Straßenzulassung für E-Scooter in Deutschland – Diese Roller gibt es zu kaufen!

Eine Liste mit allen bisher zugelassenen E-Scootern findet ihr weiter unten im Artikel.

Seit dem 15. Juni gilt sie offiziell, die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr, kurz eKFV. Welche Modelle sind zugelassen, wo darf ich fahren, und wo kann ich so einen Roller kaufen? Wir sagen dir hier genau, was die Regelung für dich bedeutet.

Eine Gesetzesänderung war lange überfällig, finden auch wir bei China-Gadgets. Wir haben schon längst verschiedene „Last Mile Gadgets“ getestet und sind begeistert. Einen Überblick könnt ihr euch in unserem angepassten Ratgeber zur E-Mobilität verschaffen. Außerdem hat Jens die wichtigsten Punkte der Verordnung hier auch noch mal im Video zusammengefasst.

E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge Grafik bmvi
Die Grafik des Verkehrsministeriums zur neuen Verordnung.

E-Scooter in Deutschland sind jetzt legal!

Viel war im Vorfeld über die Verordnung diskutiert worden. Deutschland wäre wohl nicht Deutschland, wenn man nicht einen umfassenden Katalog an Bestimmungen und Vorschriften zum Betrieb der Fahrzeuge verfasst hätte. Einige dieser Bestimmungen sind wichtig und richtig, andere wirken wenig durchdacht und werfen Fragen auf. Wir fassen die Einzelheiten für euch zusammen. Die Verordnung im Wortlaut könnt ihr hier nachlesen.

Welche Fahrzeuge betrifft die neue Verordnung?

  • E-Scooter fallen nun in die neue Fahrzeugklasse der „Elektrokleinstfahrzeuge“, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten.
    • Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 und 20 km/h haben.
    • Es muss eine Lenk- oder Haltestange geben (das schließt sogenannte „Hoverboards“ und E-Skates aus)
    • Die Nennleistung darf 500 Watt nicht übersteigen (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird)
    • Es darf maximal 700 mm breit, 1400 mm hoch und 2000 mm lang sein.
    • Das Gewicht ohne Fahrer muss unter 55 kg liegen.

Welche Ausstattung braucht ein E-Scooter?

  • Alle Elektrokleinstfahrzeuge müssen bestimmte Vorschriften einhalten, um im öffentlichen Raum gefahren zu werden.
    • Das Fahrzeug benötigt eine Allgemeine oder Einzel-Betriebserlaubnis.
    • Es muss ein gültiger Versicherungsaufkleber angebracht werden. Eine Versicherung kostet zwischen 30 und 60€ im Jahr.
    • Es muss eine Identifizierungsnummer und ein „Fabrikschild“ mit Fahrzeugtyp und Höchstgeschwindigkeit angebracht werden (sprich: Es braucht ein Kennzeichen/Nummernschild)
  • Die Fahrzeuge müssen außerdem gemäß der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) mit folgenden Dingen ausgerüstet sein:
    • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
    • elektrische Beleuchtung vorne und hinten
    • ein „Schallzeichen“, sprich eine Klingel/Hupe
    • Eine Anzeige für den Batteriestand
    • Es gibt keine Helmpflicht

Wo darf ich mit E-Scootern fahren?

E-Scooter Verkehrszeichen Elektrokleinstfahrezeuge frei
So oder so ähnlich wird das neue Zeichen aussehen.
  • Es besteht grundsätzlich die Pflicht, Radwege zu benutzen, wo diese vorhanden sind.
  • Ist kein Radweg vorhanden, darf/muss auf der Straße gefahren werden.
  • Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.
  • Es gibt ein neues Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge (siehe oben).
  • Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich erlaubt, solange die Roller zusammengeklappt werden.

Darf ich E-Scooter aus China jetzt in Deutschland fahren?

Die vielleicht wichtigste Frage hier bei China-Gadgets: Wie ist das denn nun mit den Rollern aus China? Darf ich jetzt mit meinem Xiaomi M365 auf die Straße? In diesem speziellen Fall ist die Antwort leider „nein“; generell lässt sich das noch nicht sagen. Der M365 ist mit 25 km/h zu schnell für die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Dem Ninebot ES1 fehlt außerdem die nötige Beleuchtung, der ES2 ist ebenfalls zu schnell. Eine Drosselung per Software-Update wird vermutlich nicht möglich/erlaubt sein.

Um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten, bräuchten die Roller zudem eine CE-Kennzeichnung. Auch das könnte ein Hindernis sein, da längst nicht alle chinesischen Hersteller diese ordnungsgemäß anbringen.

Den ES2 gibt es nur in silber-grau (vorne), den ES1 in schwarz (hinten)
Die bisherigen Modelle von Xiaomi und Ninebot sind erst mal von der Verordnung ausgenommen.

Entsprechend werdet ihr diese Modelle nicht versichern können und kein Kennzeichen dafür erhalten. Damit bleiben die preislich oft erschwinglicheren chinesischen Modelle auf deutschen Straßen verboten. Möglich, dass sich Hersteller nun den Vorgaben anpassen und Modelle auf den Markt bringen, die den deutschen Regeln entsprechen. Wir bei China-Gadgets halten natürlich die Augen offen und informieren euch, sobald solche Modelle auftauchen. Tests zu diesen Modellen und weiteren Gadgets aus dem Bereich E-Mobilität findet ihr natürlich hier auch auf China-Gadgets.

Es gibt bisher unbestätigte Gerüchte, dass zumindest Xiaomi an einem Roller arbeitet, der die deutschen Bestimmungen erfüllt. Auch von Ninebot, die andere Produkte wie ihre Drift W1 E-Skates bereits hierzulande verkaufen, erhoffen wir uns eine entsprechende Entwicklung.

Wo kann ich zugelassene E-Roller kaufen?

Die Anzahl der zugelassenen Roller ist immer noch übersichtlich. Bei vielen dieser Modelle handelt es sich um die Roller der Anbieter von E-Scooter-Sharing, die nicht einzeln im Handel erhältlich sind. Eine Übersicht aller Modelle mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) findet ihr hier:

  • Tier ES 200G (E-Scooter-Sharing)
  • VOI Voiager 1 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Sparrow
  • B1D, FLASH, CIRC (E-Scooter-Sharing)
  • Lime-S 3.0 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Exit-Cross
  • EGRET TEN
  • Moovi
  • efloater (E-Scooter-Sharing)
  • EGRET EIGHT
  • Bird One (E-Scooter-Sharing)
  • SoFlow SO6 
  • Ninebot MAX
  • VOI ES100D (E-Scooter-Sharing)
  • JUMP
  • SO2/SO2+
  • eScooter STREET one
  • go!mate
  • SXT Buddy V2 eKFV
  • TREKSTOR
  • KICK SCOOTER TRACER STREET (Iconbit)
  • SXT Light Plus
  • SXT MAX

Anfangs gab es auch Ausnahmegenehmigungen für einige wenige Modelle. So erfüllten der Metz Moover und der BMW X2City bereits die Anforderungen der Verordnung. Beide Modelle waren aber mit 2.000€ und mehr sehr teuer. BMW zumindest arbeitet zusammen mit dem Unternehmen Micro-Mobility an einem kleineren Scooter, der nur 9 kg wiegen und rund 800€ kosten soll. Das Modell soll im September erscheinen.

Verschiedene Modelle, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, gibt es aber auch hierzulande schon zu bestellen. Sowohl MediaMarkt als auch Saturn bieten bereits verschiedene Roller an. Die Roller der Marken Iconbit und City Blitz kosten, je nach Modell, zwischen 399€ und 699€. Laut der Verkäufer haben alle Modelle bereits die nötige Straßenzulassung. Geliefert werden die Roller ab Anfang September oder Oktober, auch das ist abhängig vom Modell.

Auch chinesische Roller wie den sehr beliebten Xiaomi M365 gibt es nach wie vor zu kaufen. Besonders das genannte Xiaomi-Modell sieht man bereits jetzt öfters auf der Straße. Wie erwähnt wird dieses Modell aber wohl keine ABE erhalten. Einige Modelle haben anscheinend den M365 als Grundlage, erfahren aber ein Software-Downgrade, um die Zulassung zu erhalten. Bisher ist nicht bestätigt, dass das auch rückwirkend für bereits verkaufte Modelle möglich sei.

Hoffnung macht derweil der Hersteller Segway-Ninebot, der schon die Modelle ES1 und ES2 hergestellt hat. Mit dem Ninebot MAX G30D kommt endlich ein E-Scooter mit Straßenzulassung auf den Markt. Alle Infos dazu findet ihr in unserem Artikel dazu.

E-Scooter zum LTE-Handyvertrag

Es gibt allerdings auch eher ungewöhnliche Wege zu einem eigenen E-Scooter. Der Mobilfunkanbieter 1&1 bietet etwa diesen sehr kreativen LTE-Handyvertrag an, der neben bis zu 15 GB LTE-Datenvolumen auch einen Roller beinhaltet. Bei diesem Modell handelt es sich um den SoFlow SO6, den ihr entweder für 239,99€ direkt (anstatt UVP 799€) oder in 24 monatlichen Raten à 9,99€ bezahlen könnt.

SoFlow-S06-649x400

Ein paar Fakten zum Scooter:

  • Straßenzulassung in Deutschland!
  • 30 km Reichweite
  • faltbar
  • Gewicht: 15 kg
  • max. Traglast: 120 kg
  • 10 Zoll Luftreifen

Da der SoFlow SO6 eine Straßenzulassung für Deutschland hat, erfüllt er natürlich auch alle Anforderungen der E-Scooter-Verordnung wie zwei separate Bremsen, die vorgeschriebene Beleuchtung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Mit diesen Eigenschaften kann sich der Scooter locker mit bekannten Modellen wie dem Xiaomi 365 messen; 1&1 gibt den Preis des SoFlow SO6 mit 799€ an. In diesem Tarif zahlt ihr für den Scooter selbst aber nur 239,99€ (die Tarifkosten kommen natürlich noch dazu, die liegen dann je nach gewähltem LTE-Datenpaket bei mtl. 24,99€ bis 34,99€).

Zum LTE-Tarif mit E-Scooter >>

Die Fakten zu den Tarifen:

  • Internet-Flat mit 225 Mbit/s inkl. LTE Max
    • 5GB LTE für 24,99€/Monat
    • 10GB LTE für 29,99€/Monat
    • 15GB LTE für 34,99€/Monat
  • Allnet- & SMS-Flat in alle dt. Netze
  • Netz: o2
  • EU Roaming-Flat
  • Anschlusspreis: 29,99€
  • Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
  • 10€ Bonus bei Rufnummernmitnahme 

Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Wer die Roller bisher (vor der Verordnung) genutzt hat, tat das bereits ohne Erlaubnis. Tut man es nun weiterhin, drohen teils empfindliche Strafen, wenn man sich dabei erwischen lässt. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen beispielsweise wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Fahren ohne vorgeschriebene Versicherung stellt unter Umständen sogar eine Straftat dar (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz), was neben einem Bußgeld von 70€ sogar ein Verfahren nach sich ziehen kann.

  • Bußgelder für E-Scooter (Auswahl)
    • Betrieb ohne ABE (allgemeine Betriebserlaubnis): 70€
    • Betrieb ohne gültige Versicherungsplakette: 40€
    • Betrieb ohne vorgeschriebene Beleuchtung/Klingel: 20/15€
    • Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren: 20-30€
    • Nebeneinander fahren: 15-30€

Auch, wenn der Roller vorschriftsmäßig zugelassen und versichert ist, gibt es natürlich Regeln, an die man sich halten muss. Das betrifft vor allem auch die vielen Leih-Roller, die mittlerweile in vielen Städten zu finden sind. Ihr dürft beispielsweise nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Auf jedem Roller darf nur eine Person stehen, und auf Radwegen und der Straße darf nicht nebeneinander gefahren werden. Die Strafen unterscheiden sich danach, ob ihr einfach nur gegen die Regeln verstoßt oder aber sogar andere gefährdet oder verletzt.

  • Verboten ist:
    • auf Gehwegen/in der Fußgängerzone fahren
    • zu zweit auf dem Roller fahren
    • nebeneinander fahren
    • alkoholisiert mit mehr als 0,5 Promille fahren

Vor allem der letzte Punkt ist zum Start der Verordnung nicht jedem bekannt. Für E-Scooter gilt die gleiche Promillegrenze wie für PKW (0,5‰) für die absolute Fahruntüchtigkeit, nicht wie für Fahrräder (1,6‰). Nach einem Bierchen ist es also noch erlaubt, den E-Scooter zu benutzen. Wer aber nach einer Partynacht betrunken auf dem Tretroller nach Hause fährt, macht sich strafbar.

Kommerzieller Rollerverleih – E-Scooter-Sharing

Mit der Zulassung wird nicht nur Privatpersonen ermöglicht, mit den praktischen E-Scootern auf die Straße zu gehen. Längst gibt es zahlreiche Start-Ups, die nur auf die Legalisierung warten, um Leih-E-Scooter anzubieten. Das Potential ist groß: Wer sich keinen eigenen Scooter zulegen möchte, kommt so dennoch in den Genuss der Vorteile der Roller. In anderen Ländern, zum Beispiel den USA, Frankreich und auch in Österreich, gibt es die Leih-Roller längst.

Erste Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Lime, Tier und Circ. Das System funktioniert ähnlich wie auch beim Car- oder Bike-Sharing. In der Regel gibt es eine App, über die man die Standorte der nächsten Roller feststellen kann. Auch durch solche Services haben E-Scooter das Potential, das Stadtbild vieler Städte und die Zukunft der Fortbewegung entscheidend mitzuprägen.

In einigen deutschen Städten gab es im Vorfeld bereits Pilotprojekte, so zum Beispiel in Bamberg, wo 15 E-Scooter des Verleihdienstes Bird bereits auf den Straßen fahren durften. Nachdem jetzt die ersten Roller in den größeren deutschen Städten auf den Straßen unterwegs sind, haben wir uns selbst mal ein Bild davon gemacht und sind mit den Scootern durch Köln gefahren.

Fazit – Bahn frei für E-Mobilität

Nicht alles an der neuen Verordnung ist unumstritten. Manch einen ist sie viele zu streng und ein Zeichen deutscher Überregulierung von technischen Neuheiten. Anderen geht sie nicht weit genug. Wir von China-Gadgets freuen uns erst mal, dass die praktischen E-Roller endlich in Deutschland fahren dürfen, aber auch wir hätten uns mehr Freiheiten gewünscht – vor allem ein Entgegenkommen für die, die sich bereits einen E-Scooter gekauft haben.

Schließen wir damit, dass die Verordnung immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist – wenn auch ein kurzer und noch nicht zu Ende gedachter. Was haltet ihr von der Verordnung? Habt ihr vor, euch jetzt einen E-Scooter zuzulegen, vielleicht eines der Modelle bei MediaMarkt oder Saturn, die immerhin ab 399€ erhältlich sind? Wartet ihr lieber auf ein Modell eines Herstellers wie Xiaomi, die bisher gute E-Scooter produziert haben? Oder habt ihr vielleicht schon einen Scooter und fahrt ihn bereits? Diskutiert gerne im Kommentarbereich, wir sind gespannt auf eure Meinungen.

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Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

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Kommentare (181)

  • Profilbild von Yogi
    # 23.05.19 um 15:41

    Yogi

    Das mit den Bußgeldern ist leider im Artikel falsch bzw irreführend dargestellt. Das Fahren ohne versicherungsplakette bezieht sich darauf, dass man eine Versicherung abgeschlossen hat, aber die Plakette nicht am Fahrzeug angebracht hat.
    Nach wie vor gilt weiterhin, dass ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist, wenn der Scooter nicht versichert ist. Da die nicht zugelassenen Roller nicht versicherungsfähig sind, dürfte das für all diese zutreffen.

    Über die Strafen entscheiden dann die Staatsanwaltschaft bzw das Gericht. Untergrenze bei Geldstrafen sind meistens 30 Tagessätze, also ein Monatslohn.

    Das würde ich zumindest im Moment noch nicht in Kauf nehmen, sondern abwarten, ob die chinesischen Hersteller mit Zulassungen nachziehen.
    Außerdem sollte das noch mal im Artikel klargestellt werden.

  • Profilbild von PM
    # 19.05.19 um 22:16

    PM

    Laut DEVK braucht man auch kein Nummernschild, sondern nur den Aufkleber. Ich bin guter Dinge, dass eine Firma wie Segway (aka Ninebot) beim Kraftfahrtbundesamt eine Betriebserlaubnis für ihre Modelle ES1 und ES2 beantragen wird. CE ist vorhanden.

  • Profilbild von Moritz43
    # 19.05.19 um 12:35

    Moritz43

    Gibt es denn schon Modelle mit ABE? Oder wie lange wird es dauern, bis die ersten zulässigen Modelle auf den Markt kommen?

    Die ersten Versicherungen sind ja bereits auf dem Markt…

  • Profilbild von Gast
    # 19.05.19 um 12:07

    Anonymous

    Ich bin der Meinung, dass Menschen mit einer Körpergröße von 170-180cm eine Versicherungspflicht haben sollten, größere Menschen gar nicht fahren dürfen und kleiner Menschen ohne Versicherungspflicht fahren dürfen.

    Warum?
    Das entspricht der deutschen Bürokratie. Es ist herrlich ungerecht, kompliziert und völlig am Ziel vorbei. Mit anderen Worten PERFEKT!

    OK, Spaß beiseite, gehen wir mal auf Fakten ein.
    Da für eScooter die gleichen Pflichten gelten wie für Radfahrer (Radweg, Straße wenn kein Radweg vorhanden, nicht auf Gehweg, Beleuchtung, Klingel, …) sollten hier auch die gleichen Rechte gelten.
    – Warum darf ein eScooter max. 20 km/h fahren und mit dem eBike kann ich mit 80 Sachen den Berg runter heizen?
    – Warum brauche ich für ein eScooter eine separate Versicherung und für das eBike nicht? Wenn ich mit 20 km/ h mit dem eScooter einen Fußgänger oder Auto ramme ist der Schaden sicher auch nicht größer als wenn ich das mit einer höheren Geschwindigkeit mit dem eBike mache.
    – eScooter sind deutlich wendiger als Fahrräder und somit eher für Gehwege geeignet als Fahrräder. Zudem sind eScooter auf der Staße leicher zu übersehen als Fahrräder. Wenn es also eine unterschiedliche Regelung zwischen eScootern und Fahrrädern gibt sollte diese sein dass man mit eScootern (z.B. mit eine begrenzten Geschwindigkeit) auf dem Gehweg fahren darf. Mit dem eScooter kann man auch 6 km/h fahrfen, versuch das mal mit dem Fahrrad ohne Slalom zu fahren,

    Ich denke, dass eScooter dem eBike gleichgestellt werden sollten. Keine separate Versicherung, sondern über die Haftpflicht abwickeln. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, keine spezielle Betriebserlaubnis (Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein).
    …aber Deutschland muss ja wieder sein eigenes Süppchen kochen.

  • Profilbild von Gast
    # 18.05.19 um 23:09

    Anonymous

    Da nutze ich lieber weiterhin dem Pedelec. Ein bisschen leichten Tretunterstützung schon kann ich 30km/h auf den Strassen fahren.

  • Profilbild von Androide
    # 18.05.19 um 17:21

    Androide

    Wenn man nicht auf dem Fußweg fahren darf, heißt das ja im Umkehrschluss das alles auf der Straße fährt.
    Da werden die Unfallstastiken aber extrem in die Höhe schießen.

  • Profilbild von EspressoJunkie
    # 18.05.19 um 15:25

    EspressoJunkie

    Man. Grad vor 6 Monaten nen E2 ninebot gekauft. Da könnte ich grad kotzen

  • Profilbild von PM
    # 17.05.19 um 22:33

    PM

    Nutzen nicht auch einige der bekannten Verleihfirmen den ES2? Auch VW will mit einem Ninebot Roller einen Verleih starten (Quelle: Golem.de – weiß nicht ob der direkte Link hier erlaubt oder erwünscht ist, einfach googlen). Lime nutzt ihn teilweise auch. Ich habe also noch Hoffnung, meinen ES2 nicht nur auf Feldwegen fahren zu dürfen…

  • Profilbild von Stefan Raab
  • Profilbild von Ibims
    # 17.05.19 um 20:03

    Ibims

    Bez.Nummernschild stell ich mir grad vor wie kakke so n Mofaschild an dem eRoller aus sieht rofl.
    Da wird so was fällig wie bei quadkopter ansonsten is das ja wie n Bremsfallschirm hrhr

  • Profilbild von SmashD
    # 17.05.19 um 19:21

    SmashD

    <b>E-Scooter werden egal!</b> …habe das mal für euch korrigiert // pun intended 😉

  • Profilbild von qwopqwoo
    # 17.05.19 um 17:38

    qwopqwoo

    @fabsen: Die Allgemeine Betriebserlaubnis

  • Profilbild von fabsen
    # 17.05.19 um 17:27

    fabsen

    Was würde dem m365 fehlen um eine Zulassung zu erhalten? Modifizierte Software und ?

  • Profilbild von unique
    # 17.05.19 um 17:05

    unique

    20kmh. gege also kein modell

  • Profilbild von Gast
    # 17.05.19 um 14:55

    Anonymous

    Verkehrslage in Berlin zusammengefaßt (der letzten 10 Jahre):
    8000 verletzte Radfahrer jährlich,
    davon 800 Schwerverletzt (verkrüppelt, behindert, lebenslang in Tüte koten, zerfetztes Gesicht o.Ä….!)
    11-14 Tote.
    – Schuld zu 90% alleinig bei den Auto/LKW-Fahrern.

    Quelle: Tagesspiegel. https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/abbiegeunfall-in-berlin-mitte-radfahrerin-von-sattelzug-erfasst/24334418.html

    tja, und wenn diese Tausende Auto/LKW-Fahrer unfähig oder unwillig sind Radfahrer zu achten/erkennen – wie wird dann erst die Bilanz bei den weniger sichtbaren Roller-Fahrern sein..?!

    • Profilbild von Tifler
      # 18.05.19 um 16:07

      Tifler

      @Anonymous: Verkehrslage in Berlin zusammengefaßt (der letzten 10 Jahre):
      8000 verletzte Radfahrer jährlich,
      davon 800 Schwerverletzt (verkrüppelt, behindert, lebenslang in Tüte koten, zerfetztes Gesicht o.Ä….!)
      11-14 Tote.
      – Schuld zu 90% alleinig bei den Auto/LKW-Fahrern.

      Quelle: Tagesspiegel. https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/abbiegeunfall-in-berlin-mitte-radfahrerin-von-sattelzug-erfasst/24334418.html

      tja, und wenn diese Tausende Auto/LKW-Fahrer unfähig oder unwillig sind Radfahrer zu achten/erkennen – wie wird dann erst die Bilanz bei den weniger sichtbaren Roller-Fahrern sein..?!

      Naja, das ist wohl etwas dramatisch ausgedrückt…
      Schwer verletzt heißt nur, dass der Patient nach dem Unfall mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen musste. Das kann schon ne leichte Gehirnerschütterung sein. Behinderungen und "lebenslang in Tüte koten" sind vermutlich dabei, aber zu sehr geringem Anteil.

      Bei der 80-90% Alleinschuld geht es um Abbiegenunfälle, nicht um Unfälle mit Fahrradfahrer.

      • Profilbild von Gast
        # 20.05.19 um 12:41

        Anonymous

        tja da aber die meisten Unfälle ABBIEGEUNFÄLLE sind läufts am Ende wieder auf diese Aussage hinaus oder..?!

        von Ihrer lustig-gewagten Neu-interpretation von "Schwerverletzt" mal ganz abgesehen!

        Ihre Kern-Aussage ist dann wohl sinngemäß:
        – alles halb so schlimm, daher immer weiter so…?

    • Profilbild von Simplicitas
      # 18.05.19 um 00:43

      Simplicitas

      Bisher gibt es wenig Zahlen zu eScootern. Bei Erhebungen in Texas wurden bei eScootern über 50 mal höhere Unfallzahlen mit Verletzten festgestellt, als bei Fahrrädern. Die Unfallverursacher waren zu zwei Dritteln die eScooter Fahrer. Das wird durch geringere Geschwindigkeit und Fahrverbote auf Fußwegen aber nicht eins zu eins übertragbar sein.

    • Profilbild von Au weia!
      # 17.05.19 um 15:17

      Au weia!

      Wenn in dem Maße die Autofahrer zurück gehen, dann geht das wohl pari aus.

  • Profilbild von Christian
    # 17.05.19 um 14:47

    Christian

    Bedeutet das Geschwindigkeitslimit von 20 km/h, dass man nicht schneller fahren darf oder muss der Roller auf diese Höchstgeschwindigkeit "gedrosselt" sein?

    • Profilbild von Jens
      # 17.05.19 um 16:08

      Jens CG-Team

      Ich glaube der korrekte Ausruck ist "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit". Der Roller darf also nicht schneller fahren können, was eben leider viele der existierenden E-Scooter ausschließt.
      Einen Roller nachträglich drosseln (zB durch ein Software-Update) reicht meines Wissens nach nicth aus.

  • Profilbild von A. Spock
    # 23.04.19 um 14:28

    A. Spock

    Es wäre so einfach. Versicherung über die Haftpflicht, hab ich bei meiner Drohne auch gemacht. Das die nicht Pflicht ist stimmt, aber so schlau sollte jeder sein eine FamilienHaftpflicht abzuschliesen, ansonsten, eigenes Risiko.
    Da sind wir bei der Tatsache das unsere Regierung es seinen Bürgern nicht zutraut selbstverantwortlich zu handeln. Neues wird sofort kaputt reguliert, ohne das es eine Chance hätte sich in der Praxis zu bewähren, das ganze sich einspielen zu lassen, Erfahrungen zu sammeln. Nein, gleich den großen Hammer rausholen und erst mal totschlagen. Kopfschüttel.

    E-Roller sind DAS Verkehrsmittel für die letzte Meile, nicht mehr und nicht weniger.
    Ich versteh unsere Politik immer weniger, siehe DSGVO-Urheberrecht ( Artikel 11, 12, 13 )- Droheneverordnung- Dampferregulierung,… um nur einige Beispiele zu nennen.
    Ich glaube das man so die "China" Roller aus dem Weg haben möchte, inwieweit das gelingt, und er deutsche Michel sich das gefallen lässt, wird spannend sein zu beobachte.

    • Profilbild von Benjamin Schneider
      # 17.05.19 um 13:55

      Benjamin Schneider

      verstehe das Gejammer nicht. Schaut euch mal die Länder an wo die Teile erlaubt sind. Kaum einer hat einen eigenen Roller, das sind alles Mietroller von Bird, uber usw.
      Die Teile sind logischerweise versichert.

      Zum Thema Regulierung: In den USA und auch in den bereits "befahrbaren" Ländern wurde vorschnell eine Entscheidung getroffen und willenlos alles frei gegeben. Jetzt, nach vielen Unfällen, Platzproblemen auf dem Gehsteig und Versicherungsproblemen, kehren viele Länder zurück an den Tisch und beginnen sogar die Scooter zu verbieten (San Francisco).
      Nur weil Deutschland durchdacht hat was für Probleme entstehen könnten (und auch Fehler anderer Länder in die Entscheidung miteinbeziehen) heißt das nicht das die Regierung alles verbieten will.
      Ich frage mich wirklich was den bitte alle erwartet haben? MIt 40 auf dem Gehsteig fahren und wenn was passiert zahlt dann keine Versicherung? Was passiert wenn die Rollerfahrer ihr Gerät überall abstellen nur nicht am richtigen Fleck?
      Die Regulierung ist nicht perfekt aber weit davon entfernt schlecht zu sein.
      Lobbyismus? Wer glaubt das hinter allem die große Allmacht steckt wird wohl nie glücklich sein mit Regeln.

  • Profilbild von Deafmobil
    # 09.04.19 um 13:29

    Deafmobil

    Wie sieht mit Pedelec Fahrrad aus? Kann man jetzt nun ohne Treten 25km/h fahren?

  • Profilbild von deine muda
    # 06.04.19 um 23:44

    deine muda

    Gibt es bisher irgendeinen china Hersteller, der ein Modell verkauft, das eine Chance auf Zulassung hier hat?

  • Profilbild von JimBohne
    # 28.03.19 um 11:43

    JimBohne

    Sorry für die dumme frage.

    Ist es auch verboten den Escooter zu nutzen, wenn man den Akku gar nicht verwendet, also selbst treten

    • Profilbild von Gast
      # 17.05.19 um 13:34

      Anonymous

      @JimBohne: Sorry für die dumme frage.

      Ist es auch verboten den Escooter zu nutzen, wenn man den Akku gar nicht verwendet, also selbst treten

      Gute Frage – mit einem Fahrrad darfst Du z.B. durch einen Fußgängerzone rollen, wie auf einen Tretroller.

  • Profilbild von rrrr
    # 14.03.19 um 21:39

    rrrr

  • Profilbild von Jack
    # 07.03.19 um 20:57

    Jack

    Und wieder mal spielt die Politik der Lobby der Versicherungen voll in die Karten, hauptsache eine Versicherung abschließen damit der Rubel ordentlich rollt. Warum beschließen unsere Sesslfurzer nicht noch ein großes Rundumlicht damit man das aus 20km Entfernung sehen kann und in Deckung springen kann wenn jemand mit seinem e-Tretroller kommt ? Ich hatte echt überlegt mir so ein Teil für meinen kurzen Arbeitsweg anzuschaffen …. ich bleibe jetzt beim Verbrenner sprich Auto mir ist das sowas von zu doof.

  • Profilbild von RoterTiger
    # 06.03.19 um 13:56

    RoterTiger

    In anderen Ländern, zum Beispiel den USA, Frankreich und auch in Österreich, gibt es die Leih-Roller längst.

    Dafür hat man Geld für kulturfremde Invasoren im Übermaß. Dämliche CDU

  • Profilbild von Boxer
    # 05.03.19 um 13:31

    Boxer

    @computerpitti
    Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Wenn es dabei bleibt, sehr schön.
    Aber das Risiko keine ABE zu bekommen bzw teuer nachzurüsten bleibt. Wenn es in Zukunft klar kommuniziert wird, wie bei welchem Modell nachgerüstet werden kann und darf dann wäre das schon sehr gut. Ich befürchte nur dass es genau dort Schwierigkeiten gibt und sich das auf den Einkaufspreis niederschlägt. Ich hoffe ich liege falsch, denn nur die 27 Euro für das beantragen das wäre wohl das geringste Problem.

  • Profilbild von Computerpitti
    # 05.03.19 um 12:57

    Computerpitti

    Soooo meine lieben, Panik machenden diskutierfreudigen…..

    Das beantragen einer ABE beim Kraftverkehrsamt kostet knappe 27 Euro und ist somit nicht teurer als ein China Roller, wie hier behauptet wurde.

    Ich bleibe dran…

    … Nicht reden…. Einfach machen!

    • Profilbild von Stephan
      # 28.03.19 um 07:39

      Stephan

      Hey,

      habe auch den ES1..
      Kannst du mich / uns auf dem laufenden halten?

      Beteilige mich auch gerne an den 27€

  • Profilbild von Boxer
    # 05.03.19 um 11:15

    Boxer

    Wenn man dies alles so hört und liest, dann vergeht mir ganz ehrlich dir Lust daran mir einen E Scooter zuzulegen. Schade.
    Dass das ganze reguliert werden muss ist klar, aber es wird wie üblich in Deutschland überreguliert. In meinem Optimismus war ich natürlich davon ausgegangen mir einen Scooter für um die 350 Euro zu bestellen, meinetwegen noch eine Versicherung, und das ganze wäre gegessen. Kann man optimistisch nennen oder besser blauäugig.
    Durch die ABE oder evtl Nachrüstungen wird der Preis wohl nicht ganz unerheblich steigen. Alles andere zu glauben ist wohl unrealistisch. Und das ganze dann für max. 20kmh und dann im schlimmsten Fall auf der Straße. Das ist dann natürlich komplett sinnvoll. Gut ist, wie auch beschrieben, dass man keinen Führerschein mehr benötigt. Aber ganz ehrlich, das würde dem ganzen dann wirklich die Krone aufsetzen. Ist nur Schade, bin im Januar in Lissabon wirklich auf den Geschmack gekommen. Total unkomplizierte Möglichkeit der Fortbewegung und auf gut ausgebauten Wegen ist man bei höherer Geschwindigkeit (über 20kmh) auch kein Hindernis mehr für die Fahrradfahrer. Ich für meinen Teil werde abwarten und sehen wie sich dass ganze entwickelt. Vielleicht wird der Gesetzentwurf ja noch verbessert und/oder die Preise entwickeln sich nicht extrem nach oben. Bin auf jeden Fall gespannt und hoffe man sieht diese Art der Fortbewegung, besonders in Großstädten, als Chance an etwas in eine meiner Meinung nach gute Richtung zu entwickeln.

    • Profilbild von 8bar
      # 05.03.19 um 12:45

      8bar

      Genau das ist doch die Absicht dieser Politik und Lobby die dahinter steckt.
      Die Leute sollen durch umständliche Regelungen die Lust an Elektroscootern verlieren und gefälligst weiter Auto fahren.
      Bei mir scheint diese Taktik aufzugehen: Ich habe definitiv keine Lust mit einem Scooter und 20km/h auf der Straße zu fahren und eine Versicherung ist was von lächerlich.
      Scooter gibt es doch schon seit jahrzehnten auf unseren Straßen und ja auch Fußwegen und nur weil jetzt ein kleiner Elektromotor verbaut wird, ist es plötzlich eine unbekannte Fahrzeugklasse???
      Come on!

      • Profilbild von Gast
        # 16.06.19 um 13:10

        Anonymous

        @8bar: Genau das ist doch die Absicht dieser Politik und Lobby die dahinter steckt.
        Die Leute sollen durch umständliche Regelungen die Lust an Elektroscootern verlieren und gefälligst weiter Auto fahren.
        Bei mir scheint diese Taktik aufzugehen: Ich habe definitiv keine Lust mit einem Scooter und 20km/h auf der Straße zu fahren und eine Versicherung ist was von lächerlich.
        Scooter gibt es doch schon seit jahrzehnten auf unseren Straßen und ja auch Fußwegen und nur weil jetzt ein kleiner Elektromotor verbaut wird, ist es plötzlich eine unbekannte Fahrzeugklasse???
        Come on!

        Schon mal dran gedacht, das so ein Elektromotor viel mehr Power als ein Mensch hat? Damit kann man(n) viel schneller beschleunigen. Da kannste das nächste mal dran denken, wenn dir so ein E-Roller, aus dem Stand, plötzlich vor das Auto fährt.

  • Profilbild von Comouterpitti
    # 05.03.19 um 08:53

    Comouterpitti

    Leeeuuutteeeee…
    Mal Fakten bitte…
    Was kostet denn so eine einzelabnahme?
    Wo kann man die machen lassen?

    Wo bekomme ich die COB z. B. für den ninebot es 1

  • Profilbild von cyt00n
    # 04.03.19 um 18:30

    cyt00n

    "Stattdessen sind Modelle wie der mit 2000€ (!) viel teurere und absolut unhandliche BMW X2city mit abgedeckt."
    Damit dürfte auch klar sein weshalb sich unser bayrischer Verkehrsminister so eingesetzt hat ?

  • Profilbild von Mein
    # 01.03.19 um 11:22

    Mein

    "Besonders Menschen, die in Großstädten leben, den öffentlichen Nahverkehr nutzen und deswegen nie einen Führerschein gemacht haben" -> Dürfen jetzt mit einem Fahrzeug mit dem sie vermutlich keine große Erfahrung haben AUF DER STRASSE FAHREN ! Na Prost Mahlzeit. Schön das diese Helden dann alle bei einem Unfall mit einem KFZ gleich drauf gehen weil es KEINE Helmpflicht gibt. Das ist ein totaler Witz was die da fabriziert haben! Solche 12 KMH Roller haben nichts bei den Autos verloren!

  • Profilbild von Rygel
    # 28.02.19 um 16:23

    Rygel

    Wie seht ihr denn die Zukunft der Einräder?
    Würde mir gerne das Ninebot Z10 holen.
    Da meine letzten beiden Fahrräder geklaut wurden, möchte ich mir kein neues e-bike zulegen, da das dann wahrscheinlich wieder wegkommen wird. Ein elektrisches Einrad könnte ich mit auf Arbeit und in die Wohnung nehmen, da klaut das dann keiner.
    Blöd ist nur, dass ich ein Polizeirevier vor der Haustür habe, an dem ich jeden Tag vorbei müsste. Da ist das Risiko ziemlich hoch, dass die mich anhalten werden.

    • Profilbild von Simplicitas
      # 02.03.19 um 20:53

      Simplicitas

      Das Objekt deiner Begierde ist 45km/h schnell. Mal davon ab, dass du eine Einzelabnahme bräuchtest, fällt das Ding also schon einmal grundsätzlich aus der Regelung für Kleinstelektrofahrzeuge raus. (Soll heißen: Spar dir das Geld.)

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