Straßenzulassung für E-Scooter in Deutschland – Diese Roller gibt es zu kaufen!

Eine Liste mit allen bisher zugelassenen E-Scootern findet ihr weiter unten im Artikel.

Seit dem 15. Juni gilt sie offiziell, die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr, kurz eKFV. Welche Modelle sind zugelassen, wo darf ich fahren, und wo kann ich so einen Roller kaufen? Wir sagen dir hier genau, was die Regelung für dich bedeutet.

Eine Gesetzesänderung war lange überfällig, finden auch wir bei China-Gadgets. Wir haben schon längst verschiedene „Last Mile Gadgets“ getestet und sind begeistert. Einen Überblick könnt ihr euch in unserem angepassten Ratgeber zur E-Mobilität verschaffen. Außerdem hat Jens die wichtigsten Punkte der Verordnung hier auch noch mal im Video zusammengefasst.

E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge Grafik bmvi
Die Grafik des Verkehrsministeriums zur neuen Verordnung.

E-Scooter in Deutschland sind jetzt legal!

Viel war im Vorfeld über die Verordnung diskutiert worden. Deutschland wäre wohl nicht Deutschland, wenn man nicht einen umfassenden Katalog an Bestimmungen und Vorschriften zum Betrieb der Fahrzeuge verfasst hätte. Einige dieser Bestimmungen sind wichtig und richtig, andere wirken wenig durchdacht und werfen Fragen auf. Wir fassen die Einzelheiten für euch zusammen. Die Verordnung im Wortlaut könnt ihr hier nachlesen.

Welche Fahrzeuge betrifft die neue Verordnung?

  • E-Scooter fallen nun in die neue Fahrzeugklasse der „Elektrokleinstfahrzeuge“, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten.
    • Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 und 20 km/h haben.
    • Es muss eine Lenk- oder Haltestange geben (das schließt sogenannte „Hoverboards“ und E-Skates aus)
    • Die Nennleistung darf 500 Watt nicht übersteigen (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird)
    • Es darf maximal 700 mm breit, 1400 mm hoch und 2000 mm lang sein.
    • Das Gewicht ohne Fahrer muss unter 55 kg liegen.

Welche Ausstattung braucht ein E-Scooter?

  • Alle Elektrokleinstfahrzeuge müssen bestimmte Vorschriften einhalten, um im öffentlichen Raum gefahren zu werden.
    • Das Fahrzeug benötigt eine Allgemeine oder Einzel-Betriebserlaubnis.
    • Es muss ein gültiger Versicherungsaufkleber angebracht werden. Eine Versicherung kostet zwischen 30 und 60€ im Jahr.
    • Es muss eine Identifizierungsnummer und ein „Fabrikschild“ mit Fahrzeugtyp und Höchstgeschwindigkeit angebracht werden (sprich: Es braucht ein Kennzeichen/Nummernschild)
  • Die Fahrzeuge müssen außerdem gemäß der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) mit folgenden Dingen ausgerüstet sein:
    • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
    • elektrische Beleuchtung vorne und hinten
    • ein „Schallzeichen“, sprich eine Klingel/Hupe
    • Eine Anzeige für den Batteriestand
    • Es gibt keine Helmpflicht

Wo darf ich mit E-Scootern fahren?

E-Scooter Verkehrszeichen Elektrokleinstfahrezeuge frei
So oder so ähnlich wird das neue Zeichen aussehen.
  • Es besteht grundsätzlich die Pflicht, Radwege zu benutzen, wo diese vorhanden sind.
  • Ist kein Radweg vorhanden, darf/muss auf der Straße gefahren werden.
  • Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.
  • Es gibt ein neues Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge (siehe oben).
  • Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich erlaubt, solange die Roller zusammengeklappt werden.

Darf ich E-Scooter aus China jetzt in Deutschland fahren?

Die vielleicht wichtigste Frage hier bei China-Gadgets: Wie ist das denn nun mit den Rollern aus China? Darf ich jetzt mit meinem Xiaomi M365 auf die Straße? In diesem speziellen Fall ist die Antwort leider „nein“; generell lässt sich das noch nicht sagen. Der M365 ist mit 25 km/h zu schnell für die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Dem Ninebot ES1 fehlt außerdem die nötige Beleuchtung, der ES2 ist ebenfalls zu schnell. Eine Drosselung per Software-Update wird vermutlich nicht möglich/erlaubt sein.

Um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten, bräuchten die Roller zudem eine CE-Kennzeichnung. Auch das könnte ein Hindernis sein, da längst nicht alle chinesischen Hersteller diese ordnungsgemäß anbringen.

Den ES2 gibt es nur in silber-grau (vorne), den ES1 in schwarz (hinten)
Die bisherigen Modelle von Xiaomi und Ninebot sind erst mal von der Verordnung ausgenommen.

Entsprechend werdet ihr diese Modelle nicht versichern können und kein Kennzeichen dafür erhalten. Damit bleiben die preislich oft erschwinglicheren chinesischen Modelle auf deutschen Straßen verboten. Möglich, dass sich Hersteller nun den Vorgaben anpassen und Modelle auf den Markt bringen, die den deutschen Regeln entsprechen. Wir bei China-Gadgets halten natürlich die Augen offen und informieren euch, sobald solche Modelle auftauchen. Tests zu diesen Modellen und weiteren Gadgets aus dem Bereich E-Mobilität findet ihr natürlich hier auch auf China-Gadgets.

Es gibt bisher unbestätigte Gerüchte, dass zumindest Xiaomi an einem Roller arbeitet, der die deutschen Bestimmungen erfüllt. Auch von Ninebot, die andere Produkte wie ihre Drift W1 E-Skates bereits hierzulande verkaufen, erhoffen wir uns eine entsprechende Entwicklung.

Wo kann ich zugelassene E-Roller kaufen?

Die Anzahl der zugelassenen Roller ist immer noch übersichtlich. Bei vielen dieser Modelle handelt es sich um die Roller der Anbieter von E-Scooter-Sharing, die nicht einzeln im Handel erhältlich sind. Eine Übersicht aller Modelle mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) findet ihr hier:

  • Tier ES 200G (E-Scooter-Sharing)
  • VOI Voiager 1 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Sparrow
  • B1D, FLASH, CIRC (E-Scooter-Sharing)
  • Lime-S 3.0 (E-Scooter-Sharing)
  • IO Hawk Exit-Cross
  • EGRET TEN
  • Moovi
  • efloater (E-Scooter-Sharing)
  • EGRET EIGHT
  • Bird One (E-Scooter-Sharing)
  • SoFlow SO6 
  • Ninebot MAX
  • VOI ES100D (E-Scooter-Sharing)
  • JUMP
  • SO2/SO2+
  • eScooter STREET one
  • go!mate
  • SXT Buddy V2 eKFV
  • TREKSTOR
  • KICK SCOOTER TRACER STREET (Iconbit)
  • SXT Light Plus
  • SXT MAX

Anfangs gab es auch Ausnahmegenehmigungen für einige wenige Modelle. So erfüllten der Metz Moover und der BMW X2City bereits die Anforderungen der Verordnung. Beide Modelle waren aber mit 2.000€ und mehr sehr teuer. BMW zumindest arbeitet zusammen mit dem Unternehmen Micro-Mobility an einem kleineren Scooter, der nur 9 kg wiegen und rund 800€ kosten soll. Das Modell soll im September erscheinen.

Verschiedene Modelle, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, gibt es aber auch hierzulande schon zu bestellen. Sowohl MediaMarkt als auch Saturn bieten bereits verschiedene Roller an. Die Roller der Marken Iconbit und City Blitz kosten, je nach Modell, zwischen 399€ und 699€. Laut der Verkäufer haben alle Modelle bereits die nötige Straßenzulassung. Geliefert werden die Roller ab Anfang September oder Oktober, auch das ist abhängig vom Modell.

Auch chinesische Roller wie den sehr beliebten Xiaomi M365 gibt es nach wie vor zu kaufen. Besonders das genannte Xiaomi-Modell sieht man bereits jetzt öfters auf der Straße. Wie erwähnt wird dieses Modell aber wohl keine ABE erhalten. Einige Modelle haben anscheinend den M365 als Grundlage, erfahren aber ein Software-Downgrade, um die Zulassung zu erhalten. Bisher ist nicht bestätigt, dass das auch rückwirkend für bereits verkaufte Modelle möglich sei.

Hoffnung macht derweil der Hersteller Segway-Ninebot, der schon die Modelle ES1 und ES2 hergestellt hat. Mit dem Ninebot MAX G30D kommt endlich ein E-Scooter mit Straßenzulassung auf den Markt. Alle Infos dazu findet ihr in unserem Artikel dazu.

E-Scooter zum LTE-Handyvertrag

Es gibt allerdings auch eher ungewöhnliche Wege zu einem eigenen E-Scooter. Der Mobilfunkanbieter 1&1 bietet etwa diesen sehr kreativen LTE-Handyvertrag an, der neben bis zu 15 GB LTE-Datenvolumen auch einen Roller beinhaltet. Bei diesem Modell handelt es sich um den SoFlow SO6, den ihr entweder für 239,99€ direkt (anstatt UVP 799€) oder in 24 monatlichen Raten à 9,99€ bezahlen könnt.

SoFlow-S06-649x400

Ein paar Fakten zum Scooter:

  • Straßenzulassung in Deutschland!
  • 30 km Reichweite
  • faltbar
  • Gewicht: 15 kg
  • max. Traglast: 120 kg
  • 10 Zoll Luftreifen

Da der SoFlow SO6 eine Straßenzulassung für Deutschland hat, erfüllt er natürlich auch alle Anforderungen der E-Scooter-Verordnung wie zwei separate Bremsen, die vorgeschriebene Beleuchtung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Mit diesen Eigenschaften kann sich der Scooter locker mit bekannten Modellen wie dem Xiaomi 365 messen; 1&1 gibt den Preis des SoFlow SO6 mit 799€ an. In diesem Tarif zahlt ihr für den Scooter selbst aber nur 239,99€ (die Tarifkosten kommen natürlich noch dazu, die liegen dann je nach gewähltem LTE-Datenpaket bei mtl. 24,99€ bis 34,99€).

Zum LTE-Tarif mit E-Scooter >>

Die Fakten zu den Tarifen:

  • Internet-Flat mit 225 Mbit/s inkl. LTE Max
    • 5GB LTE für 24,99€/Monat
    • 10GB LTE für 29,99€/Monat
    • 15GB LTE für 34,99€/Monat
  • Allnet- & SMS-Flat in alle dt. Netze
  • Netz: o2
  • EU Roaming-Flat
  • Anschlusspreis: 29,99€
  • Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
  • 10€ Bonus bei Rufnummernmitnahme 

Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Wer die Roller bisher (vor der Verordnung) genutzt hat, tat das bereits ohne Erlaubnis. Tut man es nun weiterhin, drohen teils empfindliche Strafen, wenn man sich dabei erwischen lässt. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen beispielsweise wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Fahren ohne vorgeschriebene Versicherung stellt unter Umständen sogar eine Straftat dar (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz), was neben einem Bußgeld von 70€ sogar ein Verfahren nach sich ziehen kann.

  • Bußgelder für E-Scooter (Auswahl)
    • Betrieb ohne ABE (allgemeine Betriebserlaubnis): 70€
    • Betrieb ohne gültige Versicherungsplakette: 40€
    • Betrieb ohne vorgeschriebene Beleuchtung/Klingel: 20/15€
    • Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren: 20-30€
    • Nebeneinander fahren: 15-30€

Auch, wenn der Roller vorschriftsmäßig zugelassen und versichert ist, gibt es natürlich Regeln, an die man sich halten muss. Das betrifft vor allem auch die vielen Leih-Roller, die mittlerweile in vielen Städten zu finden sind. Ihr dürft beispielsweise nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Auf jedem Roller darf nur eine Person stehen, und auf Radwegen und der Straße darf nicht nebeneinander gefahren werden. Die Strafen unterscheiden sich danach, ob ihr einfach nur gegen die Regeln verstoßt oder aber sogar andere gefährdet oder verletzt.

  • Verboten ist:
    • auf Gehwegen/in der Fußgängerzone fahren
    • zu zweit auf dem Roller fahren
    • nebeneinander fahren
    • alkoholisiert mit mehr als 0,5 Promille fahren

Vor allem der letzte Punkt ist zum Start der Verordnung nicht jedem bekannt. Für E-Scooter gilt die gleiche Promillegrenze wie für PKW (0,5‰) für die absolute Fahruntüchtigkeit, nicht wie für Fahrräder (1,6‰). Nach einem Bierchen ist es also noch erlaubt, den E-Scooter zu benutzen. Wer aber nach einer Partynacht betrunken auf dem Tretroller nach Hause fährt, macht sich strafbar.

Kommerzieller Rollerverleih – E-Scooter-Sharing

Mit der Zulassung wird nicht nur Privatpersonen ermöglicht, mit den praktischen E-Scootern auf die Straße zu gehen. Längst gibt es zahlreiche Start-Ups, die nur auf die Legalisierung warten, um Leih-E-Scooter anzubieten. Das Potential ist groß: Wer sich keinen eigenen Scooter zulegen möchte, kommt so dennoch in den Genuss der Vorteile der Roller. In anderen Ländern, zum Beispiel den USA, Frankreich und auch in Österreich, gibt es die Leih-Roller längst.

Erste Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Lime, Tier und Circ. Das System funktioniert ähnlich wie auch beim Car- oder Bike-Sharing. In der Regel gibt es eine App, über die man die Standorte der nächsten Roller feststellen kann. Auch durch solche Services haben E-Scooter das Potential, das Stadtbild vieler Städte und die Zukunft der Fortbewegung entscheidend mitzuprägen.

In einigen deutschen Städten gab es im Vorfeld bereits Pilotprojekte, so zum Beispiel in Bamberg, wo 15 E-Scooter des Verleihdienstes Bird bereits auf den Straßen fahren durften. Nachdem jetzt die ersten Roller in den größeren deutschen Städten auf den Straßen unterwegs sind, haben wir uns selbst mal ein Bild davon gemacht und sind mit den Scootern durch Köln gefahren.

Fazit – Bahn frei für E-Mobilität

Nicht alles an der neuen Verordnung ist unumstritten. Manch einen ist sie viele zu streng und ein Zeichen deutscher Überregulierung von technischen Neuheiten. Anderen geht sie nicht weit genug. Wir von China-Gadgets freuen uns erst mal, dass die praktischen E-Roller endlich in Deutschland fahren dürfen, aber auch wir hätten uns mehr Freiheiten gewünscht – vor allem ein Entgegenkommen für die, die sich bereits einen E-Scooter gekauft haben.

Schließen wir damit, dass die Verordnung immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist – wenn auch ein kurzer und noch nicht zu Ende gedachter. Was haltet ihr von der Verordnung? Habt ihr vor, euch jetzt einen E-Scooter zuzulegen, vielleicht eines der Modelle bei MediaMarkt oder Saturn, die immerhin ab 399€ erhältlich sind? Wartet ihr lieber auf ein Modell eines Herstellers wie Xiaomi, die bisher gute E-Scooter produziert haben? Oder habt ihr vielleicht schon einen Scooter und fahrt ihn bereits? Diskutiert gerne im Kommentarbereich, wir sind gespannt auf eure Meinungen.

Profilbild von Jens

Jens

Aktuell interessiert mich vor allem das Thema E-Mobilität; die neuen E-Scooter erwarte ich mit Vorfreude. Als leidenschaftlicher Zocker freue ich mich auch über alle Gadgets mit Gaming-Bezug.

Sortierung: Neueste | Älteste

Kommentare (181)

  • Profilbild von Frank Ziedler
    # 15.06.19 um 20:26

    Frank Ziedler

    Ja ok ganz toll. Nun haben wir einen beitrag mit 1000 links zu geräten die man nicht kaufen sollte.

    Evtl mal überarbeiten und kürzen. Ab nun ist nur noch interessant was zugelassen wird. Stellt euch um oder sauft ab als informations quelle.

  • Profilbild von CSA
    # 17.06.19 um 07:33

    CSA

    @weitergedacht:
    Kleine Anmerkung zum M365 in Bamberg fahren die Dinger für Bird mit einer Sonderzulassung. Insofern besteht ggf. die Chance auf Umrüstung und Einzelzulassung.

  • Profilbild von Martin
    # 17.06.19 um 09:16

    Martin

    Na CG Team.
    Wie sieht es aus??
    Ihr seid ja an der Quelle.

    Gibt's Infos zum umrüsten der Global auf Spezial Deutsch Version?

  • Profilbild von Martin
    # 20.06.19 um 12:22

    Martin

    Na CG Team.
    Wie sieht es aus??
    Ihr seid ja an der Quelle.

    Gibt’s Infos zum umrüsten der Global auf Spezial Deutsch Version?

  • Profilbild von Peter
    # 21.06.19 um 00:18

    Peter

    Na CG Team.
    Wie sieht es aus??
    Ihr seid ja an der Quelle.

    Gibt’s Infos zum umrüsten der Global auf Spezial Deutsch Version?

  • Profilbild von Martin
    # 24.06.19 um 07:53

    Martin

    Hallo CG Team.
    Wäre super, wenn ihr Stellung dazu nehmen würdet.

    Gibt’s Infos zum umrüsten der Global auf Spezial Deutsch Version?

  • Profilbild von Martin
    # 27.06.19 um 07:38

    Martin

    Liebes CG Team.
    Jetzt mal Butter bei dem Fischen.
    Ich bitte euch jetzt seit 10 Tagen (und mehreren Aufforderung) um irgend eine Rückmeldung.

    Entweder ihr liest die Kommentare wirklich nicht, oder ihr überliest gewisse Kommentare.
    Beides ist unschön.

    Ich bitte euch nochmal.
    Könnt ihr euch den bitte schlau machen, ob man beim M365 die Global zur Germany Version umbauen kann?
    Ihr habt doch den besten Draht direkt nach China

    Mir ist klar, das jeder für sein Handeln selber verantwortlich ist.
    Und mit ist auch klar, das ihr eine Werbeplattform, und kein Support Center seid.
    ABER, ohne euch hätten viele Menschen hier in Deutschland weniger chinesische Gadgets.

    Also nichts für ungut und vielen Dank noch mal.
    Gruß

  • Profilbild von pcknckr
    # 27.06.19 um 13:33

    pcknckr

    @Martin: moin Martin,

    ich habe zufällig jemanden vom TÜV in der Bahn kennengelernt (der auch mit dem m365 unterwegs war)der mir verraten hat, dass mediamarkt an einer Zulassung für den m365 arbeitet, und auch die Möglichkeit in Betracht zieht in Abhängigkeit der Seriennummer die global Geräte zu drosseln und hier zuzulassen.

    Allerdings gibt es noch KEINE definitive Antwort auf deine Frage. Es passiert etwas, aber was dabei raus kommt bleibt abzuwarten

  • Profilbild von DanielMZ
    # 27.06.19 um 13:52

    DanielMZ

    Hier ein Einladungscode von mir für Lime: https://lime.bike/referral/RJGDYW2

  • Profilbild von ist hier immer noch nichtSchluss
    # 27.06.19 um 23:53

    ist hier immer noch nichtSchluss

    @Martin:
    Es heißt "lest" nicht" liest"!

  • Profilbild von Lootgeier
    # 28.06.19 um 03:42

    Lootgeier

    @Martin: es gibt definitiv eine Firmware die 40kmh ermöglicht. Die auf 20kmh stellen und bei der Zulassung schauen wie die das sehen. Wer sein Moped drosselt bekommt es ja auch zugelassen bzw in dem Fall nur versichert.

  • Profilbild von Belissimo
    # 29.06.19 um 00:20

    Belissimo

    @pcknckr: moin es gibt den ab dem 01.09.2019 bei Saturn da ist er gelistet unter einen anderen namen hier einmal Screenshot davon. Beste grüße sollte der xiaomi sein hat jemand dort geschrieben

    Kommentarbild von Belissimo
  • Profilbild von Martin
    # 30.06.19 um 18:52

    Martin

    @pcknckr
    Besten Dank!
    Das klingt doch mal nicht schlecht.

    @ist hier immer noch nichtSchluss
    Mea culpa

    @Lootgeier
    In der aktuellsten software version nur noch von xiaomi möglich.
    Das heißt xiaomi müsste ein fw Update dazu ausrollen.

    @CG Team
    Schade dass von euch gar keine Rückmeldung dazu kommt…

    • Profilbild von Jens
      # 15.08.19 um 16:37

      Jens CG-Team

      Hallo Martin,
      die Antwort kommt viel zu spät, ich will aber trotzdem noch was dazu sagen. Ich bitte um Entschuldigung für die Wartezeit, Grund dafür sind unter anderem auch technische Probleme.

      Zunächst haben wir keinen direkten Kontakt zum Hersteller Xiaomi. Was die mit dem Roller vorhaben erfahren wir auch nur aus zweiter Hand. Ich versuche trotzdem mal, da was in Erfahrung zu bringen.

      Ich glaube aber, dass das Problem hier gar nicht in China, sondern in Deutschland liegt. Mein Verständnis bisher ist folgendes: Bei den gedrosselten Xiaomi-Rollern, die einige Hersteller/Verkäufer anbieten wollen, handelt es sich dann um neue Modelle, die genau für deren exakte Austattung dann eine Zulassung erhalten würden.
      Das betrifft aber dann nicht schon verkaufte Roller, selbst wenn man die eigenhändig drosselt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dann auch automatisch die Zulassung erhalten – und eine Einzelbetriebserlaubnis selbst zu beantragen kostet mehrere tausend Euro.

      Nochmals Entschuldigung für die Verzögerung hier, ich sehe aber im Moment noch keine nahende Lösung für das Problem.
      LG
      Jens

  • Profilbild von Houana
    # 17.07.19 um 19:19

    Houana

    Otto Now bietet demnächst eKFV-zugelassene und versicherte eScooter für 39 € Monatsmiete an (kommt zusammengebaut startbereit per Post). Auf jeden Fall interessant, wenn man mal ausgiebiger testen will, ob einem so ein Teil taugt, bevor man einen kauft.

  • Profilbild von anderes thema
    # 20.08.19 um 03:25

    anderes thema

    bei den gadget kategorien, wäre eine kfz kategorie nützlich. android auto radios, ladegeräte usw

    • Profilbild von Jens
      # 20.08.19 um 09:34

      Jens CG-Team

      Nehme ich mal als Idee mit. Vielleicht wird es auch eine eigene Unterkategorie für alles aus dem Bereich Elektromobilität geben.

Kommentar schreiben

Name
E-Mail
Diese E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht

Mit Absenden des Formulars akzeptiere ich die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen.