Straßenzulassung für E-Scooter in Deutschland – Diese Roller gibt es zu kaufen!

Eine Liste mit allen bisher zugelassenen E-Scootern findet ihr weiter unten im Artikel.

Seit dem 15. Juni gilt sie offiziell, die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr, kurz eKFV. Welche Modelle sind zugelassen, wo darf ich fahren, und wo kann ich so einen Roller kaufen? Wir sagen dir hier genau, was die Regelung für dich bedeutet.

Eine Gesetzesänderung war lange überfällig, finden auch wir bei China-Gadgets. Wir haben schon längst verschiedene „Last Mile Gadgets“ getestet und sind begeistert. Einen Überblick könnt ihr euch in unserem angepassten Ratgeber zur E-Mobilität verschaffen. Außerdem hat Jens die wichtigsten Punkte der Verordnung hier auch noch mal im Video zusammengefasst.

E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge Grafik bmvi
Die Grafik des Verkehrsministeriums zur neuen Verordnung.

E-Scooter in Deutschland sind jetzt legal!

Viel war im Vorfeld über die Verordnung diskutiert worden. Deutschland wäre wohl nicht Deutschland, wenn man nicht einen umfassenden Katalog an Bestimmungen und Vorschriften zum Betrieb der Fahrzeuge verfasst hätte. Einige dieser Bestimmungen sind wichtig und richtig, andere wirken wenig durchdacht und werfen Fragen auf. Wir fassen die Einzelheiten für euch zusammen. Die Verordnung im Wortlaut könnt ihr hier nachlesen.

Welche Fahrzeuge betrifft die neue Verordnung?

  • E-Scooter fallen nun in die neue Fahrzeugklasse der „Elektrokleinstfahrzeuge“, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten.
    • Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 und 20 km/h haben.
    • Es muss eine Lenk- oder Haltestange geben (das schließt sogenannte „Hoverboards“ und E-Skates aus)
    • Die Nennleistung darf 500 Watt nicht übersteigen (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird)
    • Es darf maximal 700 mm breit, 1400 mm hoch und 2000 mm lang sein.
    • Das Gewicht ohne Fahrer muss unter 55 kg liegen.

Welche Ausstattung braucht ein E-Scooter?

  • Alle Elektrokleinstfahrzeuge müssen bestimmte Vorschriften einhalten, um im öffentlichen Raum gefahren zu werden.
    • Das Fahrzeug benötigt eine Allgemeine oder Einzel-Betriebserlaubnis.
    • Es muss ein gültiger Versicherungsaufkleber angebracht werden. Eine Versicherung kostet zwischen 30 und 60€ im Jahr.
    • Es muss eine Identifizierungsnummer und ein „Fabrikschild“ mit Fahrzeugtyp und Höchstgeschwindigkeit angebracht werden (sprich: Es braucht ein Kennzeichen/Nummernschild)
  • Die Fahrzeuge müssen außerdem gemäß der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) mit folgenden Dingen ausgerüstet sein:
    • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
    • elektrische Beleuchtung vorne und hinten
    • ein „Schallzeichen“, sprich eine Klingel/Hupe
    • Eine Anzeige für den Batteriestand
    • Es gibt keine Helmpflicht

Wo darf ich mit E-Scootern fahren?

E-Scooter Verkehrszeichen Elektrokleinstfahrezeuge frei
So oder so ähnlich wird das neue Zeichen aussehen.
  • Es besteht grundsätzlich die Pflicht, Radwege zu benutzen, wo diese vorhanden sind.
  • Ist kein Radweg vorhanden, darf/muss auf der Straße gefahren werden.
  • Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.
  • Es gibt ein neues Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge (siehe oben).
  • Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich erlaubt, solange die Roller zusammengeklappt werden.

Darf ich E-Scooter aus China jetzt in Deutschland fahren?

Die vielleicht wichtigste Frage hier bei China-Gadgets: Wie ist das denn nun mit den Rollern aus China? Darf ich jetzt mit meinem Xiaomi M365 auf die Straße? In diesem speziellen Fall ist die Antwort leider „nein“; generell lässt sich das noch nicht sagen. Der M365 ist mit 25 km/h zu schnell für die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Dem Ninebot ES1 fehlt außerdem die nötige Beleuchtung, der ES2 ist ebenfalls zu schnell. Eine Drosselung per Software-Update wird vermutlich nicht möglich/erlaubt sein.

Um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten, bräuchten die Roller zudem eine CE-Kennzeichnung. Auch das könnte ein Hindernis sein, da längst nicht alle chinesischen Hersteller diese ordnungsgemäß anbringen.

Den ES2 gibt es nur in silber-grau (vorne), den ES1 in schwarz (hinten)
Die bisherigen Modelle von Xiaomi und Ninebot sind erst mal von der Verordnung ausgenommen.

Entsprechend werdet ihr diese Modelle nicht versichern können und kein Kennzeichen dafür erhalten. Damit bleiben die preislich oft erschwinglicheren chinesischen Modelle auf deutschen Straßen verboten. Möglich, dass sich Hersteller nun den Vorgaben anpassen und Modelle auf den Markt bringen, die den deutschen Regeln entsprechen. Wir bei China-Gadgets halten natürlich die Augen offen und informieren euch, sobald solche Modelle auftauchen. Tests zu diesen Modellen und weiteren Gadgets aus dem Bereich E-Mobilität findet ihr natürlich hier auch auf China-Gadgets.

Es gibt bisher unbestätigte Gerüchte, dass zumindest Xiaomi an einem Roller arbeitet, der die deutschen Bestimmungen erfüllt. Auch von Ninebot, die andere Produkte wie ihre Drift W1 E-Skates bereits hierzulande verkaufen, erhoffen wir uns eine entsprechende Entwicklung.

Wo kann ich zugelassene E-Roller kaufen?

Die Anzahl der zugelassenen Roller ist immer noch übersichtlich. Bei vielen dieser Modelle handelt es sich um die Roller der Anbieter von E-Scooter-Sharing, die nicht einzeln im Handel erhältlich sind. Eine Übersicht aller Modelle mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) findet ihr hier:

  • Tier ES 200G (E-Scooter-Sharing)
  • VOI Voiager 1 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Sparrow
  • B1D, FLASH, CIRC (E-Scooter-Sharing)
  • Lime-S 3.0 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Exit-Cross
  • EGRET TEN
  • Moovi
  • efloater (E-Scooter-Sharing)
  • EGRET EIGHT
  • Bird One (E-Scooter-Sharing)
  • SoFlow SO6 
  • Ninebot MAX
  • VOI ES100D (E-Scooter-Sharing)
  • JUMP
  • SO2/SO2+
  • eScooter STREET one
  • go!mate
  • SXT Buddy V2 eKFV
  • TREKSTOR
  • KICK SCOOTER TRACER STREET (Iconbit)
  • SXT Light Plus
  • SXT MAX

Anfangs gab es auch Ausnahmegenehmigungen für einige wenige Modelle. So erfüllten der Metz Moover und der BMW X2City bereits die Anforderungen der Verordnung. Beide Modelle waren aber mit 2.000€ und mehr sehr teuer. BMW zumindest arbeitet zusammen mit dem Unternehmen Micro-Mobility an einem kleineren Scooter, der nur 9 kg wiegen und rund 800€ kosten soll. Das Modell soll im September erscheinen.

Verschiedene Modelle, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, gibt es aber auch hierzulande schon zu bestellen. Sowohl MediaMarkt als auch Saturn bieten bereits verschiedene Roller an. Die Roller der Marken Iconbit und City Blitz kosten, je nach Modell, zwischen 399€ und 699€. Laut der Verkäufer haben alle Modelle bereits die nötige Straßenzulassung. Geliefert werden die Roller ab Anfang September oder Oktober, auch das ist abhängig vom Modell.

Auch chinesische Roller wie den sehr beliebten Xiaomi M365 gibt es nach wie vor zu kaufen. Besonders das genannte Xiaomi-Modell sieht man bereits jetzt öfters auf der Straße. Wie erwähnt wird dieses Modell aber wohl keine ABE erhalten. Einige Modelle haben anscheinend den M365 als Grundlage, erfahren aber ein Software-Downgrade, um die Zulassung zu erhalten. Bisher ist nicht bestätigt, dass das auch rückwirkend für bereits verkaufte Modelle möglich sei.

Hoffnung macht derweil der Hersteller Segway-Ninebot, der schon die Modelle ES1 und ES2 hergestellt hat. Mit dem Ninebot MAX G30D kommt endlich ein E-Scooter mit Straßenzulassung auf den Markt. Alle Infos dazu findet ihr in unserem Artikel dazu.

E-Scooter zum LTE-Handyvertrag

Es gibt allerdings auch eher ungewöhnliche Wege zu einem eigenen E-Scooter. Der Mobilfunkanbieter 1&1 bietet etwa diesen sehr kreativen LTE-Handyvertrag an, der neben bis zu 15 GB LTE-Datenvolumen auch einen Roller beinhaltet. Bei diesem Modell handelt es sich um den SoFlow SO6, den ihr entweder für 239,99€ direkt (anstatt UVP 799€) oder in 24 monatlichen Raten à 9,99€ bezahlen könnt.

SoFlow-S06-649x400

Ein paar Fakten zum Scooter:

  • Straßenzulassung in Deutschland!
  • 30 km Reichweite
  • faltbar
  • Gewicht: 15 kg
  • max. Traglast: 120 kg
  • 10 Zoll Luftreifen

Da der SoFlow SO6 eine Straßenzulassung für Deutschland hat, erfüllt er natürlich auch alle Anforderungen der E-Scooter-Verordnung wie zwei separate Bremsen, die vorgeschriebene Beleuchtung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Mit diesen Eigenschaften kann sich der Scooter locker mit bekannten Modellen wie dem Xiaomi 365 messen; 1&1 gibt den Preis des SoFlow SO6 mit 799€ an. In diesem Tarif zahlt ihr für den Scooter selbst aber nur 239,99€ (die Tarifkosten kommen natürlich noch dazu, die liegen dann je nach gewähltem LTE-Datenpaket bei mtl. 24,99€ bis 34,99€).

Zum LTE-Tarif mit E-Scooter >>

Die Fakten zu den Tarifen:

  • Internet-Flat mit 225 Mbit/s inkl. LTE Max
    • 5GB LTE für 24,99€/Monat
    • 10GB LTE für 29,99€/Monat
    • 15GB LTE für 34,99€/Monat
  • Allnet- & SMS-Flat in alle dt. Netze
  • Netz: o2
  • EU Roaming-Flat
  • Anschlusspreis: 29,99€
  • Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
  • 10€ Bonus bei Rufnummernmitnahme 

Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Wer die Roller bisher (vor der Verordnung) genutzt hat, tat das bereits ohne Erlaubnis. Tut man es nun weiterhin, drohen teils empfindliche Strafen, wenn man sich dabei erwischen lässt. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen beispielsweise wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Fahren ohne vorgeschriebene Versicherung stellt unter Umständen sogar eine Straftat dar (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz), was neben einem Bußgeld von 70€ sogar ein Verfahren nach sich ziehen kann.

  • Bußgelder für E-Scooter (Auswahl)
    • Betrieb ohne ABE (allgemeine Betriebserlaubnis): 70€
    • Betrieb ohne gültige Versicherungsplakette: 40€
    • Betrieb ohne vorgeschriebene Beleuchtung/Klingel: 20/15€
    • Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren: 20-30€
    • Nebeneinander fahren: 15-30€

Auch, wenn der Roller vorschriftsmäßig zugelassen und versichert ist, gibt es natürlich Regeln, an die man sich halten muss. Das betrifft vor allem auch die vielen Leih-Roller, die mittlerweile in vielen Städten zu finden sind. Ihr dürft beispielsweise nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Auf jedem Roller darf nur eine Person stehen, und auf Radwegen und der Straße darf nicht nebeneinander gefahren werden. Die Strafen unterscheiden sich danach, ob ihr einfach nur gegen die Regeln verstoßt oder aber sogar andere gefährdet oder verletzt.

  • Verboten ist:
    • auf Gehwegen/in der Fußgängerzone fahren
    • zu zweit auf dem Roller fahren
    • nebeneinander fahren
    • alkoholisiert mit mehr als 0,5 Promille fahren

Vor allem der letzte Punkt ist zum Start der Verordnung nicht jedem bekannt. Für E-Scooter gilt die gleiche Promillegrenze wie für PKW (0,5‰) für die absolute Fahruntüchtigkeit, nicht wie für Fahrräder (1,6‰). Nach einem Bierchen ist es also noch erlaubt, den E-Scooter zu benutzen. Wer aber nach einer Partynacht betrunken auf dem Tretroller nach Hause fährt, macht sich strafbar.

Kommerzieller Rollerverleih – E-Scooter-Sharing

Mit der Zulassung wird nicht nur Privatpersonen ermöglicht, mit den praktischen E-Scootern auf die Straße zu gehen. Längst gibt es zahlreiche Start-Ups, die nur auf die Legalisierung warten, um Leih-E-Scooter anzubieten. Das Potential ist groß: Wer sich keinen eigenen Scooter zulegen möchte, kommt so dennoch in den Genuss der Vorteile der Roller. In anderen Ländern, zum Beispiel den USA, Frankreich und auch in Österreich, gibt es die Leih-Roller längst.

Erste Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Lime, Tier und Circ. Das System funktioniert ähnlich wie auch beim Car- oder Bike-Sharing. In der Regel gibt es eine App, über die man die Standorte der nächsten Roller feststellen kann. Auch durch solche Services haben E-Scooter das Potential, das Stadtbild vieler Städte und die Zukunft der Fortbewegung entscheidend mitzuprägen.

In einigen deutschen Städten gab es im Vorfeld bereits Pilotprojekte, so zum Beispiel in Bamberg, wo 15 E-Scooter des Verleihdienstes Bird bereits auf den Straßen fahren durften. Nachdem jetzt die ersten Roller in den größeren deutschen Städten auf den Straßen unterwegs sind, haben wir uns selbst mal ein Bild davon gemacht und sind mit den Scootern durch Köln gefahren.

Fazit – Bahn frei für E-Mobilität

Nicht alles an der neuen Verordnung ist unumstritten. Manch einen ist sie viele zu streng und ein Zeichen deutscher Überregulierung von technischen Neuheiten. Anderen geht sie nicht weit genug. Wir von China-Gadgets freuen uns erst mal, dass die praktischen E-Roller endlich in Deutschland fahren dürfen, aber auch wir hätten uns mehr Freiheiten gewünscht – vor allem ein Entgegenkommen für die, die sich bereits einen E-Scooter gekauft haben.

Schließen wir damit, dass die Verordnung immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist – wenn auch ein kurzer und noch nicht zu Ende gedachter. Was haltet ihr von der Verordnung? Habt ihr vor, euch jetzt einen E-Scooter zuzulegen, vielleicht eines der Modelle bei MediaMarkt oder Saturn, die immerhin ab 399€ erhältlich sind? Wartet ihr lieber auf ein Modell eines Herstellers wie Xiaomi, die bisher gute E-Scooter produziert haben? Oder habt ihr vielleicht schon einen Scooter und fahrt ihn bereits? Diskutiert gerne im Kommentarbereich, wir sind gespannt auf eure Meinungen.

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Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

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Kommentare (181)

  • Profilbild von hadez
    # 28.02.19 um 14:47

    hadez

    " Verkehrsberuhigte Zonen (Fußgängerzonen) dürfen immerhin befahren werden"

    Ähm, heißt das, dass ich mit so einem Roller mit 20km/h durch die Fußgängerzone rasen darf, ein Fahrradfahrer aber nicht in Schrittgeschwindigkeit?

  • Profilbild von herbernd
    # 28.02.19 um 14:02

    herbernd

    Hier wird doch ganz klar der Aufwand in die Höhe getrieben und eine Anschaffung unverhältnismäßig.
    Der Beitratg ist schon richtig und Jens hat nichts falsches dargestellt.

    Fakt ist:
    – Keines der verfügbaren Geräte ist zum aktuellen Zeitpunkt erlaubt bzw. anmeldemöglich.
    – Software-Drosslung soll so nicht erlaubt sein
    – Einige wichtige Dinge (2te Bremse etc) fehlen
    – Auch das Rücklicht muss bei einigen Nachgerüstet werden.
    – Eine ABE wird es nachträglich nicht geben. Evtl. dann bei extra EU-Modellen

    Wenn jamand hier Erfahrungen sammeln konnte was nachträgliche Änderungen am Auto, am Motorrad oder sonst wo angeht, so weiß man, dass das alles ein schweres Spiel ist und man ist immer auch das Wohlwollen der Prüfer angewiesen ist.

    In Summe: so wie die Dinger geliefert werden, ist es nicht möglich.
    Natürlich kann man alles nachrüsten aber dann kann man auch direkt selber bauen. So hat man noch immer das Problem mit der Zulassung. Erstmal einen finden, der das zulässt und eine Prüfer finden, der nicht was auszusetzen hat.

    Man muss also etwas kaufen und mit relativem Aufwand umbauen und auf gute Laue der Prüfer hoffen. Mehr Unsicherheit kann man ja nicht streuen.

    • Profilbild von 8bar
      # 01.03.19 um 00:58

      8bar

      @HERBERND
      „Der Beitrag ist schon richtig…“ – WO DENN DAS?!
      Wie kann man denn nur schreiben, dass die Vernunft der Verantwortlichen auf den letzten Metern gesiegt hat?!
      Nur weil eine Führerscheinpflicht, Blinker und die Helmpflicht für kleine Scooter gestrichen wurden?!
      Wie kann man denn nur schreiben, dass unser Land einen Schritt in die richtige Richtung macht?!
      Wenn ich das richtig sehe, dann wurde doch gerade alles verboten, was man aktuell kaufen kann.
      Ah nein, doch nicht, ich habe den 2000 Euro Scooter von BMW vergessen 😀

      • Profilbild von Simplicitas
        # 18.05.19 um 00:25

        Simplicitas

        @8bar: Wenn ich das richtig sehe, dann wurde doch gerade alles verboten, was man aktuell kaufen kann.

        Das "wurde doch gerade alles verboten" impliziert, dass du angenommen hättest das "Verbot" sei relativ neu. Mach bitte nicht mich für deine Wortwahl verantwortlich.
        PS: Das hier ist nur eine mehrerer Seiten einer Agentur, die sehr erfolgreiches Cross Channel Marketing betreibt.

      • Profilbild von Simplicitas
        # 02.03.19 um 20:49

        Simplicitas

        Es klingt so, als würdest du glauben, dass die nicht zugelassenen Elektroroller aus Fernost bisher auf öffentlichen Straßen und Wege genutzt werden durften. Allerdings waren bereits seit jeher das Fahren von Kraftfahrzeugen die über 6km/h fahren und nicht über eine Betriebserlaubnis verfügen auf öffentlichen Straßen und Wegen verboten.

        • Profilbild von herbernd
          # 04.03.19 um 07:02

          herbernd

          @ Simplicitas: Genau so siehts aus

          @8bar: Nur weil es in den letzen Wochen/Monaten so gemacht wurde (was nicht legal war) heißt es ja jetzt nicht, dass etwas plötzlich verboten wurde.
          Es wurde etwas unter gewissen Auflagen freigegeben, was bisher nicht gemacht werden durfte.

        • Profilbild von 8bar
          # 03.03.19 um 13:17

          8bar

          Simplicitas, es ist mir wirklich ein Rätsel wie Du aufgrund meines Textes zu dieser Schlussfolgerung kommen konntest.
          Ich glaube ganz sicher nicht, dass hier irgendetwas erlaubt ist oder war, im Gegenteil.
          Es regt mich tierisch auf, dass es eben nicht erlaubt ist und wie in diesem Land damit umgegangen wird und vor allem wie lange sich das schon hinzieht.
          So lange es keine vernünftige Lösung gibt, werde ich mir definitiv keinen Elektroscooter kaufen.
          Ich kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen, wie man in einem Artikel ausgerechnet bei China-Gadgets dieser Situation auch nur irgendetwas Positives abgewinnen kann.
          Wenn das so ein lobbyistenverseuchtes Medium wie z.B. die Bild Zeitung gewesen wäre, dann hätte es mich nicht gewundert aber bei China-Gadgets?

    • Profilbild von Gast
      # 28.02.19 um 20:21

      Anonymous

      Ich gebe dir komplett recht. Das Problem ist die fehlende ABE bzw. die unwirtschaftliche Einzelabnahme.
      Trotzdem sind die Fakten so nicht richtig … 700Watt beim ES2, felhlende Beleuchtung ….das stimmt so alles nicht.
      Deswegen weise ich ja darauf hin, dass man mal lieber auf die waren Fallstricke dieses Entwurfs eingeht.

      Zur Softwaredrossel … wäre ja auch ein Teil der ABE ..
      D.h. ist diese Drossel in die Firmware integriert und nicht per App änderbar ist es praktisch eine Hardwaredrossel.
      Die Roller aller Hersteller sind auf die Art und Weise limitiert. Mein M365 macht aktuell 32kmh … mit entsprechender Frimware. Im Werkszustand nur 25kmh … d.h. praktisch kann jeder 250 Watt Motor diese Leistung erbringen.
      Das ist dann aber nicht mal schnell geändert wenn du in einen Kontrolle kommst oder einen Unfall baust. Man müsste ja die Frimware flashen. Somit wäre auch das machbar und als Drossel legitim. Die Hersteller machen es ja auch nicht anders.

      Es bleibt bei der ABE … weder Wirtschaft noch Staat haben daran Interesse, dass diese Modelle legitim werden.
      Für den Endverbraucher ist eine Einzelabnahme nicht rentabel.

  • Profilbild von Gast
    # 28.02.19 um 12:56

    Anonymous

    Also bzgl. ABE oder auch DOC (Documentation of Conformity) / COC (Confirmation of Conformity) für den M365 findet man ja hier diese :

    https://download.appmifile.com/419_updatepdf_in/02/07/2018/40952958-5483-4931-bc6c-253851e74530.pdf

  • Profilbild von __geloeschter_nutzer__
    # 28.02.19 um 12:52

    __geloeschter_nutzer__

    Rene hat in gewisser Weise leider recht, bei vielen Firmen muss man sich nur mal die Liste der "Aktionäre" ansehen. Da taucht dann oft minimum ein Bundesland auf (Wenn nicht gleich ein Politiker im Vorstand ist).

    Die Regelung ist genau das was ich erwartet habe, kurzfristige technische Änderungen , werden wieder mal nicht erfasst.
    Und für alles andere, gibt es zusätzlich zu der 1000seitigen Erstverordnung, noch fünzig angetackerte Blätter.
    Technologisch und Weltoffen, nicht in Deutschland.

  • Profilbild von EFan86
    # 28.02.19 um 12:46

    EFan86

    Ich habe mir gestern einen ES1 bestellt in der Hoffnung das es zugelassen wird. Jetzt ist das einzige was nicht klappen könnte, das ich hinten kein Rücklicht habe? Gibt es ein Rücklicht für den ES1 ? Finde nicht so richtig was.
    Oder hat sich das nun erledigt, wenn man es nachträglich "anbaut"?

    Danke euch für eure mithilfe

    • Profilbild von Simplicitas
      # 28.02.19 um 14:22

      Simplicitas

      Mit Verlaub, eine dumme Entscheidung, da du dich in dem Falle wohl selber um die Betriebserlaubnis kümmern werden musst und die Einzelabnahme könnte durchaus teurer werden als der Roller selbst.

  • Profilbild von Computerpitti
    # 28.02.19 um 11:55

    Computerpitti

    Allso, Fakten bitte….
    Wer einen ninebot ES1 hat
    Hat schon mal technisch gute Voraussetzungen die Gesetzeslage ab zu decken.

    Klingel, blinker und Rücklicht lässt sich einfach installieren…

    Bleibt noch der restliche Firlefanz mit Typenschild, ABE / EBE und Versicherung
    Wo und wie kann man diese bekommen?
    Was wird das kosten?

    Eine klare Antwort wäre prima…

    LG

    .

  • Profilbild von neox
    # 28.02.19 um 09:37

    neox

    Zum Glück wohne ich in einem Dorf…. Da sieht die Welt noch anders aus 😉 habe mittlerweile 700km runter mit meinem m365. Wenn sie mich anhalten sollten dann ist es halt so wie es kommt, damit muss ich leben. Habe dafür aber meinen Spaß. Wenn es ganz hart wird werde ich halt in Zukunft wieder mit meinem 180-Runner (2 Takt) wieder fahren, ob das dann sinnvoller ist wenn ich zum Bäcker fahr ist mir dann auch egal… Macht euch keine so großen sorgen wegen einem e-scooter der fährt doch nur 25-30km/h solange ihr vorausschauend fahrt dürfte im Normalfall nicht viel passieren! Würde auch nicht mit dem Scooter durch die Stadt fahren, da zu viele Fußgänger unterwegs sind! Ansonsten viel Spaß euch. Gesetze hin oder her, gras wird auch geraucht und passiert einem nicht viel… Lasst sie machen was sie wollen, ich mach auch was ich will. Und lasse es mir nicht vorschreiben. Notfalls gehe ich den Knast wegen fahren ohne Betriebserlaubnis 😀 die mega Straftat! Mord, Vergewaltigung und Steuerhinterziehung ist dagegen ein Witz!

    • Profilbild von Simplicitas
      # 28.02.19 um 10:48

      Simplicitas

      Eine Gefängnisstrafe musst du nicht befürchten, sofern du nicht vorsätzlich einen schweren Unfall provozierst.
      Sollte es zur Anzeige kommen, droht bei so einem Röllerchen eigentlich höchstens der Verlust des selbigen, ein allenfalls drei bis vierstelliges Bußgeld und gegebenenfalls ein paar Pünktchen (maximal 6, was allerdings mies wäre, wenn du bereits 2 hättest). Und das ist wirklich der ‚worst case‘, wenn sonst nix passiert ist.
      Falls du einen Unfall verursachen solltest oder eine Teilschuld/-haftung hast, haftest du halt mit deinem Privatvermögen. (Für die Teilhaftung genügt‘s dann schon, wenn ein Kind in dich reinrennt.)

  • Profilbild von MobbyDick
    # 28.02.19 um 07:09

    MobbyDick

    Wer glaubt, er könne den Roller mit der Firmware drosseln, kann sich ja mal durch die EU-Richtlinie quälen. Da steht nämlich klipp und klar, dass eine Begrenzung per software NICHT reicht. Somit bekommt man weder Zulassung, noch Versicherung für das Teil.

  • Profilbild von Gast
    # 27.02.19 um 22:59

    Anonymous

    Schade das dieser Artikel wohl zwischen Tür und Angel geschrieben ist. Die Angaben was die Kandidaten ES1/ES2 und M365 betrifft sind schlichtweg falsch.

    M365
    – der M365 hat vorne und hinten Beleuchtung, ihm fehlt lediglich die zweite Bremse
    Dazu kommt, dass der M365 ist quasi "Open Source" bzw. schon reverse engineered, d.h. eine Custom Firmware ist ohne Probleme in 3 Klicks erstellt und damit ist er auf auf 20kmh drosselbar.
    Bei der Bremse muss man sich etwas überlegen, zur Not halt eine Fahrrad Zangenfelgenbremse vorne anbringen. Auch eine Bremse alla ES1/ES2 nachzurüsten wäre denkbar.

    ES1/ES2
    – beide haben Beleuchtung vorne wie hinten … fraglich ob die Bremsbeleuchtung, die seitlich angebracht ist ausreichend ist (auch hier … eine LED mittig anzubringen sollte wohl kein Problem sein )
    – der ES2 ist laut Segway mit 300W angegeben …wie kommt ihr denn auf 700 Watt ???

    Hier gilt es also nur abzuwarten ob Ninebot Segway eine "DE leagal Firmware" mit 20kmh Drossel anbieten wird oder auch dieser Roller reverse engineered wird 😉

    Könnt ihr bitte den Quatsch korrigieren… das ist doch nur irreführend !

    Der Punkt ABE ist eher ein ernst zu nehmendes Problem, da hier als Privatperson wohl wenig zu machen sein wird auch wenn man seinen Roller umrüstet. Wobei hier fraglich bleibt ob es nicht Umrüstsätze mit ABE geben wird.

    –> hier mal der Link zum Gesetzentwurf für die, die es wirklich interressiert
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf

    • Profilbild von Jens
      # 11.03.19 um 11:44

      Jens CG-Team

      Yes, das mit der Beleuchtung war eine Fehlinformation, der M365 hat LEDs vorne und hinten. Und die Watt-Angaben sind einfach bei den Shops und beim Hersteller unterschiedlich, habe die Stelle auch mal entfernt.
      An der Tatsache, dass alle drei Modelle in ihrer jetzigen Form nicht zugelassen werden, ändert sich aber wohl trotzdem nichts. Ob eine nachträgliche Drosselung wirklich ausreicht warten wir mal ab.

    • Profilbild von el-tonno
      # 28.02.19 um 00:50

      el-tonno

      da kann ich nur zustimmen !!!!!!

      wie kann man so einen nonsense einfach veröffentlichen

      "Darf ich E-Scooter aus China jetzt in Deutschland fahren?
      Die vielleicht wichtigste Frage hier bei China-Gadgets: Wie ist das denn nun mit den Rollern aus China? Darf ich jetzt mit meinem Xiaomi M365 auf die Straße? In diesem speziellen Fall ist die Antwort leider „nein“; generell lässt sich das noch nicht sagen. Der M365 ist mit 25 km/h zu schnell für die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge und verfügt auch nicht über die nötigen zwei Bremsen sowie Beleuchtung. Dem Ninebot ES1 fehlt ebenfalls die Beleuchtung, der ES2 ist dann wieder zu schnell und hat mit 700 W auch einen zu starken Motor."

      alles mist was da steht :-O

      und das auf die wichtigste frage ??? sind unsere scooter tauglich

      merci annony für den link zum gesetzentwurf 🙂 🙂 🙂

      @jens bitte mach den artikel sauber

  • Profilbild von exlexa
    # 27.02.19 um 20:58

    exlexa

    Ich bleibe bei meinem Diesel, auch für kurz Fahrten.?

  • Profilbild von Felicitas
    # 27.02.19 um 19:15

    Felicitas

    Also laut diesem Blog darf keiner der bisher bereits gekauften Roller offiziell fahren
    https://escooter.blog/2019/02/06/kann-ein-e-scooter-im-nachhinein-eine-strassenzulassung-erlangen/

  • Profilbild von Androide
    # 27.02.19 um 18:38

    Androide

    Ist doch jeder ab 18j. selber dran Schuld. Man kann seine Regierung und die damit verbundenen Gesetze selbst wählen. Immer schön an der richtigen Stelle sein Kreuz machen und schon ist man viele Sorgen los.

  • Profilbild von U. Greeff
    # 27.02.19 um 18:35

    U. Greeff

    Schade, das keiner auf die Idee gekommen ist, auch wie beim PKW, ein Wechselkennzeichen zu erlauben. Wer schon ein Kennzeichen für sein S- Pedelec hat, kann ja nicht gleichzeitig zwei Fahrzeuge fahren. So könnte man es für den Roller und das Fahrrad nutzen.

  • Profilbild von 8bar
    # 27.02.19 um 17:46

    8bar

    „Das ist erfreulich spezifisch …“
    „Deutschland geht einen kleinen Schritt in die Zukunft.“
    „Auf den letzten Metern hat die Vernunft der Verantwortlichen gesiegt.“

    WIE BITTE?!!!
    Wer schreibt denn so einen Mist?
    Schäme Dich Jens, ganz übler Artikel!

    Diese Verordnung ist so was von lächerlich.
    Hier wurde einfach alles getan, um die Scooter, die sich seit Jahren in Europa etabliert haben, in Deutschland zu verbieten.
    Wenn da nicht unsere Autolobby hinter steckt, dann fresse ich ein Besen.

    • Profilbild von Jens
      # 11.03.19 um 10:37

      Jens CG-Team

      Zufrieden bin ich mit der Verordnung auch nicht. Es hätte aber noch viel schlimmer kommen können; während der Planung waren ja Helmpflicht, Führerscheinpflicht und ein Mofa-Kennzeichen aus Metall im Gespräch. Nach dem ersten Entwurf hätte man auch keine Scooter mit in die Bahn nehmen dürfen. Das wurde alles verworfen.

      Wie viel Lobbyarbeit dahintersteckt sei mal dahingestellt (auch ich glaube: nicht wenig), aber dass in Deutschland hier stärker reguliert wird hatte ich einfach auch erwartet.

  • Profilbild von Deafmobil
    # 27.02.19 um 16:53

    Deafmobil

    Die Gesetzänderungen sind eh nutzlos. 80% aller elektronischen sind bis zu 25 km/h verbaut wie die meisten Pedelec Fahrräder und viele elektronischen Gefährt. Mein Pedelec Fahrrad zb 6 km/h Anschiebehilfe wenn ich dem Sperre aufhebe also die weisse Stecker abziehe dann schafft er bis 25 km/h. Das heisst trotzdem verboten.

  • Profilbild von Rene
    # 27.02.19 um 16:40

    Rene

    Wer glaubt bei der Regelung sind die Lobbyisten der großen deutschen Autokonzerne nicht dabei gewesen. Der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Es wird so kommen, das e-Scooter nur dann zugelassen sein können, wenn Sie eben von einem dieser Konzerne kommt und 600€ aufwärts kosten wird. Es geht bei der Regelung nur um den Gewinn dieser Konzerne um sonst geht es nichts.

    • Profilbild von DieDaObenSindSchuld
      # 27.02.19 um 17:54

      DieDaObenSindSchuld

      @Rene: Wer glaubt bei der Regelung sind die Lobbyisten der großen deutschen Autokonzerne nicht dabei gewesen. Der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Es wird so kommen, das e-Scooter nur dann zugelassen sein können, wenn Sie eben von einem dieser Konzerne kommt und 600€ aufwärts kosten wird. Es geht bei der Regelung nur um den Gewinn dieser Konzerne um sonst geht es nichts.

      Alu Hut zu eng?

  • Profilbild von Naiki
    # 27.02.19 um 16:10

    Naiki

    Weiß jemand wie‘s in Frankreich genau geregelt ist? War letzte Woche in Paris und habe mir dort nen M365 im Xiaomi Store gekauft – in der Hoffnung dieser könnte bald ne Zulassung in DE bekommen. Auf Nachfrage hin meinten alle, dass ich damit uneingeschränkt im ganzen Land (Frankreich) rumfahren darf, was echt praktisch war. Zwar haben ab und an die Kiddies mit den Lime-Rollern im Verkehr gestört, aber was soll’s, kann man drüber wegsehen.

    • Profilbild von AugenAufVorDemKauf
      # 27.02.19 um 17:56

      AugenAufVorDemKauf

      @Naiki: Weiß jemand wie‘s in Frankreich genau geregelt ist? War letzte Woche in Paris und habe mir dort nen M365 im Xiaomi Store gekauft – in der Hoffnung dieser könnte bald ne Zulassung in DE bekommen. Auf Nachfrage hin meinten alle, dass ich damit uneingeschränkt im ganzen Land (Frankreich) rumfahren darf, was echt praktisch war. Zwar haben ab und an die Kiddies mit den Lime-Rollern im Verkehr gestört, aber was soll’s, kann man drüber wegsehen.

      Wie konntest du denn davo ausgehen, dass der jemals in Deutschland erlaubt sein würde, es war doch schon lange völlig klar, dass er niemals erlaubt sein würde.

      • Profilbild von Naiki
        # 27.02.19 um 22:20

        Naiki

        @AugenAufVorDemKauf Ich hatte nur die Hoffnung! Und ging nicht davon aus. Sind zwei grundverschiedene Aussagen. Mir ist‘s dennoch Schnuppe, da ich das Ding hauptsächlich außerhalb Deutschlands nutze.

  • Profilbild von OJ Bender
    # 27.02.19 um 16:09

    OJ Bender

    Das sind die Gesetze und Verordnungen, wenn überwiegend Lobby-Säcke aus Versicherungsmafia, AutoKonzernen und Besitzstandswahrern sich mit Dauerausweisen im Bundestag festsetzen und minderbegabten Verkehrsministern die Vorgaben schreiben. Wir haben diesen GroKo Filz und seinen Blinddarm -CSU- überwiegend gewählt. Jetzt müssen wir damit leben. Zumindest vorübergehend.

    • Profilbild von UnserLandIstScheißeWeilManMitRollernNur20FahrenDarf
      # 27.02.19 um 17:58

      UnserLandIstScheißeWeilManMitRollernNur20FahrenDarf

      @OJ: Das sind die Gesetze und Verordnungen, wenn überwiegend Lobby-Säcke aus Versicherungsmafia, AutoKonzernen und Besitzstandswahrern sich mit Dauerausweisen im Bundestag festsetzen und minderbegabten Verkehrsministern die Vorgaben schreiben. Wir haben diesen GroKo Filz und seinen Blinddarm -CSU- überwiegend gewählt. Jetzt müssen wir damit leben. Zumindest vorübergehend.

      Wenn man seinen Unmut daran festmacht sagt das viel über den Blickwinkel und seine Prioritäten aus.

  • Profilbild von Marco
    # 27.02.19 um 12:45

    Marco

    Also selbst wenn ich meinen ES2 mit Update auf 500W und 20km/h gedrosselt bekäme: Ein "Fabrikschild"+ Fahrgestellnummer gibt's nicht, selbst wen Ninebot/Segway eine ABE hinbekommt wäre es also nicht möglich, vorhandene Roller legal zu nutzen.
    Bzgl Pflicht auf der Straße zu fahren: Im Text ist nicht näher aufgeführt, ob dies auch für unter 15-Jährige gilt – dies wäre der größte Schwachsinn überhaupt – ein 13-Jähriger mit 12km/h auf der Straße. Als ES2-Fahrer kann ich jedenfalls nachvollziehen, dass ich mit 20km/h (oder 25km/h) nicht auf dem Bürgersteig fahren sollte, das ist in der Regel einfach zu schnell. Auf Bürgersteigen eine Maximalgeschwindigkeit wiederum könnte niemand kontrollieren.

    Fazit: Schade, dann fahre ich wohl weiterhin illegal und kann nur hoffen, dass nicht in Zukunft mehr kontrolliert wird. Hier in der Stadt ist so ein Teil unsagbar praktisch, gerade weil sie klein und leicht zu transportieren sind. Ein E-Bike ist da keine Alternative, außerdem bin ich auf dem Rad mit Muskelkraft sowieso über 25km/h unterwegs.

  • Profilbild von EspressoJunkie
    # 27.02.19 um 09:23

    EspressoJunkie

    @Stefan: eine privat haftpflicht ist keine Pflicht. Aber dumm ist wer darauf verzichtet

    • Profilbild von Simplicitas
      # 27.02.19 um 11:30

      Simplicitas

      Doch, die private Haftpflicht ist eine Pflicht, sonst würde sie ncht so heißen. Es handelt sich um die Haft für die du in einem Schadensfall verpflichtet bist aufzukommen. Eine Versicherung, die die private Haftpflicht abdeckt/versichert ist hingegen nicht verpflichten. Sonst würde es private Haftpflichtpflichtversicherung heißen.
      Ja, es handelt sich um eine unnötig verwirrende Spitzfindigkeit.

  • Profilbild von Olaf
    # 27.02.19 um 08:10

    Olaf

    @MoEs:
    Dafür benötigt das Fahrzeug eine allgemeine oder spezifische (einzel-) Betriebserlaubnis (ABE oder EBE), wie bisher auch jedes andere motorbetriebene Fahrzeug.
    Das würde bedeuten, dass ein Eigenbau theoretisch möglich ist – wenn er eine solche Erlaubnis erhalten hat. Das wiederum erfordert zumindest bei den bisher erlaubten Fahrzeugen entsprechende Gutachten, Prüfungen usw., was das Prozedere für den Otto-Normal-Bürger sehr teuer oder gar unerschwinglich macht.

    Ich gehe davon aus, dass nur neu auf den Markt kommende Exemplare die Erlaubnis haben werden, nicht die alten.

    Und was war schon immer auf dem Fahrzeugmarkt zu sehen?
    Fahrzeuge und Teile mit ABE sind deutlich teurer als Fahrzeuge und Teile ohne ABE.

  • Profilbild von herbernd
    # 27.02.19 um 07:34

    herbernd

    Die analogen Tretroller sind doch ohne Verpflichtung auf dem Bürgersteig erlaubt oder?
    Wo unterscheidet sich ein Trettroller der mit dem Fuß angetrieben wird von einem mit Motor?

    Ich meine nicht den technischen Unterschied. Woran erkennt man das von außen? Warum fährt man nicht mit einem Escooter über den Bürgersteig und im Bedarfsfall schiebe ich mit dem Fuß an um den manuellen Antrieb darzustellen?

    • Profilbild von Simplicitas
      # 27.02.19 um 08:17

      Simplicitas

      Das eine ist ein Kraftfahrzeug, das andere nicht. Irgendwo musste man halt eine Grenze setzen. Und die lag bisher bei den 6km/h. Ansonsten können wir uns bald die Aufteilung in Fahrstreifen und Gehweg wieder ganz sparen und erneut das Recht des Stärkeren etablieren.
      Man hätte sich sicherlich zu einer anderen Regelung durchringen können, wenn im Alltag die Bestimmung, dass Fußgänger auf dem Gehweg IMMER Vorrang haben, funktionieren würde. Beschwer dich bei Fahrradfahrern, die Fußgängern wegklingeln und zum Ausweichen zwingen*.
      Der Gesetzgeber möchte halt gewisse Fehler durch unbedachte Ausnahmeregelungen nicht wiederholen.

      *Generell stört mich die gesamte Ellbogengesellschaft. Egal ob der egoistische Hornochse zu Fuß geht, Fahrrad fährt, Motorrad fährt oder im Auto sitzt. Da verurteile ich wertfrei 😉

      • Profilbild von Gast
        # 27.02.19 um 16:44

        Anonymous

        @Ellbogengesellschaft
        so sehe ich das auch! Es geht egal ob im Straßenverkehr oder auch im Job, oder selbst unter "Freunden" immer nur um ich, ich, ich……
        Ich würde generell nicht sagen, das nur die Fahrradfahrer bekloppt sind, so wie du es ebenfalls schreibst. Es gibt genügend Spinner, egal welches Verkehrsmittel sie benutzen 😀

  • Profilbild von steveathome
    # 27.02.19 um 07:31

    steveathome

    Frage: Führerschein oder nicht? Aaki hat auch schon gefragt

    • Profilbild von Jens
      # 11.03.19 um 10:22

      Jens CG-Team

      Nein, man benötigt keinen Führerschein. Das Mindestalter für Roller mit 12 km/h ist 12 Jahre, für Roller bis 20 km/h 14 Jahre.

    • Profilbild von Gast
      # 27.02.19 um 16:40

      Anonymous

      Logo: Moppet oder Höherklassik, ich meine das steht doch im Artikel.

  • Profilbild von Na endlich
    # 27.02.19 um 07:15

    Na endlich

    Gute Regelung, jetzt noch Geräte dazu, bin gespannt.

  • Profilbild von mario
    # 27.02.19 um 00:22

    mario

    Interessant.
    Der Ninebot ES2 hat nur 300W Ausgangsleistung!!
    Sollte also gehen. Softwareupdate fur 20km/h grenze..

    Die Bußgelder halten sich ja in grenzen, aber ist es nicht weiterhin so, dass wenn du ohne Versicherung fährst, du dann auch enorme Bußgelder bekommst (bis 1.500) und drei Punkte..? Bleibt das, oder beschränkt es sich auf die etwa 100€?

    Die Frage wäre auch, ob man eine Versicherung findet, die einem ein nicht zugelassenes Gefährt versichert.. xD

  • Profilbild von Gast
    # 26.02.19 um 22:37

    Anonymous

    Ich habe selten über so viel Unmut gelacht. Danke für den lustigen Abend!
    Ein eScooter wird also nem Moppet gleich gestellt. Ein Moppet muss ein Front und Rücklicht haben und zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Darum braucht auch der Roller diese Sachen. Das der auf 20km/h begrenzt ist, ist doch nicht schlimm, oder?! Auch damit auf der Straße zu fahren finde ich nicht dramatisch. Wenn du mit nem Fahrrad 30km/h fährst, bist du in meinen Augen auf dem Fahrradweg, oder auf der Straße viel zu schnell unterwegs und dann sollte man auch nen Helm tragen. Letztens hab ich ein kleines Elektroauto gesehen, dass fuhr wohl auch nur maximal 20km/h und auch auf der Straße. Die Gehwege sind bereits jetzt schon meist zu voll, mit einem Radweg, der meist über die Hälfte des Weges einnimmt. Und das das Ding ne extra Plakette braucht, finde ich auch nicht schlimm.
    Ich glaube ihr ärgert euch nur darüber, dass die China Scooter nicht offiziell gefahren werden dürfen. Tja, Pech! Aber geht davon das Leben unter? NÖ

    • Profilbild von Vin
      # 23.04.19 um 22:28

      Vin

      @Anonymous:
      Ich glaube ihr ärgert euch nur darüber, dass die China Scooter nicht offiziell gefahren werden dürfen. Tja, Pech! Aber geht davon das Leben unter? NÖ

      Das sagt niemand. Aber jede Überbürokratisierung stillschweigend muss man ja auch nicht anerkennen, oder?!
      Theoretisch dürfte man sein "Kleinfraftfahrzeug" dann ja auch nicht in den öffentlichen mitführen (http://tinyurl.com/y5e4nn2a). Was komplett am Sinn der eScooter vorbei geht.
      Die unverständlichen (in DE) reglementierten 20kmh anstelle der üblichen 25kmh (soviel zur Gleichstellung mit nem mofa/mopped) bringe ich erst gar nicht ins Spiel.
      Das ganze wurde nicht wirklich zu ende gedacht (im großen ganzen).

    • Profilbild von Simplicitas
      # 27.02.19 um 00:28

      Simplicitas

      Man hätte sich sicherlich über die referal Provisionen und Werbedeals gefreut. Ist immerhin eine Agentur.

  • Profilbild von Gast
    # 26.02.19 um 22:20

    Anonymous

    Da sieht man, dass in Deutschland nur Idioten am Steuer sind.
    https://aiomag.de/elektroroller-strassenzulassung-fuer-e-scooter-zieht-sich-hin-11175

  • Profilbild von DerChris
    # 26.02.19 um 21:30

    DerChris

    Aber der M365 hat doch nur bis 500W, oder irre ich mich da?
    Alles was der brauch ist die Trennung der beiden Bremsen, meinetwegen linker Hebel eABS vorne, neuer rechter Hebel Scheibenbremse hinten.
    Beleuchtung hat er, fehlt noch die Drosselung auf 20 km/h (ich meine die Motorleistung kann man auch auf max 500 drosseln) plus der Murks mit den Schildern hinten auf dem Hinterrad Schutzblech.

    Das dauert doch jetzt keine 3 Wochen bis man auf Alixpress ein Conversion-Pack mit Bremse und Schilderhalter kaufen kann …

  • Profilbild von Breetai
    # 26.02.19 um 21:03

    Breetai

    Das ist sicher nichts halbes und nicht ganzes. Auch wenn die Versicherungspflicht nicht so dramatisch sein dürfte (mit aller Wahrscheinlichkeit deutlich günstiger als ein Mofa), ist es inkonsequent, dass man Pedelecs oder auch normale Fahhräder mit deutlich höherer Geschwindigkeit ohne eine obligatorische Versicherung fahren darf und hier dann eine Pflicht gelten soll.

    Aber ich würde mal indirekt das Positive sehen wollen: Ja, man darf keine "nicht zugleassenen" China Roller in Deutschland fahren. Aber jetzt könnte das eine Ordnungswidrigkeit werden (mit 70 Euro Strafe). Das ist noch blick- uind vor allem kalkulierbar. Und mit zunehmenden Rollern im Straßenverkehr fallen die Dinger sowieso nicht auf. Nach bisherigem Stand ist das Fahren solcher Fahrzeuge ein erhebliches Risiko, das sogar in einer Strafanzeige ausarten kann (das Führen nicht zugelassener Fahrzeuge in Deutschland ist keine Kleinigkeit).

    Auch die Geschichte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und die explizit nicht geforderte Helmpflicht sind sicher von Vorteil.

    Ich denke schon, dass das in die richtige Richtung geht. Selbst wenn es nicht der große Wurf ist, dürfte es eine ordentliche Verbesserung sein. Ärgerlich finde ich persönlich eher, dass Monowheels vollkommen aussen vor sind.

  • Profilbild von frieds
    # 26.02.19 um 20:55

    frieds

    Ab wann gilt die Verordnung ? 1.3.19 ?

    • Profilbild von Jens
      # 27.02.19 um 10:42

      Jens CG-Team

      Konnte noch keinen festen Termin finden. Sie ist jetzt unterschrieben und wird wohl in genau dieser Form kommen. Auch vom Ministerium aus heißt es bisher nur "Frühjahr 2019".

      • Profilbild von frieds
        # 27.02.19 um 15:13

        frieds

        Trotzdem danke für die Info ℹ️

        @Jens: Konnte noch keinen festen Termin finden. Sie ist jetzt unterschrieben und wird wohl in genau dieser Form kommen. Auch vom Ministerium aus heißt es bisher nur "Frühjahr 2019".

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