Verkehrsberuhigte Zonen (Fußgängerzonen) dürfen immerhin befahren werden"

    Ähm, heißt das, dass ich mit so einem Roller mit 20km/h durch die Fußgängerzone rasen darf, ein Fahrradfahrer aber nicht in Schrittgeschwindigkeit?

  • Profilbild von Rygel
    # 28.02.19 um 16:23

    Rygel

    Wie seht ihr denn die Zukunft der Einräder?
    Würde mir gerne das Ninebot Z10 holen.
    Da meine letzten beiden Fahrräder geklaut wurden, möchte ich mir kein neues e-bike zulegen, da das dann wahrscheinlich wieder wegkommen wird. Ein elektrisches Einrad könnte ich mit auf Arbeit und in die Wohnung nehmen, da klaut das dann keiner.
    Blöd ist nur, dass ich ein Polizeirevier vor der Haustür habe, an dem ich jeden Tag vorbei müsste. Da ist das Risiko ziemlich hoch, dass die mich anhalten werden.

    • Profilbild von Simplicitas
      # 02.03.19 um 20:53

      Simplicitas

      Das Objekt deiner Begierde ist 45km/h schnell. Mal davon ab, dass du eine Einzelabnahme bräuchtest, fällt das Ding also schon einmal grundsätzlich aus der Regelung für Kleinstelektrofahrzeuge raus. (Soll heißen: Spar dir das Geld.)

  • Profilbild von Mein
    # 01.03.19 um 11:22

    Mein

    "Besonders Menschen, die in Großstädten leben, den öffentlichen Nahverkehr nutzen und deswegen nie einen Führerschein gemacht haben" -> Dürfen jetzt mit einem Fahrzeug mit dem sie vermutlich keine große Erfahrung haben AUF DER STRASSE FAHREN ! Na Prost Mahlzeit. Schön das diese Helden dann alle bei einem Unfall mit einem KFZ gleich drauf gehen weil es KEINE Helmpflicht gibt. Das ist ein totaler Witz was die da fabriziert haben! Solche 12 KMH Roller haben nichts bei den Autos verloren!

  • Profilbild von cyt00n
    # 04.03.19 um 18:30

    cyt00n

    "Stattdessen sind Modelle wie der mit 2000€ (!) viel teurere und absolut unhandliche BMW X2city mit abgedeckt."
    Damit dürfte auch klar sein weshalb sich unser bayrischer Verkehrsminister so eingesetzt hat ?

  • Profilbild von Comouterpitti
    # 05.03.19 um 08:53

    Comouterpitti

    Leeeuuutteeeee…
    Mal Fakten bitte…
    Was kostet denn so eine einzelabnahme?
    Wo kann man die machen lassen?

    Wo bekomme ich die COB z. B. für den ninebot es 1

  • Profilbild von Boxer
    # 05.03.19 um 11:15

    Boxer

    Wenn man dies alles so hört und liest, dann vergeht mir ganz ehrlich dir Lust daran mir einen E Scooter zuzulegen. Schade.
    Dass das ganze reguliert werden muss ist klar, aber es wird wie üblich in Deutschland überreguliert. In meinem Optimismus war ich natürlich davon ausgegangen mir einen Scooter für um die 350 Euro zu bestellen, meinetwegen noch eine Versicherung, und das ganze wäre gegessen. Kann man optimistisch nennen oder besser blauäugig.
    Durch die ABE oder evtl Nachrüstungen wird der Preis wohl nicht ganz unerheblich steigen. Alles andere zu glauben ist wohl unrealistisch. Und das ganze dann für max. 20kmh und dann im schlimmsten Fall auf der Straße. Das ist dann natürlich komplett sinnvoll. Gut ist, wie auch beschrieben, dass man keinen Führerschein mehr benötigt. Aber ganz ehrlich, das würde dem ganzen dann wirklich die Krone aufsetzen. Ist nur Schade, bin im Januar in Lissabon wirklich auf den Geschmack gekommen. Total unkomplizierte Möglichkeit der Fortbewegung und auf gut ausgebauten Wegen ist man bei höherer Geschwindigkeit (über 20kmh) auch kein Hindernis mehr für die Fahrradfahrer. Ich für meinen Teil werde abwarten und sehen wie sich dass ganze entwickelt. Vielleicht wird der Gesetzentwurf ja noch verbessert und/oder die Preise entwickeln sich nicht extrem nach oben. Bin auf jeden Fall gespannt und hoffe man sieht diese Art der Fortbewegung, besonders in Großstädten, als Chance an etwas in eine meiner Meinung nach gute Richtung zu entwickeln.

    • Profilbild von 8bar
      # 05.03.19 um 12:45

      8bar

      Genau das ist doch die Absicht dieser Politik und Lobby die dahinter steckt.
      Die Leute sollen durch umständliche Regelungen die Lust an Elektroscootern verlieren und gefälligst weiter Auto fahren.
      Bei mir scheint diese Taktik aufzugehen: Ich habe definitiv keine Lust mit einem Scooter und 20km/h auf der Straße zu fahren und eine Versicherung ist was von lächerlich.
      Scooter gibt es doch schon seit jahrzehnten auf unseren Straßen und ja auch Fußwegen und nur weil jetzt ein kleiner Elektromotor verbaut wird, ist es plötzlich eine unbekannte Fahrzeugklasse???
      Come on!

      • Profilbild von Gast
        # 16.06.19 um 13:10

        Anonymous

        @8bar: Genau das ist doch die Absicht dieser Politik und Lobby die dahinter steckt.
        Die Leute sollen durch umständliche Regelungen die Lust an Elektroscootern verlieren und gefälligst weiter Auto fahren.
        Bei mir scheint diese Taktik aufzugehen: Ich habe definitiv keine Lust mit einem Scooter und 20km/h auf der Straße zu fahren und eine Versicherung ist was von lächerlich.
        Scooter gibt es doch schon seit jahrzehnten auf unseren Straßen und ja auch Fußwegen und nur weil jetzt ein kleiner Elektromotor verbaut wird, ist es plötzlich eine unbekannte Fahrzeugklasse???
        Come on!

        Schon mal dran gedacht, das so ein Elektromotor viel mehr Power als ein Mensch hat? Damit kann man(n) viel schneller beschleunigen. Da kannste das nächste mal dran denken, wenn dir so ein E-Roller, aus dem Stand, plötzlich vor das Auto fährt.

  • Profilbild von Computerpitti
    # 05.03.19 um 12:57

    Computerpitti

    Soooo meine lieben, Panik machenden diskutierfreudigen…..

    Das beantragen einer ABE beim Kraftverkehrsamt kostet knappe 27 Euro und ist somit nicht teurer als ein China Roller, wie hier behauptet wurde.

    Ich bleibe dran…

    … Nicht reden…. Einfach machen!

    • Profilbild von Stephan
      # 28.03.19 um 07:39

      Stephan

      Hey,

      habe auch den ES1..
      Kannst du mich / uns auf dem laufenden halten?

      Beteilige mich auch gerne an den 27€

  • Profilbild von Boxer
    # 05.03.19 um 13:31

    Boxer

    @computerpitti
    Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Wenn es dabei bleibt, sehr schön.
    Aber das Risiko keine ABE zu bekommen bzw teuer nachzurüsten bleibt. Wenn es in Zukunft klar kommuniziert wird, wie bei welchem Modell nachgerüstet werden kann und darf dann wäre das schon sehr gut. Ich befürchte nur dass es genau dort Schwierigkeiten gibt und sich das auf den Einkaufspreis niederschlägt. Ich hoffe ich liege falsch, denn nur die 27 Euro für das beantragen das wäre wohl das geringste Problem.

  • Profilbild von RoterTiger
    # 06.03.19 um 13:56

    RoterTiger

    In anderen Ländern, zum Beispiel den USA, Frankreich und auch in Österreich, gibt es die Leih-Roller längst.

    Dafür hat man Geld für kulturfremde Invasoren im Übermaß. Dämliche CDU

  • Profilbild von Jack
    # 07.03.19 um 20:57

    Jack

    Und wieder mal spielt die Politik der Lobby der Versicherungen voll in die Karten, hauptsache eine Versicherung abschließen damit der Rubel ordentlich rollt. Warum beschließen unsere Sesslfurzer nicht noch ein großes Rundumlicht damit man das aus 20km Entfernung sehen kann und in Deckung springen kann wenn jemand mit seinem e-Tretroller kommt ? Ich hatte echt überlegt mir so ein Teil für meinen kurzen Arbeitsweg anzuschaffen …. ich bleibe jetzt beim Verbrenner sprich Auto mir ist das sowas von zu doof.

  • Profilbild von rrrr
    # 14.03.19 um 21:39

    rrrr

  • Profilbild von JimBohne
    # 28.03.19 um 11:43

    JimBohne

    Sorry für die dumme frage.

    Ist es auch verboten den Escooter zu nutzen, wenn man den Akku gar nicht verwendet, also selbst treten

    • Profilbild von Gast
      # 17.05.19 um 13:34

      Anonymous

      @JimBohne: Sorry für die dumme frage.

      Ist es auch verboten den Escooter zu nutzen, wenn man den Akku gar nicht verwendet, also selbst treten

      Gute Frage – mit einem Fahrrad darfst Du z.B. durch einen Fußgängerzone rollen, wie auf einen Tretroller.

  • Profilbild von deine muda
    # 06.04.19 um 23:44

    deine muda

    Gibt es bisher irgendeinen china Hersteller, der ein Modell verkauft, das eine Chance auf Zulassung hier hat?

  • Profilbild von Deafmobil
    # 09.04.19 um 13:29

    Deafmobil

    Wie sieht mit Pedelec Fahrrad aus? Kann man jetzt nun ohne Treten 25km/h fahren?

  • Profilbild von A. Spock
    # 23.04.19 um 14:28

    A. Spock

    Es wäre so einfach. Versicherung über die Haftpflicht, hab ich bei meiner Drohne auch gemacht. Das die nicht Pflicht ist stimmt, aber so schlau sollte jeder sein eine FamilienHaftpflicht abzuschliesen, ansonsten, eigenes Risiko.
    Da sind wir bei der Tatsache das unsere Regierung es seinen Bürgern nicht zutraut selbstverantwortlich zu handeln. Neues wird sofort kaputt reguliert, ohne das es eine Chance hätte sich in der Praxis zu bewähren, das ganze sich einspielen zu lassen, Erfahrungen zu sammeln. Nein, gleich den großen Hammer rausholen und erst mal totschlagen. Kopfschüttel.

    E-Roller sind DAS Verkehrsmittel für die letzte Meile, nicht mehr und nicht weniger.
    Ich versteh unsere Politik immer weniger, siehe DSGVO-Urheberrecht ( Artikel 11, 12, 13 )- Droheneverordnung- Dampferregulierung,… um nur einige Beispiele zu nennen.
    Ich glaube das man so die "China" Roller aus dem Weg haben möchte, inwieweit das gelingt, und er deutsche Michel sich das gefallen lässt, wird spannend sein zu beobachte.

    • Profilbild von Benjamin Schneider
      # 17.05.19 um 13:55

      Benjamin Schneider

      verstehe das Gejammer nicht. Schaut euch mal die Länder an wo die Teile erlaubt sind. Kaum einer hat einen eigenen Roller, das sind alles Mietroller von Bird, uber usw.
      Die Teile sind logischerweise versichert.

      Zum Thema Regulierung: In den USA und auch in den bereits "befahrbaren" Ländern wurde vorschnell eine Entscheidung getroffen und willenlos alles frei gegeben. Jetzt, nach vielen Unfällen, Platzproblemen auf dem Gehsteig und Versicherungsproblemen, kehren viele Länder zurück an den Tisch und beginnen sogar die Scooter zu verbieten (San Francisco).
      Nur weil Deutschland durchdacht hat was für Probleme entstehen könnten (und auch Fehler anderer Länder in die Entscheidung miteinbeziehen) heißt das nicht das die Regierung alles verbieten will.
      Ich frage mich wirklich was den bitte alle erwartet haben? MIt 40 auf dem Gehsteig fahren und wenn was passiert zahlt dann keine Versicherung? Was passiert wenn die Rollerfahrer ihr Gerät überall abstellen nur nicht am richtigen Fleck?
      Die Regulierung ist nicht perfekt aber weit davon entfernt schlecht zu sein.
      Lobbyismus? Wer glaubt das hinter allem die große Allmacht steckt wird wohl nie glücklich sein mit Regeln.

  • Profilbild von Christian
    # 17.05.19 um 14:47

    Christian

    Bedeutet das Geschwindigkeitslimit von 20 km/h, dass man nicht schneller fahren darf oder muss der Roller auf diese Höchstgeschwindigkeit "gedrosselt" sein?

    • Profilbild von Jens
      # 17.05.19 um 16:08

      Jens CG-Team

      Ich glaube der korrekte Ausruck ist "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit". Der Roller darf also nicht schneller fahren können, was eben leider viele der existierenden E-Scooter ausschließt.
      Einen Roller nachträglich drosseln (zB durch ein Software-Update) reicht meines Wissens nach nicth aus.

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