Straßenzulassung für E-Scooter in Deutschland – Diese Roller gibt es zu kaufen!

Eine Liste mit allen bisher zugelassenen E-Scootern findet ihr weiter unten im Artikel.

Seit dem 15. Juni gilt sie offiziell, die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr, kurz eKFV. Welche Modelle sind zugelassen, wo darf ich fahren, und wo kann ich so einen Roller kaufen? Wir sagen dir hier genau, was die Regelung für dich bedeutet.

Eine Gesetzesänderung war lange überfällig, finden auch wir bei China-Gadgets. Wir haben schon längst verschiedene „Last Mile Gadgets“ getestet und sind begeistert. Einen Überblick könnt ihr euch in unserem angepassten Ratgeber zur E-Mobilität verschaffen. Außerdem hat Jens die wichtigsten Punkte der Verordnung hier auch noch mal im Video zusammengefasst.

E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge Grafik bmvi
Die Grafik des Verkehrsministeriums zur neuen Verordnung.

E-Scooter in Deutschland sind jetzt legal!

Viel war im Vorfeld über die Verordnung diskutiert worden. Deutschland wäre wohl nicht Deutschland, wenn man nicht einen umfassenden Katalog an Bestimmungen und Vorschriften zum Betrieb der Fahrzeuge verfasst hätte. Einige dieser Bestimmungen sind wichtig und richtig, andere wirken wenig durchdacht und werfen Fragen auf. Wir fassen die Einzelheiten für euch zusammen. Die Verordnung im Wortlaut könnt ihr hier nachlesen.

Welche Fahrzeuge betrifft die neue Verordnung?

  • E-Scooter fallen nun in die neue Fahrzeugklasse der „Elektrokleinstfahrzeuge“, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten.
    • Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 und 20 km/h haben.
    • Es muss eine Lenk- oder Haltestange geben (das schließt sogenannte „Hoverboards“ und E-Skates aus)
    • Die Nennleistung darf 500 Watt nicht übersteigen (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird)
    • Es darf maximal 700 mm breit, 1400 mm hoch und 2000 mm lang sein.
    • Das Gewicht ohne Fahrer muss unter 55 kg liegen.

Welche Ausstattung braucht ein E-Scooter?

  • Alle Elektrokleinstfahrzeuge müssen bestimmte Vorschriften einhalten, um im öffentlichen Raum gefahren zu werden.
    • Das Fahrzeug benötigt eine Allgemeine oder Einzel-Betriebserlaubnis.
    • Es muss ein gültiger Versicherungsaufkleber angebracht werden. Eine Versicherung kostet zwischen 30 und 60€ im Jahr.
    • Es muss eine Identifizierungsnummer und ein „Fabrikschild“ mit Fahrzeugtyp und Höchstgeschwindigkeit angebracht werden (sprich: Es braucht ein Kennzeichen/Nummernschild)
  • Die Fahrzeuge müssen außerdem gemäß der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) mit folgenden Dingen ausgerüstet sein:
    • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
    • elektrische Beleuchtung vorne und hinten
    • ein „Schallzeichen“, sprich eine Klingel/Hupe
    • Eine Anzeige für den Batteriestand
    • Es gibt keine Helmpflicht

Wo darf ich mit E-Scootern fahren?

E-Scooter Verkehrszeichen Elektrokleinstfahrezeuge frei
So oder so ähnlich wird das neue Zeichen aussehen.
  • Es besteht grundsätzlich die Pflicht, Radwege zu benutzen, wo diese vorhanden sind.
  • Ist kein Radweg vorhanden, darf/muss auf der Straße gefahren werden.
  • Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.
  • Es gibt ein neues Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge (siehe oben).
  • Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich erlaubt, solange die Roller zusammengeklappt werden.

Darf ich E-Scooter aus China jetzt in Deutschland fahren?

Die vielleicht wichtigste Frage hier bei China-Gadgets: Wie ist das denn nun mit den Rollern aus China? Darf ich jetzt mit meinem Xiaomi M365 auf die Straße? In diesem speziellen Fall ist die Antwort leider „nein“; generell lässt sich das noch nicht sagen. Der M365 ist mit 25 km/h zu schnell für die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Dem Ninebot ES1 fehlt außerdem die nötige Beleuchtung, der ES2 ist ebenfalls zu schnell. Eine Drosselung per Software-Update wird vermutlich nicht möglich/erlaubt sein.

Um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten, bräuchten die Roller zudem eine CE-Kennzeichnung. Auch das könnte ein Hindernis sein, da längst nicht alle chinesischen Hersteller diese ordnungsgemäß anbringen.

Den ES2 gibt es nur in silber-grau (vorne), den ES1 in schwarz (hinten)
Die bisherigen Modelle von Xiaomi und Ninebot sind erst mal von der Verordnung ausgenommen.

Entsprechend werdet ihr diese Modelle nicht versichern können und kein Kennzeichen dafür erhalten. Damit bleiben die preislich oft erschwinglicheren chinesischen Modelle auf deutschen Straßen verboten. Möglich, dass sich Hersteller nun den Vorgaben anpassen und Modelle auf den Markt bringen, die den deutschen Regeln entsprechen. Wir bei China-Gadgets halten natürlich die Augen offen und informieren euch, sobald solche Modelle auftauchen. Tests zu diesen Modellen und weiteren Gadgets aus dem Bereich E-Mobilität findet ihr natürlich hier auch auf China-Gadgets.

Es gibt bisher unbestätigte Gerüchte, dass zumindest Xiaomi an einem Roller arbeitet, der die deutschen Bestimmungen erfüllt. Auch von Ninebot, die andere Produkte wie ihre Drift W1 E-Skates bereits hierzulande verkaufen, erhoffen wir uns eine entsprechende Entwicklung.

Wo kann ich zugelassene E-Roller kaufen?

Die Anzahl der zugelassenen Roller ist immer noch übersichtlich. Bei vielen dieser Modelle handelt es sich um die Roller der Anbieter von E-Scooter-Sharing, die nicht einzeln im Handel erhältlich sind. Eine Übersicht aller Modelle mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) findet ihr hier:

  • Tier ES 200G (E-Scooter-Sharing)
  • VOI Voiager 1 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Sparrow
  • B1D, FLASH, CIRC (E-Scooter-Sharing)
  • Lime-S 3.0 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Exit-Cross
  • EGRET TEN
  • Moovi
  • efloater (E-Scooter-Sharing)
  • EGRET EIGHT
  • Bird One (E-Scooter-Sharing)
  • SoFlow SO6 
  • Ninebot MAX
  • VOI ES100D (E-Scooter-Sharing)
  • JUMP
  • SO2/SO2+
  • eScooter STREET one
  • go!mate
  • SXT Buddy V2 eKFV
  • TREKSTOR
  • KICK SCOOTER TRACER STREET (Iconbit)
  • SXT Light Plus
  • SXT MAX

Anfangs gab es auch Ausnahmegenehmigungen für einige wenige Modelle. So erfüllten der Metz Moover und der BMW X2City bereits die Anforderungen der Verordnung. Beide Modelle waren aber mit 2.000€ und mehr sehr teuer. BMW zumindest arbeitet zusammen mit dem Unternehmen Micro-Mobility an einem kleineren Scooter, der nur 9 kg wiegen und rund 800€ kosten soll. Das Modell soll im September erscheinen.

Verschiedene Modelle, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, gibt es aber auch hierzulande schon zu bestellen. Sowohl MediaMarkt als auch Saturn bieten bereits verschiedene Roller an. Die Roller der Marken Iconbit und City Blitz kosten, je nach Modell, zwischen 399€ und 699€. Laut der Verkäufer haben alle Modelle bereits die nötige Straßenzulassung. Geliefert werden die Roller ab Anfang September oder Oktober, auch das ist abhängig vom Modell.

Auch chinesische Roller wie den sehr beliebten Xiaomi M365 gibt es nach wie vor zu kaufen. Besonders das genannte Xiaomi-Modell sieht man bereits jetzt öfters auf der Straße. Wie erwähnt wird dieses Modell aber wohl keine ABE erhalten. Einige Modelle haben anscheinend den M365 als Grundlage, erfahren aber ein Software-Downgrade, um die Zulassung zu erhalten. Bisher ist nicht bestätigt, dass das auch rückwirkend für bereits verkaufte Modelle möglich sei.

Hoffnung macht derweil der Hersteller Segway-Ninebot, der schon die Modelle ES1 und ES2 hergestellt hat. Mit dem Ninebot MAX G30D kommt endlich ein E-Scooter mit Straßenzulassung auf den Markt. Alle Infos dazu findet ihr in unserem Artikel dazu.

E-Scooter zum LTE-Handyvertrag

Es gibt allerdings auch eher ungewöhnliche Wege zu einem eigenen E-Scooter. Der Mobilfunkanbieter 1&1 bietet etwa diesen sehr kreativen LTE-Handyvertrag an, der neben bis zu 15 GB LTE-Datenvolumen auch einen Roller beinhaltet. Bei diesem Modell handelt es sich um den SoFlow SO6, den ihr entweder für 239,99€ direkt (anstatt UVP 799€) oder in 24 monatlichen Raten à 9,99€ bezahlen könnt.

SoFlow-S06-649x400

Ein paar Fakten zum Scooter:

  • Straßenzulassung in Deutschland!
  • 30 km Reichweite
  • faltbar
  • Gewicht: 15 kg
  • max. Traglast: 120 kg
  • 10 Zoll Luftreifen

Da der SoFlow SO6 eine Straßenzulassung für Deutschland hat, erfüllt er natürlich auch alle Anforderungen der E-Scooter-Verordnung wie zwei separate Bremsen, die vorgeschriebene Beleuchtung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Mit diesen Eigenschaften kann sich der Scooter locker mit bekannten Modellen wie dem Xiaomi 365 messen; 1&1 gibt den Preis des SoFlow SO6 mit 799€ an. In diesem Tarif zahlt ihr für den Scooter selbst aber nur 239,99€ (die Tarifkosten kommen natürlich noch dazu, die liegen dann je nach gewähltem LTE-Datenpaket bei mtl. 24,99€ bis 34,99€).

Zum LTE-Tarif mit E-Scooter >>

Die Fakten zu den Tarifen:

  • Internet-Flat mit 225 Mbit/s inkl. LTE Max
    • 5GB LTE für 24,99€/Monat
    • 10GB LTE für 29,99€/Monat
    • 15GB LTE für 34,99€/Monat
  • Allnet- & SMS-Flat in alle dt. Netze
  • Netz: o2
  • EU Roaming-Flat
  • Anschlusspreis: 29,99€
  • Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
  • 10€ Bonus bei Rufnummernmitnahme 

Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Wer die Roller bisher (vor der Verordnung) genutzt hat, tat das bereits ohne Erlaubnis. Tut man es nun weiterhin, drohen teils empfindliche Strafen, wenn man sich dabei erwischen lässt. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen beispielsweise wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Fahren ohne vorgeschriebene Versicherung stellt unter Umständen sogar eine Straftat dar (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz), was neben einem Bußgeld von 70€ sogar ein Verfahren nach sich ziehen kann.

  • Bußgelder für E-Scooter (Auswahl)
    • Betrieb ohne ABE (allgemeine Betriebserlaubnis): 70€
    • Betrieb ohne gültige Versicherungsplakette: 40€
    • Betrieb ohne vorgeschriebene Beleuchtung/Klingel: 20/15€
    • Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren: 20-30€
    • Nebeneinander fahren: 15-30€

Auch, wenn der Roller vorschriftsmäßig zugelassen und versichert ist, gibt es natürlich Regeln, an die man sich halten muss. Das betrifft vor allem auch die vielen Leih-Roller, die mittlerweile in vielen Städten zu finden sind. Ihr dürft beispielsweise nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Auf jedem Roller darf nur eine Person stehen, und auf Radwegen und der Straße darf nicht nebeneinander gefahren werden. Die Strafen unterscheiden sich danach, ob ihr einfach nur gegen die Regeln verstoßt oder aber sogar andere gefährdet oder verletzt.

  • Verboten ist:
    • auf Gehwegen/in der Fußgängerzone fahren
    • zu zweit auf dem Roller fahren
    • nebeneinander fahren
    • alkoholisiert mit mehr als 0,5 Promille fahren

Vor allem der letzte Punkt ist zum Start der Verordnung nicht jedem bekannt. Für E-Scooter gilt die gleiche Promillegrenze wie für PKW (0,5‰) für die absolute Fahruntüchtigkeit, nicht wie für Fahrräder (1,6‰). Nach einem Bierchen ist es also noch erlaubt, den E-Scooter zu benutzen. Wer aber nach einer Partynacht betrunken auf dem Tretroller nach Hause fährt, macht sich strafbar.

Kommerzieller Rollerverleih – E-Scooter-Sharing

Mit der Zulassung wird nicht nur Privatpersonen ermöglicht, mit den praktischen E-Scootern auf die Straße zu gehen. Längst gibt es zahlreiche Start-Ups, die nur auf die Legalisierung warten, um Leih-E-Scooter anzubieten. Das Potential ist groß: Wer sich keinen eigenen Scooter zulegen möchte, kommt so dennoch in den Genuss der Vorteile der Roller. In anderen Ländern, zum Beispiel den USA, Frankreich und auch in Österreich, gibt es die Leih-Roller längst.

Erste Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Lime, Tier und Circ. Das System funktioniert ähnlich wie auch beim Car- oder Bike-Sharing. In der Regel gibt es eine App, über die man die Standorte der nächsten Roller feststellen kann. Auch durch solche Services haben E-Scooter das Potential, das Stadtbild vieler Städte und die Zukunft der Fortbewegung entscheidend mitzuprägen.

In einigen deutschen Städten gab es im Vorfeld bereits Pilotprojekte, so zum Beispiel in Bamberg, wo 15 E-Scooter des Verleihdienstes Bird bereits auf den Straßen fahren durften. Nachdem jetzt die ersten Roller in den größeren deutschen Städten auf den Straßen unterwegs sind, haben wir uns selbst mal ein Bild davon gemacht und sind mit den Scootern durch Köln gefahren.

Fazit – Bahn frei für E-Mobilität

Nicht alles an der neuen Verordnung ist unumstritten. Manch einen ist sie viele zu streng und ein Zeichen deutscher Überregulierung von technischen Neuheiten. Anderen geht sie nicht weit genug. Wir von China-Gadgets freuen uns erst mal, dass die praktischen E-Roller endlich in Deutschland fahren dürfen, aber auch wir hätten uns mehr Freiheiten gewünscht – vor allem ein Entgegenkommen für die, die sich bereits einen E-Scooter gekauft haben.

Schließen wir damit, dass die Verordnung immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist – wenn auch ein kurzer und noch nicht zu Ende gedachter. Was haltet ihr von der Verordnung? Habt ihr vor, euch jetzt einen E-Scooter zuzulegen, vielleicht eines der Modelle bei MediaMarkt oder Saturn, die immerhin ab 399€ erhältlich sind? Wartet ihr lieber auf ein Modell eines Herstellers wie Xiaomi, die bisher gute E-Scooter produziert haben? Oder habt ihr vielleicht schon einen Scooter und fahrt ihn bereits? Diskutiert gerne im Kommentarbereich, wir sind gespannt auf eure Meinungen.

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Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

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Kommentare (181)

  • Profilbild von Free Man
    # 26.02.19 um 20:17

    Free Man

    Gesetze stehen fest und ich habe mir soeben ein Padelec bestellt.
    Da brauche ich keine Versicherung und kann 25kmh fahren. Dazu kommt das die Preislich interessanten E scooter sowieso nicht fahren dürfen. Hat sich das Thema e scooter erstmal für mich erledigt. Mal schauen wie sich das ganze entwickelt.

  • Profilbild von Gast
    # 26.02.19 um 20:15

    Anonymous

    JAU DAR KANN ICH AUCH eROLLER FAHREN MIT 25 km/h . der einzigste unterschied ist ja nur ein Helm und ich kann nicht auf radwege fahren .. Supie ….. 🙂 das macht laune …..
    Dann können sie sich auch das Gesetz auch sparten viel Trubel für nichts . Danke ..

  • Profilbild von nortek
    # 26.02.19 um 20:11

    nortek

    MoEs denke nicht brauchst unbedingt noch das ABE aber schreib den Hersteller an.

  • Profilbild von MoEs
    # 26.02.19 um 19:53

    MoEs

    Was wäre, wenn ich bei meinen ES1 ein Rücklicht anbringe? Erscheint mir Recht einfach und schon sind alle Anforderungen erfüllt. Oder?

  • Profilbild von darktranquility
    # 26.02.19 um 19:37

    darktranquility

    @Tobi: Nicht unbedingt. Die Hayabusa (Susuki) ist auch elektronisch bei 298 km/h abgeriegelt und so steht das auch in den Papieren drin, obwohl sie technisch über 300 km/h fahren würde.

    Ja, ein etwas krasser Vergleich, aber im Endeffekt dasselbe.

    • Profilbild von Berlin-Tempelhof
      # 27.02.19 um 09:10

      Berlin-Tempelhof

      … und das passiert ständig und bei vielen Motorrädern…
      Damals wurden die Maschinen erstmal auf 34ps gedrosselt und erst nach 2 Jahren "aufgemacht".
      Meine alte Maschine hatte offen 104ps, aus Versicherungsgründen war aber eine Drossel auf 98ps eingebaut (hat um die 100 € pro Jahr gespart)…
      Natürlich wird sowas anerkannt und ist schon seit Jahrzehnten gängige Praxis.
      Solange die Drosselung dort eingetragen ist und auch abgenommen (muss natürlich vorher der Hersteller abnehmen lassen) ist sowas völlig unkompliziert. Schwieriger wird es, wenn der Motor über die geforderten 500W hat. Denn ob dort eine Drosselung möglich bzw. einfach umzusetzen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
      Grüße
      BT

  • Profilbild von DiBe
    # 26.02.19 um 19:34

    DiBe

    Wie kommt denn ein 12 jähriger an eine FE oder Prüfschein Mofa? ?

  • Profilbild von Aaki
    # 26.02.19 um 19:31

    Aaki

    Grübel… -Führerschein-Pflicht oder nicht.. ?
    Zitat 1:
    " …es muss eine Versicherung abgeschlossen sowie ein Nummernschild angebracht werden. Außerdem muss man zwingend einen Mofa-Führerschein (oder eine höhere Klasse) besitzen."
    Zitat 2:
    " …Vernunft bei den Verantwortlichen gesiegt: Es fällt die völlig unnötige Führerscheinpflicht weg!"
    Das ist widersprüchlich, oder nicht?

    • Profilbild von Jens
      # 27.02.19 um 10:40

      Jens CG-Team

      Hi Aaki, danke für den Hinweis. Das stammte noch aus der ersten Version, bis vor Kurzem stand im Entwurf nämlich noch, dass man einen Führerschein haben muss. Habe die Stelle geändert.

      • Profilbild von Stefan
        # 27.02.19 um 11:14

        Stefan

        @Jens: Hi Aaki, danke für den Hinweis. Das stammte noch aus der ersten Version, bis vor Kurzem stand im Entwurf nämlich noch, dass man einen Führerschein haben muss. Habe die Stelle geändert.

        KEINE Führerscheinpflicht?? Ich bin erschüttert…
        Wenn ich alleine daran denke, wie wenig Ahnung von der StVO Leute MIT FS haben…
        Und jetzt kommen auch noch 12jährige Kinder mit Spielzeug auf die Straße… Was soll schon schief gehen?!

  • Profilbild von Tobi
    # 26.02.19 um 18:46

    Tobi

    Tolles Beispiel wie Lobbyarbeit in Deutschland funktioniert .
    Die Versicherungsbranche hat was davon die günstigen Roller aus China werden anhand den Regelungen außen vorgelassen. Den eine Software bedingt der Drosselung werden die sicherlich nicht zulassen

  • Profilbild von Joby
    # 26.02.19 um 18:28

    Joby

    @Codi: Ich denke genau so wie du. Damit hat sich das Thema für mich auch erledigt. 20 km/h sind für mich völlig ausreichend, aber Versicherungskennzeichen + die Pflicht neben den rasenden Autos zu fahren = no way

    • Profilbild von Ed
      # 03.03.19 um 10:15

      Ed

      Warum kein Versicherungskennzeichen? Irgendwie muss man nunmal eine Pflichtversicherung nachweisen. Selbst 50ccm Roller kostet die nur 36€/Jahr, da dürfte es bei den Elektrorollern deutlich billiger werden, vermutlich auch als Paketangebote für die PHV.
      Du möchtest also nicht von schnelleren Fahrzeugen überholt werden aber möchtest mit 20km/h Fußgängerslalom fahren?

  • Profilbild von Stefan
    # 26.02.19 um 18:08

    Stefan

    Zur Frage, ob nicht – wie bei Fahrrädern – eine Privathaftpflicht ausreichen würde: Nein, denn diese ist keine Pflicht!
    Schlimm genug, dass für Fahrräder keine Versicherungs- und Kennzeichen-Pflicht besteht.

    • Profilbild von DragonHunter
      # 26.02.19 um 19:44

      DragonHunter

      @Stefan: Zur Frage, ob nicht – wie bei Fahrrädern – eine Privathaftpflicht ausreichen würde: Nein, denn diese ist keine Pflicht!
      Schlimm genug, dass für Fahrräder keine Versicherungs- und Kennzeichen-Pflicht besteht.

      Stell dir mal vor, es wäre so…
      Wer würde sich dann noch ein Fahrrad kaufen, wenn man das auch noch extra "teuer" versichern müsste?
      Man kann sich den Verkehr auch kreativer zerstören als mit Versicherungspflicht für jeden kleinen Scheiß.
      So wird das nur nix mit den ruhigen Innenstädten und schadstoffarmen alternativen Fahrzeugen.
      Verkehrswende am Arsch, wenn man jedem Fortbewegungsmittel so Steine in den Weg legt.

      • Profilbild von Simplicitas
        # 27.02.19 um 11:21

        Simplicitas

        @DragonHunter: Stell dir mal vor, es wäre so…
        Wer würde sich dann noch ein Fahrrad kaufen, wenn man das auch noch extra "teuer" versichern müsste?[…]

        Oh, Polemik! Da mach‘ ich mit!
        Stell dir mal vor, es wäre so…
        Wer würde sich dann noch ein Moped/Auto/Motorradkaufen, wenn man das auch noch extra „teuer“ versichern müsste?
        Tolles Totschlagargument.

      • Profilbild von Stefan
        # 27.02.19 um 11:08

        Stefan

        @Stefan: Zur Frage, ob nicht – wie bei Fahrrädern – eine Privathaftpflicht ausreichen würde: Nein, denn diese ist keine Pflicht!
        Schlimm genug, dass für Fahrräder keine Versicherungs- und Kennzeichen-Pflicht besteht.

        @DragonHunter: Stell dir mal vor, es wäre so…
        Wer würde sich dann noch ein Fahrrad kaufen, wenn man das auch noch extra "teuer" versichern müsste?
        Man kann sich den Verkehr auch kreativer zerstören als mit Versicherungspflicht für jeden kleinen Scheiß.
        So wird das nur nix mit den ruhigen Innenstädten und schadstoffarmen alternativen Fahrzeugen.
        Verkehrswende am Arsch, wenn man jedem Fortbewegungsmittel so Steine in den Weg legt.

        Ich bin 100%ig FÜR eine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für ALLE am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge, ganz gleich welcher Art! Und ja, auch einen Führerschein würde ich verpflichtend voraussetzen – wobei ich dabei zugebe, dass die meisten Autofahrer mit FS ebenfalls so fahren, als hätten sie keinen.
        Mit jedem Fahrzeug kann man ganz schnell materiellen und körperlichen Schaden an Dritten verursachen und dann?
        Kein Kennzeichen – einfach abhauen! Geschieht jeden Tag überall.
        Keine Versicherung – viel Spaß für die Geschädigten beim Erstreiten ihrer Ansprüche.

      • Profilbild von Gast
        # 26.02.19 um 22:40

        Anonymous

        Mal ganz ehrlich….wo kommt den der ganze Strom her für die ganzen Elektro Autos, Fahrräder und Scooter??
        Ja in der Innenstadt gibts dann weniger Schadstoff, dafür setzten wir uns die Meere und das Land voll Windkrafträder und zerstören uns so die Umwelt.

        • Profilbild von Diddl
          # 21.05.19 um 18:01

          Diddl

          Besser Windkrafträder als Atomstrom und unser Erde zum leuchten bringen und die Brennstäbe verbuddeln.

        • Profilbild von Gast
          # 27.02.19 um 15:57

          Anonymous

          #whataboutism

    • Profilbild von Stefan
      # 26.02.19 um 18:13

      Stefan

      Ich meine natürlich eine Privathaftpflicht-Versicherung. Privathaftpflicht ist selbstverständlich schon Pflicht – sagt ja der Name. 😉

      • Profilbild von Richtigstellung
        # 27.02.19 um 10:10

        Richtigstellung

        Äh! NEIN!
        Das verhält sich anders als z.B. bei der KFZ-Haftpflichtversicherung.
        Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist tatsächlich verpflichtend abzuschließen.
        Im Gegensatz dazu trägt die Privathaftpflichtversicherung jedoch ihren Namen, weil jede Privatperson zur Haftung verpflichtet ist. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Haftungsfall den finanziellen Schaden, der dadurch nicht unmittelbar aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Es ist aber nicht verpflichtend, sie abzuschließen.
        Somit sind die Bezeichnungen der beiden Versicherungen zwar gleich ("Haftpflicht"), bedeuten aber leider etwas völlig Unterschiedliches.

        • Profilbild von Stefan
          # 27.02.19 um 10:58

          Stefan

          @Richtigstellung: Äh! NEIN!
          Das verhält sich anders als z.B. bei der KFZ-Haftpflichtversicherung.
          Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist tatsächlich verpflichtend abzuschließen.
          Im Gegensatz dazu trägt die Privathaftpflichtversicherung jedoch ihren Namen, weil jede Privatperson zur Haftung verpflichtet ist. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Haftungsfall den finanziellen Schaden, der dadurch nicht unmittelbar aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Es ist aber nicht verpflichtend, sie abzuschließen.
          Somit sind die Bezeichnungen der beiden Versicherungen zwar gleich ("Haftpflicht"), bedeuten aber leider etwas völlig Unterschiedliches.

          Genau deswegen habe ich ja ergänzt, dass ich meinte, eine Privathaftpflicht-VERSICHERUNG sei keine Pflicht, die PrivathaftPFLICHT aber durchaus.
          Wenn du darauf achtest, habe ich in meinem 1. Post das Wort "Versicherung" vergessen und bearbeiten kann man seine Kommentare hier leider nicht.
          In dem Punkt sind wir uns einig:
          Privathaftpflicht = Pflicht
          Privathaftpflicht-Versicherung = Keine Pflicht.

  • Profilbild von Simon Klein
    # 26.02.19 um 18:05

    Simon Klein

    Laut Hersteller Angabe hat der ES2 einen effektiven Leistungsoutput von 300W. Bleibt also noch interessant ob vllt von haus aus die Geschwindigkeit gedrosselt werden kann

    • Profilbild von uffi
      # 26.02.19 um 18:40

      uffi

      ich hoffe auch sehr darauf, dass der es2 irgendwie legal betrieben werden darf. hab mir den roller mit dieser aussicht geholt… klingel hab ich gerade bei gearbest bestellt und wenn ich den roller ohne sport / sport + betreibe fährt er ja auch nur 20kmh.. damit würde er alle bedingungen erfüllen… (auch wenn das softwaredrosseln wahrscheinlich sehr in der grauzone liegt) ^^

      • Profilbild von Marsel
        # 24.05.19 um 17:57

        Marsel

        Der ES1 sollte doch dann aber zugelassen sein mit seinen 20km/h. Da ist ja wohl die Beleuchtung das Problem, kann man da einfach was nachrüsten?

  • Profilbild von versicherungswahn
    # 26.02.19 um 18:05

    versicherungswahn

    Das ist mal wieder so typisch Deutschland. 20km/h statt 25 ist verschmerzbar, aber dass jeder Scheiß versichert sein muss.

  • Profilbild von Godzilla
    # 26.02.19 um 18:02

    Godzilla

    Deutschland schafft sich wiedermal ab….was für dumme Regelungen…?

  • Profilbild von Codi
    # 26.02.19 um 17:41

    Codi

    Schade, damit hat sich das Thema für mich leider erledigt.
    Max. 20km/h finde ich ja noch akzeptabel, aber ein Versicherungskennzeichen bei max. 20km/h ist mehr als übertrieben. Jedes E-Bike kann mehr als 20km/h und benötigt kein Versicherungskennzeichen.
    Dann wird halt weiterhin für Kurzstrecken und dem Weg zur Arbeit das Auto genommen.

    • Profilbild von Gast
      # 03.03.19 um 10:06

      Anonymous

      Die eBikes ohne Kennzeichen dürfen auch nur bis 25km/h el. unterstützen, die die schneller fahren benötigen auch ein Kennzeichen. Und die Versicherungspflicht macht Sinn, spätestens wenn Dich jemand mit 20km/h umnietet und Du Dir den Arm brichst und der Verursacher pleite ist dann schaust Du in die Röhre. Das Risiko wird überschaubar sein, weshalb es mit Sicherheit viele Privathaftpflichtversicherungen geben wird die das entweder mit einschließen oder gegen kleinen Aufpreis als Zusatzpaket (wie heute schon Drohnen, Glasbruch…) anbieten. Die PHV ist eh die wichtigste Versicherung, so etwas sollte allgemein vorgeschrieben werden.

    • Profilbild von Franz
      # 26.02.19 um 18:01

      Franz

      @Codi: Schade, damit hat sich das Thema für mich leider erledigt.
      Max. 20km/h finde ich ja noch akzeptabel, aber ein Versicherungskennzeichen bei max. 20km/h ist mehr als übertrieben. Jedes E-Bike kann mehr als 20km/h und benötigt kein Versicherungskennzeichen.
      Dann wird halt weiterhin für Kurzstrecken und dem Weg zur Arbeit das Auto genommen.

      Was ist denn an einer Versicherungsplakete so schlimm? Hätte keine Lust, dass mich jemand mit solchen Roller umfährt und ich mir mühevoll die Schadensumme erstreiten müsste.

      • Profilbild von OHA
        # 28.05.19 um 11:31

        OHA

        Nenn mir 3 E-Roller Unfälle , von denen du weißt und die nicht aus dem Medien stammen, wo später Schmerzensgeld verteilt wurde… HA! Und dann können wir uns noch mal treffen und ich fahre einmal mit nem E-Roller gegen dich und mit meinem schweren MTB.

      • Profilbild von Diddl
        # 21.05.19 um 17:56

        Diddl

        Und beim Fahrrad läufst du hinterher und bittest um die Versicherungsnummer und beim Roller ohne E Antrieb auch.

      • Profilbild von DragonHunter
        # 26.02.19 um 19:42

        DragonHunter

        @Codi: Schade, damit hat sich das Thema für mich leider erledigt.
        Max. 20km/h finde ich ja noch akzeptabel, aber ein Versicherungskennzeichen bei max. 20km/h ist mehr als übertrieben. Jedes E-Bike kann mehr als 20km/h und benötigt kein Versicherungskennzeichen.
        Dann wird halt weiterhin für Kurzstrecken und dem Weg zur Arbeit das Auto genommen.

        @Franz: Was ist denn an einer Versicherungsplakete so schlimm? Hätte keine Lust, dass mich jemand mit solchen Roller umfährt und ich mir mühevoll die Schadensumme erstreiten müsste.

        Wie machst du das, wenn dir ein Fahrrad-Fahrer wo rein fährt? Die tragen auch kein Kennzeichen nichts.
        Mit der Begründung müsste jedes Fahrrad auch ein Versicherungskennzeichen tragen und das kann keiner wollen, damit schießt man sich ganz doll ins Knie… sehenden Auges.

        • Profilbild von Gast
          # 27.02.19 um 16:38

          Anonymous

          @Berlin-Tempelhof
          fährt dich ein Fahrrad an, bist du als Autofahrer sowieso immer der gearschte. Ob der weg fährt oder stehen bleibt.
          Wenn er fährt macht er sich theoretisch strafbar, denn er verläßt die Unfallstelle.
          Darum wär es doch gar nicht verkehrt, wenn alle zwei oder Vierrädrige Verkehrsteilnehmer alle ne Versicherung und Plakette hätten.

        • Profilbild von Berlin-Tempelhof
          # 27.02.19 um 09:05

          Berlin-Tempelhof

          Das Problem ist "Anonymous", dass es einfach ist, große Reden zu schwingen…
          Meinem Vater ist ein Fahrradfahrer an der Beifahrerseite mit ordentlich Karacho ins (regulär) geparkte Auto gerasselt. Er saß drinnen. Der Fahrradfahrer hat ihn angeschaut, meinte "sorry" und ist losgefahren.
          So schnell reagiert nicht mal Chuck Norris, dass mein Vater aus dem Auto gesprungen wäre, herumgerannt, ihn gepackt hätte und dabei noch die Polizei gerufen . . . (abgesehen mal davon, dass es sicher auch Menschen gibt, die sich dabei nicht wohl fühlen, einen anderen körperlich anzugehen)
          Hinterherfahren mit dem Auto? Vergiss es, in Berlin kommst Du mit dem Rad wesentlich schneller durch den Berufsverkehr.
          Letztendlich ist er auf Beule und Kratzern sitzen geblieben. Nun ist mein Vater da entspannt und das Auto war jetzt auch nicht übermäßig neu/wertvoll – aber eine Frechheit ist es trotzdem.

          Da Dir also anscheinend entweder sowas noch nie passiert ist ODER Du einfach Glück hattest (das ein Unfallverursacher nicht einfach wegfährt) ist es einfach, unsachliche Kommentare abzugeben…

        • Profilbild von Gast
          # 26.02.19 um 22:28

          Anonymous

          Wenn ein Fahrradfahrer mir irgendwo rein fährt schieb ich dem sein Fahrrad irgendwo hin. 😀 Mit dem Roller gehts sogar einfacher.

      • Profilbild von versicherungswahn
        # 26.02.19 um 18:08

        versicherungswahn

        und was ist da der unterschied zu einem fahrrad?
        ganz ehrlich aber die deutschen regeln sich noch dumm und dämlich

  • Profilbild von DEC
    # 26.02.19 um 17:34

    DEC

    Das ist Typisch für den deutschen Staat… Verbote und Bußgelder, da sind sie sich alle sofort einig, alles was man nicht machen darf, das sehen die Sesselfuzer sofort. Lösungen anbieten bzw. einem Freiheit ermöglichen ist gegen das Konzept…

    Wie Ihr bereits richtig erwähnt habt – Roller auf der Straße mit 15 km/h… bzw noch toller.. 12 km/h für die Kinder… jawohl, da hat sich einer was dabei gedacht! Normalerweise rege ich mich über solche Sachen nicht auf sondern ignoriere sie, aber bei so dummen Entscheidungen sollte, nein muss man es hinterfragen! Haben die alle nur Koks und Geld im Kopf?

    Armes trauriges Deutschland… die Rollersache zieht sich nämlich wie ein Roter Faden durch alles, aber das ist kein politisches Forum hier. Danke für euren Beitrag!

    • Profilbild von Diddl
      # 21.05.19 um 17:53

      Diddl

      Besser kann man es nicht sagen ein perfektes Statement. Ein Fahrrad mit viel Masse oder ein Roller was hat mehr Masse und würde bei einen Unfall mehr schaden anrichten ich glaube das Fahrrad. Was ist schneller der Fahrradkurier ( Fahrrad ) oder der Roller ich glaube das Fahrrad. Aber wir müssen ja unsere Industrie und Versicherungen schützen schließlich sitzen unsere Politiker ja in deren Aufsichtsräten.

    • Profilbild von Max1
      # 28.02.19 um 00:30

      Max1

      Was hat das eigentlich immer mit Deutschland zu tun? Solche oder so ähnliche regeln gibt es doch in Spanien Italien Frankreich Schweden Norwegen … und allen anderen industrieländern auch.

      Der 365 Roller von Xiaomi z.b. ist übrigens selbst in China auf der öffentlichen Straße verboten. Dort dürfen nämlich nur Fahrzeuge gefahren werden, die einen festen Sitz haben.

      Noch was zu den Strafen.
      Das Betreiben so eines Rollers z.b. auf dem Gehweg löst gleich mehrere Straftaten aus. wenn das ein Polizist sieht, darf er gar nicht von einer Anzeige absehen. Selbst wenn er wollte. Deshalb bleibe ich weiterhin auf Privatgrund unterwegs. 🙁

      • Profilbild von Anonymous
        # 19.05.19 um 11:46

        Anonymous

        @Max1: Was hat das eigentlich immer mit Deutschland zu tun? Solche oder so ähnliche regeln gibt es doch in Spanien Italien Frankreich Schweden Norwegen … und allen anderen industrieländern auch.

        Der 365 Roller von Xiaomi z.b. ist übrigens selbst in China auf der öffentlichen Straße verboten. Dort dürfen nämlich nur Fahrzeuge gefahren werden, die einen festen Sitz haben.

        Noch was zu den Strafen.
        Das Betreiben so eines Rollers z.b. auf dem Gehweg löst gleich mehrere Straftaten aus. wenn das ein Polizist sieht, darf er gar nicht von einer Anzeige absehen. Selbst wenn er wollte. Deshalb bleibe ich weiterhin auf Privatgrund unterwegs. 🙁

        Straftaten? Nun bin ich neugierug, nenn mal ein Beispiel.
        Ich erkenne hier lediglich Ordnungswidrigkeiten.

    • Profilbild von Simplicitas
      # 27.02.19 um 00:20

      Simplicitas

      Die Straße besteht zumeist aus FAHRbahn und GEHweg. Wer mit seinem Elektroroller (Kleinkraftfahrzeug) auf den GEHweg ausweichen möchte, möge dann auch bitte gehen und nicht mehr fahren. Und DAS ist auch erlaubt. Gilt genauso für Fahrradfahrer (Ausnahmen: als Geh- und Fahrweg ausgewiesene Gehwege sowie Kinder).

    • Profilbild von Gast
      # 26.02.19 um 22:26

      Anonymous

      Es gibt immer mehr 30er Zonen, selbst Hauptverkehrswege werden "Verkehrsberuhigt". Es gibt genügend Radwege, auch im Großraum Düsseldorf und Köln. Von Münster mal ganz zu schweigen.
      Wer sein Kind heute ohne Helm auf das Fahrrad setzt, DEM ist nicht mehr zu helfen. Ich weiß nicht, wo das Problem ist, mit einem 10-20km/h fahrenden Roller auf der Straße zu fahren. Diese Dinger haben nichts auf dem Gehweg zu tun, wo schon die Radfahrer fahren, als wenn der ganze Weg ihnen gehört.

    • Profilbild von DEC
      # 26.02.19 um 17:40

      DEC

      kleine Ergänzung an alle sich sorgenden Eltern… euren Kindern kann nix passieren wenn sie auf der Straße fahren müssen 🙂 sie haben ja ( ganz Wichtig ) Licht am Roller und 2 Bremsen …Top

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