Straßenzulassung für E-Scooter in Deutschland – Diese Roller gibt es zu kaufen!

Eine Liste mit allen bisher zugelassenen E-Scootern findet ihr weiter unten im Artikel.

Seit dem 15. Juni gilt sie offiziell, die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr, kurz eKFV. Welche Modelle sind zugelassen, wo darf ich fahren, und wo kann ich so einen Roller kaufen? Wir sagen dir hier genau, was die Regelung für dich bedeutet.

Eine Gesetzesänderung war lange überfällig, finden auch wir bei China-Gadgets. Wir haben schon längst verschiedene „Last Mile Gadgets“ getestet und sind begeistert. Einen Überblick könnt ihr euch in unserem angepassten Ratgeber zur E-Mobilität verschaffen. Außerdem hat Jens die wichtigsten Punkte der Verordnung hier auch noch mal im Video zusammengefasst.

E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge Grafik bmvi
Die Grafik des Verkehrsministeriums zur neuen Verordnung.

E-Scooter in Deutschland sind jetzt legal!

Viel war im Vorfeld über die Verordnung diskutiert worden. Deutschland wäre wohl nicht Deutschland, wenn man nicht einen umfassenden Katalog an Bestimmungen und Vorschriften zum Betrieb der Fahrzeuge verfasst hätte. Einige dieser Bestimmungen sind wichtig und richtig, andere wirken wenig durchdacht und werfen Fragen auf. Wir fassen die Einzelheiten für euch zusammen. Die Verordnung im Wortlaut könnt ihr hier nachlesen.

Welche Fahrzeuge betrifft die neue Verordnung?

  • E-Scooter fallen nun in die neue Fahrzeugklasse der „Elektrokleinstfahrzeuge“, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten.
    • Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 und 20 km/h haben.
    • Es muss eine Lenk- oder Haltestange geben (das schließt sogenannte „Hoverboards“ und E-Skates aus)
    • Die Nennleistung darf 500 Watt nicht übersteigen (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird)
    • Es darf maximal 700 mm breit, 1400 mm hoch und 2000 mm lang sein.
    • Das Gewicht ohne Fahrer muss unter 55 kg liegen.

Welche Ausstattung braucht ein E-Scooter?

  • Alle Elektrokleinstfahrzeuge müssen bestimmte Vorschriften einhalten, um im öffentlichen Raum gefahren zu werden.
    • Das Fahrzeug benötigt eine Allgemeine oder Einzel-Betriebserlaubnis.
    • Es muss ein gültiger Versicherungsaufkleber angebracht werden. Eine Versicherung kostet zwischen 30 und 60€ im Jahr.
    • Es muss eine Identifizierungsnummer und ein „Fabrikschild“ mit Fahrzeugtyp und Höchstgeschwindigkeit angebracht werden (sprich: Es braucht ein Kennzeichen/Nummernschild)
  • Die Fahrzeuge müssen außerdem gemäß der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) mit folgenden Dingen ausgerüstet sein:
    • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
    • elektrische Beleuchtung vorne und hinten
    • ein „Schallzeichen“, sprich eine Klingel/Hupe
    • Eine Anzeige für den Batteriestand
    • Es gibt keine Helmpflicht

Wo darf ich mit E-Scootern fahren?

E-Scooter Verkehrszeichen Elektrokleinstfahrezeuge frei
So oder so ähnlich wird das neue Zeichen aussehen.
  • Es besteht grundsätzlich die Pflicht, Radwege zu benutzen, wo diese vorhanden sind.
  • Ist kein Radweg vorhanden, darf/muss auf der Straße gefahren werden.
  • Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.
  • Es gibt ein neues Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge (siehe oben).
  • Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich erlaubt, solange die Roller zusammengeklappt werden.

Darf ich E-Scooter aus China jetzt in Deutschland fahren?

Die vielleicht wichtigste Frage hier bei China-Gadgets: Wie ist das denn nun mit den Rollern aus China? Darf ich jetzt mit meinem Xiaomi M365 auf die Straße? In diesem speziellen Fall ist die Antwort leider „nein“; generell lässt sich das noch nicht sagen. Der M365 ist mit 25 km/h zu schnell für die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Dem Ninebot ES1 fehlt außerdem die nötige Beleuchtung, der ES2 ist ebenfalls zu schnell. Eine Drosselung per Software-Update wird vermutlich nicht möglich/erlaubt sein.

Um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten, bräuchten die Roller zudem eine CE-Kennzeichnung. Auch das könnte ein Hindernis sein, da längst nicht alle chinesischen Hersteller diese ordnungsgemäß anbringen.

Den ES2 gibt es nur in silber-grau (vorne), den ES1 in schwarz (hinten)
Die bisherigen Modelle von Xiaomi und Ninebot sind erst mal von der Verordnung ausgenommen.

Entsprechend werdet ihr diese Modelle nicht versichern können und kein Kennzeichen dafür erhalten. Damit bleiben die preislich oft erschwinglicheren chinesischen Modelle auf deutschen Straßen verboten. Möglich, dass sich Hersteller nun den Vorgaben anpassen und Modelle auf den Markt bringen, die den deutschen Regeln entsprechen. Wir bei China-Gadgets halten natürlich die Augen offen und informieren euch, sobald solche Modelle auftauchen. Tests zu diesen Modellen und weiteren Gadgets aus dem Bereich E-Mobilität findet ihr natürlich hier auch auf China-Gadgets.

Es gibt bisher unbestätigte Gerüchte, dass zumindest Xiaomi an einem Roller arbeitet, der die deutschen Bestimmungen erfüllt. Auch von Ninebot, die andere Produkte wie ihre Drift W1 E-Skates bereits hierzulande verkaufen, erhoffen wir uns eine entsprechende Entwicklung.

Wo kann ich zugelassene E-Roller kaufen?

Die Anzahl der zugelassenen Roller ist immer noch übersichtlich. Bei vielen dieser Modelle handelt es sich um die Roller der Anbieter von E-Scooter-Sharing, die nicht einzeln im Handel erhältlich sind. Eine Übersicht aller Modelle mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) findet ihr hier:

  • Tier ES 200G (E-Scooter-Sharing)
  • VOI Voiager 1 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Sparrow
  • B1D, FLASH, CIRC (E-Scooter-Sharing)
  • Lime-S 3.0 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Exit-Cross
  • EGRET TEN
  • Moovi
  • efloater (E-Scooter-Sharing)
  • EGRET EIGHT
  • Bird One (E-Scooter-Sharing)
  • SoFlow SO6 
  • Ninebot MAX
  • VOI ES100D (E-Scooter-Sharing)
  • JUMP
  • SO2/SO2+
  • eScooter STREET one
  • go!mate
  • SXT Buddy V2 eKFV
  • TREKSTOR
  • KICK SCOOTER TRACER STREET (Iconbit)
  • SXT Light Plus
  • SXT MAX

Anfangs gab es auch Ausnahmegenehmigungen für einige wenige Modelle. So erfüllten der Metz Moover und der BMW X2City bereits die Anforderungen der Verordnung. Beide Modelle waren aber mit 2.000€ und mehr sehr teuer. BMW zumindest arbeitet zusammen mit dem Unternehmen Micro-Mobility an einem kleineren Scooter, der nur 9 kg wiegen und rund 800€ kosten soll. Das Modell soll im September erscheinen.

Verschiedene Modelle, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, gibt es aber auch hierzulande schon zu bestellen. Sowohl MediaMarkt als auch Saturn bieten bereits verschiedene Roller an. Die Roller der Marken Iconbit und City Blitz kosten, je nach Modell, zwischen 399€ und 699€. Laut der Verkäufer haben alle Modelle bereits die nötige Straßenzulassung. Geliefert werden die Roller ab Anfang September oder Oktober, auch das ist abhängig vom Modell.

Auch chinesische Roller wie den sehr beliebten Xiaomi M365 gibt es nach wie vor zu kaufen. Besonders das genannte Xiaomi-Modell sieht man bereits jetzt öfters auf der Straße. Wie erwähnt wird dieses Modell aber wohl keine ABE erhalten. Einige Modelle haben anscheinend den M365 als Grundlage, erfahren aber ein Software-Downgrade, um die Zulassung zu erhalten. Bisher ist nicht bestätigt, dass das auch rückwirkend für bereits verkaufte Modelle möglich sei.

Hoffnung macht derweil der Hersteller Segway-Ninebot, der schon die Modelle ES1 und ES2 hergestellt hat. Mit dem Ninebot MAX G30D kommt endlich ein E-Scooter mit Straßenzulassung auf den Markt. Alle Infos dazu findet ihr in unserem Artikel dazu.

E-Scooter zum LTE-Handyvertrag

Es gibt allerdings auch eher ungewöhnliche Wege zu einem eigenen E-Scooter. Der Mobilfunkanbieter 1&1 bietet etwa diesen sehr kreativen LTE-Handyvertrag an, der neben bis zu 15 GB LTE-Datenvolumen auch einen Roller beinhaltet. Bei diesem Modell handelt es sich um den SoFlow SO6, den ihr entweder für 239,99€ direkt (anstatt UVP 799€) oder in 24 monatlichen Raten à 9,99€ bezahlen könnt.

SoFlow-S06-649x400

Ein paar Fakten zum Scooter:

  • Straßenzulassung in Deutschland!
  • 30 km Reichweite
  • faltbar
  • Gewicht: 15 kg
  • max. Traglast: 120 kg
  • 10 Zoll Luftreifen

Da der SoFlow SO6 eine Straßenzulassung für Deutschland hat, erfüllt er natürlich auch alle Anforderungen der E-Scooter-Verordnung wie zwei separate Bremsen, die vorgeschriebene Beleuchtung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Mit diesen Eigenschaften kann sich der Scooter locker mit bekannten Modellen wie dem Xiaomi 365 messen; 1&1 gibt den Preis des SoFlow SO6 mit 799€ an. In diesem Tarif zahlt ihr für den Scooter selbst aber nur 239,99€ (die Tarifkosten kommen natürlich noch dazu, die liegen dann je nach gewähltem LTE-Datenpaket bei mtl. 24,99€ bis 34,99€).

Zum LTE-Tarif mit E-Scooter >>

Die Fakten zu den Tarifen:

  • Internet-Flat mit 225 Mbit/s inkl. LTE Max
    • 5GB LTE für 24,99€/Monat
    • 10GB LTE für 29,99€/Monat
    • 15GB LTE für 34,99€/Monat
  • Allnet- & SMS-Flat in alle dt. Netze
  • Netz: o2
  • EU Roaming-Flat
  • Anschlusspreis: 29,99€
  • Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
  • 10€ Bonus bei Rufnummernmitnahme 

Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Wer die Roller bisher (vor der Verordnung) genutzt hat, tat das bereits ohne Erlaubnis. Tut man es nun weiterhin, drohen teils empfindliche Strafen, wenn man sich dabei erwischen lässt. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen beispielsweise wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Fahren ohne vorgeschriebene Versicherung stellt unter Umständen sogar eine Straftat dar (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz), was neben einem Bußgeld von 70€ sogar ein Verfahren nach sich ziehen kann.

  • Bußgelder für E-Scooter (Auswahl)
    • Betrieb ohne ABE (allgemeine Betriebserlaubnis): 70€
    • Betrieb ohne gültige Versicherungsplakette: 40€
    • Betrieb ohne vorgeschriebene Beleuchtung/Klingel: 20/15€
    • Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren: 20-30€
    • Nebeneinander fahren: 15-30€

Auch, wenn der Roller vorschriftsmäßig zugelassen und versichert ist, gibt es natürlich Regeln, an die man sich halten muss. Das betrifft vor allem auch die vielen Leih-Roller, die mittlerweile in vielen Städten zu finden sind. Ihr dürft beispielsweise nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Auf jedem Roller darf nur eine Person stehen, und auf Radwegen und der Straße darf nicht nebeneinander gefahren werden. Die Strafen unterscheiden sich danach, ob ihr einfach nur gegen die Regeln verstoßt oder aber sogar andere gefährdet oder verletzt.

  • Verboten ist:
    • auf Gehwegen/in der Fußgängerzone fahren
    • zu zweit auf dem Roller fahren
    • nebeneinander fahren
    • alkoholisiert mit mehr als 0,5 Promille fahren

Vor allem der letzte Punkt ist zum Start der Verordnung nicht jedem bekannt. Für E-Scooter gilt die gleiche Promillegrenze wie für PKW (0,5‰) für die absolute Fahruntüchtigkeit, nicht wie für Fahrräder (1,6‰). Nach einem Bierchen ist es also noch erlaubt, den E-Scooter zu benutzen. Wer aber nach einer Partynacht betrunken auf dem Tretroller nach Hause fährt, macht sich strafbar.

Kommerzieller Rollerverleih – E-Scooter-Sharing

Mit der Zulassung wird nicht nur Privatpersonen ermöglicht, mit den praktischen E-Scootern auf die Straße zu gehen. Längst gibt es zahlreiche Start-Ups, die nur auf die Legalisierung warten, um Leih-E-Scooter anzubieten. Das Potential ist groß: Wer sich keinen eigenen Scooter zulegen möchte, kommt so dennoch in den Genuss der Vorteile der Roller. In anderen Ländern, zum Beispiel den USA, Frankreich und auch in Österreich, gibt es die Leih-Roller längst.

Erste Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Lime, Tier und Circ. Das System funktioniert ähnlich wie auch beim Car- oder Bike-Sharing. In der Regel gibt es eine App, über die man die Standorte der nächsten Roller feststellen kann. Auch durch solche Services haben E-Scooter das Potential, das Stadtbild vieler Städte und die Zukunft der Fortbewegung entscheidend mitzuprägen.

In einigen deutschen Städten gab es im Vorfeld bereits Pilotprojekte, so zum Beispiel in Bamberg, wo 15 E-Scooter des Verleihdienstes Bird bereits auf den Straßen fahren durften. Nachdem jetzt die ersten Roller in den größeren deutschen Städten auf den Straßen unterwegs sind, haben wir uns selbst mal ein Bild davon gemacht und sind mit den Scootern durch Köln gefahren.

Fazit – Bahn frei für E-Mobilität

Nicht alles an der neuen Verordnung ist unumstritten. Manch einen ist sie viele zu streng und ein Zeichen deutscher Überregulierung von technischen Neuheiten. Anderen geht sie nicht weit genug. Wir von China-Gadgets freuen uns erst mal, dass die praktischen E-Roller endlich in Deutschland fahren dürfen, aber auch wir hätten uns mehr Freiheiten gewünscht – vor allem ein Entgegenkommen für die, die sich bereits einen E-Scooter gekauft haben.

Schließen wir damit, dass die Verordnung immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist – wenn auch ein kurzer und noch nicht zu Ende gedachter. Was haltet ihr von der Verordnung? Habt ihr vor, euch jetzt einen E-Scooter zuzulegen, vielleicht eines der Modelle bei MediaMarkt oder Saturn, die immerhin ab 399€ erhältlich sind? Wartet ihr lieber auf ein Modell eines Herstellers wie Xiaomi, die bisher gute E-Scooter produziert haben? Oder habt ihr vielleicht schon einen Scooter und fahrt ihn bereits? Diskutiert gerne im Kommentarbereich, wir sind gespannt auf eure Meinungen.

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Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

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Kommentare (181)

  • Profilbild von Gast
    # 17.05.19 um 14:55

    Anonymous

    Verkehrslage in Berlin zusammengefaßt (der letzten 10 Jahre):
    8000 verletzte Radfahrer jährlich,
    davon 800 Schwerverletzt (verkrüppelt, behindert, lebenslang in Tüte koten, zerfetztes Gesicht o.Ä….!)
    11-14 Tote.
    – Schuld zu 90% alleinig bei den Auto/LKW-Fahrern.

    Quelle: Tagesspiegel. https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/abbiegeunfall-in-berlin-mitte-radfahrerin-von-sattelzug-erfasst/24334418.html

    tja, und wenn diese Tausende Auto/LKW-Fahrer unfähig oder unwillig sind Radfahrer zu achten/erkennen – wie wird dann erst die Bilanz bei den weniger sichtbaren Roller-Fahrern sein..?!

    • Profilbild von Au weia!
      # 17.05.19 um 15:17

      Au weia!

      Wenn in dem Maße die Autofahrer zurück gehen, dann geht das wohl pari aus.

    • Profilbild von Simplicitas
      # 18.05.19 um 00:43

      Simplicitas

      Bisher gibt es wenig Zahlen zu eScootern. Bei Erhebungen in Texas wurden bei eScootern über 50 mal höhere Unfallzahlen mit Verletzten festgestellt, als bei Fahrrädern. Die Unfallverursacher waren zu zwei Dritteln die eScooter Fahrer. Das wird durch geringere Geschwindigkeit und Fahrverbote auf Fußwegen aber nicht eins zu eins übertragbar sein.

    • Profilbild von Tifler
      # 18.05.19 um 16:07

      Tifler

      @Anonymous: Verkehrslage in Berlin zusammengefaßt (der letzten 10 Jahre):
      8000 verletzte Radfahrer jährlich,
      davon 800 Schwerverletzt (verkrüppelt, behindert, lebenslang in Tüte koten, zerfetztes Gesicht o.Ä….!)
      11-14 Tote.
      – Schuld zu 90% alleinig bei den Auto/LKW-Fahrern.

      Quelle: Tagesspiegel. https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/abbiegeunfall-in-berlin-mitte-radfahrerin-von-sattelzug-erfasst/24334418.html

      tja, und wenn diese Tausende Auto/LKW-Fahrer unfähig oder unwillig sind Radfahrer zu achten/erkennen – wie wird dann erst die Bilanz bei den weniger sichtbaren Roller-Fahrern sein..?!

      Naja, das ist wohl etwas dramatisch ausgedrückt…
      Schwer verletzt heißt nur, dass der Patient nach dem Unfall mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen musste. Das kann schon ne leichte Gehirnerschütterung sein. Behinderungen und "lebenslang in Tüte koten" sind vermutlich dabei, aber zu sehr geringem Anteil.

      Bei der 80-90% Alleinschuld geht es um Abbiegenunfälle, nicht um Unfälle mit Fahrradfahrer.

      • Profilbild von Gast
        # 20.05.19 um 12:41

        Anonymous

        tja da aber die meisten Unfälle ABBIEGEUNFÄLLE sind läufts am Ende wieder auf diese Aussage hinaus oder..?!

        von Ihrer lustig-gewagten Neu-interpretation von "Schwerverletzt" mal ganz abgesehen!

        Ihre Kern-Aussage ist dann wohl sinngemäß:
        – alles halb so schlimm, daher immer weiter so…?

  • Profilbild von unique
    # 17.05.19 um 17:05

    unique

    20kmh. gege also kein modell

  • Profilbild von fabsen
    # 17.05.19 um 17:27

    fabsen

    Was würde dem m365 fehlen um eine Zulassung zu erhalten? Modifizierte Software und ?

  • Profilbild von qwopqwoo
    # 17.05.19 um 17:38

    qwopqwoo

    @fabsen: Die Allgemeine Betriebserlaubnis

  • Profilbild von SmashD
    # 17.05.19 um 19:21

    SmashD

    <b>E-Scooter werden egal!</b> …habe das mal für euch korrigiert // pun intended 😉

  • Profilbild von Ibims
    # 17.05.19 um 20:03

    Ibims

    Bez.Nummernschild stell ich mir grad vor wie kakke so n Mofaschild an dem eRoller aus sieht rofl.
    Da wird so was fällig wie bei quadkopter ansonsten is das ja wie n Bremsfallschirm hrhr

  • Profilbild von Stefan Raab
  • Profilbild von PM
    # 17.05.19 um 22:33

    PM

    Nutzen nicht auch einige der bekannten Verleihfirmen den ES2? Auch VW will mit einem Ninebot Roller einen Verleih starten (Quelle: Golem.de – weiß nicht ob der direkte Link hier erlaubt oder erwünscht ist, einfach googlen). Lime nutzt ihn teilweise auch. Ich habe also noch Hoffnung, meinen ES2 nicht nur auf Feldwegen fahren zu dürfen…

  • Profilbild von EspressoJunkie
    # 18.05.19 um 15:25

    EspressoJunkie

    Man. Grad vor 6 Monaten nen E2 ninebot gekauft. Da könnte ich grad kotzen

  • Profilbild von Androide
    # 18.05.19 um 17:21

    Androide

    Wenn man nicht auf dem Fußweg fahren darf, heißt das ja im Umkehrschluss das alles auf der Straße fährt.
    Da werden die Unfallstastiken aber extrem in die Höhe schießen.

  • Profilbild von Gast
    # 18.05.19 um 23:09

    Anonymous

    Da nutze ich lieber weiterhin dem Pedelec. Ein bisschen leichten Tretunterstützung schon kann ich 30km/h auf den Strassen fahren.

  • Profilbild von Gast
    # 19.05.19 um 12:07

    Anonymous

    Ich bin der Meinung, dass Menschen mit einer Körpergröße von 170-180cm eine Versicherungspflicht haben sollten, größere Menschen gar nicht fahren dürfen und kleiner Menschen ohne Versicherungspflicht fahren dürfen.

    Warum?
    Das entspricht der deutschen Bürokratie. Es ist herrlich ungerecht, kompliziert und völlig am Ziel vorbei. Mit anderen Worten PERFEKT!

    OK, Spaß beiseite, gehen wir mal auf Fakten ein.
    Da für eScooter die gleichen Pflichten gelten wie für Radfahrer (Radweg, Straße wenn kein Radweg vorhanden, nicht auf Gehweg, Beleuchtung, Klingel, …) sollten hier auch die gleichen Rechte gelten.
    – Warum darf ein eScooter max. 20 km/h fahren und mit dem eBike kann ich mit 80 Sachen den Berg runter heizen?
    – Warum brauche ich für ein eScooter eine separate Versicherung und für das eBike nicht? Wenn ich mit 20 km/ h mit dem eScooter einen Fußgänger oder Auto ramme ist der Schaden sicher auch nicht größer als wenn ich das mit einer höheren Geschwindigkeit mit dem eBike mache.
    – eScooter sind deutlich wendiger als Fahrräder und somit eher für Gehwege geeignet als Fahrräder. Zudem sind eScooter auf der Staße leicher zu übersehen als Fahrräder. Wenn es also eine unterschiedliche Regelung zwischen eScootern und Fahrrädern gibt sollte diese sein dass man mit eScootern (z.B. mit eine begrenzten Geschwindigkeit) auf dem Gehweg fahren darf. Mit dem eScooter kann man auch 6 km/h fahrfen, versuch das mal mit dem Fahrrad ohne Slalom zu fahren,

    Ich denke, dass eScooter dem eBike gleichgestellt werden sollten. Keine separate Versicherung, sondern über die Haftpflicht abwickeln. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, keine spezielle Betriebserlaubnis (Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein).
    …aber Deutschland muss ja wieder sein eigenes Süppchen kochen.

  • Profilbild von Moritz43
    # 19.05.19 um 12:35

    Moritz43

    Gibt es denn schon Modelle mit ABE? Oder wie lange wird es dauern, bis die ersten zulässigen Modelle auf den Markt kommen?

    Die ersten Versicherungen sind ja bereits auf dem Markt…

  • Profilbild von PM
    # 19.05.19 um 22:16

    PM

    Laut DEVK braucht man auch kein Nummernschild, sondern nur den Aufkleber. Ich bin guter Dinge, dass eine Firma wie Segway (aka Ninebot) beim Kraftfahrtbundesamt eine Betriebserlaubnis für ihre Modelle ES1 und ES2 beantragen wird. CE ist vorhanden.

  • Profilbild von Yogi
    # 23.05.19 um 15:41

    Yogi

    Das mit den Bußgeldern ist leider im Artikel falsch bzw irreführend dargestellt. Das Fahren ohne versicherungsplakette bezieht sich darauf, dass man eine Versicherung abgeschlossen hat, aber die Plakette nicht am Fahrzeug angebracht hat.
    Nach wie vor gilt weiterhin, dass ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist, wenn der Scooter nicht versichert ist. Da die nicht zugelassenen Roller nicht versicherungsfähig sind, dürfte das für all diese zutreffen.

    Über die Strafen entscheiden dann die Staatsanwaltschaft bzw das Gericht. Untergrenze bei Geldstrafen sind meistens 30 Tagessätze, also ein Monatslohn.

    Das würde ich zumindest im Moment noch nicht in Kauf nehmen, sondern abwarten, ob die chinesischen Hersteller mit Zulassungen nachziehen.
    Außerdem sollte das noch mal im Artikel klargestellt werden.

  • Profilbild von deine muda
    # 25.05.19 um 18:29

    deine muda

    Und gibt's inzwischen China Hersteller die nachziehen?

  • Profilbild von Markus
    # 26.05.19 um 00:20

    Markus

    Ich habe einen Mach1 mit 1000 Watt Motor und Strassenzulassung. Wenn ich den auf 500 Watt und 20 km/h drossele und das beim Tüv eintragen lasse geht das doch auch!?

  • Profilbild von Marcus
    # 28.05.19 um 14:30

    Marcus

    Typisch Deutsch, in anderen Ländern fahren die e Scooter schon lange rum und in Deutschland werden Auflagen festgelegt.
    Versicherung und allgemeine Betriebserlaubnis,
    Aber Leute mit 90 können auf ein e bike steigen und ohne diesen genannten Dingen fahren.
    Mit 90 und 25 km/h auf 2 Räder fehlt dem ein oder anderen die Reaktion.
    Warum ist unser Land gegenüber anderen so hinter dem Mond ?
    Vor 2 Jahren bin ich bereits in Portugal mit einem e Scooter gefahren.
    Habe mir auch vor einem Monat einen gekauft und jetzt dieser Beschluss.
    Armes Deutschland (Entwicklungsland)

  • Profilbild von GM
    # 01.06.19 um 10:58

    GM

    Lime und Flash werben beide in meiner Facebook Chronik für den baldigen Deutschlandstart mit dem Ninebot ES4. Ich bin also guter Hoffnung, dass das mit der Zulassung noch etwas wird.

  • Profilbild von Jörgi L
    # 02.06.19 um 18:19

    Jörgi L

    Also ich besitze schon 2 Jahre eine EScooter Xiaomi M365, bisher ca. 1000 Km gefahren, auch auf öffentlichen Wegen, dabei bi ich mehr wie nur einmal wirklich in die Arme der Polizei gefahren, aber da ich in dem Moment nur “getreten” (Ihr wisst sicher wie ich das meine…) und der Motor mit schnellem Knopfdruck aus, konnten sie nichts machen, denn mit ausgeschaltetem EScooter kann ich sehr wohl in Fußgängerzonen usw… Deutschland regelt sich kaputt, und wundert sich darüber, daß es ausstirbt (erinnert Ihr Euch Verfall des Römischen Reiches…?) – bestimmt brauche ich bald einen Aufkleber für meine Privathaftpflicht auf meinem Hirn, damit jeder sieht wie dumm wir Deutschen sind!! Ich drücke es deshalb so heftig aus, weil bestimmt noch keiner, der diese Verordnung überlegt hat, 10 Km am Stück auf einem EScooter gefahren ist… ich werde meinen M365 weiterfahren, jetzt erst recht!!!

    Kommentarbild von Jörgi L
    • Profilbild von Gast
      # 14.06.19 um 12:01

      Anonymous

      Und wenn du einen Unfall hast an dem du nicht mal schuld hast? Zb. ein kleines Kind vor dem Roller rennt und schwer verletzt wird!
      Du wirst dann deines Lebens nicht mehr froh wenn Personenschaden entstanden ist und ein sachverständiger feststellt das dein Roller ein paar KMH zu schnell war.
      Versichern kannst du den Xiaomi eh nicht.

  • Profilbild von Philipp Ottmann
    # 14.06.19 um 11:08

    Philipp Ottmann

    Ich werde auch weiterfahren wie bisher, ich denke wenn man Rücksichtsvoll fährt hat man auch wenig Probleme.

  • Profilbild von Daniel
    # 14.06.19 um 11:42

    Daniel

    Der ICONBIT IK-1969K von Mediamarkt ist doch offensichtlich ein umgelabelter m365.

    Der iconbit wirbt mit Straßenzulassung, ist aber erst ab dem 01.09. verfügbar. Da wird man doch auch irgendwie den m365 straßentauglich machen können/dürfen.

  • Profilbild von Martin
    # 14.06.19 um 12:38

    Martin

    Hallo liebes CG Team.
    Viele haben (auch dank eurer tollen Unterstützung) schon länger den M365.

    Jetzt meine Frage.
    Gibt's Infos, wie man die Globale Version zur Germany Version machen kann?
    Bzw. Was sagst Xiaomi dazu?
    HW dürfte jav die Gleiche sein.
    Evtl nur ein SW Downgrade der Geschwindigkeit?

    Vielleicht macht ihr ja nen Beitrag dazu.
    Wie gesagt, nicht wenige haben schon länger nen M365

    Besten Dank für die Info.

    • Profilbild von Dumm da
      # 14.06.19 um 21:24

      Dumm da

      @Martin: Hallo liebes CG Team.
      Viele haben (auch dank eurer tollen Unterstützung) schon länger den M365.

      Jetzt meine Frage.
      Gibt's Infos, wie man die Globale Version zur Germany Version machen kann?
      Bzw. Was sagst Xiaomi dazu?
      HW dürfte jav die Gleiche sein.
      Evtl nur ein SW Downgrade der Geschwindigkeit?

      Vielleicht macht ihr ja nen Beitrag dazu.
      Wie gesagt, nicht wenige haben schon länger nen M365

      Besten Dank für die Info.

      Ja es gab wirklich viele die drauf reingefallen sind und nun noch dümmer dastehen als zuvor.

  • Profilbild von Karlfred
    # 14.06.19 um 12:51

    Karlfred

    @Martin: das war insgeheim auch meine Hoffnung, dass vielleicht Nachrüstsätze für die zweite Bremse demnächst erhältlich werden. Problematischer ist dann schon das die Roller bauartbedingt nur 20 km/h fahren dürfen, außerdem brauch es für den Abschluss der Versicherung entsprechende Papiere.

  • Profilbild von 123Pyrofire
    # 14.06.19 um 18:15

    123Pyrofire

    @Karlfred: Der M365 hat doch zwei Bremsen?

    • Profilbild von weitergedacht
      # 14.06.19 um 19:06

      weitergedacht

      @123Pyrofire: @Karlfred: Der M365 hat doch zwei Bremsen?

      Nein hat er nicht, Motorbremse ist keine Bremse

      1. Schneller als 20 km/h Werksseitig
      2. kein werksseitiger Kennzeichenhalter
      3. keine zwei Bremsen…

      den M365 verlier mal ganz schnell aus dem Augenlicht für Deutschland.

  • Profilbild von weitergedacht
    # 14.06.19 um 19:05

    weitergedacht

    Das "Verfahren" wenn ihr erwischt werdet ist in der Regel 20 Tagessätze, Also 20 Tages-Nettolöhne von euch. Dazu kommt beim Unfall eventuell die Rechnung vom Krankenhaus über eure Krankenkasse ins Haus. Sind andere Beschädigt oder wird Fremdeigentum beschädigt haftet ihr privat, Haftpflicht hilft da nicht.

  • Profilbild von Gewusst wie
    # 14.06.19 um 21:22

    Gewusst wie

    Da haben wir es wieder, währen man in anderen Ländern einfach mal drauf losgestolpert ist und es nun aller Orts bereut und Rückzieher macht, hat man hier vorausschauend geplant und entschieden.

    Den meisten ist der Unterschied von Fahrrad mit oder ohne E_Motor glücklicher Weise nun bekannt und so werden die dümmlichen "aber mit dem Fahrrad kann man doch auch…" Kommnetare langsam weniger.

    Lustig auch wie viele noch immer meinen "wenn man den drosselt dann geht es doch".
    Auch diejenigen welche meinen den Harten mimen zu müssen und mit Kommentaren wie "bisher ging es auch immer gut" bis "jetzt erst recht" ihre grenzenlose Dum…it zur Schau stellen. Nun da alles was erlaubt ist mit Kennzeichen unterwegs ist, wird man euch schnell und einfach identifizieren können.

  • Profilbild von Gast
  • Profilbild von Michi1988
    # 15.06.19 um 00:31

    Michi1988

    Der segway für Deutschland heißt übrigens german Max Version ;). Zumindest die sharing Variante.

  • Profilbild von Stefan
    # 15.06.19 um 11:53

    Stefan

    Mich regt die ganze Geschichte zu sehr auf. Anstatt festzulegen, wie schnell man mit einem E-Scooter fahren darf, gibt es eine bauseits festgelegte Grenze. Nach dem Prinzip müsste man, würde jemals ein Tempolimit zustande kommen, auch sämtliche Autos verbieten, die schneller fahren können, als die zulässige Geschwindigkeit.
    Generell unterscheidet man nicht nach Geschwindigkeit, sondern nach Bauart. Man hätte auch einfach festlegen können, dass auf Gehwegen nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Stattdessen unterscheidet man zwischen motorisierten und nicht-motorisierten Scootern. Ganz egal wie schnell man unterwegs ist, müssen normale Tretroller auf den Gehweg und E-Scooter auf den Radweg/die Straße. Dabei haben Tretroller nicht mal eine vernünftige Bremse.
    Ich musste meinen Sohn letztens erklären, warum ich mit meinem Xiaomi-Roller nicht (auf dem Gehweg) fahren darf, auch wenn ich so langsam fahre "wie eine Schnecke". Es ist absurd.

    • Profilbild von Deafmobil
      # 15.06.19 um 19:37

      Deafmobil

      Wenn dir 20 km/h zu langsam ist und nicht in den Park fahren darfst dann kauf lieber anstatt E-Scooter doch besser den Pedelec Fahrrad. Mit Tretunterstützung schafft man bis 35 km/h und kannst überall hinfahren.
      Ich besitze seit 3 Jahren Pedelec Klapprad und ein wenig Tretunterstützung schaffe ich 28 km/h. Ein E-Scooter werde ich nicht kaufen weil 20 km/h mir zu lahm ist und ich nicht mit diesem E-Scooter auf der anderen Straßenseite beim Döner holen kann oder zu Kumpelbesuch. Da sind Rad- und Gehwege und letzten Stück Fußwege. Für mich sind E-Scooter nutzlos weil Park und in der mitten in der Stadt nicht fahren darf.
      Da bleibt nur einzig Pedelec Fahrrad die Wahl wenn ich schneller fahren will und überall hinkommen möchte.

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